Verfasst am 04 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme: Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird in der Außenstelle Pforzheim wieder einmal ein Fall von § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB verhandelt. Wieder ist die Richterin Diana Schick die Vorsitzende der Strafkammer. Auch Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath hat wieder die Verteidigung des 56-jährigen Angeklagten übernommen, der mit seiner 7-jährigen Pflegetochter eine sexuelle Beziehung gepflegt haben soll. Bei den Kinder- und Jugendpornos soll auch seine heute 30-jährige lebliche Tochter im Alter von 14 Jahren dabei sein. Die Pforzheimer Zeitung(PZ) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) haben über den 1. Verhandlungstag mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft berichtet. Der 56-Jährige machte lediglich Angaben zur Person, aber äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. K13online zitiert aus den beiden Artikeln, die nur über eine Bezahlschranke gelesen werden können. Mit zwei Abos liegen uns die vollständigen Artikel vor. Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme. Ebenso zu den Berichterstattungen der Journalisten/innen der Mainstream-Medien. Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblogs als Ansprechpartner zum Pädophilie-Thema bereit. Im Rahmen unsere Gefangenenhilfe – auch für Angehörige von Pädophilen – bieten wir unsere Hilfestellungen an. Erst kürzlich wurde dieses Angebot von der Mutter eines verurteilten Pädophilen angenommen und es gab ein persönliches Treffen mit Dieter Gieseking. Gegen das Urteil des Landgerichtes wurde Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Alle Verfahrensbeteiligte dieser Deliksarten können jederzeit mit uns in Kontakt treten…



Verfasst am 02 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Pressemitteilung Bundesverfasssungsgericht(BVerfG): Zweiter Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und politischen Gesetzgeber

Verfassungskonformes Sondervotum des Richtes Offenloch & weiteren Verfassungsrichter/In:Ich vermag der Senatsmehrheit nicht zuzustimmen. Meines Erachtens handelt es sich bei § 184l StGB um Moralgesetzgebung ohne hinreichend rationale Grundlage“

Der Zweite Senat am Bundesverfassungsbericht(BVerfG) hat die zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot im § 184l StGB abgewiesen. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen. Der Verfassungsrichter Offenloch & ein weiterer Richter/In widerlegten die moralische Begründung der Senatsmehrheit deutlich. Der Zweite Senat unterwirft sich bei § 184l StGB dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist und dem politischen Gesetzgeber in entlavender Art & Weise. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) gab es in den Jahren 2022 bis 2025 zwar nur 185 Fälle von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ in Deutschland. Das Interesse an solchen Gummi-Puppen in Kindergestalt ist also in der Pädophilenszene äußerst gering. Dennoch haben die beiden Beschwerdeführer bzw. das Projekt „Gegen das Puppenverbot“ einen Beachtungserfolg erzielen können. Mit den Argumentationen im Sondervotum sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hoch. Bei der Zusammensetzung der Senate beim BVerfG muss beachtet werden, dass die Bundesverfassungsrichter/Innen von den jeweiligen Fraktionen im Deutschen Bundestag & Bundesrat vorgeschlagen und gewählt werden. Dementsprechend spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag/Bundesrat auch bei den Verfassungsrichtern/Innen wieder. Der Richter Offenloch war über die frühere FDP-Fraktion im Januar 2023 zum Verfassungsrichter ernannt worden. Der EGMR ist vom deutschen BVerfG und der deutschen Bundesregierung unabhängig und kann eigenständige Entscheidungen treffen, die sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention orientieren. K13online vertritt die Rechtsauffassungen der zwei Verfassungsrichter im Sondervotum und unterstützt Beschwerden beim EGMR mit seinen Möglichkeiten…



Verfasst am 30 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….



Verfasst am 29 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Off-Topic Bildergalerie zur Fußball WM 2026: Public Viewing im Pforzheimer Enzauenpark

Off-Topic Bildergalerie zur Fußball WM 2026: Public Viewing im Pforzheimer Enzauenpark


Verfasst am 28 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Unabhängig von der BVerfG-Entscheidung zum „Puppenverbot“: Die Begründung wird von großer politischer und damit auch juristischer Bedeutung im Sexualstrafrecht sein

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten und vier Jahre nach Einreichung von zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB(Puppenverbot) hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) die Entscheidung für den 2. Juli 2026 angekündigt. Für neben den bisher wegen „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ betroffenen Verurteilten wird die Entscheidung des BVerfG auch von großer politischer Bedeutung sein. Unabhängig von der Entscheidung wird sich die Begründung auch auf das ganze Sexualstrafrecht auswirken können. Die Pressestelle des BVerfG wird die Entscheidung per Newsletter an alle Mainstream-Medien etc. mitteilen. Auch K13online befindet sich in diesem bundesweiten Newsletterverteiler. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig oder sogar für nichtig, dann wird sich auch die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD äußern. Ebenso die Fraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD im Deutschen Bundestag. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 unter massiven politischen Druck von Kinderschutz- und Opfervereinen durch die damalige Koalition von CDU/CSU & SPD verabschiedet. Auch die heutige Bundesregierung trägt also dafür die politische Verantwortung. Aber auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform hält, wird die Begründung von erheblicher Bedeutung sein. Eine vom BVerfG abgewiesene Beschwerde öffnet den Weg zu den europäischen Gerichten, um eine Entscheidung für ganz Europa zu erreichen. In nahezu keinem anderen Mitgliedsstaat der EU – mit Ausnahme von Dänemark – gibt es ein solches spezielles Gesetz wie den § 184l StGB in Deutschland. Die Entscheidung des BVerfG wird auf jeden Fall in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Denn eine solche Verfassungsbeschwerde hat es in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Sexualstrafrechts noch nicht gegeben….



Verfasst am 27 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Laut „Badischer Zeitung“ habe sie zudem rund 30 Anzeigen zu Hasskommentaren gestellt: K13online ruft bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf 

Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Der AfD-Stadtrat Karl Schwarz hatte ein entsprechendes Bild unter anderem zu einem Text auf der Webseite des Kreisverbandes genutzt. Anlass war eine Lesung der Dragqueen Ende Februar in der Stadtbibliothek Freiburg aus zwei Kinderbüchern. Die Bücher arbeiteten „gegen natürliche Geschlechterrollen im Kindergarten“ und drängten Kleinkindern politische Konzepte auf, beklagte sich Schwarz über diese „Werkzeuge einer links-woken Ideologie“. Er sprach von einer „Perversion der Bildung“ – die AfD wolle u.a. ein Deutschland, „in dem Kinder ohne perverse Ideologien aufwachsen“. „Dass das Landgericht der Einstweiligen Verfügung stattgegeben hat, kann sie als Erfolg verbuchen – für sich, aber auch für die queere Gemeinschaft. Niemand, auch eine öffentlich auftretende und politisch aktive Person, muss sich gefallen lassen, dass eine Partei ihr Konterfei für politische Zwecke missbraucht. K13online ruft in solchen Fällen und bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.