Verfasst am 18 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

K13online Aufruf: Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen „Erik Miele“ wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung eröffnet. Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden. Aus den Beweismitteln der EMails & Kommentare geht hervor, dass der Tatverdächtige dem Rechtsextremismus & der Neonaziszene zuzuordnen ist. Er bezeichnet sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger). Damit sind seine Taten politisch motiviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) wurde informiert. Sofern es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er bereits in anderen Ermittlungsverfahren & im Internet in Erscheinung getreten ist. Neben der Staatsanwaltschaft Stuttgart werden auch von anderen Polizeibehörden bundesweite Ermittlungen gegen Pädophilenjäger geführt. Bei bundesweiten und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren sind in der Regel auch die Landeskriminalämter(LKA) & das Bundeskriminalamt(BKA) eingeschaltet. Die bisher letzte kriminelle EMail von „Erik Miele“ ist hier am 4. Dezember 2025 eingetroffen und wurde an die Staatsanwaltschaft Pforzheim nachgereicht. Der Inhaber des K13online-Weblog(Dieter Gieseking) lässt von solcher Kriminalität in keiner Weise beeindrucken, denn das Motto lautet: Dem Täter auf der Spur…!!!



Verfasst am 16 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…



Verfasst am 13 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) an K13online: Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach

Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) an K13online: Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach

Von der Strafanzeige geht ein deutliches Signal an die Pädophilenjäger, Rechtsextremisten & Neonazis aus: Den TÄTERN auf der Spur…

Das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) wurde über die K13online-Strafanzeige gegen den Pedo-Hunter „Erik Miele“ informiert. Grund dieses Hinweises ist die politisch motivierte Straftat aus dem Bereich des Rechtsextremismus & der Neonaziszene. Das BfV hat nun den Eingang unseres Schreibens bestätigt und führt darin u.a. wie folgt auf: „Die mit Ihren Ausführungen geäußerte Besorgnis ist verständlich und nachvollziehbar, auch weil Sie damit nicht alleine stehen. Die Auswirkungen der aktuellen politischen Lage auf die innere Sicherheit werden vom Verfassungsschutz aufmerksam beobachtet…! Hinweise auf Gefährdungen gehen die Verfassungsschutzbehörden auf jeden Fall unverzüglich und umfassend nach.“ Damit wird deutlich, dass der Nachrichtendienst des BfV seine Erkenntnisse über den Pädophilenjäger „Erik Miele“ an die Strafverfolgungsbehörden leiten wird. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dieser Pedo-Hunter bereits in anderen Zusammenhängen auffällig geworden ist oder sogar in Strafverfahren gegen andere Pädophilenjäger verwickelt sein könnte. Der Inhaber dieses Weblogs(Dieter Gieseking) hat im Zuge der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim angeregt, die Stuttgarter Ermittlungsgruppe zu informieren. Ebenso wurde angeregt, beim Landeskriminalamt(LKA) & Bundeskriminalamt(BKA) Erkenntnisse zu diesem „Erik Miele“ einzuholen. Von der Strafanzeige geht ein deutliches Signal an die Pädophilenjäger, Rechtsextremisten & Neonazis aus: Den TÄTERN auf der Spur…



Verfasst am 04 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Ermittlungsgruppe deckt Netzwerk auf: Die Dunkelziffer ist sehr hoch und die Kriminalpolizei sucht weitere Betroffene von Pedo-Hunting

Das Polizeipräsidium Stuttgart hat eine Ermittlungsgruppe zur Identifizierung von „Pedo-Hunters“(Pädophilenjäger)  eingerichtet, die am letzten Mittwoch zum Erfolg geführt hat. In Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis gab es vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen. Gegen die Tatverdächtigen wird unter anderem wegen des versuchten Mordes, versuchten Totschlags und schweren Raubes ermittelt. Die Dunkelziffer der Opfer von „Pedo-Hunting“ ist sehr groß. Deshalb suchen die Ermittlungsbehörden weitere Betroffene, die Pädophilenjägern zum Opfer gefallen sind. K13online bietet den Gewaltopfern Hilfestellungen an. Bei traumatischen Erlebnissen stehen wir den Opfern mit Rat & Tat zur Seite. Auch bei der Anfertigung von Strafanzeigen bei den Ermittlungsbehörden sind wir behilflich. Die Fälle von „Pedo-Hunting“ haben in den letzten Monaten bundesweit dramatisch zugenommen. In einem hier vorliegenden Fall wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Darüber hinaus wurde das Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz informiert, weil es sich hier um politisch motivierte Straftaten aus dem Bereich des Rechtsextremismus & Neonaziszene handelt. Weiter wurde in einem ergänzenden Schriftsatz angeregt, auch das Bundeskriminalamt(BKA) & Landeskriminalamt(LKA-BW) einzuschalten. K13online wird in Fällen der „Pedo-Hunters“ die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte tatkräftig unterstützen. Den Tätern auf der Spur…



Verfasst am 03 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)



Verfasst am 30 November 2025 von Dieter Gieseking     8 Kommentare

Pedo-Hunter & Kriminalität: K13online hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Gewalt- und Morddrohungen erstattet

Pedo-Hunter & Kriminalität: K13online hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Gewalt- und Morddrohungen erstattet

Mitteilung an das Bundesamt für Verfassungsschutz: Mitteilung an das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg 

Die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) hat von einem mutmaßlichen Pedo-Hunter „Erik Miele“ drei Emails erhalten, die die Straftatbestände der Bedrohung(§ 241 StGB), der Verhetzenden Beleidigung(§ 192a StGB) und Beleidigung(§ 185 StGB) erfüllen. Die Strafanzeige/Strafanträge wurden mit den Beweismitteln an die Staatsanwaltschaft(Sta) Pforzheim gesandt. Die Begründung mit dem Anzeigeschriftsatz wird nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung & des Aktenzeichnes von der Sta auf diesem Weblog veröffentlicht. Der Tatverdächtige bedroht den Unterzeichner mit Straftaten gegen Leib & Leben. Er kündigt auch Gewalttaten gegen Dritte Personen an und ruft dazu auf. Er bezeichnet sich als „Pedohunter“, der Jagd auf Pädophile macht. Er kündigt weiter an, die Pädophilen ausrotten zu wollen. Der Tatverdächtige kämpft nach seinen Angaben gegen einen „pädophilen Linksgrünen Scheißdreck“. Er schreibt in seiner Email „Sieg Heil“. Daraus kann geschlossen werden, dass der Tatverdächtige auch dem Rechtsextremismus & den Neonazis zuzuordnen ist. Damit sind die Straftatbestände auch politisch motiviert. Für politisch motivierte Straftaten ist das Bundesamt für Verfassungsschutz & das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg zuständig. Der Unterzeichner hat an beide Ämter Kopien des Anzeigeschriftsatzes gesandt. Den genauen Wortlaut des mutmaßlichen „Erik Miele“ finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.