Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 08 November 2025 ]

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(KI-Junge vor dem Computer)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2025

https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/herbstkonferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-2025

KI-basierte Modelle und Modellmodifikationen zur Erstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte ausdrücklich unter Strafe stellen

https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/2025-11/TOP%20II.01%20-%20BY%20KI-basierte%20Modelle.pdf


 

 

 

 

 

Im ersten Halbjahr 2025 wurden 1286 KI-generierte Missbrauchs-Videos gefunden, im Vergleich zu zwei Videos im Vorjahrszeitraum. Schon bisher ist es strafbar, fiktive Kinderpornografie zu verbreiten, also zum Beispiel einen kinderpornografischen Roman oder Comic. Der Besitz fiktiver Kinderpornografie ist zwar nur strafbar, wenn die Missbrauchsdarstellunng „wirklichkeitsnah“ ist. Dies dürfte den Besitz computergenerierter Missbrauchsbilder aber in der Regel erfassen.

K13online Anmerkungen

Der gegenwärtige § 184 ff. StGB beinhaltet keinen speziellen Straftatbestand von KI-generierten Kinder- und Jugendpornos, sondern dies fällt grundsätzlich unter den Straftatbestand „wirklichkeitsnahes Geschehen“. Die Ermittlungsbehörden & Gerichte müssen also in jedem Einzelfall prüfen, ob es um fiktive oder reale Darstellungen in den Kinder- und Jugendpornos geht. Auch bei der Strafzumessung müssten die Gerichte unterscheiden. Denn bei KI-Darstellungen sind keine echten Kinder oder Jugendliche betroffen. Es gibt also keine Missbrauchsopfer und kein Kind/Jugendlicher wird im realen Leben geschädigt. 

Eisenreich will nun schon die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung der KI-Tools, mit denen fiktive Kinderpornografie hergestellt werden kann, unter Strafe stellen. Die Nutzung solcher Tools für den Eigengebrauch und die Verbreitung solcher Bilder bliebe unverändert strafbar. „Selbst wenn hinter der KI-generierten Aufnahme kein tatsächlicher Missbrauch eines Kindes steckt, bergen solche Inhalte erhebliche Gefahren“, betont Eisenreich. Der Konsum von KI-generierter Kinderpornografie könne zum Missbrauch in der realen Welt verleiten oder die Hemmschwelle senken.

K13online Anmerkungen

Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. 

Sollte Eisenreich in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit erhalten, wäre dies nur ein rechtspolitischer Impuls für künftige Gesetzgebung. Die entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch müsste vom Bundestag beschlossen werden. Die Kriminalisierung fiktiver Kinderpornografie ist umstritten, weil hier pädophilen Tätern ein Ventil versperrt wird, ihre Neigungen legal und ohne Schädigung realer Kinder auszuleben. Gegen das 2020 eingeführte strafrechtliche Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ liegen beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor, die das Gesetz für unverhältnismäßig halten.

K13online Anmerkungen

Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 

https://taz.de/Bayerischer-Antrag-gegen-Missbrauch/!6127689


Schweizer Mainstream-Medium SRF diskutiert Pro und Kontra-Argumente: Soll Konsum von KI-Kinderpornografie strafbar bleiben?

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

 

2 Kommentare zu “Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden”

  1. Anonym sagt:

    Anleitungen zu verbreiten wie und wo man Kinder missbrauchen kann wird deutlich sanfter bestraft als ein Bild einer kindlichen Strichmännchenfigur online hochzuladen. Geht um die Jagd auf Pädos und nicht um Missbrauchstaten. Sowohl niedrigere Mindest- als auch Höchststrafe für Anleitungen.

  2. Hier ein überarbeiteter, stilistisch flüssiger und grammatikalisch korrekter Entwurf deines Textes:

    Ich warte nur darauf, dass die Regierung das Atmen für uns verbietet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf könnte man bereits jetzt konzipieren.

    Man sieht deutlich, dass die „normale Bevölkerung“ einen irrational großen Hass auf uns richtet – ein Hass, der zugleich von Neid begleitet wird. Diese toxische Mischung ist gefährlich.

    Wie lässt sich das de‑eskalierend stoppen oder zumindest mindern? Es wäre sinnvoll, aktiv aufeinander zuzugehen. Einige Menschen könnten erkennen, dass wir im Grunde genommen ebenfalls normale Menschen sind, lediglich mit anderen Vorlieben.

    Besonders bedenklich ist, dass nach einer Kriminalisierung von KI‑KIPOs niemand laut geworden ist. Der Staat greift präventiv ein – absolut widerwärtig und dreist. Es ist absurd und zugleich dumm, fiktive Szenarien zu verbieten, die bislang nur hypothetisch existieren. Gleichzeitig scheint der Hass der Behörden gegenüber uns teilweise noch stärker zu sein als der der allgemeinen Bevölkerung.

    Boylover werden zurzeit deutlich mehr verfolgt als Schwule. Aber die Schwulen halten ihre Münder und machen mit. Was sagt man dazu ?

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.