Verfasst am 22 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pädophilie-Projekt „Gegen das Puppenverbot“ zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Verletzung der Artikel 8 + 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK)

Pädophilie-Projekt "Gegen das Puppenverbot" zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Verletzung der Artikel 8 + 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK)

Beschwerdeführer gegen die Bundesrepublik Deutschland: Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben

Das Pädophilie-Projekt „Gegen das Puppenverbot“ hat auf ihrem Weblog zwei anwaltliche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) angekündigt: „Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK).“ Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) bietet Individualbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Von dieser Beschwerde sind bei Weitem nicht nur die Menschen betroffen, die sich in Deutschland gemäß § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) strafbar machen. Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben. Bei einer positiven Entscheidung muss nicht nur der deutsche Gesetzgeber aktiv werden, sondern auch das EU-Parlament & EU-Rat & EU-Kommission. Die jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Gesetze anpassen und in nationales Recht umsetzen. Neben den bereits bekannten Verfassungsrechtlern/Innen hat sich nun auch die Juniorprofessorin für Kriminologie und Strafrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Jennifer Graf, deutlich gegen das Puppenverbot positioniert. Die Begründung des BVerfG stellt eine Beweisumkehr dar, die gegen alle rechtstaatlichen Prinzipen & damit gegen das Grundgesetz & die EMRV verstößt. Aus aktuellem Anlass muss K13online darauf hinweisen, dass wir auch an diesen Beschwerden nicht aktiv beteiligt sind. Wir rufen jedoch zur deutschen und internationalen Solidarität für die Beschwerdeführer auf…



Verfasst am 21 Juli 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundeslagebericht 2026: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), BKA-Präsident Holger Münch und Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus beklagen wieder hohe Zahlen

Bundeslagebericht 2026: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), BKA-Präsident Holger Münch und Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus beklagen wieder hohe Zahlen

Wie kann die Kriminalstatistik gesenkt werden?: Politische Aufklärungskampagen, Präventionskonzepte in Kitas, Schulen & Vereinen und besonders Strafverschärfungen zeigen keine Wirkung

Alle Jahre wieder beklagen der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), der BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus die steigenden Zahlen in der Kriminalstatistik zu dem § 176 ff. und 184 ff. StGB. Wie kann die Kriminalstatistik gesenkt werden?: Aufklärungskampagen, Präventionskonzepte in Kitas, Schulen & Vereinen und insbesondere Strafverschärfungen zeigen keine Wirkung. Ganze Bevölkerungsgruppen können nicht deaktiviert werden. Immer mehr Kinder & Jugendliche werden aufgrund des Sexualstrafrechts selbst zu „Tätern“. Im Jahr 2026 überschreiten rund 780.000 Kinder die Strafbarkeitsgrenze(Schutzalter) von 14 Jahren und können als Jugendliche strafrechtlich belangt werden. Eine sichtbare Senkung der Fallzahlen in der Kriminalstatistik kann NUR durch eine Reform im Sexualstrafrecht erreicht werden. Das ganze Sexualstrafrecht muss in einer ganze Reihe von Tatbeständen entrumpelt werden. In der Folge wird die Kriminalstatistik rapide sinken. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte können sich dann auf die Fälle konzentrieren, wo es tatsächlich um sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche geht. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels in Gesellschaft & Politik. Ein effektiver Kinderschutz vor sexuellen Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann dann gewährleitet werden. Der über Jahrzehnte beschrittene Irrweg kann nicht zum gewünschten Erfolg eines besseren Kinderschutzes führen. Im Gegenteil: Auch im kommenden Jahr werden die Fallzahlen erneut ansteigen….



Verfasst am 20 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers über Pedo-Hunting in der ARD-Mediathek: Er(Marvin 404) jagt Pädokriminelle – Zwischen Kinderschutz und Selbstjustiz

Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers über Pedo-Hunting in der ARD-Mediathek: Er(Marvin 404) jagt Pädokriminelle – Zwischen Kinderschutz und Selbstjustiz

Interviewpartner in der Reportage: Pedo-Hunter Marvin Ojagh, Ermittlerinnen beim LKA Düsseldorf, Pädo-Aktivist Georg Kellmann und krimineller Pädophilenjäger Alexander in der JVA Frankfurt

Das sogenannte Pedo-Hunting ist in den letzten Jahren zu einer Art von Volkssport geworden. Der Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers hat für seine Reportage vier Interviews geführt. Der mutmaßlich „legal“ handelnde Pedo-Hunter Marvin Ojagh(Marvin 404) lässt sich in den sozialen Medien als Held feiern. Kripobeamtinnen des LKA Düsseldorf sagen dazu: Pedo-Hunter machen die Ermittlungsarbeit zu nichte. Selbstjustiz wird massiv verurteilt. Die Reportage enthält auch Filmsequenzen mit der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt und Neonazigruppen. Reporter Dammers lässt auch den Pädo-Aktivisten Georg Kellmann zu Wort kommen. Kellmann zeichnet für drei verschiedene Pädophilie-Projekte die rechtliche Verantwortung. Dammers hat auch den Prozess gegen vier mutmaßliche Pädo-Hunter beim Landgericht in Stuttgart besucht(siehe K13-News). In der JVA Frankfurt führt Dammers ein Interview mit einem Pädophilenjäger Alexander, der sich von anderen Pedo-Hunters hat inspirieren lassen, um seine Gewalttaten zu rechtfertigen. Im Knast & im Internet wird er als Märtyrer dargestellt, der für den „Kinderschutz“ kämpft. Bei den Recherschen ist Dammers mit Sicherheit auch auf K13online gestoßen. Eine Interviewanfragen haben wir jedoch nicht erhalten. Insgesamt lässt der Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers aber nahezu alle Seiten zu dieser Thematik zu Wort kommen bzw. wird gezeigt, sodass der 30-minütige Film in der ARD-Mediathek empfohlen werden kann… 



Verfasst am 19 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Weblog Pädophilie Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)": Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden

Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist…. 



Verfasst am 18 Juli 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Wichtige Teile der Hauptverhandlung haben unter Anschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Die einzige Informationsquelle ist die mündliche Urteilsverkündung der Richterin Schick

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet das Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Richterin Schick beginnt ihre Begründung mit den Worten: “ Das Kind wußte, was es zu tun hat“. Damit meinte Schick ein Video von rund 30 Minuten, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit Inaugenschein genommen worden war: Vaginal- Anal- und Oralverkehr zwischen dem Pfegevater & der Pflegetochter. In dem Video soll erkennbar gewesen sein, dass das Mädchen diese sexuellen Handlungen nicht das erste Mal praktiziert hat…! Der Pflegevater soll sich am 1. Verhandlungstag, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geäußert haben: „Ich habe meine Pflegetochter abgöttisch geliebt“….! Die Gerichte orientieren sich bei ihrer Urteilsfindung nahezu immer an den Inhalten der Gutachten. Die Aussage des Gutachters hat ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Demnach soll der Pflegevater deshalb ein Heterosexueller mit einer pädophilen Nebenströmung sein, weil er auch mit seiner Ehefrau(Pflegemutter) ein intensives Sexualleben praktiziert hat….! Nur er selbst wird erkennen und dann wissen müssen, ob er nun ein sogenannter Ersatzhandlungstäter ist oder ein kernpädophiler Girllover. Die sexuelle Identität eines Pädophilen/Pädosexuellen ist durch eine Therapie nicht veränderbar. Wohl aber kann eine pädophile Nebenströmung durch eine Therapie auf heterosexuelle Erwachsene gerichtet werden….“Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick aus weiterlesen…



Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.