Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….



Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach „Missbrauchsvorwürfen“ durch Suizid

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach "Missbrauchsvorwürfen" durch Suizid

Ivan Neol in seinem Abschiedsbrief: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe“

Der Filmemacher Ivan Noel wird allen Jungenliebhabern(Boylover) auf der ganzen Welt sehr gut bekannt sein. Als Regisseur & Produzent sind in den Jahren 2008 bis 2020 eine ganze Reihe von Spielfilmen erschienen. Bei Dreharbeiten zu seinem letzten Spielfilm soll es zu „Missbrauchsvorwürfen“ durch drei 15-jährige Jugendliche gekommen sein, die er wegen schlechten Verhaltens vom Set geschmissen hatte. In seinem Abschiedsbrief schreibt Noel: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe. Selbst in meinen schlimmsten Momenten. Ich war immer von der Liebe und Hingabe von Jung und Alt umgeben. All das, unglaublich, trotz meiner Andersartigkeit und dieser Persönlichkeit, die im TOTALEN Gegensatz zur aktuellen westlichen (Pseudo-)Moral steht. Deshalb verdanke ich den besten Teil meines Lebens denjenigen, die meine Freunde waren und sind. Ich werde eine Flasche des besten argentinischen Malbec trinken, den ich kenne (‚Nosotros‘ von Susana Balbo) und mich dem Jenseits hingeben, von dem wir kommen und zu dem wir alle gehen.“  Die K13online-Redaktion gedenkt mit der internationalen Boyloverszene am 19. Juli 2026, dem 5. Todestag von Ivan Noel, an sein Lebenswerk. Seine Spielfilme werden uns immer in Erinnerung bleiben….



Verfasst am 16 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier „Pedo-Hunter“ zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier "Pedo-Hunter" zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“: Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter

Das Landgericht in Stuttgart hat vier Jugendliche, die sich selbst zu Pädophilenjägern erklärt haben, zu hohen Haftstrafen verurteilt. K13online war im Juni an einem Verhandlungstag als Prozessbeobachter LIVE dabei. Die Jugendstrafen lauten: Sechs Jahre, fünf Jahre sowie drei Jahre und drei Monate. Der vierte Angeklagte bekam ein Jahr und acht Monate. Diese Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern deshalb unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Gruppe ihre Ideen und Taten seit Mai 2023 über eine Chatgruppe organisiert. Den nun Verurteilten sei es darum gegangen, Beute zu machen und Macht auszuüben – sie hätten sich selbst „Pedo-Hunter“ genannt. Da aber keines der Opfer ein Pädophiler gewesen sei, seien die Angeklagten auch keine „Pedo-Hunter“ gewesen. K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“. Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter. Wir bieten den Opfern von Pedo-Hunting unsere Hilfestellung beim Erstatten von Strafanzeigen gegen die Täter an. Wir begleiten die pädophilen-pädosexuellen Opfer auch zu Gerichtsverhandlungen, wenn Sie dort als Zeugen gegen die Täter aussagen. K13online ist den Pädophilenjägern weiterhin auf der Spur…



Verfasst am 15 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online hat beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen: Professor an der Universität Hannover & Sexualpädagoge Helmut Kentler war zu Lebzeiten kein Missbrauchstäter & auch kein Pädophiler/Pädosexueller

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates hat über die K13online-Beschwerde gegen die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) beraten und entschieden, keinen Verstoß gegen den Pressekodex festgestellt zu haben. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hatte gegenüber dem Presserat zur K13-Beschwerde Stellung bezogen. Aus allen Begründungspunkten geht hervor, dass die HAZ-Darstellungen lückenhaft und falsch sind. Demnach treffen auch die Schlussfolgerungen des Presserates nicht zu: „Es ist daher zulässig, Kentler als pädophil und als Missbrauchstäter zu bezeichnen“.  Gegen die Fehlentscheidung des Presserates hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren gestellt. In diesem Verfahren werden wir alle Falschbehauptungen der HAZ widerlegen und neue Nachweise & Dokumente vorlegen. Es wurde bereits beantragt, eine Stellungnahme von der Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig einzuholen, und diese beim Presserat persönlich anzuhören. Die abgewiesen, aber begründete Beschwerde, hat offen gelegt, dass sich auch der Presserat dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist unterworfen hat. Dem gilt es, mit Entschlossenheit entgegen zu treten. Das Wiederaufnahmeverfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse berichten….



Verfasst am 13 Juli 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauernd: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt

Eine weitere Zeugin kann vor Gericht keine persönliche Aussage machen, weil sie sich auf Hochzeitsreise befindet. Nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten ergeht der Beschluss, die damalige polizeiliche Vernehmung vorlesen zu lassen. Ein beisitzender Richter verließt die Vernehmung der Sozialpädagogien, die in der Kindertagesgruppe war: In einem Lernzimmer stellt die Sozialpädagogin das Mädchen(Pflegetochter) zur Rede. Frei und unbekümmert erzählt sie der Pädagogin über den GV mit dem Papa. Es sei aber ein Geheimnis, was die Pädagogin nicht weitererzählen darf. Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass sie heute in eine andere Pflegefamilie kommen würde. Während der Inobhutnahme hat das Mädchen mit der Hand ihren Mund zugehalten, um das Geheimnis zu signalisieren. Das Mädchen versteckt sich vor der Pädagogin, die ihr erklärt, dass SIE nichts falsch gemacht hat, sondern der Papa Schuld ist. Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauerbt: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass Sie nicht mehr nach Hause gehen kann. Das Mädchen fragt die Pädagogin, ob ihre Pflege-Eltern sie vermissen würden. Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt. Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Der absolute „Hammer“ besteht darüber hinaus darin, dass die Pädagogin dem Mädchen erzählt hat, dass es in dem Lernzimmer bei der Offenbarung des Geheimnisses einen „Spion“ gegeben habe. Mit dieser Lüge will sich die „Sozialpädagogin“ gegenüber dem Mädchen aus der Verantwortung ziehen, dass Vertrauen des Mädchens über das Geheimnis verraten zu haben. Einen solchen Vertrauensbruch § Verrat gegenüber dem Mädchen verurteilt K13online auf das Schärste!!! Die hiesige Tagespresse bnn & PZ berichten lückenhaft und unterschlagen wichtige Details. Die PZ-Journalistin unterschlägt die Äußerungen der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Ein solcher „Journalismus“ ist in seiner Unseriöstität kaum noch zu überbieten. Auch geht SIE nicht auf die Inhalte der zwei Briefe ein. Der PZ-Leserschaft wird die volle Wahrheit bewußt vorenthalten. Die Journalistin verfolgt durch Ihr Schweigen das Ziel, die Öffentlichkeit vorsätzlich zu täuschen. K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!! ,,



Verfasst am 12 Juli 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Weblog „Pädoseite“ kommentiert die Entscheidung des BVerfG & das Sondervotum zum Puppenverbot: Verfassungsgericht zu Sexpuppen – Urteilsanalyse und Folgen

Weblog "Pädoseite" kommentiert die Entscheidung des BVerfG & das Sondervotum zum Puppenverbot: Verfassungsgericht zu Sexpuppen - Urteilsanalyse und Folgen

Beschwerde beim EGMR wird geprüft: Beachtet werden muss auch noch, dass eine positive Entscheidung nicht nur in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU

Der Inhaber des Weblogs „Pädoseite“ hat sich intensiv mit der Begründung des BVerfG zum Puppenverbot beschäftigt und die Inhalte sehr ausführlich analysiert. K13online kann sich seinen umfangreichen Ausführungen & Kommentierungen in den wesentlichen Punkten anschließen. Dies beginnt schon damit, dass es keine Selbstverständigkeit war und ist, wenn es sich um pädophile Beschwerdeführer handelt. Erstmals in der deutschen Geschichte wurde Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil des Sexualstrafrechts(§ 184l StGB) eingereicht, zumal es nach Rechtsauffassung von K13online noch eine Reihe weiterer Straftatbestände gibt, die verfassungsrechtlich überprüft werden müssten. Die vom Weblog-Inhaber beschriebenen Probleme treffen auf alle  pädophilen Beschwerdeführer zu, die sich an das BVerfG wenden wollen. Auf dem Weblog werden auch Zukunftsperspektiven benannt, die angestrebt werden sollten. Mit dem Sondervotum hat eine Beschwerde beim EGMR nach unserer Ansicht große Erfolgsaussichten. Es gab in der Vergangenheit erfolgreiche Beschwerden zur Sicherungsverwahrung(SV). Entgegen der damaligen Entscheidung des BVerfG hatte der EGMR die deutsche SV beanstandet. In der Folge gab es eine neue BVerfG-Entscheidung mit den Vorgaben des EGMR. Das Gleiche könnte auch beim Puppenverbot geschehen. Beachtet werden muss auch noch, dass eine positive Entscheidung nicht nur in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern in allen Mitgliedsstaaten der EU. Eine internationale Kooperation & Zusammenarbeit mit weiteren Projekten wird durchaus möglich sein….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.