Verfasst am 17 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Abstimmung im EU-Rat bereits abgesetzt: Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE haben sich bereits gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 1. Lesung über einen AfD-Antrag: „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde gab es bereits eine Debatte zur EU-Chatkontrolle. Dabei haben sich die Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE schon gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. In der Folge wurde die geplante Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober 2025 von der Tagesordnung abgesetzt. Damit ist die Chatkontrolle aber noch nicht endgültig vom Tisch, denn die EU-Kommission könnte eine neue und abgemilderte Verordnung vorlegen. Der AfD-Antrag enthält im Kern die gleichen politischen Positionen, wie alle im Bundestag vertretenen Fraktionen. Allerdings gibt es auch im Bundestag die sogenannte Brandmauer, den AfD-Anträgen keine Mehrheit zu verschaffen. Wohl genau aus diesen Gründen hat die AfD diesen Antrag eingebracht, um die Brandmauer zu brechen. Der AfD-Antrag enthält nicht die Forderung des Verbotes einer freiwilligen Chatkontrolle an die Anbieter. Nur eine solche EU-Verbotsverordnung wird die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels aller Fraktionen im Bundestag sowie im EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament. K13online ist sehr gespannt, ob es in den heutigen Reden im Bundestag solche Forderungen geben wird…



Verfasst am 16 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

„Expertenmeinungen“: Forensischer Psychologe Jérôme Endrass & Forensischer Psychiater Frank Urbaniok & Direktorin der  Stiftung Kinderschutz Regula Bernhard Hug

In der Schweiz findet gegenwärtig eine mediale Diskussion über gezeichnete Mangas und mit künstlicher Intelligenz(KI) generierte Bilder mit Kinderpornos statt. Diese können hergestellt werden, ohne dass ein Kind körperlich zu Schaden kommt. Dass diese Bilder dennoch verboten sind, wird in Wissenschaft und Praxis zunehmend infrage gestellt. «Manche argumentieren, es sei klüger, Pädophilen etwas zur Verfügung zu stellen, für das keine Kinder leiden mussten», sagt der forensische Psychologe Jérôme Endrass. Das könnte den Konsum «echter» Kinderpornos mit realem Missbrauch senken. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hält das Verbot zwar grundsätzlich für richtig. «Es ist ein wichtiges Signal, dass die Gesellschaft sexuellen Missbrauch verurteilt.» In Ausnahmefällen aber könnte er sich vorstellen, Pädosexuellen Zugang zu künstlichem Material zu geben. Ein eng kontrollierter therapeutischer Einsatz wäre sogar für Kinderschutz Schweiz grundsätzlich denkbar. «Bei diagnostizierten Pädophilen könnten wir uns einen Einsatz von künstlich hergestelltem pädosexuellem Material zu therapeutischen Zwecken vorstellen», so Bernhard Hug. Mit diesen Pro und Kontra-Argumenten hat die Schweiz eine Vorreiterrolle für eine rationale Diskussion zu KI-Kinderpornos & Mangas übernommen. Fakt ist, dass es bei KI-Kinderpornos keine Missbrauchsopfer gibt. Aus politischer und juristischer Sicht werden keine Rechtsgüter von echten Kindern verletzt. Die in der Schweiz eröffnete Diskussion muss auch Deutschland erreichen…



Verfasst am 11 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Die Pädo-Keule der AfD: „Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe“

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet ausführlich über die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der sexuellen Idenität ins Grundgesetz(GG). In diesem News beschränken wir uns auf die Reden der AfD-Fraktion, die wieder die Pädo-Karte mit der Pädo-Keule gezogen haben. K13online stellt klar: Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft. Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen….



Verfasst am 07 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     9 Kommentare

Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Deutscher Bundestag debattiert bei Aktueller Stunde: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt am kommenden Donnerstag einen neuen Gesetzentwurf(BT-Drucksache 21/2027) zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) in den Bundestag ein. Dabei geht es in 1. Lesung um das Merkmal der sexuellen Identität ins GG. Der Bundesrat hat den Bundestag dazu aufgefordert. Bei der Plenardebatte wird sich zeigen, ob im Bundestag eine 2/3 Mehrheit vorhanden ist oder nicht. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen. In einer Aktuellen Stunde wird es eine Aussprache zum folgenden Thema geben: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle. In einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion warnt die Partei vor einem „Generalangriff auf die Bürgerrechte“ durch die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle. Alice Weidel hat sich beim WELT-Nachrichtensender bei YouTube deutlich gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. K13online teilt zwar die AfD-Forderung an die Bundesregierung zum NEIN der EU-Chatkontrolle. Jedoch bleibt die AfD eine vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Für die Bundestagsdebatte ist eine Aussprache von rund einer Stunde vorgesehen. Redner/innen aller Fraktionen werden sich zur EU-Chatkontrolle positionieren. Insbesondere wird die Bundesregierung Position beziehen. Bei einem NEIN wird es voraussichtlich bei der Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober keine Mehrheit für eine Massenüberwachung geben….



Verfasst am 06 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen

Hatte sich die AMPEL-Bundesregierung, insbesondere der damalige Bundesjustizminister Marc Buschmann(FDP), noch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adresse ausgesprochen, so wurde diese von der CDU/CSU & SPD Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Die FDP hatte damals einen verfassungskonformen Gesetzentwurf mit dem Quick-Freeze Verfahren vorgelegt, der durch das Ende der AMPEL nicht mehr umgesetzt werden konnte. Die SPD, die damals dagegen war, ist heute dafür und damit umgefallen. Stefanie Hubig(SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen. Damals wie heute lehnt die nun außerparlamentarische FDP und die GRÜNEN und die LINKEN einen solchen Gesetzentwurf ab. Sogar die AfD hat sich dagegen ausgesprochen. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ bzw. dem Kampf gegen „Kinderpornos“ soll nun ein verfassungswidriges & europarechtswidriges Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Im Gesetzgebungsverfahren wird es im Rechtsausschuss Anhörungen von Sachverständigen geben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich ein großer Teil der Sachverständigen gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen positionieren. Selbst wenn ein solches Gesetz mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden sollte, wird es mit Sicherheit Verfassungsbeschwerden geben….



Verfasst am 03 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

EU-Verordnung zur Chatkontrolle: EU-Rat will am 14. Oktober 2025 über den Vorschlag der EU-Kommission zur Massenüberwachung abstimmen

EU-Verordnung zur Chatkontrolle: EU-Rat will am 14. Oktober 2025 über den Vorschlag der EU-Kommission zur Massenüberwachung abstimmen

Deutsche Bundesregierung wird noch über das Abstimmungsverhalten entscheiden: Messenger Signal wird Deutschland & Europa verlassen, wenn Chatkontrolle kommt

Bei der so genannten Chatkontrolle geht es um eine EU-Verordnung, die sich gegen Kinderpornografie richten soll. Sie wird seit drei Jahren kontrovers in der EU verhandelt, weil die Verordnung Vorschriften enthält, die Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram verpflichten sollen, die Dateien aller Menschen auf deren Smartphones und Endgeräten ohne jeden Verdacht zu durchsuchen. Während der Ampel-Regierung war die Ablehnung der Chatkontrolle nach anfänglichen Unstimmigkeiten mit dem Innenministerium relativ sicher. Das hat sich mit der neuen schwarz-roten Regierung geändert. Die neue Bundesregierung, aber auch das beteiligte Innenministerium, das Justizministerium und der Digitalminister machen derzeit keine Aussagen, wie sie zur Chatkontrolle stehen und wie Deutschland am 14. Oktober im EU-Rat stimmen wird. Eine Entscheidung in der Bundesregierung soll in den nächsten Tagen fallen. Die komplette IT-Fachwelt, führende Sicherheitsforscher, Wissenschaftler:innen aus aller Welt sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Art lehnen daher die Chatkontrolle als Bedrohung für die Demokratie vehement ab. Das Suchen nach Inhalten ist technisch nicht auf bestimmte Inhalte zu begrenzen, sondern könnte in wenigen Handgriffen auch auf politisch missliebige Inhalte ausgeweitet werden. K13online schließt sich den Ablehnungen an…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.