Verfasst am 15 März 2025 von Dieter Gieseking    

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

JUSTIZSKANDAL beim Amtsgericht München: Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe

Verhetzende Beleidigung(§ 192a StGB) + Rechtfertigender Notstand(§ 34 StGB): Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung für Kinder in der Münchner Stadtbibliothek

Mit verhetzenden Plakaten(Hände weg von unseren Kindern!“ und „Genderpropaganda verbieten!“) hatte die AfD zu einer „Protestkundgebung“ gegen eine Buchlesung für Kinder von einer Drag Queen aufgerufen. Trotz Strafanzeigen wurde kein Ermittlungsverfahren gegen die AfD eingeleitet. Schon DAS ist ein SKANDAL, denn der § 192a StGB stellt neben der Volksverhetzung(§ 130 StGB) auch die Verhetzende Beleidigung unter Strafe. Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte.  Das Abreissen von drei AfD-Hetz-Plakaten kostet 600Euro Geldstrafe. Die „Sachbeschädigung“ liegt bei 3Euro. Das Urteil des Amtsgerichts in München ist ein weiterer JUSTIZSKANDAL. Neben diesem Fehlurteil kommt im Berufungsverfahren, welches von Poettinger bereits angekündigt wurde, auch der Rechtfertigende Notstand(§ 34 StGB) in Betracht. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht.  „Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?“ K13online erkärt sich mit dem Justizopfer Poettinger solidarisch. Denn es geht um das Prinzip: Das menschenverachtende AfD-Plakat hätte auch einen erkennbar Pädophilen zeigen können. Auch dann hätte die AfD verurteilt werden und das Abreissen dieser widerwärtigen Plakate hätte legitim sein müssen. Die Stadt München hätte diese Plakate verbieten müssen. „Bildsprache und Polemik des Plakats erinnern stark an die Propaganda der 30er Jahre. So etwas dürfen wir nie wieder zulassen!“, erklärte CSD-Sprecher Tobias Oliveira Weismantel. Auch bei Pädophilen darf sowas niemals zugelassen werden, erklärt K13online…



Verfasst am 14 März 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

The Voice Kids 2025: Disneys „Mulan“ – „Reflection“ (Neo/14)



Verfasst am 13 März 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot zur Entscheidung angenommen: Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt 

Der 2. Senat am BVerfG hat die zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB zur Entscheidung angenommen. Der Berichterstatter ist BVR Offenloch. Damit wird im Laufe des Jahres 2025 über das am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz von Puppenverboten(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) mit einer Begründung entschieden. Die zwei Beschwerdeführer hatten die Verfassungsbeschwerden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss & Bundestag gab es damals erheblich Kritik von den Sachverständigen. Die Erfolgsaussichten, dass das BVerG diesen Unrechts § 184l StGB für verfassungswidrig erklärt, sind durchaus realistisch. Die Beschwerdeführer gehören dem Projekt „Gegen das Puppenverbot“ an und haben auf ihrer Webseite ausführlich begründet, warum ein solch strafrechtliches Verbot mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. K13online hat sich diesen Ausführungen im Wesentlichen angeschlossen. Erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann muss der gerade erst neu gewählte Bundestag bzw. die neue Bundesregierung aktiv werden. Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wird auch für mediale Aufmerksamkeit sorgen. Führen die Beschwerden nicht zum gewünschten Erfolg, dann ist der Beschwerdeweg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) eröffnet: Denn gegen Unrecht hilft nur Widerstand….



Verfasst am 12 März 2025 von Dieter Gieseking     7 Kommentare

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)



Verfasst am 11 März 2025 von Dieter Gieseking    

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) angekündigt: Verteidigung fordert Freispruch für den Stiefvater, der zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjährige war verliebt in ihren Stiefvater und wollte ein Kind von Ihm

Das Landgericht Siegen hat den Stiefvater Benjamin S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann seine Stieftochter für Geschlechtsverkehr missbraucht und im August 2023 geschwängert hat. Zu Beginn der Ermittlungen im vergangenen Jahr hatte die inzwischen Zwölfjährige den Ermittlern erzählt, sie sei verliebt in ihren Stiefvater gewesen und habe sich Sperma aus einem Kondom eingeführt, um schwanger zu werden. Nach psychologischer Betreuung änderte sie ihre Aussage. Offensichtlich wurde das Mädchen manipuliert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte im Prozess zunächst geschwiegen, sich nach dem Gutachten des Rechtsmediziners dann doch eingelassen und die Vorwürfe weiterhin bestritten. Auch in seinem familiären Umfeld sollen mehrere Menschen von seiner Unschuld überzeugt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten..



Verfasst am 10 März 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Donau3 FM setzt Podcast-Folgen „Ein Leben mit Pädophilie“ fort: Moderator Nico Walz im Interview mit Dr. Elisabeth Quendler-Adamo

Donau3 FM setzt Podcast-Folgen "Ein Leben mit Pädophilie" fort: Moderator Nico Walz im Interview mit Dr. Elisabeth Quendler-Adamo

Finanzierung des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden/KTW“ läuft Ende 2025 aus: Eine Herausforderung bestehe darin, dass die Ergebnisse der laufenden Evaluationsstudie durch die Technische Universität Chemnitz erst Ende 2025 oder Mitte 2026 vorliegen werden

Nach mehr als zwei Jahren Pause sind neue Folgen des Podcasts „Kein Täter werden – Ein Leben mit Pädophilie“ erschienen, die aktuelle Entwicklungen des Präventionsnetzwerks thematisieren. Der Donau3 FM Moderator Nico Walz führt darin Interviews mit Dr. Elisabeth Quendler-Adamo, der Leiterin von KTW am Standort Ulm in Baden-Württemberg: In den neuen Folgen werden die Ergebnisse der Doktorarbeit von Dr. Quendler-Adamo zum Thema „Angehörigenarbeit“ vorgestellt: „Was noch nicht ganz so fokussiert wurde, sind eben die Angehörigen drum herum, die natürlich davon auf jeden Fall mitbetroffen sind und auch ihre Sorgen, ihre Nöte und ihre Bedürfnisse mitbringen.“ Auch K13online bietet Angehörigen von Pädophilen/Pädosexuellen Hilfestellungen an. Zitate: „Ein zentrales Thema ist die Finanzierung des Präventionsnetzwerks, die Ende 2025 ausläuft. Aktuell wird „Kein Täter werden“ im Rahmen eines Modellvorhabens nach § 65d SGB V vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert. Laut Dr. Quendler-Adamo ist die Zukunft nach dem 01.01.2026 allerdings ungewiss. Eine Herausforderung bestehe darin, dass die Ergebnisse der laufenden Evaluationsstudie durch die Technische Universität Chemnitz erst Ende 2025 oder Mitte 2026 vorliegen werden.“ K13online wird zur gegebenen Zeit darüber berichten, ob das bundesweite KTW-Projekt fortgeführt wird oder nicht. Gerne können sich Besucher/Innen unseres Weblog in den Kommentaren dazu äußern…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.