Verfasst am 13 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) an K13online: Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach

Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) an K13online: Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach

Von der Strafanzeige geht ein deutliches Signal an die Pädophilenjäger, Rechtsextremisten & Neonazis aus: Den TÄTERN auf der Spur…

Das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) wurde über die K13online-Strafanzeige gegen den Pedo-Hunter „Erik Miele“ informiert. Grund dieses Hinweises ist die politisch motivierte Straftat aus dem Bereich des Rechtsextremismus & der Neonaziszene. Das BfV hat nun den Eingang unseres Schreibens bestätigt und führt darin u.a. wie folgt auf: „Die mit Ihren Ausführungen geäußerte Besorgnis ist verständlich und nachvollziehbar, auch weil Sie damit nicht alleine stehen. Die Auswirkungen der aktuellen politischen Lage auf die innere Sicherheit werden vom Verfassungsschutz aufmerksam beobachtet…! Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach.“ Damit wird deutlich, dass der Nachrichtendienst des BfV seine Erkenntnisse über den Pädophilenjäger „Erik Miele“ an die Strafverfolgungsbehörden leiten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser Pedo-Hunter bereits in anderen Zusammenhängen auffällig geworden ist oder sogar in Strafverfahren gegen andere Pädophilenjäger verwickelt sein könnte. Der Inhaber dieses Weblogs(Dieter Gieseking) hat im Zuge der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim angeregt, die Stuttgarter Ermittlungsgruppe zu informieren. Ebenso wurde angeregt, beim Landeskriminalamt(LKA) & Bundeskriminalamt(BKA) Erkenntnisse zu diesem „Erik Miele“ einzuholen. Von der Strafanzeige geht ein deutliches Signal an die Pädophilenjäger, Rechtsextremisten & Neonazis aus: Den TÄTERN auf der Spur…



Verfasst am 04 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Ermittlungsgruppe deckt Netzwerk auf: Die Dunkelziffer ist sehr hoch und die Kriminalpolizei sucht weitere Betroffene von Pedo-Hunting

Das Polizeipräsidium Stuttgart hat eine Ermittlungsgruppe zur Identifizierung von „Pedo-Hunters“(Pädophilenjäger)  eingerichtet, die am letzten Mittwoch zum Erfolg geführt hat. In Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis gab es vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen. Gegen die Tatverdächtigen wird unter anderem wegen des versuchten Mordes, versuchten Totschlags und schweren Raubes ermittelt. Die Dunkelziffer der Opfer von „Pedo-Hunting“ ist sehr groß. Deshalb suchen die Ermittlungsbehörden weitere Betroffene, die Pädophilenjägern zum Opfer gefallen sind. K13online bietet den Gewaltopfern Hilfestellungen an. Bei traumatischen Erlebnissen stehen wir den Opfern mit Rat & Tat zur Seite. Auch bei der Anfertigung von Strafanzeigen bei den Ermittlungsbehörden sind wir behilflich. Die Fälle von „Pedo-Hunting“ haben in den letzten Monaten bundesweit dramatisch zugenommen. In einem hier vorliegenden Fall wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Darüber hinaus wurde das Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz informiert, weil es sich hier um politisch motivierte Straftaten aus dem Bereich des Rechtsextremismus & Neonaziszene handelt. Weiter wurde in einem ergänzenden Schriftsatz angeregt, auch das Bundeskriminalamt(BKA) & Landeskriminalamt(LKA-BW) einzuschalten. K13online wird in Fällen der „Pedo-Hunters“ die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte tatkräftig unterstützen. Den Tätern auf der Spur…



Verfasst am 03 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)



Verfasst am 30 November 2025 von Dieter Gieseking     8 Kommentare

Pedo-Hunter & Kriminalität: K13online hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Gewalt- und Morddrohungen erstattet

Pedo-Hunter & Kriminalität: K13online hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Gewalt- und Morddrohungen erstattet

Mitteilung an das Bundesamt für Verfassungsschutz: Mitteilung an das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg 

Die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) hat von einem mutmaßlichen Pedo-Hunter „Erik Miele“ drei Emails erhalten, die die Straftatbestände der Bedrohung(§ 241 StGB), der Verhetzenden Beleidigung(§ 192a StGB) und Beleidigung(§ 185 StGB) erfüllen. Die Strafanzeige/Strafanträge wurden mit den Beweismitteln an die Staatsanwaltschaft(Sta) Pforzheim gesandt. Die Begründung mit dem Anzeigeschriftsatz wird nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung & des Aktenzeichnes von der Sta auf diesem Weblog veröffentlicht. Der Tatverdächtige bedroht den Unterzeichner mit Straftaten gegen Leib & Leben. Er kündigt auch Gewalttaten gegen Dritte Personen an und ruft dazu auf. Er bezeichnet sich als „Pedohunter“, der Jagd auf Pädophile macht. Er kündigt weiter an, die Pädophilen ausrotten zu wollen. Der Tatverdächtige kämpft nach seinen Angaben gegen einen „pädophilen Linksgrünen Scheißdreck“. Er schreibt in seiner Email „Sieg Heil“. Daraus kann geschlossen werden, dass der Tatverdächtige auch dem Rechtsextremismus & den Neonazis zuzuordnen ist. Damit sind die Straftatbestände auch politisch motiviert. Für politisch motivierte Straftaten ist das Bundesamt für Verfassungsschutz & das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg zuständig. Der Unterzeichner hat an beide Ämter Kopien des Anzeigeschriftsatzes gesandt. Den genauen Wortlaut des mutmaßlichen „Erik Miele“ finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen…



Verfasst am 27 November 2025 von Dieter Gieseking    

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: JVA-Psychologin der rumänischen Angeklagten(Mutter von zwei Kleinkindern) sagt als Zeugin aus

Vorwurf gemäß § 176 ff. und § 184b StGB: Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt, so die Angeklagte im Gespräch mit der Psychologin

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat der 2. Verhandlungstag gegen eine rumänische Mutter mit zwei Kleinkindern stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Straftaten gemäß § 176 ff. und § 184b StGB vor. Die Mutter befindet sich seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Dort hat sie sich gegenüber einer Psychologin geäußert, die nun vor Gericht ausgesagt hat: „Die unzähligen Fotos und Clips auf ihrem Handy habe die 27-Jährige damit begründet, dass ihre Kinder viele Bilder von sich haben, wenn sie erwachsen sind. Das Bildmaterial, das ihr zur Last gelegt werde, habe nichts mit Sexualität zu tun gehabt. Ihr Eindruck sei, dass es im Kulturkreis des rumänischen Ehepaares keine Generationsgrenzen oder Schamzonen gebe. Wird ein Baby geboren, werde es überall geküsst, es gebe keine Tabuzone, so die Zeugin. Der Umgang mit Geschlechtsorganen sei anders und es werde kein Unterschied gemacht zu anderen Körperteilen: Ein Penis ist wie eine Hand oder ein Finger. Der Vater der beiden Kinder teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und keine Angaben machen will.“ Die Hauptverhandlung wird mit dem 3. Prozesstag am 15. Dezember fortgesetzt. K13online wird als Prozessbeobachter dabei sein und berichten….



Verfasst am 23 November 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert

Pedo-Hunter Björn Scholz hat in diesem Jahr 4.000 Stunden in die Pädophilenjagd investiert: 2025 hat er bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz geliefert

Angeblich Pädophile wehren sich: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren & Hausdurchsuchung bei Pädophilenjäger Scholz wegen des dringenden Tatverdachtes der Erpressung

Die Lokalzeitung „az-online“ berichtet in einem lesenswerten Artikel über den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz: Björn Scholz hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits 182 Pädophile aus ganz Deutschland an die Justiz „geliefert.“ Wer angebliche Pädophile mit gefakten Kinder-Profilen unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ in eine Falle lockt, den nennt man umgangssprachlich einen Denunzianten. Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben). Zitate: Seine Aktivitäten zur Enttarnung von Pädophilen wurde allerdings erst 2021 durch eine Ergänzung im Paragraphen 176 möglich. Dort heißt es: „Bei Taten nach Absatz 1 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.“ In der Tat: Der Gesetzgeber hat es im Jahre 2021 durch den neuen § 176b Absatz 3 StGB ermöglicht, dass sogar der Versuch des Versuches strafbar geworden ist. Dies bedeutet, dass kein Kind mehr betroffen sein muss, sondern Erwachsene dürfen sich als Kinder ausgeben, um Fallen zu stellen. Der Gesetzgeber leistet damit der Pädophilenjagd Vorschub und animiert die Pedo-Hunter zur Jagd auf Pädophile. Nach Rechtsauffassung von K13online ist der § 176b Absatz 3 StGB verfassungswidrig, weil kein Rechtsgut von Kindern verletzt wird. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Zitaten aus dem Artikel mit Kommentierungen von K13online…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.