Landgericht Frankfurt(a.M.): Prozessbeginn gegen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 08 Januar 2026 ]

Den Tätern auf der Spur: Die Ermittlungsbehörden gehen bundesweit von einem hohe Dunkelfeld beim kriminellen Pedo-Hunting aus 

Das Landgericht in Frankfurt a. M. hat heute die Hauptverhandlung gegen einen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung eröffnet. Die Anklageschrift geht von acht Taten zwischen November 2024 und Juli 2025 in Frankfurt aus. In sieben Fällen soll er Männer über eine Dating-Plattform kontaktiert haben. Dabei habe er sich als junge, zum Teil noch minderjährige Frau ausgegeben. Bei den darauffolgenden persönlichen Treffen trafen die Geschädigten auf den 23-Jährigen und weitere Tatbeteiligte. Diesem Pädophilenjäger & weiteren Tatverdächtigen erwarten mehrjährige Freiheitsstrafen. Die Gruppe habe den Männern moralisch verwerfliches Verhalten vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung. Sie seien verbal und teils physisch bedroht worden, damit sie Bargeld und Wertgegenstände übergeben. Vier seien genötigt worden, zu einem Geldautomaten zu gehen oder zu fahren. In einem Fall soll mit einer Schusswaffe, in einem weiteren Fall mit einem Messer gedroht worden sein. Die Ermittlungsbehörden gehen bundesweit von einem hohe Dunkelfeld beim kriminellen Pedo-Hunting aus. K13online unterstützt die Polizei & Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung gegen Pädophilenjäger mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Aufgrund unserer Strafanzeige läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen aus der Pedo-Hunterszene, der sich zusätzlich als Neonazi bezeichnet: Pro Justitia…..!!!

 

 

 

 

 

Privatjagd auf mutmaßliche Pädokriminelle – Prozessbeginn

Ein Mann steht unter Verdacht, sogenanntes Pedo-Hunting betrieben zu haben. Zusammen mit anderen soll er Jagd auf mutmaßliche Pädokriminelle gemacht haben. Nun beginnt vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen den 23-Jährigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor.

Die Anklageschrift geht von acht Taten zwischen November 2024 und Juli 2025 in Frankfurt aus. In sieben Fällen soll er Männer über eine Dating-Plattform kontaktiert haben. Dabei habe er sich als junge, zum Teil noch minderjährige Frau ausgegeben. Bei den darauffolgenden persönlichen Treffen trafen die Geschädigten auf den 23-Jährigen und weitere Tatbeteiligte.

Bedroht, beraubt, belästigt
Die Gruppe habe den Männern moralisch verwerfliches Verhalten vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung. Sie seien verbal und teils physisch bedroht worden, damit sie Bargeld und Wertgegenstände übergeben. Vier seien genötigt worden, zu einem Geldautomaten zu gehen oder zu fahren. In einem Fall soll mit einer Schusswaffe, in einem weiteren Fall mit einem Messer gedroht worden sein.

Bei einigen Opfern sollen die Täter den Ausweis abfotografiert haben, um ihn auf der Plattform hochzuladen. Drei Geschädigte erlitten laut Anklage körperliche Verletzungen – entweder durch das Einwirken der Täter oder weil sie bei einem Fluchtversuch stürzten.

© dpa-infocom, dpa:260108-930-512093/1

DIE ZEIT hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen

https://www.zeit.de/news/2026-01/08/privatjagd-auf-mutmassliche-paedokriminelle-prozessbeginn


Pro-Justitia: Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in 15 Fällen Anklage gegen einen Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) erhoben

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

 

1 Kommentar zu “Landgericht Frankfurt(a.M.): Prozessbeginn gegen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung”

  1. Zitate
    Einer von ihnen ist am ersten Prozesstag als Zeuge geladen. Der 61 Jahre alte Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte zunächst angenommen, mit der 22 Jahre alten Jana zu chatten. Als diese ihm offenbarte, erst 13 Jahre alt zu sein, stimmte er einem Treffen trotzdem zu. Der Vorsitzende Richter fragt, was er sich denn dabei gedacht habe. „Ganz ehrlich? Nichts. Das war einfach Dummheit.“ Er habe sich vergewissern wollen, ob „Jana“ wirklich erst 13 Jahre alt sei, weil sie auf den Bildern viel älter ausgesehen habe. Strafbar gemacht hat sich der Mann damit trotzdem. Er erhielt einen Strafbefehl von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro.

    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/prozess-in-frankfurt-angeklagter-gesteht-pedo-hunting-200418895.html

    K13online Anmerkungen
    DAS sich das Gewaltopfer des Pedo-Hunter strafbar gemacht hat liegt an der Gesetzlage. Der Gesetzgeber fördert damit das Pedo-Hunting. Die Folge ist auch, dass die Gewaltopfer keine Strafanzeige gegen den Pedo-Hunter erstatten. Damit kommen viele Gewalttäter straflos davon. Im Prinzip hat der Gesetzgeber den Pädophilenjägern einen „Freibrief“ ausgestellt. Aus diesem Grund ist die Jagd auf Pädophile zu einer Art Volkssport geworden….

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    Zitate
    Der Prozess im Landgericht wird fortgesetzt. Nach einem sogenannten „Rechtsgespräch“ mit den Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen hinter verschlossenen Türen teilte der Vorsitzende Richter mit, bei einem Geständnis könne der Angeklagte mit einer Strafe zwischen fünfeinhalb und sieben Jahren rechnen. Ohne Geständnis könne die Haftdauer zweistellig werden.

    https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/stadtleben-2/Frankfurter-Landgericht-Junger-Mann-wegen-Pedo-Hunting-angeklagt-45058.html

    K13online Anmerkungen
    Ob ein solch hohes Strafmaß weitere Pedo-Hunter von Gewalttaten an Pädophilen abschreckt, muss bezweifelt werden. Denn die Pädophilenjäger glauben fest daran, etwas Gutes für den „Kinderschutz“ zu tun. Sie bekommen für ihre Taten Beifall vom Mob & Pöbel. Die Selbstjustiz wird im Namen des „Kinderschutzes“ gerechtfertig. Dies ruft nicht nur gewalttätige Pedo-Hunter auf den Plan, sondern auch Pädophilenjäger, die beim Fallenstellen keine Gewalt anwenden. Auch solche Pedo-Hunters sind in den letzten Jahren förmlich aus dem Boden geschossen. Der Gesetzgeber leistet einer solchen Menschenjagd Vorschub….

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