Verfasst am 18 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Wichtige Teile der Hauptverhandlung haben unter Anschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Die einzige Informationsquelle ist die mündliche Urteilsverkündung der Richterin Schick

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet das Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Richterin Schick beginnt ihre Begründung mit den Worten: “ Das Kind wußte, was es zu tun hat“. Damit meinte Schick ein Video von rund 30 Minuten, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit Inaugenschein genommen worden war: Vaginal- Anal- und Oralverkehr zwischen dem Pfegevater & der Pflegetochter. In dem Video soll erkennbar gewesen sein, dass das Mädchen diese sexuellen Handlungen nicht das erste Mal praktiziert hat…! Der Pflegevater soll sich am 1. Verhandlungstag, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geäußert haben: „Ich habe meine Pflegetochter abgöttisch geliebt“….! Die Gerichte orientieren sich bei ihrer Urteilsfindung nahezu immer an den Inhalten der Gutachten. Die Aussage des Gutachters hat ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Demnach soll der Pflegevater deshalb ein Heterosexueller mit einer pädophilen Nebenströmung sein, weil er auch mit seiner Ehefrau(Pflegemutter) ein intensives Sexualleben praktiziert hat….! Nur er selbst wird erkennen und dann wissen müssen, ob er nun ein sogenannter Ersatzhandlungstäter ist oder ein kernpädophiler Girllover. Die sexuelle Identität eines Pädophilen/Pädosexuellen ist durch eine Therapie nicht veränderbar. Wohl aber kann eine pädophile Nebenströmung durch eine Therapie auf heterosexuelle Erwachsene gerichtet werden….“Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick aus weiterlesen…



Verfasst am 16 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier „Pedo-Hunter“ zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

Pro Justitia: Landgericht Stuttgart verurteilt vier "Pedo-Hunter" zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren Knast

K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“: Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter

Das Landgericht in Stuttgart hat vier Jugendliche, die sich selbst zu Pädophilenjägern erklärt haben, zu hohen Haftstrafen verurteilt. K13online war im Juni an einem Verhandlungstag als Prozessbeobachter LIVE dabei. Die Jugendstrafen lauten: Sechs Jahre, fünf Jahre sowie drei Jahre und drei Monate. Der vierte Angeklagte bekam ein Jahr und acht Monate. Diese Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern deshalb unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Gruppe ihre Ideen und Taten seit Mai 2023 über eine Chatgruppe organisiert. Den nun Verurteilten sei es darum gegangen, Beute zu machen und Macht auszuüben – sie hätten sich selbst „Pedo-Hunter“ genannt. Da aber keines der Opfer ein Pädophiler gewesen sei, seien die Angeklagten auch keine „Pedo-Hunter“ gewesen. K13online sendet mit diesem Urteil auch an die echten Pädophilenjäger einen „schönen Gruss“. Wer Pädophile/Pädosexuelle in eine Fall lockt und dabei Straftaten begeht, wandert hinter Gitter. Wir bieten den Opfern von Pedo-Hunting unsere Hilfestellung beim Erstatten von Strafanzeigen gegen die Täter an. Wir begleiten die pädophilen-pädosexuellen Opfer auch zu Gerichtsverhandlungen, wenn Sie dort als Zeugen gegen die Täter aussagen. K13online ist den Pädophilenjägern weiterhin auf der Spur…



Verfasst am 13 Juli 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verlist polizeiliche Vernehmung einer Sozialpädagogin über Pflegevater & Pflegetochter

Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauernd: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt

Eine weitere Zeugin kann vor Gericht keine persönliche Aussage machen, weil sie sich auf Hochzeitsreise befindet. Nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten ergeht der Beschluss, die damalige polizeiliche Vernehmung vorlesen zu lassen. Ein beisitzender Richter verließt die Vernehmung der Sozialpädagogien, die in der Kindertagesgruppe war: In einem Lernzimmer stellt die Sozialpädagogin das Mädchen(Pflegetochter) zur Rede. Frei und unbekümmert erzählt sie der Pädagogin über den GV mit dem Papa. Es sei aber ein Geheimnis, was die Pädagogin nicht weitererzählen darf. Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass sie heute in eine andere Pflegefamilie kommen würde. Während der Inobhutnahme hat das Mädchen mit der Hand ihren Mund zugehalten, um das Geheimnis zu signalisieren. Das Mädchen versteckt sich vor der Pädagogin, die ihr erklärt, dass SIE nichts falsch gemacht hat, sondern der Papa Schuld ist. Bei der Inobhutnahmestelle fragt das Mädchen andauerbt: Wo ist der Papa? Wo ist die Mama? Die Pädagogin erklärt dem Mädchen, dass Sie nicht mehr nach Hause gehen kann. Das Mädchen fragt die Pädagogin, ob ihre Pflege-Eltern sie vermissen würden. Ich vermisse meinen Papa so stark, habe das Mädchen erzählt. Werde ich Papa & Mama wiedersehen? Der absolute „Hammer“ besteht darüber hinaus darin, dass die Pädagogin dem Mädchen erzählt hat, dass es in dem Lernzimmer bei der Offenbarung des Geheimnisses einen „Spion“ gegeben habe. Mit dieser Lüge will sich die „Sozialpädagogin“ gegenüber dem Mädchen aus der Verantwortung ziehen, dass Vertrauen des Mädchens über das Geheimnis verraten zu haben. Einen solchen Vertrauensbruch § Verrat gegenüber dem Mädchen verurteilt K13online auf das Schärste!!! Die hiesige Tagespresse bnn & PZ berichten lückenhaft und unterschlagen wichtige Details. Die PZ-Journalistin unterschlägt die Äußerungen der Sozialpädagogin bei der Polizei total. Ein solcher „Journalismus“ ist in seiner Unseriöstität kaum noch zu überbieten. Auch geht SIE nicht auf die Inhalte der zwei Briefe ein. Der PZ-Leserschaft wird die volle Wahrheit bewußt vorenthalten. Die Journalistin verfolgt durch Ihr Schweigen das Ziel, die Öffentlichkeit vorsätzlich zu täuschen. K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!! ,,



Verfasst am 09 Juli 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

K13online Prozessbeobachter: Fünf Zeugen/Innen sagen im Fall des Pflegevaters/Pflegetochter vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim aus

Aufklärungsbuch in einer Kindertagesgruppe: Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse

Am 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim haben fünf Zeugen/Innen ausgesagt. Die 1. Zeugin ist eine Erzieherin einer Kindertagesstätte: Die Vorsitzende Richterin Diana Schick befragt die Zeugin. In einer Kindertagesgruppe gab es ein Aufklärungsbuch mit Darstellungen von nackten Kindern & Eltern. Die siebenjährige Pflegetochter bezeichnete es als „Ekelbuch“. Das Mädchen erzählte der Erzieherin, dass sie die Darstellungen auch mit ihrem Pflegevater machen würde, aber alles geheim bleiben müsse. Sie spielte die sexuellen Handlungen der Erzieherin vor. Auf die Frage, ob das Mädchen dabei Schmerzen hatte, antwortete sie mit Nein. Fotoaufnahmen wurden nicht gemacht. Eine Verhaltensänderung konnte die Erzieherin beim Mädchen nicht feststellen. Der Pforzheimer Kinderschutzverein „Lilith“ wurde eingeschaltet. Das Aufklärungsbuch lag in der Tagesgruppe aus und wurde mit den Kindern thematisiert. Auf Nachfrage eines beisitzenden Richters erzählt die Erzieherin, dass der Papa die Pflegetochter auch geküsst habe und gekuschelt wurde. Die Mama war nie dabei. Die weiteren Zeugenaussagen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die Verhandlung wird am Montag, den 13. Juli um 9Uhr, mit dem psychologischen Gutachten des Sachverständigen fortgesetzt. K13online wird wieder LIVE dabei sein und in einem Folge-News berichten…



Verfasst am 04 Juli 2026 von Dieter Gieseking    

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme: Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird in der Außenstelle Pforzheim wieder einmal ein Fall von § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB verhandelt. Wieder ist die Richterin Diana Schick die Vorsitzende der Strafkammer. Auch Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath hat wieder die Verteidigung des 56-jährigen Angeklagten übernommen, der mit seiner 7-jährigen Pflegetochter eine sexuelle Beziehung gepflegt haben soll. Bei den Kinder- und Jugendpornos soll auch seine heute 30-jährige lebliche Tochter im Alter von 14 Jahren dabei sein. Die Pforzheimer Zeitung(PZ) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) haben über den 1. Verhandlungstag mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft berichtet. Der 56-Jährige machte lediglich Angaben zur Person, aber äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. K13online zitiert aus den beiden Artikeln, die nur über eine Bezahlschranke gelesen werden können. Mit zwei Abos liegen uns die vollständigen Artikel vor. Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme. Ebenso zu den Berichterstattungen der Journalisten/innen der Mainstream-Medien. Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblogs als Ansprechpartner zum Pädophilie-Thema bereit. Im Rahmen unsere Gefangenenhilfe – auch für Angehörige von Pädophilen – bieten wir unsere Hilfestellungen an. Erst kürzlich wurde dieses Angebot von der Mutter eines verurteilten Pädophilen angenommen und es gab ein persönliches Treffen mit Dieter Gieseking. Gegen das Urteil des Landgerichtes wurde Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Alle Verfahrensbeteiligte dieser Deliksarten können jederzeit mit uns in Kontakt treten…



Verfasst am 30 Juni 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) erfolgreich: Urteil gegen einen Familienvater aus Pforzheim wegen § 176 ff + 184 ff. StGB wurde aufgehoben

An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt: Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hatte im Februar 2025 einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts in Karlsruhe verwiesen. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte damals bei der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Familienvater bei dem Sexualkontakt mit seiner 6-jährigen Tochter keine sexuelle Gewalt angewandt hat. Dennoch verhängte Schick die SV, die nun vom BGH einkassiert wurde. Auch K13online vertritt die Rechtsauffassung, das die Voraussetzungen für eine SV nicht vorliegen. Der Sachverhalt wurde vom BGH nicht gerügt, weil der Familienvater ein Geständnis abgelegt hatte. K13online war damals als Prozessbeobachter LIVE dabei und hatte in mehreren News berichtet. An allen Verhandlungstagen fanden damals vor dem Gerichtsgebäude Demos vom sogenannten „Kinderschutz“ statt. Der größte Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Ein solches Spektakel hatte es in Pforzheim noch nicht gegeben. Es wurden Ermittlungsverfahren gegen Demo-Teilnehmer eingeleitet, die in den sozialen Medien auf kriminelle Weise gegen den Familenvater namentlich gehetzt hatten. Der 1. Verhandlungstag nach der erfolgreichen Revision hat vor dem neuen Landgericht in Karlsruhe bereits stattgefunden. Die Pressesprecherin hat auf Anfrage die Folgetermine mitgeteilt: 3. + 9. + 10. Juli und 3. + 5. August 2026. Als Prozessbeobachter werden wir wieder LIVE dabei sein und berichten….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.