Verfasst am 23 Juli 2026 von Dieter Gieseking 6 Kommentare
Zum 8. Jahrestag 2026: K13online(Dieter Gieseking) gab 2018 ein Interview im RTL-Studio Hessen zum Thema der Pädophilie
Geplanter Sendebeitrag sollte bei RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal ausgestraht werden: Deutsche Version mit englischen Untertiteln als Audio bei FST(Free Speech Tube) & in russischer Übersetzung verfügbar
Erstmals seid dem Bestehen(2003) von K13online wurde der Inhaber Dieter Gieseking zu einem Interview in ein TV-Studio eingeladen. Die Dreharbeiten für einen Sendebeitrag fanden am 22. Juli 2018 im RTL-Studio in Hessen statt. Das Interview mit dem RTL-Reporter dauerte rund zwei Stunden und liegt hier im Original als MP4-Datei vor. Aus diesem Filmmaterial wurde ein Sendebeitrag von neun Minuten für RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal produziert, der hier ebenfalls vorliegt. In dem TV-Beitrag kommt auch der Leiter des Präventionsnetzwerkes „Kein Täter werden/KTW“ zu Wort und darf seine Wahrnehmungsverzerrungen kundtun. Dieses Interview wurde von RTL-Reportern in Berlin geführt. Der hessische RTL-Reporter reichte den fertigen Nachrichtenbeitrag beim Nachtjournal ein. Seit nunmehr sieben Jahren wurden die Pro- und Contra Interviews nicht ausgestrahlt. Es gibt Reporter & Journalisten der Mainstream-Medien, die zu einer objektiven Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie/Pädosexualität bereit sind. Jedoch war die Chefredaktion von RTL-Aktuell & RTL-Nachtjournal nicht bereit gewesen, die Interviews zu senden. Die Inhalte dieses Sendebeitrages sind aber zeitlos und können jederzeit bei RTL ausgestrahlt werden. Aus dem gesamten Filmmaterial können sogar ganz neue Sendungen produziert werden. Bei FST(Free Speech Tube) ist eine deutsche Version mit englischen Untertitel als Audio verfügbar. Ebenso ist die deutsche Version in einer russischen Übersetzung verfügbar. Wir erinnern am 22. Juli 2026 an den 8. Jahrestag der Dreharbeiten im RTL-Studie in Frankfurt. Und stellen die Frage, wann die Zeit reif sein wird, die Interviews einem breiten Publikum zu präsentieren. Alle Mainstream-Medien sind aufgefordert, der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen eine mediale Stimme zu geben….
Verfasst am 22 Juli 2026 von Dieter Gieseking 3 Kommentare
Pädophilie-Projekt „Gegen das Puppenverbot“ zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR): Verletzung der Artikel 8 + 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK)
Beschwerdeführer gegen die Bundesrepublik Deutschland: Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben
Das Pädophilie-Projekt „Gegen das Puppenverbot“ hat auf ihrem Weblog zwei anwaltliche Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) angekündigt: „Konkret sehen wir eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) sowie des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK).“ Die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) bietet Individualbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Von dieser Beschwerde sind bei Weitem nicht nur die Menschen betroffen, die sich in Deutschland gemäß § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) strafbar machen. Die Entscheidung des EGMR wird politische Auswirkungen auf das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union(EU) haben. Bei einer positiven Entscheidung muss nicht nur der deutsche Gesetzgeber aktiv werden, sondern auch das EU-Parlament & EU-Rat & EU-Kommission. Die jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten müssen ihre Gesetze anpassen und in nationales Recht umsetzen. Neben den bereits bekannten Verfassungsrechtlern/Innen hat sich nun auch die Juniorprofessorin für Kriminologie und Strafrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Jennifer Graf, deutlich gegen das Puppenverbot positioniert. Die Begründung des BVerfG stellt eine Beweisumkehr dar, die gegen alle rechtstaatlichen Prinzipen & damit gegen das Grundgesetz & die EMRV verstößt. Aus aktuellem Anlass muss K13online darauf hinweisen, dass wir auch an diesen Beschwerden nicht aktiv beteiligt sind. Wir rufen jedoch zur deutschen und internationalen Solidarität für die Beschwerdeführer auf…
Verfasst am 21 Juli 2026 von Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundeslagebericht 2026: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), BKA-Präsident Holger Münch und Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus beklagen wieder hohe Zahlen
Wie kann die Kriminalstatistik gesenkt werden?: Politische Aufklärungskampagen, Präventionskonzepte in Kitas, Schulen & Vereinen und besonders Strafverschärfungen zeigen keine Wirkung
Alle Jahre wieder beklagen der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt(CSU), der BKA-Präsident Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus die steigenden Zahlen in der Kriminalstatistik zu dem § 176 ff. und 184 ff. StGB. Wie kann die Kriminalstatistik gesenkt werden?: Aufklärungskampagen, Präventionskonzepte in Kitas, Schulen & Vereinen und insbesondere Strafverschärfungen zeigen keine Wirkung. Ganze Bevölkerungsgruppen können nicht deaktiviert werden. Immer mehr Kinder & Jugendliche werden aufgrund des Sexualstrafrechts selbst zu „Tätern“. Im Jahr 2026 überschreiten rund 780.000 Kinder die Strafbarkeitsgrenze(Schutzalter) von 14 Jahren und können als Jugendliche strafrechtlich belangt werden. Eine sichtbare Senkung der Fallzahlen in der Kriminalstatistik kann NUR durch eine Reform im Sexualstrafrecht erreicht werden. Das ganze Sexualstrafrecht muss in einer ganze Reihe von Tatbeständen entrumpelt werden. In der Folge wird die Kriminalstatistik rapide sinken. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte können sich dann auf die Fälle konzentrieren, wo es tatsächlich um sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche geht. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels in Gesellschaft & Politik. Ein effektiver Kinderschutz vor sexuellen Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann dann gewährleitet werden. Der über Jahrzehnte beschrittene Irrweg kann nicht zum gewünschten Erfolg eines besseren Kinderschutzes führen. Im Gegenteil: Auch im kommenden Jahr werden die Fallzahlen erneut ansteigen….
Verfasst am 20 Juli 2026 von Dieter Gieseking
Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers über Pedo-Hunting in der ARD-Mediathek: Er(Marvin 404) jagt Pädokriminelle – Zwischen Kinderschutz und Selbstjustiz
Interviewpartner in der Reportage: Pedo-Hunter Marvin Ojagh, Ermittlerinnen beim LKA Düsseldorf, Pädo-Aktivist Georg Kellmann und krimineller Pädophilenjäger Alexander in der JVA Frankfurt
Das sogenannte Pedo-Hunting ist in den letzten Jahren zu einer Art von Volkssport geworden. Der Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers hat für seine Reportage vier Interviews geführt. Der mutmaßlich „legal“ handelnde Pedo-Hunter Marvin Ojagh(Marvin 404) lässt sich in den sozialen Medien als Held feiern. Kripobeamtinnen des LKA Düsseldorf sagen dazu: Pedo-Hunter machen die Ermittlungsarbeit zu nichte. Selbstjustiz wird massiv verurteilt. Die Reportage enthält auch Filmsequenzen mit der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt und Neonazigruppen. Reporter Dammers lässt auch den Pädo-Aktivisten Georg Kellmann zu Wort kommen. Kellmann zeichnet für drei verschiedene Pädophilie-Projekte die rechtliche Verantwortung. Dammers hat auch den Prozess gegen vier mutmaßliche Pädo-Hunter beim Landgericht in Stuttgart besucht(siehe K13-News). In der JVA Frankfurt führt Dammers ein Interview mit einem Pädophilenjäger Alexander, der sich von anderen Pedo-Hunters hat inspirieren lassen, um seine Gewalttaten zu rechtfertigen. Im Knast & im Internet wird er als Märtyrer dargestellt, der für den „Kinderschutz“ kämpft. Bei den Recherschen ist Dammers mit Sicherheit auch auf K13online gestoßen. Eine Interviewanfragen haben wir jedoch nicht erhalten. Insgesamt lässt der Y-Kollektiv-Reporter Tobias Dammers aber nahezu alle Seiten zu dieser Thematik zu Wort kommen bzw. wird gezeigt, sodass der 30-minütige Film in der ARD-Mediathek empfohlen werden kann…
Verfasst am 19 Juli 2026 von Dieter Gieseking
Weblog Pädophilie Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“: Stellungnahme zum Urteil des BVerfG zu kindlichen Sexpuppen
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden
Ein weiteres Pädophilie-Projekt hat auf ihrem Weblog eine ausführliche Stellungnahme zur Entscheidung des BVerfG zum „Puppenverbot“ abgegeben. Auch dieser Kommentierung kann sich K13online in den wesentlichen Punkten anschließen. Neben den bereits bekannten Argumentationen hat das Urteil darüber hinaus weitreichende Folgen: Auch queere Menschen können mit der BVerfG-Argumentation im Namen des Kinderschutzes in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Zitate: „Die Gefahr dieser Rechtsprechung ist dabei nicht nur auf Pädophile beschränkt: Die AfD etwa behauptet regelmäßig, dass auch queere Menschen pauschal eine Gefahr für Kinder darstellen, sodass weitreichende Grundrechtseinschränkungen für queere Menschen nach einer Machtergreifung durch die Rechtsextremen mit Segnung des BVerfG ebenfalls als denkbar erscheinen. In der aktuellen politischen Lage ist jede Schwächung von Grundrechten geradezu fahrlässig.“ K13online fügt hinzu: Radikale „Kinderschützer“ aus dem rechtsextremistischen Spektrum hatten im Jahr 2021 maßgeblich dazu beigetragen, dass die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB eingeführt wurde. Nahezu mit der gleichen Begründung hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD argumentiert. Das BVerfG hat sich im Prinzip mit 6 gegen 2 Richterstimmen diesen politischen Vorgaben angeschlossen. Das Sondervotum, welches die Verfassungswigkeit erkannt hat, kommt von einem Verfassungsrichter der FDP. Bei der zweiten Stimme dürfte es sich um eine Verfassungsrichterin von den GRÜNEN handelt. Die LINKE hat keinen „politischen Vertreter“ beim BVerfG, aber hätte mit Sicherheit auch die Verfassungswidrigkeit erkannt. Die AfD würde mit ihren richterlichen Vorschlägen keine notwendige 2/3 Mehrheit im Bundestag/Bundesrat erreichen. Die Entscheidung zum „Puppenverbot“ macht mehr als deutlich, dass das BVerfG politisch nicht unabhängig ist….

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