Verfasst am 20 November 2025 von Dieter Gieseking    

Netzpolitik.org veröffentlicht Gesetzentwurf: EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle

Netzpolitik.org veröffentlicht Gesetzentwurf: EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle

Die EU-Chatkontrolle kommt durch die Hintertür der Freiwilligkeit: Deutschland begrüße sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen

Die EU-Staaten haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Die Verpflichtung ist zwar endgültig vom Tisch, aber nun soll die EU-Chatkontrolle durch die Hintertür der Freiwilligkeit kommen. Die geplante Technologie, das sogenannte Client-Side-Scanning, würde nach Ansicht von Kritikern eine Hintertür auf den Endgeräten aller Nutzer schaffen. Netzpolitik.org warnt, dass dies einen „Frontalangriff auf die in der digitalen Welt lebenswichtige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ darstelle. Das Problem solcher Hintertüren sei, dass „nicht nur die vermeintlich „Guten“ sie nutzen könnten, sondern auch findige Kriminelle oder nicht wohlgesonnene andere Staaten“, argumentiert die Organisation. Das Gesetz fordert auch verpflichtende Altersprüfungen. Die Wissenschaftler kritisieren, dass Altersprüfungen „ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich bringen, ohne dass ihre Wirksamkeit garantiert ist“. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet eine weitgehende Abschaffung. Die Ständigen Vertreter der EU-Staaten sollen nächste Woche zu dem Thema tagen, im Dezember folgen die Justiz- und Innenminister. Diese beiden Gremien sollen den Gesetzentwurf als offizielle Position des Rats beschließen….



Verfasst am 19 November 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundestag: Finanzierung des Präventionsnetzwerkes von „Kein Täter werden/KTW“ wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert

Deutscher Bundestag: Finanzierung des Präventionsnetzwerkes von "Kein Täter werden/KTW" wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert

Rückblick auf die Jubiläumsveranstaltung, woran auch K13online(Dieter Gieseking) teilgenommen hatte: Berliner Charite veröffentlicht Video-Collage & Interviews, wozu wir eine Stellungnahme abgegeben haben

Nicht jeder Pädophile benötigt eine Therapie aufgrund seiner sexuellen Orientierung/Neigung/Identität. Wenn ein Pädophiler/Pädosexueller eine Therapie in Anspruch nehmen möchte, dann liegt der Grund dafür oft an der gesellschaftlichen Ausgrenzung/Stigmatisierung/Verfolgung….! Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2025 im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes eine wichtige Änderung für die Zukunftssicherung des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ verabschiedet: Die Förderung wird über das ursprünglich vorgesehene Ende am 31. Dezember 2025 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 verlängert….! Am 22. September 2025 feierte das Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin das 20-jährige Jubiläum des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“. Die von Jerome Braun von der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel moderierte Veranstaltung versammelte zentrale Wegbegleiter, Unterstützer und Fachleute, die seit zwei Jahrzehnten zur Entwicklung eines weltweit einzigartigen Präventionsansatzes beigetragen haben….! In Relation zur geschätzten Gesamtzahl(250 Tausend) der Pädophilen allein in Deutschland sind die Pädophilen, die enthaltsam leben bzw. dem aktuellen KTW-Therapieangebot folgen, lediglich eine sehr kleine Minderheit. Die breite Masse der Pädophilen/Pädosexuellenszene kann durch KTW nicht erreicht werden. Schon deshalb sind KTW-Studienergebnisse nicht repräsentativ und stellen lediglich eine kleine Stichprobe dar. Außerdem beziehen sich die Ergebnisse auf die Sexualmedizin/Sexualtherapie, aber nicht auf eine unabhängige Sexualforschung. Eine sexualwissenschaftliche Studie, die alle Pädophile/Pädosexuelle mit einschließt, ist daher dringend erforderlich…



Verfasst am 18 November 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Landtag Niedersachsen: Immunität der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt für die Erhebung der Anklage wegen Volksverhetzung(u.a.) aufgehoben

Landtag Niedersachsen: Immunität der AfD-Abgeordneten Vanessa Behrendt für die Erhebung der Anklage wegen Volksverhetzung(u.a.) aufgehoben

Volker Bajus, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, sagte: „Dass sich Behrendt jetzt ersichtlich als Märtyrerin inszeniert, zeugt von einem bedenklichen Verständnis vom Rechtsstaat“

Der Landtag von Niedersachsen hat einer Beschlussempfehlung des Ältestenrates zur Aufhebung der Immunität zugestimmt, sodass die Staatsanwaltschaft nun Anklage(Az. NZS 806 Js 3597/25) gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt erheben wird. Bei der Abstimmung haben die Fraktionen von SPD & GRÜNE & CDU dafür gestimmt. Die AfD-Fraktion hat überraschend nicht dagegen gestimmt, sondern sich der Stimme enthalten. Bei TOP 3 gab es zwei Reden: AfD-Abgeordnete Klaus Wichmann und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Wiard Siebels. Auch Volker Bajus, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, sagte am Dienstag, ein Abgeordneten-Mandat sei kein Freibrief, um Minderheiten zu beleidigen und Menschen zu verleumden. „Dass sich Behrendt jetzt ersichtlich als Märtyrerin inszeniert, zeugt von einem bedenklichen Verständnis vom Rechtsstaat.“ Die genaue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist bisher (noch) nicht öffentlich bekanntgeworden. Nach Rechtsauffassung von K13online ist u.a. der Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) erfüllt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jedoch auch für die AfD-Abgeordnete Behrendt die Unschuldsvermutung. Sollte Behrendt aber verurteilt werden, dann hat SIE im Landtag von Niedersachsen nichts mehr verloren….(Update 20.11.2025: Anklage noch in diesem Jahr erwartet)



Verfasst am 16 November 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users „Josua“ für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

K13online Pressemitteilung: Wir veröffentlichen die Ausarbeitungen den Users "Josua" für eine Strafrechtsreform des § 184b & 184c StGB

Von Petitionsausschuss & Bundestag abgewiesen: Politische Forderung nach einer Strafausschlussklausel bei Kinder- und Jugendpornos bleibt aufrecht erhalten

Der Deutsche Bundestag hatte die K13online-Petition mit der Forderung nach einer Strafausschlussklausel im § 184b und § 184c StGB ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen. Die Petition war online mit dem Hinweis eingereicht worden, dass eine umfangreiche Ausarbeitung(56 Seiten) nach der Mitteilung des formalen Petitionsaktenzeichen auf dem Postwege erfolgen wird. Der Petitionsdienst hatte das Aktenzeichen jedoch nicht mitgeteilt. Der Petitionsausschuss hatte den Hinweis missachtet und das Verfahren ohne diese Ausarbeitungen abgeschlossen. Damit wurde das Petitionsverfahren nicht ordnungsgemäß und politisch korrekt durchgeführt. Im Nachgang veröffentlichen wir nun die Ausarbeitungen den Users „Josua“, der anonym bleiben möchte. K13online schließt sich seinen Ausführungen an und übernimmt auch die rechtliche Verantwortung für die Inhalte & Forderungen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die ersten fünf Seiten(JPG) und stellen die gesamten 56 Seiten als PDF-Datei zum Download bereit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Ausarbeitungen, die vom Petitionsausschuss & dem Bundestag hätten berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen & Mitglieder im Ausschuss erhalten dieses News zur Kenntnisnahme und mit der Bitte zu Stellungnahmen… (Update 18. November: Mitteilung an Petitionsausschuss)



Verfasst am 10 November 2025 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundestag – öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Deutscher Bundestag - öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Ausgerechnet die GRÜNEN: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) fordert, eine Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert am heutigen Montag um 12 Uhr über eine Petition, die auf der Webseite des Bundestages 32.382 Mitzeichner erreicht hat: „Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“. Das Quorum liegt bei 30Tsd. Bei OpenPetition gibt es sogar 153.670 Online-Mitzeichner. Ausgerechnet die GRÜNEN in Niedersachsen fordern eine Altergrenze von mindestens 14 Jahre. Alle Social Media(WhatsApp & Facebook & Instagram & TikToc etc.) sollen eine Altersverifikation z.B. durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bei Kindern & Jugendlichen durchführen. Damit hat eine gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte begonnen, alle Kinder & Jugendlichen aus den sozialen Medien im Internet auszuschließen. Als Begründung wird der „Kinderschutz“ genannt. In der Tat: Das sogenannte Cybergrooming wäre dann nicht mehr möglich, weil es keine Kinder & Jugendlichen mehr in Social-Media gibt. Die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) zitiert die Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wir müssen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein möglichst stark geschütztes Leben zu haben – auch im Blick auf ihre mentale Gesundheit“. Der sogenannte „Kinderschutz“ hat damit ein Ausmaß & neuen Höhepunkt erreicht, der bisher kaum auf einen Widerstand stößt. Lediglich der Landesschülerrat warnt vor pauschalen Verboten, die an der Lebensrealität der Jugendlichen vorbei gingen, wie der Vorsitzende Matteo Feind betont. In der Schule sollten Schülerinnen und Schüler lieber Medienkompetenz erwerben. Es bleibt abzuwarten, ob es doch noch Proteste zu Gunsten von Kindern & Jugendlichen in den sozialen Medien geben wird…



Verfasst am 08 November 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.