Verfasst am 19 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Weblog Pädophilie Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)": Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden

Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist…. 



Verfasst am 18 Juli 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Wichtige Teile der Hauptverhandlung haben unter Anschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Die einzige Informationsquelle ist die mündliche Urteilsverkündung der Richterin Schick

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet das Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Richterin Schick beginnt ihre Begründung mit den Worten: “ Das Kind wußte, was es zu tun hat“. Damit meinte Schick ein Video von rund 30 Minuten, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit Inaugenschein genommen worden war: Vaginal- Anal- und Oralverkehr zwischen dem Pfegevater & der Pflegetochter. In dem Video soll erkennbar gewesen sein, dass das Mädchen diese sexuellen Handlungen nicht das erste Mal praktiziert hat…! Der Pflegevater soll sich am 1. Verhandlungstag, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geäußert haben: „Ich habe meine Pflegetochter abgöttisch geliebt“….! Die Gerichte orientieren sich bei ihrer Urteilsfindung nahezu immer an den Inhalten der Gutachten. Die Aussage des Gutachters hat ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Demnach soll der Pflegevater deshalb ein Heterosexueller mit einer pädophilen Nebenströmung sein, weil er auch mit seiner Ehefrau(Pflegemutter) ein intensives Sexualleben praktiziert hat….! Nur er selbst wird erkennen und dann wissen müssen, ob er nun ein sogenannter Ersatzhandlungstäter ist oder ein kernpädophiler Girllover. Die sexuelle Identität eines Pädophilen/Pädosexuellen ist durch eine Therapie nicht veränderbar. Wohl aber kann eine pädophile Nebenströmung durch eine Therapie auf heterosexuelle Erwachsene gerichtet werden….“Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick aus weiterlesen…



Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….



Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach „Missbrauchsvorwürfen“ durch Suizid

Im ewigen Gedenken: Filmemacher Ivan Noel verstarb am 19. Juli 2021 nach "Missbrauchsvorwürfen" durch Suizid

Ivan Neol in seinem Abschiedsbrief: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe“

Der Filmemacher Ivan Noel wird allen Jungenliebhabern(Boylover) auf der ganzen Welt sehr gut bekannt sein. Als Regisseur & Produzent sind in den Jahren 2008 bis 2020 eine ganze Reihe von Spielfilmen erschienen. Bei Dreharbeiten zu seinem letzten Spielfilm soll es zu „Missbrauchsvorwürfen“ durch drei 15-jährige Jugendliche gekommen sein, die er wegen schlechten Verhaltens vom Set geschmissen hatte. In seinem Abschiedsbrief schreibt Noel: „Aber vor allem gab es kaum einen Moment in meinem Leben, in dem ich nicht geliebt wurde, und in dem ich nicht geliebt habe. Selbst in meinen schlimmsten Momenten. Ich war immer von der Liebe und Hingabe von Jung und Alt umgeben. All das, unglaublich, trotz meiner Andersartigkeit und dieser Persönlichkeit, die im TOTALEN Gegensatz zur aktuellen westlichen (Pseudo-)Moral steht. Deshalb verdanke ich den besten Teil meines Lebens denjenigen, die meine Freunde waren und sind. Ich werde eine Flasche des besten argentinischen Malbec trinken, den ich kenne (‚Nosotros‘ von Susana Balbo) und mich dem Jenseits hingeben, von dem wir kommen und zu dem wir alle gehen.“  Die K13online-Redaktion gedenkt mit der internationalen Boyloverszene am 19. Juli 2026, dem 5. Todestag von Ivan Noel, an sein Lebenswerk. Seine Spielfilme werden uns immer in Erinnerung bleiben….



Verfasst am 16 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier „Pedo-Hunter“ zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier "Pedo-Hunter" zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“: Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter

Das Landgericht in Stuttgart hat vier Jugendliche, die sich selbst zu Pädophilenjägern erklärt haben, zu hohen Haftstrafen verurteilt. K13online war im Juni an einem Verhandlungstag als Prozessbeobachter LIVE dabei. Die Jugendstrafen lauten: Sechs Jahre, fünf Jahre sowie drei Jahre und drei Monate. Der vierte Angeklagte bekam ein Jahr und acht Monate. Diese Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern deshalb unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Gruppe ihre Ideen und Taten seit Mai 2023 über eine Chatgruppe organisiert. Den nun Verurteilten sei es darum gegangen, Beute zu machen und Macht auszuüben – sie hätten sich selbst „Pedo-Hunter“ genannt. Da aber keines der Opfer ein Pädophiler gewesen sei, seien die Angeklagten auch keine „Pedo-Hunter“ gewesen. K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“. Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter. Wir bieten den Opfern von Pedo-Hunting unsere Hilfestellung beim Erstatten von Strafanzeigen gegen die Täter an. Wir begleiten die pädophilen-pädosexuellen Opfer auch zu Gerichtsverhandlungen, wenn Sie dort als Zeugen gegen die Täter aussagen. K13online ist den Pädophilenjägern weiterhin auf der Spur…



Verfasst am 15 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online hat beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen: Professor an der Universität Hannover & Sexualpädagoge Helmut Kentler war zu Lebzeiten kein Missbrauchstäter & auch kein Pädophiler/Pädosexueller

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates hat über die K13online-Beschwerde gegen die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) beraten und entschieden, keinen Verstoß gegen den Pressekodex festgestellt zu haben. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hatte gegenüber dem Presserat zur K13-Beschwerde Stellung bezogen. Aus allen Begründungspunkten geht hervor, dass die HAZ-Darstellungen lückenhaft und falsch sind. Demnach treffen auch die Schlussfolgerungen des Presserates nicht zu: „Es ist daher zulässig, Kentler als pädophil und als Missbrauchstäter zu bezeichnen“.  Gegen die Fehlentscheidung des Presserates hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren gestellt. In diesem Verfahren werden wir alle Falschbehauptungen der HAZ widerlegen und neue Nachweise & Dokumente vorlegen. Es wurde bereits beantragt, eine Stellungnahme von der Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig einzuholen, und diese beim Presserat persönlich anzuhören. Die abgewiesen, aber begründete Beschwerde, hat offen gelegt, dass sich auch der Presserat dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist unterworfen hat. Dem gilt es, mit Entschlossenheit entgegen zu treten. Das Wiederaufnahmeverfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse berichten….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.