Pedo-Hunting: Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Pädo-Hunter(23) zu Freiheitsstrafe von sechs Jahren & 10 Monaten Knast

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 02 Februar 2026 ]

Vorsitzender Richter: „Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter“ * K13online: Den Tätern auf der Spur

Das Frankfurter Landgericht hat einen 23 Jahre alten Mann unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. „Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem 23-Jährigen. Dieser hatte in dem Prozess anfangs angegeben, er habe mit dem sogenannten „Pedo-Hunting“ gegen Pädophile vorgehen und einen Teil der Beute an wohltätige Zwecke spenden wollen. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ wollen Pädophilejäger im Internet keine Kinder vor sexueller Gewalt schützen, sondern begehen kriminelle Handlungen und Selbstjustiz. Neben der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ist auch K13online den Tätern auf der Spur und erstattet Strafanzeigen. Wir raten allen Opfern von Pedo-Hunting ebenfalls Strafanzeigen zu erstatten. Im Rahmen der K13online-Mitgliedschaft bieten wir allen Betroffenen unsere Hilfestellungen an. Gerne vermitteln wir auch Rechtsanwälte, um gegen die Pädo-Hunter zivilrechtlich vorzugehen. Alle Opfer haben gegenüber den Tätern Ansprüche auf Schadenersatz & Schmerzesgeld.  Während der Prozesstage habe der Angeklagte das Gericht und die Öffentlichkeit zeitweise verhöhnt, sagte der Vorsitzende Richter. Am Ende zeigte sich der 23-Jährige demnach aber geständig und reumütig. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt, andernfalls wäre das Urteil höher ausgefallen…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Überzeugung des Gerichts hatte er zusammen mit Komplizen Männer über eine Dating-Plattform gezielt in eine Falle gelockt, um sie auszurauben. Dabei hätten sie mit falschen Profilbildern gearbeitet und sich teilweise als minderjährige Mädchen ausgegeben.

Gericht: „Pedo-Hunting“ nur Vorwand für Raub
„Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter“, sagte der Vorsitzende Richter zu dem 23-Jährigen. Dieser hatte in dem Prozess anfangs angegeben, er habe mit dem sogenannten „Pedo-Hunting“ gegen Pädophile vorgehen und einen Teil der Beute an wohltätige Zwecke spenden wollen.

https://www.hessenschau.de/panorama/sie-sind-kein-wohltaeter-fast-sieben-jahre-haft-fuer-pedo-hunter-v1,frankfurt-pedo-hunting-falle-100.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Landgericht Frankfurt(a.M.): Prozessbeginn gegen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung

 

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