Die Pädo-Keule der AfD: „Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe“
Das Homo-Portal QUEER.de berichtet ausführlich über die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der sexuellen Idenität ins Grundgesetz(GG). In diesem News beschränken wir uns auf die Reden der AfD-Fraktion, die wieder die Pädo-Karte mit der Pädo-Keule gezogen haben. K13online stellt klar: Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft. Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen….
AfD setzt auf Konfrontation – und verbreitet Lügen
Aggressiv zeigten sich die vier Abgeordneten der AfD, die zum Thema sprachen. Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe. Pädosexualität und Zoophilie seien etwa „streng genommen Ausprägungen der sexuellen Identität“, behauptete etwa von Zons. Jacobi erklärte: „Die Feststellung etwa, dass das sexuelle Interesse an Kindern eine Identität begründet, die dann von der Verfassung geschützt wäre, bedarf keiner Überdehnung des Begriffs. Sie liegt vielmehr nahe.“
Freilich ist das eine Lüge: Pädosexuelle Handlungen sind in Deutschland immer – auch nach einer möglichen Verfassungsänderung – strafbar, da Kinder nicht einwilligungsfähig sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte etwa 2008 in einer Entscheidung geschrieben, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung „findet seine Grenze, wo die sexuelle Selbstbestimmung anderer betroffen ist, insbesondere bei Kindern“. Das trifft auch auf Sex mit Tieren zu. Auch sind Begriffe wie „sexuelle Orientierung“ oder „sexuelle Identität“ schon länger durch diverse Gesetzen oder Landesverfassungen etabliert-
https://www.queer.de/detail.php?article_id=55357
K13online Kommentar
Die Redner der AfD-Bundestagsfraktion zogen wieder einmal die Karte mit der Pädo-Keule. Das Homo-Portal QUEER.de greift dies im obigen Artikel auf und bezieht damit Stellung zum Gesetzentwurf der sexuellen Identität ins Grundgesetz(GG). Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft.
Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen.
Erstaunlich ist, dass der AfD-Redner Jacobi die Feststellung getroffen hat, dass das sexuelle Interesse an Kindern bereits zur sexuellen Identität gehört. Mit dieser Pädo-Keule will Jacobi allerdings nur erreichen, dass auch Homosexuelle nicht im GG geschützt werden.
Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen..


ICD-11? But isn’t the WHO, the World Homicide Organisation, responsible for revising and publishing the International Classification of Diseases? Why on earth do we seek classification guidance on human sexuality from a publication having such odious and corrupt provenance.
ICD-11? Aber ist nicht die WHO, die Weltorganisation für Mord und Totschlag, für die Überarbeitung und Veröffentlichung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten zuständig? Warum um Himmels willen suchen wir nach Klassifikationsrichtlinien für die menschliche Sexualität bei einer Publikation mit solch abscheulicher und korrupter Herkunft?
K13online Anmerkungen
Weitere Informationen zur ICD 11 findet man u.a. bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/ICD-11
Außerdem gibt es noch die DSM 5
https://de.wikipedia.org/wiki/DSM-5
Pädophilie ist eine sexuelle Identität und seit ICD-11 auch Pauschal keine Störung mehr.
Bis das aber in die Gesellschaft durchdringt wird das noch Jahre dauern.
Warum die Anerkennung dieses Faktes gleich immer mit der Legalisierung von pädosexuellen Handlungen gleichgesetzt wird, ist einfach ein Strohmann. Durch die Abschaffung des Homosexuellenverbots wurde auch nicht die Vergewaltigung zwischen Männern legalisiert.
Da Kinder nicht einwilligen können bedeutet dementsprechend ein Schutz für Pädophile auch nicht das Sex mit Kindern legal wird. Diese ganze Argumentation ergibt null sinn. Man will bloß verhindern das opferlose Alternativen nicht aufblühen können, denn das ist halt eklig für die meisten. Man braucht politisch ein Bauernopfer auf den man immer zeigen kann und mit dem man Überwachungsmaßnahmen durchdrückt.
K13online Anmerkungen
Die Pädophilie ist laut ICD11 nur noch dann eine Störung der Sexualpräferenz, wenn der Pädophile darunter leidet oder/und eine Gefahr für Dritte(Kinder) darstellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings nicht, dass die ICD11 die Pädophilie als sexuelle Identität anerkennen würde.
Wird das Grundgesetz mit dem Merkmal der sexuellen Identität erweitert, dann sollen nur die Pädophilen unter das Diskriminierungsverbot fallen, die mit der ICD11 nicht gemeint sind. Damit bleibt der § 176 ff. StGB außen vor. Es sollen also lediglich die Pädophilen vor Diskriminierung im Grundgesetz geschützt werden, die einfach nur pädophil sind und nicht von § 176 ff. StGB betroffen sind.
Andererseits ist die ICD11 völlig unlogisch. Denn entweder ist die Pädophilie eine Störung der Sexualpräferenz oder ist es nicht. Dies kann man nicht davon abhängig machen, ob der Pädophile enthaltsam lebt oder praktiziert. Deshalb fordert K13online auch, dass die Pädophile aus der ICD11 gestrichen wird.