Verfasst am 28 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Unabhängig von der BVerfG-Entscheidung zum „Puppenverbot“: Die Begründung wird von großer politischer und damit auch juristischer Bedeutung im Sexualstrafrecht sein

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten und vier Jahre nach Einreichung von zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB(Puppenverbot) hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) die Entscheidung für den 2. Juli 2026 angekündigt. Für neben den bisher wegen „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ betroffenen Verurteilten wird die Entscheidung des BVerfG auch von großer politischer Bedeutung sein. Unabhängig von der Entscheidung wird sich die Begründung auch auf das ganze Sexualstrafrecht auswirken können. Die Pressestelle des BVerfG wird die Entscheidung per Newsletter an alle Mainstream-Medien etc. mitteilen. Auch K13online befindet sich in diesem bundesweiten Newsletterverteiler. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig oder sogar für nichtig, dann wird sich auch die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD äußern. Ebenso die Fraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD im Deutschen Bundestag. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 unter massiven politischen Druck von Kinderschutz- und Opfervereinen durch die damalige Koalition von CDU/CSU & SPD verabschiedet. Auch die heutige Bundesregierung trägt also dafür die politische Verantwortung. Aber auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform hält, wird die Begründung von erheblicher Bedeutung sein. Eine vom BVerfG abgewiesene Beschwerde öffnet den Weg zu den europäischen Gerichten, um eine Entscheidung für ganz Europa zu erreichen. In nahezu keinem anderen Mitgliedsstaat der EU – mit Ausnahme von Dänemark – gibt es ein solches spezielles Gesetz wie den § 184l StGB in Deutschland. Die Entscheidung des BVerfG wird auf jeden Fall in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Denn eine solche Verfassungsbeschwerde hat es in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Sexualstrafrechts noch nicht gegeben….



Verfasst am 27 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Laut „Badischer Zeitung“ habe sie zudem rund 30 Anzeigen zu Hasskommentaren gestellt: K13online ruft bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf 

Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Der AfD-Stadtrat Karl Schwarz hatte ein entsprechendes Bild unter anderem zu einem Text auf der Webseite des Kreisverbandes genutzt. Anlass war eine Lesung der Dragqueen Ende Februar in der Stadtbibliothek Freiburg aus zwei Kinderbüchern. Die Bücher arbeiteten „gegen natürliche Geschlechterrollen im Kindergarten“ und drängten Kleinkindern politische Konzepte auf, beklagte sich Schwarz über diese „Werkzeuge einer links-woken Ideologie“. Er sprach von einer „Perversion der Bildung“ – die AfD wolle u.a. ein Deutschland, „in dem Kinder ohne perverse Ideologien aufwachsen“. „Dass das Landgericht der Einstweiligen Verfügung stattgegeben hat, kann sie als Erfolg verbuchen – für sich, aber auch für die queere Gemeinschaft. Niemand, auch eine öffentlich auftretende und politisch aktive Person, muss sich gefallen lassen, dass eine Partei ihr Konterfei für politische Zwecke missbraucht. K13online ruft in solchen Fällen und bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf…



Verfasst am 27 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aller Internetnutzer/Innen in 1. Lesung eingebracht

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aller Internetnutzer/Innen in 1. Lesung eingebracht

Oppositionsfraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD sprechen sich deutlich gegen den Gesetzentwurf aus: Durch die massenweise Speicherung von drei Monaten werden alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt

Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung aller IP-Adressen im Internet in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Der Redner der CDU/CSU-Fraktion Prof. Dr. Günter Krings & der Redner der SPD-Fraktion Sebastian Fiedler begründeten das Gesetzesvorhaben mit dem Kampf gegen Kinderpornos und für Kinderschutz. Das sogenannte Darknet ist davon nicht betroffen, weil dort die Identitäten der Inhaber von IP-Adressen nicht ermittelt werden können. Nur wer im öffentlichen Internet mit seiner echten IP-Adresse unterwegs ist, kann strafrechtlich verfolgt werden. Durch die massenweise Speicherung von drei Monaten werden alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt. Die Bundesregierung liefert der AfD-Fraktion eine Steilvorlage, um sich als Partei der „digitalen Freiheit“ zu präsentieren. Denn der AfD-Abgeordnete Ulrich von Zons trifft in seiner Rede den Nagel auf den Kopf. Damit wird die AfD in der Wählergunst noch stärker werden. Die GRÜNEN und Die LINKE sind traditionell gegen Massenspeicherungen. Auch die FDP wäre dagegen, wenn die Partei noch im Bundestag wäre. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es nach der parlamentarischen Sommerpause Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Sollte die Bundesregierung, die keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung hat, ein solches Gesetz tatsächlich verabschieden, dann wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verfassungsbeschwerden geben, damit ein solches Gesetz nicht in Kraft tritt. Denn der Gesetzentwurf ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar…



Verfasst am 14 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Bildergalerie zum Pforzheimer CSD 2026: Politische Parade für sexuelle Vielfalt im Kampf gegen den Faschismus

K13online Bildergalerie zum Pforzheimer CSD 2026: Politische Parade für sexuelle Vielfalt im Kampf gegen den Faschismus

Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda: Einzelkämpfer Dino C.  spricht mit Jägertruppe über „Kinderschutz“,  von Perversen, von Linken, von Ideologie….

Zur Pforzheimer CSD-Parade & auf den Markplatz kamen über 1.400 Teilnehmer/Innen. Die Antifa hatte sich in die queere Parade eingereit: Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda. Die politische Parade stand im Zeichen für sexuelle Vielfalt im Kampf gegen den Faschismus. Der Veranstalter sprach in seiner Rede: Wir sind alle Anti-Faschisten! Dem Aufruf der Gegen-Demo folgten lächerliche 40 Rechte: Einzelkämpfer Dino C.  spricht mit Jägertruppe über „Kinderschutz“,  von Perversen, von Linken, von Ideologie….!  Unter den CSD-Teilnehmern finden sich Menschen aller Altersgruppen, denn sie alle teilen ein Ziel: Auf die Rechte der queeren Menschen in Pforzheim und der Welt aufmerksam zu machen. Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Menschen schwingen gemeinsam ihre Plakate in die Höhe. „Hass macht hässlich“, steht auf einem. „Bühne frei für Weltoffenheit“, fordert ein anderes. Doch nicht nur Menschen der queeren Community schließen sich dem Demozug durch die Innenstadt an. Auch von lokalpolitischer Seite erhält der CSD Unterstützung. „Wir zeigen Flagge“, sagt Gemeinderat Kai Adam (SPD) und deutet dabei auf die Regenbogenflagge, die aus dem Fenster des SPD-Büros im Rathaus weht. Auch Landtagsabgeordnete Annkathrin Wulff ist aus SPD-Reihen mit dabei. Und auch erster Bürgermeister der Stadt Dirk Büscher stattet dem Christopher Street Day einen Besuch ab. K13online berichtet mit einer Bildergalerie und Links auf die Artikel in den Mainstream-Medien…



Verfasst am 12 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Plakat Pride Week vom 8. – 14. Juni: 4. Pforzheimer CSD startet am Samstag um 12 Uhr auf dem Marktplatz und führt in die westliche Innenstadt

Plakat Pride Week vom 8. - 14. Juni: 4. Pforzheimer CSD startet am Samstag um 12 Uhr auf dem Marktplatz und führt in die westliche Innenstadt

Mein Herz schlägt gegen RECHTS in der östlichen Innenstadt: Unter dem Motto „Kinderschutz, Meinungsfreiheit, politische Gewalt“ ist eine Demonstration mit 100 bis 200 Personen auf dem Bertha-Benz-Platz vor dem Congresscentrum angemeldet

Der 4. Pforzheimer CSD beginnt am morgigen Samstag auf dem Marktplatz um 12 Uhr. Vor dem Rathaus werden Stände der demokratischen Vielfalt aus Politik & Zivilgesellschaft aufgebaut sein. Die Demo-Route wird durch die westliche Innenstadt führen. Der Pride-Veranstalter „SPOTLIGHT“ hat die Pforzheimer Bürger/Innen zur Teilnahme & Dialog eingeladen. Angemeldet wurde auch eine Gegen-Demo auf dem Bertha-Benz-Platz vor dem Congresscentrum. Der Aufmarsch soll durch die östliche Innenstadt führen. Schon das Motto aus dem rechten Spektrum lässt Propaganda erkennen: „Kinderschutz, Meinungsfreiheit, politische Gewalt“. Kinder müssen nicht vor dem CSD geschützt werden, sondern vor Rechtspopulismus & Rechtsextremismus. Hass & Hetze gegen sexuelle Minderheiten ist keine Meinungsfreiheit, sondern ein Verbrechen. Laut aktueller Studie des Verfassungsschutzes gelingt es Rechtsextremisten zunehmend, junge Menschen anzusprechen, um politische Gewalt anzuwenden. Junge Rechtsextremisten organisieren sich laut der Behörde unter anderem in Jugendorganisationen von Parteien, darunter die Jungen Nationalisten (JN), die Jugendorganisation der Partei Die Heimat oder die Nationalrevolutionäre Jugend (NRJ), die zur neonazistischen Kleinpartei Der III. Weg gehört. Die Gefahr von RECHTS endet nicht bei Jugendlichen, sondern auch Kinder werden schon instrumentalisiert & rekrutiert. Das Motto von K13online lautet deshalb auch: Mein Herz schlägt gegen RECHTS…



Verfasst am 09 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Anträge zu § 176 ff. + 184b StGB(u.a.): Justizministerkonferenz von Bund & Ländern am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg

Anträge zu § 176 ff. + 184b StGB(u.a.): Justizministerkonferenz von Bund & Ländern am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg

Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt

Die nächste Justizministerkonferenz von Bund & Ländern findet in Hamburg statt. Eigentlich sollte man glauben, dass durch die ständigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun alle sogenannten „Schutzlücken“ geschlossen sein müssten. DAS ist leider ein Irrtum.  Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) hat noch eine Idee: Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt. Bislang gilt die Pflicht zur Anzeige geplanter Taten nur für Delikte wie Mord oder Raub. Dies soll explizit auf geplante Taten zum Nachteil von Kindern ausgeweitet werden. Außerdem sollen schon wieder die Verjährungsfristen verlängert werden. In der gesamten Rechtswissenschaft ist schon lange erwiesen, dass Strafrechtsverschärfungen zu keinem besseren Kinderschutz führen. Von einer auf Evidenz basierenden Kriminalpolitik kann schon seit vielen Jahren keine Rede mehr sein. Bei der Anzeigepflicht haben sich in der Vergangenheit sogar Kinderschutz- und Opfervereine dagegen ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Bundesländer sich der GRÜNEN Gallina bei der Justizminister/Innen-Konferenz anschließen. Zuständig ist ohnehin das Bundesjustizministerium. Alle Beschlüsse werden am Freitag, den 12. Juni 2026, veröffentlicht…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.