Verfasst am 23 Februar 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderporno: Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen

Die Staatsanwaltschaft in Gera hat beim Amtsgericht Stadtroda einen Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Markus Gleichmann wegen Kinderpornos beantragt. Im August 2024 trat kurzfristig der Justizausschuss des Thüringer Landtags zusammen. Es ging um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten(siehe K13-News). Trotz Verdacht auf Kinderpornos konnte Gleichmann bei der Landtagswahl 12,9 % der Stimmen erreichen. Demnach hatten sich 3.202 Wähler/Innen nicht von diesem Verdacht beeindrucken lassen. Und DAS war auch gut so, denn man darf keinen Menschen nur auf diese Deliktsart reduzieren, sondern muss auch die politischen Leistungen mit einschließen. Schon damals hatte sich K13online auf Wilhelm Busch bezogen: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.“ Das Amtsgericht in Stadtrode wird nun darüber entscheiden, einen Strafbefehl zu erlassen oder eben nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn Gleichmann einen Strafbefehl akzeptieren sollte, wird es keine öffentliche Gerichtsverhandlung geben. Damit würde es auch keine Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung geben, sodass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert & die Mainstream-Medien darüber nicht berichten können. Gleichmann hat sich inzwischen völlig aus der Politik & Öffentlichkeit zurückgezogen. Dennoch bleiben Ihm die politischen Erfahrungen bei den LINKEN erhalten. In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderpornos. Mit Stand von heute hat sich noch kein Ex-Politiker dazu entschlossen, zum politischen Aktivismus im Sinne von K13online zu wechseln. Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen….



Verfasst am 21 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pro Justitia: Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen vier mutmaßliche „Pedo-Hunter“ Anklage beim Landgericht erhoben

Pro Justitia: Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen vier mutmaßliche "Pedo-Hunter" Anklage beim Landgericht  erhoben

Vier angeklagte Pädophilenjäger in U-Haft: Gegen 15 weitere Männer & drei Frauen laufen Ermittlungsverfahren wegen versuchten Tötungsdelikten und erpresserischen Menschenraub

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen eines der größten Netzwerke von Pädophilenjäger(Pädo-Hunting) Anklage beim Landgericht erhoben. Die vier Pädo-Hunter befinden sich seit Dezember 2025 in U-Haft. Gegen dieses kriminelle Netzwerk von Pädophilenjägern laufen 18 weitere Ermittlungverfahren(15 Männer & drei Frauen). Bundesweit gab es in den letzten Monaten Festnahmen & Hausdurchsuchungen. Ebenso in der Schweiz und Österreich. Das Pedo-Hunting hat sich zu einer Art von „Volkssport“ entwickelt. Bei dieser Form der Menschenjagd auf Pädophile/Pädosexuelle werden die Gewaltopfer in eine Falle gelockt und die Täter glauben bei ihrer Selbstjustiz, Kinder & Jugendliche vor Cybergrooming schützen zu können. Der Gesetzgeber hatte durch seine Strafverschärfung im Jahre 2021 solcher Kriminalität Vorschub geleistet. Die erwachsenen Täter können sich im Internet als Kinder ausgeben, um im realen Leben ein Treffen zu vereinbaren. Der Erpressung wurde Tür & Tor geöffnet. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte warnen ausdrücklich vor einer solchen Selbstjustiz. Auch K13online hat den Pädophilenjägern mit allen rechtstaatlichen Mitteln den Kampf angesagt. Das Landgericht Stuttgart hat den Prozessbeginn noch nicht bekanntgegeben. K13online wird bei der Hauptverhandlung LIVE dabei sein und als Prozessbeobachter ausführlich berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblog für persönliche Gespräche und journalistische Interviews bereit…



Verfasst am 15 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pädo-Hunting in der Schweiz: Zürcher Polizei verhaftet sechs jugendliche «Pädo-Hunter» nach Angriffen

Pädo-Hunting in der Schweiz: Zürcher Polizei verhaftet sechs jugendliche «Pädo-Hunter» nach Angriffen

Fünf Pädophilenjäger sind erst zwischen 14 und 18 Jahre jung: Schweizer Mann(21) wurde mit Schlägen und Fusstritten gegen Kopf & Körper angegriffen und verletzt

Im Zusammenhang mit mehreren Angriffen auf Männer wurden nach intensiven Ermittlungen sechs Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren verhaftet. Die Jugendlichen sahen sich als sogenannte «Pädo-Hunter», die vermeintlich pädophile Männer in eine Falle locken. Am 29. November 2025 lockten die mutmasslichen Täter einen damals 21-jährigen Schweizer unter dem Vorwand eines Treffens mit einem angeblich minderjährigen Mädchen nach Embrach. Dort wurde der Mann mit Schlägen und Fusstritten gegen Kopf und Körper angegriffen und verletzt. Dem Beispiel erwachsener Pädo-Hunters folgend machen sich zunehmend auch Jugendliche und sogar die Kinder selbst auf die Jagd nach mutmaßlichen Pädophilen. Denn natürlich wissen auch die Jungen & Mädchen und erst Recht Jugendliche, dass es Männer gibt, die auf der Suche nach pädophilen Freundschaften und pädosexuellen Beziehungen sind. Für solche jungen Pädo-Hunters ist es ein Kinderspiel, Pädophile & Pädosexuelle in die Falle zu locken. Dabei vergessen die Kids oder wissen es nicht, dass die Strafmündigkeit mit dem 14. Geburtstag beginnt. Bei jungen Pädophilenjägern findet aus erzieherischen Gründen das Jugendstrafrecht Anwendung. In den Schulen etc. gibt es Präventionsangebote, die auf die Gefahren des sogenannten „Cybergrooming“ aufmerksam machen. Spätestens dann kommen einige Kids auf die Idee, zu Pädophilenjäger zu werden. Dabei verfolgen sie sicherlich nicht das Ziel des Kinderschutzes, sondern wollen sich mal an Erwachsenen austoben. Bei allen Präventionsangeboten muss also zwingend darauf hingewiesen werden, dass auch Kinder & Jugendliche keine Gewalttaten begehen dürfen…



Verfasst am 10 Februar 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Fehlende Schutzkonzepte für Gefangene der Deliktsarten § 176 ff & 184 ff StGB begünstigen Gewalttaten: Alle 16 Innenenminister der Bundesländer werden aufgefordert, für alle JVAs Schutzkonzepte verpflichtend einzuführen

Das Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe hat einen Häftling wegen Mordversuchs & schwerer Körperverletzung an einem Mitgefangenen, der wegen Kinderpornos inhaftiert war, zu einer Freiheitsstrafe von neun weiteren Jahren Knast verurteilt. Dabei blieb die Frage offen, ob es in der JVA Heimsheim ein Schutzkonzept für die Gefangenen gegeben hat, welche wegen der Deliksarten  § 176 ff & 184 ff StGB inhaftiert sind. Aufgrund der bekannten Knasthierarchie sind alle Inhaftierte dieser Deliktsart von gewalttätigen Angriffen durch Mitgefangene bedroht. Ganz offensichtlich gab es in der JVA Heimsheim ein solches Schutzkonzept nicht. Jedenfalls bedarf es einer dienstrechtlichen und politischen Aufarbeitung. Für die Sicherheit im Strafvollzug sind die Innenminister der Bundesländer zuständig. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die staatliche Schutzpflicht für Gefangene, insbesondere vor Gewalt durch Mitgefangene, in mehreren wegweisenden Entscheidungen konkretisiert. In einer grundlegenden Entscheidung stellte das BVerfG fest, dass der Staat während der Haft die volle Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Gefangenen trägt. Die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern wird deshalb aufgefordert, Schutzkonzepte für alle JVAs verpflichend einzuführen. Die Schutzkonzepte müssen in die Strafvollzugsgesetze aufgenommen werden und in der Öffentlichkeit transparent sein. Das BVerfG stellt auch klar, dass die JVAs ihre Fürsorgepflicht verletzt, wenn sie Hinweise auf konkrete Bedrohungen durch Mitgefangene ignoriert. Der Gesetzgeber ist auf Bundes- und Länderebene gefordert…



Verfasst am 02 Februar 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pedo-Hunting: Amtsgericht Nürnberg verurteilt fünf jugendliche Pädo-Hunter zu Freiheitsstafen, Jugendarrest und Sozialstunden

Pedo-Hunting: Amtsgericht Nürnberg verurteilt fünf jugendliche Pädo-Hunter zu Freiheitsstafen, Jugendarrest und Sozialstunden

Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung,: „Die jungen Männer haben schwerste Verbrechen begangen und es in keiner Weise eine gute Tat sei, vermeintlich pädophilen Männern eine Abreibung zu verpassen“

Dem kriminellen Vorbild erwachsener Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) folgen auch immer mehr Jugendliche, die Pädophile im Internet in die Falle locken. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte fünf jugendliche Pädo-Hunter zu Freiheitsstafen, Jugendarrest und Sozialstunden. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass die jungen Männer schwerste Verbrechen begangen hätten und es in keiner Weise eine „gute Tat“ sei, vermeintlich pädophilen Männern eine „Abreibung“ zu verpassen. Gegen zwei weitere Tatbeteiligte wurde in einem gesonderten Verfahren nicht-öffentlich verhandelt. Die selbsternannten „Pedo-Hunter“ hoffen meist darauf, dass ihre Opfer aus Scham darauf verzichten die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen. Viele der selbsternannten „Pedo-Hunter“ berufen sich auf ein moralisches Anliegen bei ihren Taten. Dabei machen sie sich aber häufig selbst strafbar, selbst wenn es zu keiner körperlichen Gewalt kommt – unter anderem wegen Nötigung oder Verleumdung. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Form der Selbstjustiz. Sie könne nicht nur stafrechtlich relevant sein, sondern auch laufende Ermittlungen gefährden kann. Die vermeintlich pädophilen Opfer im aktuellen Nürnberger Fall hatten sich aufgrund der in den Chats getätigten Altersangaben der Täter zudem nicht strafbar gemacht…



Verfasst am 02 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pedo-Hunting: Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Pädo-Hunter(23) zu Freiheitsstrafe von sechs Jahren & 10 Monaten Knast

Pedo-Hunting: Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Pädo-Hunter(23) zu Freiheitsstrafe von sechs Jahren & 10 Monaten Knast

Vorsitzender Richter: „Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter“ * K13online: Den Tätern auf der Spur

Das Frankfurter Landgericht hat einen 23 Jahre alten Mann unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. „Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem 23-Jährigen. Dieser hatte in dem Prozess anfangs angegeben, er habe mit dem sogenannten „Pedo-Hunting“ gegen Pädophile vorgehen und einen Teil der Beute an wohltätige Zwecke spenden wollen. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ wollen Pädophilejäger im Internet keine Kinder vor sexueller Gewalt schützen, sondern begehen kriminelle Handlungen und Selbstjustiz. Neben der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ist auch K13online den Tätern auf der Spur und erstattet Strafanzeigen. Wir raten allen Opfern von Pedo-Hunting ebenfalls Strafanzeigen zu erstatten. Im Rahmen der K13online-Mitgliedschaft bieten wir allen Betroffenen unsere Hilfestellungen an. Gerne vermitteln wir auch Rechtsanwälte, um gegen die Pädo-Hunter zivilrechtlich vorzugehen. Alle Opfer haben gegenüber den Tätern Ansprüche auf Schadenersatz & Schmerzesgeld.  Während der Prozesstage habe der Angeklagte das Gericht und die Öffentlichkeit zeitweise verhöhnt, sagte der Vorsitzende Richter. Am Ende zeigte sich der 23-Jährige demnach aber geständig und reumütig. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt, andernfalls wäre das Urteil höher ausgefallen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.