Verfasst am 17 Mai 2024 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….



Verfasst am 14 Mai 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Diffamierung gegen Prof. Dr. Helmut Kentler & Prof. Dr. Herbert Colla: Universität Lüneburg will mit Expertenkommission pädophile Netzwerke aufdecken

Diffamierung gegen Prof. Dr. Helmut Kentler & Prof. Dr. Herbert Colla: Universität Lüneburg will mit Expertenkommission pädophile Netzwerke aufdecken

Berlins Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) will die Aufarbeitung auf der nächsten Familienministerkonferenz am 23. und 24. Mai zum Thema machen

An der Universität Lüneburg soll es zu Lebzeiten von Prof. Dr. Helmut Kentler & Prof. Dr. Herbert Colla ein pädophiles Netzwerk gegeben haben. Wie es dazu kommen konnte, soll nun eine Expertenkommission klären. K13online: DAS ist ja unglaublich. Pädophile sollen sich auch in Lüneburg an der Uni etabliert haben? Ach so: DAS war in den 1970er & 1980er Jahre, zu einer Zeit, wo es noch keine Verfolgung und Ausgrenzung von Pädophilen/Pädosexuellen gegeben hatte. Die zwei Professoren sind inzwischen verstorben. Nun denkt man wohl, mit den Diffamierungen beginnen zu können. Was für einen Sinn & Zweck soll diese „Expertenkommission“ denn sonst haben? Sicherlich nicht, dass man heute an die damaligen Errungenschaften anknüpfen will. Viele der früheren Pädophilie-Aktivisten sind in den letzten über 40 Jahren verstorben. Damit hat sich das Thema der Pädophilie aber nicht von selbst erledigt. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, wächst gerade heran. Und dann sind da noch die vielen Pädophilen, die gerade im besten Erwachsenalter sind. Nicht nur in der Stadt Lüneburg, sondern in ganz Deutschland und weltweit. Wann wird die Zeit gekommen sein, dass auch der andauernde Anti-Pädophile-Zeitgeist aufgearbeitet werden muss? Die Schuldigen befinden sich noch unter den Lebenden und können jederzeit für Ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Einen solchen Tagesordnungspunkt(TOP) wird es auf der Familienministerkonferenz am 23. und 24. Mai (noch) nicht geben. Aber die pädophilen Jugendlichen werden im Erwachsenenalter nicht vergessen…



Verfasst am 03 Mai 2024 von Dieter Gieseking    

Speicherung von IP-Adressen: EuGH erlaubt Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bei allen Straf­taten

Speicherung von IP-Adressen: EuGH erlaubt Vor­rats­da­ten­spei­che­rung bei allen Straf­taten

Rechtslage in Deutschland wird sich trotz der EuGH-Endscheidung nicht ändern: AMPEL-Bundesregierung hat sich im letzten April auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt

Legal Tribune Online(LTO) berichtet über eine aktuelle Endscheidung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung & anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Der konkrete Einzelfall bezieht sich zwar auf Frankreich, aber könnte auch zu politischen Auswirkungen einer massiven Einschränkung der Grundrechte in Deutschland führen. Die AMPEL-Bundesregierung hat sich im letzten April auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, obwohl sich die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) für eine Totalüberwachung ausgesprochen hatte. Damit konnte sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) mit den GRÜNEN innerhalb der Koalition durchsetzen. Die CDU/CSU-Fraktion fand keine Mehrheit im Bundestag, aber hat im Bundesrat einen Antrag zur Speicherung von IP-Adressen eingebracht. Die EuGH-Endscheidung widerspricht auch den Beschlüssen der EU-Kommission. An der Rechtslage in Deutschland wird sich trotz der EuGH-Endscheidung zwar nichts ändern. Damit dies auch im EU-Parlament & in der EU-Kommission so bleibt, dürfen sich die politischen Mehrheitsverhältnisse bei der kommenden Europawahl nicht zu Ungunsten der Grund- und Menschenrechte verändern….



Verfasst am 30 April 2024 von Dieter Gieseking     24 Kommentare

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Liebe Besucher/innen!

Hier entsteht die neue Internetpräsenz(Weblog) von K13online.

In diesem Ersten Blogeintrag finden Sie auch die Hintergründe und aktuelle Verfahren gegen unseren Ex-Webhoster GoDaddy. In den Kommentaren können Sie ihre Meinungen äußern, die jedoch vor der Freischaltung von uns geprüft werden. Am 15. Mai 2024 wurden die altbekannten Webseiten in einem neuen Online-Archiv(4/2003 – 8/2019) ins Internet gestellt. Den Besuchern/Innen des neuen K13online-Weblogs möchten wir deshalb sehr empfehlen, dieses Online-Archiv zu besuchen. Dort können Sie zum gesamten Themenkomplex recherchieren und sich allumfassend informieren….

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.