Beschwerdeführer gegen die Bundesrepublik Deutschland: Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben
Das Pädophilie-Projekt „Gegen das Puppenverbot“ hat auf ihrem Weblog zwei anwaltliche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) angekündigt: „Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK).“ Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) bietet Individualbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Von dieser Beschwerde sind bei Weitem nicht nur die Menschen betroffen, die sich in Deutschland gemäß § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) strafbar machen. Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben. Bei einer positiven Entscheidung muss nicht nur der deutsche Gesetzgeber aktiv werden, sondern auch das EU-Parlament & EU-Rat & EU-Kommission. Die jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Gesetze anpassen und in nationales Recht umsetzen. Neben den bereits bekannten Verfassungsrechtlern/Innen hat sich nun auch die Juniorprofessorin für Kriminologie und Strafrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Jennifer Graf, deutlich gegen das Puppenverbot positioniert. Die Begründung des BVerfG stellt eine Beweisumkehr dar, die gegen alle rechtstaatlichen Prinzipen & damit gegen das Grundgesetz & die EMRV verstößt. Aus aktuellem Anlass muss K13online darauf hinweisen, dass wir auch an diesen Beschwerden nicht aktiv beteiligt sind. Wir rufen jedoch zur deutschen und internationalen Solidarität für die Beschwerdeführer auf…





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