Verfasst am 04 November 2025 von Dieter Gieseking    

Proteste gegen EU-Chatkontrolle erfolgreich: Anlasslose und verpflichtende Kontrolle nach Kinderpornos wird es nicht geben

Proteste gegen EU-Chatkontrolle erfolgreich: Anlasslose und verpflichtende Kontrolle nach Kinderpornos wird es nicht geben

Stattdessen soll ein neuer Kompromissvorschlag auf Freiwilligkeit setzen: Keine Verlängerung der freiwilligen Fortsetzung, sondern EU-VERBOT gefordert

Eine anlasslose und verpflichtende Kontrolle von Chats durch Whatsapp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten wird es in der EU vorerst nicht geben. Entsprechende Pläne finden unter den EU-Ländern nicht die notwendige Mehrheit und sollen daher gestrichen werden, heißt es von EU-Diplomaten in Brüssel. Auch Deutschland hatte das Vorhaben nicht unterstützt. Die EU-Kommission will jetzt weiterhin auf Freiwilligkeit setzen. Die bestehende Vereinbarung läuft im April 2026 aus. Damit auch eine freiwillige „Chatkontrolle“ durch die Anbieter untersagt wird, bedarf es einer EU-Verbotsverordnung. Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig(SPD) zeigt sich jedoch mit dem dänischen Kompromissvorschlag zufrieden. Eine staatlich angeordnete Chatkontrolle ist zwar vom Tisch, aber die elementaren Bürgerrechte sollen nun weiterhin durch die Anbieter verletzt werden. Jeder Anbieter, der diese Freiwilligkeit anwendet, sollte von allen EU-Bürgern/Innen boykotiert werden. Der politische und gesellschaftliche Protest gegen diese freiwillige Anwendung hat noch nicht wirklich begonnen. Es gibt zwar Kritik, aber diese reicht bei Weitem nicht aus, um die Bürgerrechte & Grundrechte zu schützen. Die kann nur dann gewährleistet werden, wenn die EU eine Verbotsverordnung beschließt…



Verfasst am 29 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Sexualstrafrecht § 184b + § 184c StGB: Deutscher Bundestag hat die Petition von K13online ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen

Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen

Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)



Verfasst am 28 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Populismus 2025: Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten/Innen der Bundesländer hat „Sicherheitspaket für Deutschland“ gegen Pädophile beschlossen

Populismus 2025: Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten/Innen der Bundesländer hat "Sicherheitspaket für Deutschland" gegen Pädophile beschlossen

Mythos Pädophile im Schwimmbad: „Für verurteilte Sexualstraftäter sollen Betretungsverbote beispielsweise für Schwimmbäder geprüft werden“ 

Bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten/Innen der Bundesländer wurde unter TOP 13 Nr. 7 ein „Sicherheitspaket für Deutschland“ gegen Pädophile beschlossen. Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat dazu bereits ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus fordert die Konferenz weitere Verschärfungen: Die Aufnahme- und Tilgungsfristen für die Dokumentation von Straftaten mit pädophilem und sexuellem Hintergrund in einfachen und erweiterten Führungszeugnissen müssen verlängert werden. Solche Einträge machen die Resozialisierung schon jetzt nahezu unmöglich. Für verurteilte Sexualstraftäter sollen Betretungsverbote beispielsweise für Schwimmbäder und andere Orte, die ihnen Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten geben, geprüft werden. Eine solche Forderung erinnert an Nazi-Deutschland: Zutritt für Juden(Pädophile) verboten! Schon heute erhalten entlassene Gefangene, die wegen des § 176 ff. StGB verurteilt wurden, im Rahmen der Führungsaufsicht Auflagen & Weisungen, sich keinen Kindern nähern zu dürfen. Für ausländische Sexualstraftäter hat die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung zu führen. Bei einer solchen Forderung wird die Ausländerfeindlichkeit deutlich. Weiter fördert dieser Konferenzbeschluss den Populismus & Mythos gegen Pädophile/Pädosexuelle. Der Beschluss richtet sich nur gegen Angehörige dieser sexuellen Minderheit, obwohl die meisten Sexualstraftäter nicht pädophil sind. Auch das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ kritisiert den Beschluss scharf, wenn auch mit einer überwiegend anderen Begründung, die mit unseren politischen Positionen unvereinbar ist…



Verfasst am 21 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD): Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an Bundesländer & Verbände gesandt

Neue Straftatbestände im § 181a  + § 180a  + § 179a StGB: Bisherige Gesetze werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt

Es vergeht kaum eine Legislaturperiode ohne Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an die Bundesländer & Verbände gesandt. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren: „Dazu werden die bisher auf verschiedene Vorschriften verteilten Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.“ Die neuen Gesetze sollen lauten: § 181a StGB (Inanspruchnahme sexueller Dienste von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt), § 180a StGB (Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Prostitution) und § 179a StGB (Veranlassen sonstiger sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt). Alle 16 Bundesländer und viele Verbände können bis 28. November 2025 zum Referentenentwurf Stellung beziehen. Die neuen Straftatbestände sind Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes mit weiteren Strafverschärfungen anderer Deliktsarten. Das Internetportal LTO berichtet ebenfalls…



Verfasst am 17 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Deutscher Bundestag: Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“

Abstimmung im EU-Rat bereits abgesetzt: Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE haben sich bereits gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 1. Lesung über einen AfD-Antrag: „Privatsphäre schützen – Nein zur EU-Chatkontrolle“. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde gab es bereits eine Debatte zur EU-Chatkontrolle. Dabei haben sich die Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) & GRÜNE & LINKE schon gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. In der Folge wurde die geplante Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober 2025 von der Tagesordnung abgesetzt. Damit ist die Chatkontrolle aber noch nicht endgültig vom Tisch, denn die EU-Kommission könnte eine neue und abgemilderte Verordnung vorlegen. Der AfD-Antrag enthält im Kern die gleichen politischen Positionen, wie alle im Bundestag vertretenen Fraktionen. Allerdings gibt es auch im Bundestag die sogenannte Brandmauer, den AfD-Anträgen keine Mehrheit zu verschaffen. Wohl genau aus diesen Gründen hat die AfD diesen Antrag eingebracht, um die Brandmauer zu brechen. Der AfD-Antrag enthält nicht die Forderung des Verbotes einer freiwilligen Chatkontrolle an die Anbieter. Nur eine solche EU-Verbotsverordnung wird die Einhaltung der Grundrechte gewährleisten. Dazu bedarf es eines grundlegenden Paradigmenwechsels aller Fraktionen im Bundestag sowie im EU-Rat, EU-Kommission und EU-Parlament. K13online ist sehr gespannt, ob es in den heutigen Reden im Bundestag solche Forderungen geben wird…



Verfasst am 16 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

„Expertenmeinungen“: Forensischer Psychologe Jérôme Endrass & Forensischer Psychiater Frank Urbaniok & Direktorin der  Stiftung Kinderschutz Regula Bernhard Hug

In der Schweiz findet gegenwärtig eine mediale Diskussion über gezeichnete Mangas und mit künstlicher Intelligenz(KI) generierte Bilder mit Kinderpornos statt. Diese können hergestellt werden, ohne dass ein Kind körperlich zu Schaden kommt. Dass diese Bilder dennoch verboten sind, wird in Wissenschaft und Praxis zunehmend infrage gestellt. «Manche argumentieren, es sei klüger, Pädophilen etwas zur Verfügung zu stellen, für das keine Kinder leiden mussten», sagt der forensische Psychologe Jérôme Endrass. Das könnte den Konsum «echter» Kinderpornos mit realem Missbrauch senken. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok hält das Verbot zwar grundsätzlich für richtig. «Es ist ein wichtiges Signal, dass die Gesellschaft sexuellen Missbrauch verurteilt.» In Ausnahmefällen aber könnte er sich vorstellen, Pädosexuellen Zugang zu künstlichem Material zu geben. Ein eng kontrollierter therapeutischer Einsatz wäre sogar für Kinderschutz Schweiz grundsätzlich denkbar. «Bei diagnostizierten Pädophilen könnten wir uns einen Einsatz von künstlich hergestelltem pädosexuellem Material zu therapeutischen Zwecken vorstellen», so Bernhard Hug. Mit diesen Pro und Kontra-Argumenten hat die Schweiz eine Vorreiterrolle für eine rationale Diskussion zu KI-Kinderpornos & Mangas übernommen. Fakt ist, dass es bei KI-Kinderpornos keine Missbrauchsopfer gibt. Aus politischer und juristischer Sicht werden keine Rechtsgüter von echten Kindern verletzt. Die in der Schweiz eröffnete Diskussion muss auch Deutschland erreichen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.