Verfasst am 10 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

FernUniversität Hagen – Fakultät für Psychologie: Online-Umfrage einer Studie zur Identifikation von Vorhersagevariablen für den Konsum von kinderpornographischer Abbildungen

FernUniversität Hagen - Fakultät für Psychologie: Online-Umfrage einer Studie zur Identifikation von Vorhersagevariablen für den Konsum von kinderpornographischer Abbildungen

Kritischer Kommentar eines K13online-Mitgliedes: „Die Studie hat ein wichtiges Thema und methodisch durchaus sinnvolle Elemente, leidet aber unter erheblichen Schwächen“

Die FernUniversität Hagen setzt ihre Forschungsarbeit mit einem 2. Teil fort: Online-Umfrage einer Studie zur Identifikation von Vorhersagevariablen für den Konsum von kinderpornographischer Abbildungen. Der Fragebogen ist seit dem 2. Juni verfügbar und soll bis mindestens 3. Juli 2026 abrufbar sein. In dieser Studie werden verschiedene persönliche Merkmale und Erfahrungen erfasst. Dazu gehören unter anderem Fragen zu zwischenmenschlichen Beziehungen, Einsamkeit, Empathie, Selbstkontrolle, Internetnutzung sowie Medien- und Pornografiekonsum. Der 2. Teil der Studie baut auf den 1. Teil der Online-Umfrage auf, die am 18. Mai 2026 erneut gestartet wurde. Die Fakultät für Psychologie wird von Univ.-Prof. Dr. Andreas Mokros geleitet. Als Studienleiterin steht Frau Dr. Miriam Hofmann für Auskünfte bereit. Ein Mitglied von K13online hat sich mit dem Fragenbogen beschäftigt und dazu einen Kommentar verfasst, den wir hier veröffentlichen und den Sie mit einem Klick auf weiterlesen finden:  „Die Studie hat ein wichtiges Thema und methodisch durchaus sinnvolle Elemente, leidet aber unter erheblichen Schwächen“. Die K13online-Redaktion fügt hinzu: Studienergebnisse zum Thema Kinderpornos können zwar nur dann aussagekräftig sein, wenn die Umfrageteilnehmer wahrheitsgemäße Angaben machen. Das Problem besteht allerdings bei der Strafbarkeit gemäß § 184b StGB. Gleich zu Anfang des Fragebogens heißt es: „Im Folgenden geht es um illegales sexualisiertes Bild- oder Videomaterial von Minderjährigen….! Sind Sie jemals mit sexuell explizitem Material in Kontakt gekommen, das Personen unter 18 Jahren zeigt? Schon bei dieser Fragestellung könnten Teilnehmer die Beantwortung abbrechen. Beachten Sie deshalb die ausführlichen Informationen zum Datenschutz der FernUniversität Hagen….(K13online Hinweis: Dieses News bleibt bis zum 3. Juli oben angeheftet. Die aktuellen News finden Sie unten.) 



Verfasst am 29 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Off-Topic Bildergalerie zur Fußball WM 2026: Public Viewing im Pforzheimer Enzauenpark

Off-Topic Bildergalerie zur Fußball WM 2026: Public Viewing im Pforzheimer Enzauenpark


Verfasst am 28 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung für den 2. Juli 2026 an: Ist der § 184l StGB mit dem Grundgesetz vereinbar?

Unabhängig von der BVerfG-Entscheidung zum „Puppenverbot“: Die Begründung wird von großer politischer und damit auch juristischer Bedeutung im Sexualstrafrecht sein

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten und vier Jahre nach Einreichung von zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB(Puppenverbot) hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) die Entscheidung für den 2. Juli 2026 angekündigt. Für neben den bisher wegen „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ betroffenen Verurteilten wird die Entscheidung des BVerfG auch von großer politischer Bedeutung sein. Unabhängig von der Entscheidung wird sich die Begründung auch auf das ganze Sexualstrafrecht auswirken können. Die Pressestelle des BVerfG wird die Entscheidung per Newsletter an alle Mainstream-Medien etc. mitteilen. Auch K13online befindet sich in diesem bundesweiten Newsletterverteiler. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig oder sogar für nichtig, dann wird sich auch die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD äußern. Ebenso die Fraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD im Deutschen Bundestag. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 unter massiven politischen Druck von Kinderschutz- und Opfervereinen durch die damalige Koalition von CDU/CSU & SPD verabschiedet. Auch die heutige Bundesregierung trägt also dafür die politische Verantwortung. Aber auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz für verfassungskonform hält, wird die Begründung von erheblicher Bedeutung sein. Eine vom BVerfG abgewiesene Beschwerde öffnet den Weg zu den europäischen Gerichten, um eine Entscheidung für ganz Europa zu erreichen. In nahezu keinem anderen Mitgliedsstaat der EU – mit Ausnahme von Dänemark – gibt es ein solches spezielles Gesetz wie den § 184l StGB in Deutschland. Die Entscheidung des BVerfG wird auf jeden Fall in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Denn eine solche Verfassungsbeschwerde hat es in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Sexualstrafrechts noch nicht gegeben….



Verfasst am 27 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Juristisches Nachspiel bei Kinderbuchlesung: Freiburger Drag Queen Dita Whip gewinnt vor Gericht gegen AfD Kreisverband Karl Schwarz

Laut „Badischer Zeitung“ habe sie zudem rund 30 Anzeigen zu Hasskommentaren gestellt: K13online ruft bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf 

Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Der AfD-Stadtrat Karl Schwarz hatte ein entsprechendes Bild unter anderem zu einem Text auf der Webseite des Kreisverbandes genutzt. Anlass war eine Lesung der Dragqueen Ende Februar in der Stadtbibliothek Freiburg aus zwei Kinderbüchern. Die Bücher arbeiteten „gegen natürliche Geschlechterrollen im Kindergarten“ und drängten Kleinkindern politische Konzepte auf, beklagte sich Schwarz über diese „Werkzeuge einer links-woken Ideologie“. Er sprach von einer „Perversion der Bildung“ – die AfD wolle u.a. ein Deutschland, „in dem Kinder ohne perverse Ideologien aufwachsen“. „Dass das Landgericht der Einstweiligen Verfügung stattgegeben hat, kann sie als Erfolg verbuchen – für sich, aber auch für die queere Gemeinschaft. Niemand, auch eine öffentlich auftretende und politisch aktive Person, muss sich gefallen lassen, dass eine Partei ihr Konterfei für politische Zwecke missbraucht. K13online ruft in solchen Fällen und bei Hasskriminalität immer zu Strafanzeigen & Zivilklagen auf…



Verfasst am 27 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aller Internetnutzer/Innen in 1. Lesung eingebracht

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen aller Internetnutzer/Innen in 1. Lesung eingebracht

Oppositionsfraktionen der GRÜNEN, Die LINKE und der AfD sprechen sich deutlich gegen den Gesetzentwurf aus: Durch die massenweise Speicherung von drei Monaten werden alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt

Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung aller IP-Adressen im Internet in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht. Der Redner der CDU/CSU-Fraktion Prof. Dr. Günter Krings & der Redner der SPD-Fraktion Sebastian Fiedler begründeten das Gesetzesvorhaben mit dem Kampf gegen Kinderpornos und für Kinderschutz. Das sogenannte Darknet ist davon nicht betroffen, weil dort die Identitäten der Inhaber von IP-Adressen nicht ermittelt werden können. Nur wer im öffentlichen Internet mit seiner echten IP-Adresse unterwegs ist, kann strafrechtlich verfolgt werden. Durch die massenweise Speicherung von drei Monaten werden alle Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt. Die Bundesregierung liefert der AfD-Fraktion eine Steilvorlage, um sich als Partei der „digitalen Freiheit“ zu präsentieren. Denn der AfD-Abgeordnete Ulrich von Zons trifft in seiner Rede den Nagel auf den Kopf. Damit wird die AfD in der Wählergunst noch stärker werden. Die GRÜNEN und Die LINKE sind traditionell gegen Massenspeicherungen. Auch die FDP wäre dagegen, wenn die Partei noch im Bundestag wäre. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es nach der parlamentarischen Sommerpause Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Sollte die Bundesregierung, die keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung hat, ein solches Gesetz tatsächlich verabschieden, dann wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Verfassungsbeschwerden geben, damit ein solches Gesetz nicht in Kraft tritt. Denn der Gesetzentwurf ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar…



Verfasst am 26 Juni 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online in BL-Trauerflor: Boylover Aktivist Wolfgang Tomasek am 29. April 2026 im Alter von 84 Jahren verstorben

K13online in BL-Trauerflor: Boylover Aktivist Wolfgang Tomasek am 29. April 2026 im Alter von 84 Jahren verstorben

Im Fadenkreuz – Pädophilie(2014): Die gewaltsame Zerschlagung der legalen und den Staatsorganen seit den 1970er Jahren bekannten Pädo-Selbsthilfe- und Emanzipationsgruppe München

Plötzlich und völlig unerwartet ist der Boylover Aktivist Wolfgang Tomasek verstorben. Er wurde 84 Jahre alt. Die Nachricht über den Todestag am 29. April 2026 erreichte uns verspätet. Zu Lebzeiten war Tomasek BL-Aktivist der 1970er bis 2000er Jahre. Er war mit seinem Autorennamen Werner Wildgartner im Jahr 2014 auch Herausgeber des Buches „Im Fadenkreuz – Pädophilie“. Darin geht es um die Aufarbeitung der gewaltsamen Zerstörung der früheren Pädo- Selbsthilfe- und Emazipationsgruppe München. Wolfgang Tomasek hat der Pädophilenszene und der Mainstream-Öffentlichkeit ein reichhaltiges Vermächtnis hinterlassen. Ein ausführlicher Nachruf mit der Würdigung seines Lebenswerkes folgt in absehbarer Zeit. Sein letzter Rundbrief an seine Bekannten & Freunde sowie relevante Institutionen erreichte K13online im Januar 2026. Das Bestattungsunternehmen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Herr Tomasek bereits in einer Urne eingeäschert wurde. Laut Bestattungsverfügung soll die Urnenbeisetzung anonym stattfinden. Der Termin für mögliche Trauerfeierlichkeiten in der Aussegnungshalle eines Friedhofes steht noch nicht fest. Am Folgetag findet die eigentliche Urnenbeisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beileidsbekundungen können in die Kommentare gepostet werden. K13online trägt das BL-Trauerflor & das BL-Logo mit schwarzer Trauerschleife. 



Verfasst am 26 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

K13online Reisebericht aus der Schweiz: Dieter Gieseking trifft Johanna Krapf(Autorin) im Kanton Tessin und Boylover Tinjos in Graubünden

K13online Reisebericht aus der Schweiz: Dieter Gieseking trifft Johanna Krapf(Autorin) im Kanton Tessin und Boylover Tinjos in Graubünden

Die JVA „La Stampa“ in der italienischen Schweiz ist ein Betonklotz: Johanna Krapf & Dieter Gieseking besuchen den Verwahrten Romano Schäfer  in Lugano

In der Sommerpause hat der Inhaber von K13online(Dieter Gieseking) eine Reise in die Schweiz(Graubünden) gemacht. Dabei haben wir mit „Tinjos“ u.a. eine Spazierfahrt an die Nähe der Mündung des Rheins unternommen. Am Samstag(20.06.2026) gab es einen Tagesausflug mit dem Bus & SBB über den San-Bernadino-Pass nach Lugano im Tessin. Von dort aus hat die Autorin Johanna Krapf mit Dieter Gieseking den Verwahrten Romano Schäfer in der JVA La Stampa besucht. Das persönliche Kennenlernen fand zwar in lockerer Atmosphäre in der Zeit von 14 bis 16 Uhr statt, aber La Stampa in der italienischen Schweiz ist ein kühler Betonklotz. Im Besucherraum spielten zwei Kinder von anderen Mitgefangenen. Romano Schäfer wurde erst kürzlich und gegen seinen Willen in diese JVA verlegt, wo nur italienisch gesprochen wird. Fotoaufnahmen direkt vor dem Eingang wurden untersagt und mussten wieder gelöscht werden. Im Rahmen der K13online Gefangenenhilfe setzen wir die Brieffreundschaft fort. Eine Bildergalerie über den gesamten Aufenthalt in der Schweiz finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Auch die Rückreise führte bei großer Hitze wieder durch eine schöne Berglandschaft, wobei es technische Probleme beim barrierefreien Zugang in Bus & Bahn gab. Zum heutigen 85. Geburtstag gratulieren wir „Tinjos“ von ganzem Herzen und wünschen Ihm viel Gesundheit & alles Beste….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.