Abstimmung im EU-Rat bereits abgesetzt: Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE haben sich bereits gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen
Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 1. Lesung über einen AfD-Antrag: „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde gab es bereits eine Debatte zur EU-Chatkontrolle. Dabei haben sich die Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE schon gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. In der Folge wurde die geplante Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober 2025 von der Tagesordnung abgesetzt. Damit ist die Chatkontrolle aber noch nicht endgültig vom Tisch, denn die EU-Kommission könnte eine neue und abgemilderte Verordnung vorlegen. Der AfD-Antrag enthält im Kern die gleichen politischen Positionen, wie alle im Bundestag vertretenen Fraktionen. Allerdings gibt es auch im Bundestag die sogenannte Brandmauer, den AfD-Anträgen keine Mehrheit zu verschaffen. Wohl genau aus diesen Gründen hat die AfD diesen Antrag eingebracht, um die Brandmauer zu brechen. Der AfD-Antrag enthält nicht die Forderung des Verbotes einer freiwilligen Chatkontrolle an die Anbieter. Nur eine solche EU-Verbotsverordnung wird die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels aller Fraktionen im Bundestag sowie im EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament. K13online ist sehr gespannt, ob es in den heutigen Reden im Bundestag solche Forderungen geben wird…
Liveübertragung: Freitag, 17. Oktober, 13.05 Uhr
Der Bundestag berät am Freitag, 17. Oktober 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“ (21/2240). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Innenausschuss.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, im Rat der Europäischen Union bei der bevorstehenden Abstimmung über den Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022 / 0155 (COD)), der sogenannten „EU-Chatkontrolle“, mit Nein zu stimmen und sich stattdessen für „grundrechtskonforme, zielgerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ einzusetzen.
Der sogenannte „Chatkontrolle“-Vorschlag zielt nach Darstellung der Fraktion darauf ab, Anbieter digitaler Kommunikationsdienste zu verpflichten, sämtliche Kommunikation ihrer Nutzer präventiv auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen und festgestellte Auffälligkeiten den Behörden zu melden. Nachdem im Juli 2025 unter der dänischen EU-Ratspräsidentschaft ein aktualisierter Vorschlag vorgelegt worden sei, stehe nun vor allem der Einsatz von sogenannten Client Side Scanning-Verfahren, der bereits im Entwurf der Verordnung der EU-Kommission stehe, im Zentrum der Diskussion.
Der Vorschlag, der mit dem Ziel des Kinderschutzes angetreten sei, würde nach Ansicht der AfD-Fraktion in seiner jetzigen Entwurfsversion im Bereich der Chatkontrolle zu einer anlasslosen und umfassenden Überwachung der privaten Kommunikation aller Bürger führen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Kommunikationsdienste-Anbieter verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten – auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte – auf mögliche Missbrauchsinhalte zu durchsuchen, heißt es in dem Antrag. (vom/16.10.2025)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-eu-chatkontrolle-1116546




Zitate
Katja Strauss-Köster von der CDU betonte, dass erfreulich viele Dienste-Anbieter freiwillig Missbrauchsmaterial aufdecken und an die Behörden melden würden. Aber diese freiwilligen Maßnahmen laufen im April 2026 aus, daher drohe „eine gefährliche Lücke“, wenn man nun nicht handele. Sie wolle eine „solide rechtliche Grundlage“, um den „Status Quo“ zu sichern, also das dauerhafte freiwillige Scannen. Eine solche EU-Verordnung sei anzustreben.
https://netzpolitik.org/2025/bundestagsdebatte-was-ist-bei-der-chatkontrolle-unter-anlassbezogen-zu-verstehen/#netzpolitik-pw
K13online Anmerkungen
Die freiwilligen Maßnahmen dürfen nicht verlängert werden. Denn im Ergebnis spielt es im Prinzip keine Rolle, ob die Anbieter verpflichtet werden oder alles freiwillig durchführen.
Kein Redner/Fraktion hat ein Verbot der Chatkontrolle gefordert. Durch die Freiwilligkeit werden die Grundrechte weiterhin untergraben.