K13online Gefangenenhilfe in die USA: Cyrus Gladden schickt weiteres Statement „Public Portion“

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 Mai 2026 ]

Menschenverachtende Anprangerung: In den letzten 20 Jahren haben uns fast alle dortigen Gefangenen geschrieben, dass diese nach ihrer Freilassung nicht in den USA bleiben wollen, sondern nach Deutschland bzw. Europa auswandern wollen

Der in den USA im MSOP(deutsch: Sicherungsverwahrung) gefangengehaltene Cyrus Gladden hat wieder einen Brief geschickt. Weil sein Infoblatt „The legal Pad(TLP)“ seit Ende letzten Jahres von der Anstalt zensiert wird, veröffentlichen wir sein englischsprachiges Original-Statement auf dem K13online-Weblog. Darin geht es u. a. auch um die Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Puppenverbot beim BVerfG in Karlsruhe. Gladden bedankt sich auch für die Zusendung von News-Kopien über den US-Gefangenen „Chris Avalon“ mit seinem YouTube-Kanal für Rockmusik. Ebenso schreibt er in seinem privaten Teil des Briefes über Steven Whitsett, der aus den USA nach Deutschland eingewandert ist. In den letzten 20 Jahren haben uns fast alle dortigen Gefangenen geschrieben, dass diese nach ihrer Freilassung nicht in den USA bleiben wollen, sondern nach Deutschland bzw. Europa auswandern wollen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: In den USA werden alle Ex-Gefangene mit Namen & Adressen & Fotos öffentlich an den Pranger gestellt. Diese menschenverachtende Anprangerung macht die Resozialisierung in die Gesellschaft nahezu unmöglich. Die USA gehört demnach zu den weltweiten Staaten, die die Menschenwürde mit Füßen treten. Es steht deshalb außer Frage, dass K13online auch Donald Trump auf das schärfste verurteilt…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K13online Gefangenenhilfe: Amerikanisches Projekt CURE-SORT veröffentlicht „The Legal Pad(TLP)“ von Cyrus Gladden bis einschließlich Oktober 2025

1 Kommentar zu “K13online Gefangenenhilfe in die USA: Cyrus Gladden schickt weiteres Statement „Public Portion“”

  1. Anonym sagt:

    Die Verfassungsbeschwerden zum Puppenverbot werden auch auf internationalen Foren besprochen und erwartet. Es wäre nämlich das erste höchstrichterliche Urteil auf der Welt zu diesen Puppen.

    In Amerika gibt es auch ein Verfahren das langsam bis ganz nach oben eskaliert.
    Die Chancen sind dort viel besser, denn bereits das höchste Militärgericht hat das Puppenverbot für verfassungswidrig erklärt, da der Staat nicht die Macht haben darf Menschen in ihrer Masturbation einzuschränken. Solange kein Opfer existiert.

    https://www.stripes.com/branches/air_force/2026-03-19/airman-child-sex-doll-conviction-reversed-21116363.html

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