Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking    

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert: Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN

Das Amtsgericht in Stadtroda hat gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann einen Strafbefehl wegen Kinderpornos erlassen: Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und eine Geldauflage von ein Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Im Gespräch mit MDR THÜRINGEN räumte Gleichmann den Tatvorwurf ein. Er werde den Strafbefehl annehmen und keinen Einspruch dagegen einlegen. Damit kommt es nicht zu einem öffentlichen Prozess. Auch aus Sicht von K13online hatte er wohl kaum eine andere Wahl, denn bei einer öffentlichen Hauptverhandlung würden alle erneut über Ihn herfallen. Gleichmann gegenüber dem MDR weiter: „Was er getan habe, könne er nicht mehr rückgängig machen. Er entschuldige sich bei allen Menschen in seinem privaten und beruflichen Umfeld.“ Wir zitieren Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert. Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert. Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN. Jede Form der Reduzierung eines Menschen auf Kinderpornos halten wir für grundsätzlich falsch. Für nahezu alle Betroffenen macht diese Deliksart nur einen ganz geringen Anteil am beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben aus. Die Resozialisierung hat für K13online höchste Priorität. Wir wünschen Markus Gleichmann für die Zukunft alles Beste…



Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking    

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Pädophilenjäger gehen Polizei in die Falle: Die vier angeklagten Jugendlichen & Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat der Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren des versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Begriff „Pedo-Hunter“, also „Pädophilen-Jäger“, bedeutet, dass Menschen auf eigene Faust Männer in eine Falle locken und bestrafen wollen, weil sie diese für Pädophile halten. Schon bei Prozessbeginn sagte der Richter: „Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt.“ In der Tat kann man bei diesen Angeklagten nicht wirklich von Pedo-Hunter sprechen, denn Sie hatten sich als 16 bis 18 jährige Jugendliche ausgegeben. Kein Pädophiler hat sexuelles Interesse an Mädchen in diesem Alter. Die vier angeklagten Jugendlichen/Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet. Die ARD-Tagesschau berichtet: Im Internet tummeln sich zahlreiche Akteure, die vermeintliche Pädophile stellen und ihre Aktionen in Live-Streams inszenieren. Dazu gehört auch Marvin Ojaghi, der in der Nähe von Stuttgart wohnt. Allein auf TikTok hat er mehr als 270.000 Follower. Dem SWR sagt er, er wolle auf das Thema Cybergrooming, Pädophilie und Kindesmissbrauch aufmerksam machen…! Die Expertin Ursula Gasch sieht das anders. Sie sieht in den Aktivitäten von Marvin Ojaghi Vorverurteilungen angeblicher Pädophiler. Dessen Befragungen erinnerten sie an Vernehmungsmethoden wie im 19. Jahrhundert. Zudem befürchtet sie, die reichweitenstarken Videos könnten andere dazu inspirieren, ebenfalls zum „Pedo-Hunter“ zu werden und dabei sogar Gewalt anwenden. DAS trifft den Nagel auf den Kopf!!! K13online kündigt eine LIVE-Berichterstattung als Prozessbeobachter an…



Verfasst am 11 März 2026 von Dieter Gieseking     9 Kommentare

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

Mutmaßlicher Tatverdächtige identifiziert: Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen den Pädophilenjäger Bjorn Scholz wegen Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Aufgrund der K13online Strafanzeige gegen Unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Pforzheim das Ermittlungsverfahren an die Lüneburger Staatsanwaltschaft abgegeben. Nach erfolgter Akteneinsicht besteht jetzt der konkrete Tatverdacht gegen den Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Björn Scholz: Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung. Aus den hier vorliegenden Ermittlungsakten geht u.a. hervor, dass auch eine identifizierte Frau aus Bottrop in das Verfahren verwickelt ist. Die maßgeblichen Beweise kamen von der Polizei in Würzburg, wo ebenfalls ein Verfahren anhängig ist. Aus den Ermittlungsakten geht weiter hervor, dass es bereits im Jahre 2013 beim Tatverdächtigen Scholz eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegeben hat. Damit gewinnt die Gewaltbereitschaft des Pädophilenjägers an erheblicher Bedeutung. K13online hat bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg beantragt, alle bisherigen Akten gegen Scholz dem aktuellen Strafverfahren beizuziehen. Dazu gehört auch das eingestellte Verfahren wegen Erpressung eines mutmaßlichen Pädophilen, der dem Pedo-Hunter in die Falle gegangen war. Ebenso können sich in allen Gerichtsakten der Betroffenen, die Scholz angezeigt hat, Beweise befinden, die in einem Kausalzusammenhang stehen. Auch für den öffentlich bekannten Pedo-Hunter Scholz gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Mainstream-Medien, insbesondere die Lüneburger Lokalpresse, sind zur Berichterstattung aufgerufen….



Verfasst am 10 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): "Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind"

Ex-Freundin & Lehrerin: „Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben“

Mit einem großen Medienrummel hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) und seiner Ex-Freundin & Lehrerin begonnen. Bei der Anklage & Hauptverhandlung geht es um den § 176 ff StGB & den § 184b StGB. Beim 176er steht Aussage gegen Aussage: „Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben“. Allerdings wurde Ebbing bereits im Februar 2025 wegen Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt, die noch nicht abgelaufen ist. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Die Lehrerin gab weiter an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Aus den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien geht nicht hervor, ob und welche Aussagen die zwei Jungen gemacht haben. Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich…



Verfasst am 06 März 2026 von Dieter Gieseking    

ENDSTATION RECHTS: Prozess gegen acht junge und militante Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“(LVW) wird ohne Publikum geführt

ENDSTATION RECHTS: Prozess gegen acht junge und militante Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“(LVW) wird ohne Publikum geführt

Bei vier Jugendlichen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht haben

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat in Hamburg ein Prozess gegen acht jugendliche Neonazis begonnen. Strafrechtlich reichen die Vorwürfe, die den Angeklagten in jeweils unterschiedlicher Menge und Qualität gemacht werden, von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über schwere Brandstiftung und versuchten Mord bis zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Bei vier von ihnen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht und vier Menschen mit Schlägen und Tritten „nicht unerheblich“ verletzt haben. Ein damals 14-Jähriger aus Neubukow soll den Chat unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet haben. Laut früherer Mitglieder wurden dort teilweise mehrere Hundert Nachrichten pro Tag ausgetauscht, viele davon mit rechtsextremer Propaganda. In der Gruppe gab es sogenannte „Gauleiter“ und „Propaganda-Minister“, das Emblem der mutmaßlichen Organisation erinnert laut Anklage an die Waffen-SS. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht in sozialen Medien einen zentralen Faktor für die Radikalisierung. Für K13online bietet die rechtsextremistische AfD den Nährboden für solche Radikalisierungen von Jugendlichen und sind gleichzeitig Brandstifter bei der Pädophilenjagd…



Verfasst am 25 Februar 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Behrendt hält Hasskriminalität gegen Qeere und Pädophile für legitim: „Ich stehe zu meinen Beiträgen und betrachte sie von der Meinungsfreiheit gedeckt“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat beim Landgericht in Braunschweig Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordente in Niedersachsen, Vanessa Behrendt, wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung in sieben Fällen erhoben. Damit wird es keinen Strafbefehl geben, sondern eine öffentliche Hauptverhandlung, wenn das Landgericht die Anklageschrift annimmt. Für diesen Fall wird K13online als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten. NDR-Zitate: Es geht um Aussagen in der Zeit zwischen August 2024 und Februar 2025. Die 41-Jährige soll im Netz queere Menschen beleidigt haben. In einem Fall soll sich Behrendt herabwürdigend über Personen des Queeren Netzwerks Gifhorn geäußert haben. Außerdem hat sie auf der Online-Plattform X geschrieben, dass die Regenbogenfahne für die Machenschaften pädophiler Lobbygruppen stehe. In der Regel werden Anklagen zu diesen Deliktsarten bei einem Amtsgericht eingereicht, welches Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen kann. Die Landgerichte können Freiheitsstrafen über vier Jahre verhängen. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft der Rechtsauffassung, dass im Fall Behrendt eine hohe Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Sollte es zum einem Prozess gegen die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen kommen, dann ist mit einem großen Medienaufgebot zu rechnen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.