Verfasst am 17 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Beschwerdeführer & Projekt „Gegen das Puppenverbot“ beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Beschwerdeführer & Projekt "Gegen das Puppenverbot" beziehen Stellung: Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das BVerfG lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu

Die zwei Beschwerdeführer haben eine Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht. Sie berufen sich dabei auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des BVerfG unberücksichtigt. Dies trifft zwar auch aus Sicht von K13online zu, jedoch ist hier bisher kein Fall bekannt, dass das BVerfG seine Entscheidung nach einer Gegenvorstellung selbst korregiert hat. Entscheidungen des BVerfG sind grundsätzlich immer unanfechtbar. Wir haben aus diesem Anlass Google-KI befragt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt Gegenvorstellungen nur unter extrem engen und strengen Voraussetzungen zu. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG unanfechtbar sind und es kein ordentliches Rechtsmittel gegen sie gibt, dient die Gegenvorstellung als außergesetzlicher Rechtsbehelf. Sie führt in der Praxis jedoch fast nie zu einer inhaltlichen Abänderung eines Beschlusses. Die weiteren Ausführungen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Eine Beschwerde zum EGMR muss innerhalb von vier Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung(Tag der Zustellung) eingereicht werden. Die Einlegung einer Gegenvorstellung gilt im Sinne der Menschenrechtskonvention (EMRK) meist nicht als effektiver Rechtsbehelf. Sie hemmt oder unterbricht die viermonatige Frist zum EGMR in der Regel nicht. Die Beschwerdeführer müssen sich also demnächst entscheiden, ob SIE eine Beschwerde beim EGMR einlegen oder nicht….



Verfasst am 15 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online(Gieseking) ./. Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ-Rinas): Beschwerdeausschuss 1 des Presserates erkennt die Verstöße gegen Pressekodex nicht

K13online hat beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen: Professor an der Universität Hannover & Sexualpädagoge Helmut Kentler war zu Lebzeiten kein Missbrauchstäter & auch kein Pädophiler/Pädosexueller

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates hat über die K13online-Beschwerde gegen die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) beraten und entschieden, keinen Verstoß gegen den Pressekodex festgestellt zu haben. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hatte gegenüber dem Presserat zur K13-Beschwerde Stellung bezogen. Aus allen Begründungspunkten geht hervor, dass die HAZ-Darstellungen lückenhaft und falsch sind. Demnach treffen auch die Schlussfolgerungen des Presserates nicht zu: „Es ist daher zulässig, Kentler als pädophil und als Missbrauchstäter zu bezeichnen“.  Gegen die Fehlentscheidung des Presserates hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren gestellt. In diesem Verfahren werden wir alle Falschbehauptungen der HAZ widerlegen und neue Nachweise & Dokumente vorlegen. Es wurde bereits beantragt, eine Stellungnahme von der Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig einzuholen, und diese beim Presserat persönlich anzuhören. Die abgewiesen, aber begründete Beschwerde, hat offen gelegt, dass sich auch der Presserat dem Anti-Pädophilen-Zeitgeist unterworfen hat. Dem gilt es, mit Entschlossenheit entgegen zu treten. Das Wiederaufnahmeverfahren wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse berichten….



Verfasst am 10 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Ein Schwarzer Tag im EU-Parlament: Bereits abgelehnt Chatkontrolle wird reaktiviert und bis April 2028 verlängert

Ein Schwarzer Tag im EU-Parlament: Bereits abgelehnt Chatkontrolle wird reaktiviert und bis April 2028 verlängert

Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen an: EVP (Christdemokraten CDU & CSU) trieben das Eilverfahren rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola maßgeblich voran und stimmten geschlossen für die Chatkontrolle

Es ist ein Schwarzer Tag gegen die Demokratie im EU-Parlament. Die Fraktion der konservativen EVP (Europäische Volkspartei) rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola nutzte den Faktor Zeit. Die Abstimmung wurde extrem kurzfristig auf den letzten Plenardonnerstag vor der Sommerpause gelegt. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich viele Abgeordnete bereits auf der Abreise, weshalb insgesamt nur 607 Parlamentarier im Saal waren. SPD (Sozialdemokraten / SPD): Die europäische Sozialdemokratie stimmte in der finalen Abstimmung mehrheitlich im Sinne der Verlängerung der Chatkontrolle. Die Grünen / EFA: Sie kritisierten das Vorgehen am schärfsten und sprachen von einem „Missbrauch eines Schlupflochs“. Sie stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Renew Europe (Liberale / FDP): Auch hier regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen eine anlasslose Massenüberwachung. Die Linke: Stimmte ebenfalls geschlossen gegen das Vorhaben. Rechte Fraktionen (inkl. AfD): Die Abgeordneten stimmten gegen das Gesetz, sprachen im Nachgang von einem „demokratischen Skandal“ und warnten vor dem Aufbau einer „digitalen Überwachungsinfrastruktur“. Fraktionslose Abgeordnete: Kritiker wie Martin Sonneborn (Die PARTEI) stimmten dagegen und machten gegen das Eilverfahren mobil. Gegner der Chatkontrolle prüfen bereits konkrete juristische Schritte, um das Gesetz auf zwei Wegen zu Fall zu bringen. Weitere Hintergründen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen….



Verfasst am 30 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….



Verfasst am 03 Juni 2026 von Dieter Gieseking    

Völlig einseitig bis realitätsfremd: ZDF-Doku „Generation Porno“ ist ein präventiver Gefälligkeitsjournalismus mit Hofberichterstattung

Völlig einseitig bis realitätsfremd: ZDF-Doku "Generation Porno" ist ein präventiver Gefälligkeitsjournalismus mit Hofberichterstattung

Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder & Jugendlichen wird total ignoriert: Insgesamt vermittelt diese Doku einen völlig falschen Einblick in die Lebensrealität von Jungen & Mädchen

In der ZDF-Doku „Generation Porno“ lassen die Reporter Kajo Fritz, Hannah Hartwich und Marc Schlömer nur Meinungen von Jugendlichen & Eltern zu, die ihre Erfahrungen in den sozialen Medien negativ darstellen. Die Söhne & Töchter berichten aus ihrer Kindheit u.a. über sogenannte Dick-Pics, die sie als schädigend empfunden haben. Die mutmaßlichen „Experten“ schlagen in die gleiche Kerbe und untermauern die erkennbar manipulierten Meinungen der Jugendlichen. Ein solcher Gefälligkeitsjournalismus ist eine Hofberichterstattung, die völlig einseitig bis realitätsfremd ist. Die weit überwiegende Mehrheit der Kinder & Jugendlichen wird total ignoriert. Völlig absurd wird es in dem Moment, wo eine erwachsene Pornodarstellerin interviewt wird, die natürlich weiß, dass ihre Pornofilme auch von Kids unter 18 Jahren mit großer Begeisterung angeschaut werden. Ein Kripo-Beamter kämpft bei seinen Veranstaltungen in Schulen gegen Windmühlen und erklärt den Zuschauern, dass das sexuelle Interesse an Pornos oft schon im Alter von neun Jahren beginnt. Die sozialen Medien gehören zum täglichen Leben der Kids. Staatliche Verbote bewirken überhaupt nichts, sondern die Eltern müssten in Verantwortung genommen werden. Insgesamt vermittelt diese Doku einen völlig falschen Einblick in die Lebensrealität von Jungen & Mädchen. Eine gesellschaftliche Diskussion kann nur dann entstehen, wenn die ZDF-Reporter auch die betroffenen Kinder & Jugendlichen mit den Eltern interviewt hätten, die in der Doku nicht zu Wort kommen. Andererseits hätte sich bei diesem Doku-Konzept mit Sicherheit kein 12-jähriger Junge finden lassen, der sich auf dem Schulhof mit seinen Mitschülern über Analverkehr unterhält. Die aufgeklärten Kids von heute sind nämlich nicht auf den Kopf gefallen und wissen, was dann passieren würde…



Verfasst am 31 Mai 2026 von Dieter Gieseking    

Deutschland-Premiere nur beim Filmfestival Exground in Wiesbaden: Niederländisch/Belgischer Spielfilm De PUPIL – The PUPIL – Der Schüler

Deutschland-Premiere nur beim Filmfestival Exground in Wiesbaden: Niederländisch/Belgischer Spielfilm De PUPIL - The PUPIL - Der Schüler

Der zwölfjährige Daan(Bart de Wilde) bewundert seinen Fußballtrainer Ries(45): Beinhaltet der Spielfilm eine pädophile Freundschaft oder sogar sexuelle Beziehung?

Der Niederländisch/Belgische Spielfilm De PUPIL – The PUPIL – Der Schüler wurde bisher nur beim Filmfestival Exground in Wiesbaden gezeigt. Bei YouTube ist lediglich ein Trailer in der niederländischen Originalfassung mit englischen Untertiteln verfügbar. Die Filmbeschreibung bei Pluto in Berlin gibt keinen wirklichen Einblick in das Drehbuch der Regisseurin Karin Junger. Der zwölfjährige Daan(Bart de Wilde) bewundert seinen Fußballtrainer Ries(45). Beinhaltet der Spielfilm eine pädophile Freundschaft oder sogar sexuelle Beziehung? Diese Frage kann von K13online (noch) nicht beantwortet werden. In dem Film sollen Szenen zu sehen sein, die Grenzüberschreitungen mit sexuellem Missbrauch andeuten sollen. Gezeigt werden diese jedoch nicht, sondern die Interpretation bleibt dem Kinobesucher/In überlassen. Obwohl die internationale Filmproduktion & Verleih seinen Sitz in Berlin hat, wird der Spielfilm in Deutschland nahezu vollständig ignoriert. Im Anti-Pädophilen-Zeitgeist könnte der Grund dafür darin liegen, dass die Beziehung zwischen dem Fußballtrainer & dem Jungen Daan zu positiv gezeigt wird. K13online weiß es nicht. Was wir aber mit Sicherheit sagen können, ist, dass es pädosexuelle Beziehungen auch im Sport gibt, die weit weg sind von sexueller Gewalt an den Jungs im Fußball. Wir sind sehr gespannt, ob es den Spielfilm doch noch in einer deutschen Syncronfassung geben wird und Der Schüler in die deutschen Kinos kommt….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.