Verfasst am 15 September 2024 von Dieter Gieseking    

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

Der Pedo-Schneeball rollt weiter: Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Polizei Hannover dauern an

12-jähriger Junge war LIVE dabei: Traumatisches Erlebnis bei der Durchsuchung & Festnahme eines Betroffenen

In der Folge einer Kinderporno-Razzia im April 2024 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und die Polizei Hannover erneut Hausdurchsuchungen & Festnahmen bei sieben Betroffenen durchführen lassen. Das Pedo-Schneeballsystem rollt weiter. WARNUNG: Das gesamte soziale Umfeld der sieben Betroffenen muss mit polizeilichen Ermittlungen & Hausdurchsuchungen & Festnahmen etc. rechnen. Presseportal Zitate: „Schon jetzt ist absehbar, dass mit der Aufdeckung der ebenso umfassenden wie langjährigen Netzwerk- und Bandenstrukturen, sowie der Abschaltung der von der Szene selbst als „Deutsches Pädophilen Forum“ bezeichneten Anbahnungsplattform ein schwerer Schlag gegen die Pädokriminalität gelungen ist.“  Abgesehen davon, dass es keine „Pädokriminalität gibt, weil es auch keine Homo- oder Heterokriminalität gibt, war K13online die Bezeichnung eines „Deutschen Pädophilen Forums“ nicht bekannt. Alle öffentlichen Foren von Pädophilen/Pädosexuellen sind weiterhin verfügbar. Laut Presseportal war bei einer Hausdurchsuchung & Festnahme eines Betroffenen ein 12-jähriger Junge in der Wohnung anwesend. Ohne einen konkreten Nachweis wird dem Betroffenen ein sexueller Missbrauch des Jungen unterstellt. Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, ob der Junge bei der Polizei eine solche Aussage gemacht hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Junge bei dem Betroffenen ganz einfach zu Besuch war, wird nicht in Betracht gezogen. Schon jetzt dürfte jedoch feststehen, dass die Durchsuchung & Festnahme dieses Betroffenen zu einem traumatischen Erlebnis des Jungen geführt hat. Erneut wird deutlich, dass bei solchen polizeilichen Maßnahmen keine Rücksicht auf anwesende Kinder genommen wird. Der psychische Schaden an dem Jungen ist entstanden. Zumindest hätten die Polizeibeamten warten können und müssen, bis der Junge die Wohnung wieder verlassen hätte. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Gefahr im Verzug vorlag, gab es laut Pressemitteilung nicht. Der Durchsuchungsbeschluss wurde ohne vorherige Prüfung auf Anwesenheit von Kindern durchgeführt. Eine solche Gleichgültigkeit offenbart ein polizeiliches Verhalten, welches von K13online auf das Schärfste verurteilt wird. Mehrere Mainstream-Medien berichten übereinstimmt, dass die Eltern des Jungen über den Besuch bei dem Betroffenen informiert waren. Daraus kann geschlossen werden, dass durch die Festnahme des Betroffenen eine freundschaftliche Beziehung zerstört wurde. Denn kein Junge begibt sich freiwillig zu Besuch bei einem Pädophilen/Pädosexuellen, wenn er dort sexuelle Gewalttaten erwarten muss…



Verfasst am 14 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Einer von weltweit über 400 Tausend: BOYSTOWN-Administrator Andreas G. gibt NDR-Panorama(ARD) ein Interview in der JVA Frankfurt

Revision beim Bundesgerichshof(BGH): Urteil von zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) noch nicht rechtskräftig

Das ein Mainstream-Medium mit einem wegen Kinderpornos Verurteilten ein Interview führt kommt nicht jeden Tag vor.  Andreas G., der sich seit 2022 in der JVA Frankfurt a. M. befindet, hat den Reportern von NDR-Panorama ein Interview gegeben. Der Administrator von BOYSTOWN wurde damals zu zehneinhalb Jahren Freiheitstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Andreas G. hat gegen die Höhe des Strafmaßes und die SV Revision beim BGH eingelegt, worüber noch nicht entschieden wurde.  K13online hat über diesen Prozess in fünf Online-News berichtet, die allerdings nur noch als ausgedruckte Printversionen verfügbar sind. Die ARD sendet das Interview mit nachgesprochener Stimme, sodass die Authenzität von Andreas G. nicht erkennbar wird. Die Reportage von Panorama beinhaltet das übliche Konzept einer völlig einseitigen Berichterstattung. Die NDR-Reporter lassen auch ein erwachsenes Missbrauchsopfer in der Kindheit zu Wort kommen. Damit soll der total falsche Eindruck entstehen, dass es bei BOYSTOWN nur um Bilder & Videos gegangen ist, die tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern zeigen. Die Reporter Robert Bongen und Daniel Moßbrucker verzerren damit die Realität auf äußerst unseriöse Art & Weise.  K13online verurteilt einen solchen „Journalismus“ auf das Schärfste!  Zur Unterstützung des fatalen Sendekonzeptes haben sich die Reporter die damalige Staatsanwältin mit ins Boot geholt. Fragwürdig ist auch die Behauptung des NDR-Moderators, dass Andreas G. alle Passwörter sofort und freiwillig herausgegeben haben soll. Es widerspricht jeder Logik, denn dann hätte er nichts verschlüsseln müssen. Der Verdacht besteht, dass diese Behauptung nur deshalb aufgestellt wurde, um Andreas G. als „Verräter“ zu brandmarken. Ganz offensichtlich verfügt Andreas G. über keinerlei Erfahrungswerte im Umgang mit den manipulierten Mainstream-Medien, die Ihn im Kontext des Missbrauchsopfers & der Staatsanwältin für ihre eigennützigen Zwecke schamlos missbraucht haben. Dieses News wurde an die Panorama-Redaktion gesandt. Die Reporter erhalten hiermit die Möglichkeit einer öffentlichen Stellungnahme… 



Verfasst am 11 September 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt „Porno-Sucht“ schon im Alter von neun Jahren

Haben Kinder keinen Spaß am Sex?: Therapiebescheinigung bestätigt "Porno-Sucht" schon im Alter von neun Jahren

Kinderporno-Urteil vor dem Amtsgericht Pforzheim: Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith, bekommt 1.700Euro Geldauflage

Schon wieder bekommt der Kinderschutzverein Lilith von einem wegen Kinderpornos Verurteilten eine Geldauflage von 1.700Euro in die Vereinkasse. Im Jahresbericht 2023 sind solche Einnahmen, die vom Pforzheimer Amts- und Landgericht verhängt wurden, nicht gesondert aufgeführt. Bei den Spenden wird eine Summe von 54.957,59Euro genannt. Bei allen wegen § 184 ff. StGB und § 176 ff. StGB Verurteilten, die zusätzlich Geldauflagen erhalten haben, sind grundsätzlich Kinderschutzvereine die Begünstigen. Mit solchen Geldeinnahmen finanzieren verurteilte Pädophile/Pädosexuelle und Nicht-Pädophile die Vereinsaktivitäten ganz erheblich mit. Der Kinderschutz profitiert also von solchen Verurteilungen und deshalb besteht auch kein Interesse, daran etwas zu ändern. Im Gegenteil: Solche Vereine haben keine Probleme damit, Einnahmen aus Kinderporno-Verfahren zu verwenden. Viele Kinderschützer/Innen stellen immer wieder die falsche Behauptung auf, dass die Kids keinen Spaß am Sex hätten. Der heute 24-jährige Mann hatte dem Amtsgericht Pforzheim eine Therapiebescheinigung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass er bereits im Alter von neun Jahren eine „Porno-Sucht“ gehabt haben soll. Das sexuelle Interesse des damaligen Jungen begann demnach nicht erst mit der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Natürlich haben auch schon Jungen & Mädchen unter 14 Jahren Spaß am Sex!. Die Kindersexualität ist trotz der sexuellen Aufklärung noch immer ein sehr großes TABU-Thema. Die alltägliche Lebensrealität von Kindern steht im völligen Widerspruch zur Tabuisierung der Sexualität von Kindern. Die Zeit ist lange überfällig, dieses TABU endlich zu brechen…



Verfasst am 05 September 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

K13online Prozessbeobachter: Angeklagter Syrer(36) stellt vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim den Oralverkehr mit 16-jährigen Jugendlichen als einvernehmlich dar

Vorsitzende Richterin Bender läd alle sechs Zeugen aus: Beauftragung eines Gutachtens gemäß § 20/21 StGB(Schuldfähigkeit) wegen möglicher Drogeneinnahme

Zum gestrigen 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim waren sechs Zeugen geladen, die jedoch alle wieder ausgeladen wurden, weil der 36-jährige Syrer mit einem Dolmetscher eine Aussage zu den Vorwürfen der Staatsanwältin einer sexuellen Nötigung(§ 177 StGB) machte. An zwei Anklagepunkte aus dem Jahre 2019, wo der Jugendliche noch 14 Jahre alt war, konnte er sich nicht mehr erinnern. Im Jahre 2021 war der Jugendliche 16 Jahre und es sei zum einvernehmlichen Oralverkehr im Keller eines Wohnhauses gekommen. Der Jugendliche habe Ihn bei diesem spontanen Sextreffen befriedigt. Eine Freundschaft oder gar sexuelle Beziehung habe es nicht gegeben. Mit Blicken & Gesten habe der Jugendliche ihm zu erkennen gegeben, dass er schwul sei, wie auch der Syrer selbst homosexuell ist. Er könne sich nicht erklären, warum der Jugendliche Ihn Wochen später angezeigt habe. Der heute 20-Jährige hat bisher noch nicht vor Gericht ausgesagt. Ganz beiläufig erzählt der 36-Jährige von seiner Drogeneinnahme vor dem Oralverkehr. Alle Verfahrensbeteiligte wussten davon bisher nichts. Mit dieser Aussage nahm die Verhandlung eine überraschende Wende. Denn die Vorsitzende Richterin Bender muss nun durch ein Gutachten prüfen lassen, ob der § 20 StGB(Schuldunfähigkeit) oder der § 21 StGB(verminderte Schuldfähigkeit) vorliegt. Nach Rechtsauffassung von K13online hat sich der Syrer mit dieser Aussage keinen Gefallen getan, denn im Falle einer Verurteilung könnte der § 64 StGB(Maßregelvollzug) im Raum stehen. Würde der Gutachter eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen, dann würde sich das Strafmaß zwar reduzieren, aber ein Maßregelvollzug würde weit über der verhängten Freiheitsstrafe liegen. Bei aktuellem Stand der Beweisaufnahme ist jedoch ein Freispruch wahrscheinlicher. Es wird auf die Zeugenaussage des mutmaßlichen „Opfers“, welches gestern nicht erschienen war, als damals Jugendlichen ankommen. Im Prinzip steht gegenwärtig Aussage gegen Aussage. Der heute 20-Jährige wird dem Gericht erklären müssen, warum er Strafanzeige erstattet hat bzw. seine Sichtweise der Wahrheit entspricht. Der nächste Verhandlungstermin wird zwar am morgigen Freitag, den 6. September stattfinden, aber dabei soll die Beweisaufnahme noch nicht fortgeführt werden. Bevor die sechs Zeugen vor Gericht aussagen, soll zunächst das beauftrage Gutachten erstellt werden. Ein weiterer Gerichtstermin soll am 30. September stattfinden. K13online wird auch an diesem Tage LIVE dabei sein und berichten



Verfasst am 04 September 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

K13online Prozessbeobachter: Freispruch für den Musikpädagogen, der vor 22 Jahren eine sexuelle Beziehung mit einem 14-jährigen Mädchen hatte

Verurteilung noch nicht rechtskräftig: Musikpädagoge wegen sexuelle Berührungen eines Mädchens(13) im Jahre 2012 zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Während der gesamten Beweisaufnahme ging es immer wieder um die entscheidende Frage, waren die zwei Mädchen zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt erst 13 oder schon 14 Jahre. Am letzten Verhandlungstag haben fünf Freunde des angeklagten Musikpädagogen ausgesagt. Niemand hatte Probleme mit dem Altersunterschied. Der Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in der Liebesbeziehung konnte nach 22 Jahren nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Mädchen wollte den Mann sogar heiraten. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim sprach den 60-jährigen Musikpädagogen vom Vorwurf des „schweren sexuellen Kindesmissbrauchs(§ 176a StGB)“ frei. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für beide „Taten“ gefordert. Wegen sexueller Berührungen vor 12 Jahren mit einem anderen Mädchen, welches erst 13 Jahre alt war, erging ein Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Strafmaß liegt nur zwei Monate über der Mindeststrafe. Der Pforzheimer Kinderschutzbund erhält wieder einmal die Geldauflage von 2 Tausend Euro. Die Vorsitzende am Amtsgericht hatte einen Verfahrensfehler begangen, denn die Plädoyers hätten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Der Verteidiger hatte zu Anfang des Prozesses einen Antrag auf Befangenheit gegen eine Schöffin gestellt, welcher abgewiesen wurde. Beides sind formale Revisionsgründe. Auch weil es zwischen dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Knast und den acht Monaten Bewährungsstrafe einen großen Unterschied gibt, kann eine Berufung nicht ausgeschlossen werden. Anklage und Verteidigung haben sich dazu bisher nicht geäußert. Bemerkenswert ist noch die völlig unqualifizierte Äußerung des anwaltlichen Nebenklägers: „Vor dem 14. Geburtstag könnten Mädchen(analog Jungen)  kein Einständnis geben“. Diese Fehlannahme beruht zwar auf den Unrechts § 176 ff. StGB, aber die tägliche Realität zeigt immer wieder, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird…



Verfasst am 02 September 2024 von Dieter Gieseking    

Trotz Kinderporno-Verdacht: Markus Gleichmann(LINKE) erhält bei den Landtagswahlen in seinem Thüringer Wahlkreis als Direktkandidat 3.202 Stimmen(12,9%)

Trotz Kinderporno-Verdacht: Markus Gleichmann(LINKE) erhält bei den Landtagswahlen in seinem Thüringer Wahlkreis als Direktkandidat 3.202 Stimmen(12,9%)

K13online bietet Ihm eine politische Mitwirkung hinsichtlich des Sexualstrafrechts an: Heterosexuelle, Homosexuelle, Transsexuelle etc. und Pädophile/Pädosexuelle sind uns gleichermaßen willkommen

Markus Gleichmann wird über den 16. Platz auf Landesliste(Zweitstimme) nicht mehr in den Landtag einziehen, weil die LINKE nur 12 Sitze erhalten hat. Damit hat sich das Landtagsmandat für das laufende Kinderporno-Verfahren durch das Wahlergebnis erledigt. Dennoch ist es erstaunlich, dass ein Landtagsabgeordneter, der unter Verdacht von Kinderpornos steht, von 3.202 Wählern/Innen Stimmen erhalten hat. Diese 12,9% haben sich also nicht von dem Kinderporno-Verdacht abschrecken lassen. Und haben demnach erkannt, dass sich ein Landtagsabgeordneter der LINKEN nicht auf Kinderpornos reduzieren lässt. Im weiteren Ermittlungsverfahren wird sich zeigen, ob Gleichmann „freiwillig“ aus der Partei Die LINKE austreten wird oder ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird. Unabhängig davon, ob der Verdacht bestätigt wird oder das Verfahren eingestellt bzw. es einen Freispruch geben sollte, ist die politische Laufbahn innerhalb der LINKEN schon jetzt beendet. Der Ex-Landtagsabgeordnete Gleichmann kann nichts mehr verlieren, weil er schon alles verloren hat. Vor diesem Hintergrund besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich einer außerparlamentarischen Opposition anzuschließen. K13online bietet Ihm eine politische Mitwirkung hinsichtlich des Sexualstrafrechts an. Ein solches Angebot richten wir mit Ausnahme der AfD an alle Mitglieder demokratischer Parteien. Dabei spielt die sexuelle Identität der Parteimitglieder keine Rolle, sondern die Erkenntnis, dass es einer Reform im Sexualstrafrecht bedarf. Heterosexuelle, Homosexuelle, Transsexuelle etc. und Pädophile/Pädosexuelle sind uns gleichermaßen willkommen… 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.