Verfasst am 24 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Es gilt die Unschuldsvermutung: US-amerikanische Organisation NCMEC meldet massenweise IP-Adressen wegen Kinderporno-Verdacht an Bundeskriminalamt(BKA)

Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen: Homo-Medien „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ … berichten

Die US-amerikanische Organisation NCMEC hat die mutmaßliche IP-Adresse der Berliner Dragqueen Jurassica Parka wegen Kinderporno-Verdacht an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) meldet. Das NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) ist nach Bundesgesetz in den USA verpflichtet, dortige Internet-Provider (z. B. Facebook, Dropbox oder WhatsApp) zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien zu durchsuchen. Jetzt ist auch die Berliner Dragqueen Jurassica Parka betroffen. Neben den Mainstream-Medien sind auch nahezu alle Homo-Medien in die Berichterstattung eingestiegen: „Queer.de“ + „Siegessäule“ + „Mannschaft“ + „Männer.media“ + „Schwulissimo“ etc. ! Auch wenn alle Medien auf die Unschuldsvermutung hinweisen, so wird im heutigen Zeitgeist bereits jetzt feststehen, dass die berufliche und private Existenz dieser Dragqueen zerstört wurde. Zitate Männer.media: Aufruhr bei (inzwischen ehemaligen) Arbeitgebern, Aufruhr in der LGBTIQ*-Community. Und leider für hämische Genugtuung bei denen, die queeres Leben schon immer in denselben Topf wie Kriminalität geworfen haben. Es geht um den extrem schweren Vorwurf des Besitzes und die Verbreitung von Kinderpornografie, der – sollte er unbegründet sein – Leben und Karrieren zerstören kann. Sollte er begründet sein, auch für das Leid vieler Opfer steht. Wie geht #mensch damit um? Empathie muss immer zuerst den Opfern gelten – ohne jede Einschränkung. Damit zeichnet sich schon jetzt ab, dass die eigene Community den Dragqueen Jurassica Parka fallenlassen wird, wie eine heiße Kartoffel. K13online bietet allen von NCMEC Betroffenen Hilfestellungen in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren an… 



Verfasst am 09 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)



Verfasst am 30 September 2025 von Dieter Gieseking    

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Prediger Bruder Andi zeigt keinerlei Einsicht beim Straftatbestand der Volksverhetzung: «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist»

Unerwartet fand die Berufungsverhandlung nicht vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim statt, sondern im Gerichtsgebäude in Karlsruhe. K13online konnte deshalb nicht als Prozessbeobachter dabei sein. Die Lokalpresse/dpa berichtet: Auch im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung hat der Anwalt eines Predigers der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Mit seinen Aussagen über Homosexuelle habe der Mann nur Bibelstellen erläutert und nicht die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen, sagte der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Karlsruhe. Solche Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Der Angeklagte selbst äußerte vor Gericht Unverständnis über die Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen. Das Verfahren soll kommende Woche Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Danach könnte das Gericht ein Urteil sprechen. K13online wird dann bei der Urteilverkündung dabei sein und berichten…



Verfasst am 27 September 2025 von Dieter Gieseking    

20 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht frei und rügte alle Trierer Gerichte

20 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht frei und rügte alle Trierer Gerichte

Verteidiger Leonard Graßmann & Claus Pinkerneil: Trierer Justiz hatte versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt

In einem der größten Prozesse der Stadt Trier/RP hatte das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz die Justizopfer Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Verbreitung von „Kinderpornografie“ am 26. September 2005 freigesprochen. Das OLG hatte die Fehlurteile vom Amtsgericht und zwei Landgerichten deutlich gerügt. Erst in der 2. Revison sprach das OLG die Justizopfer frei. Ein Erlebnisbericht „Stefan“ sollte „Kinderpornografie“ gewesen sein. In dem Bericht wird eine pädophile Liebesgeschichte zwischen einem 11-jährigen Jungen und einem Pädosexuellen positiv geschildert. Die einvernehmliche Beziehung hat auch einen sexuellen Anteil. Dieser Freispruch jährt sich am 26. September 2025 zum 20. Mal. Der Trierer Justizskandal war Ursache einer bis dahin beispiellosen Hetzkampagne gewesen. Nicht nur die lokale und regionale Presse berichtete über mehrere Jahre zu den Prozessen, sondern auch der SPIEGEL stieg in die Berichterstattung mit dem Artikel „Unter der Gürtellinie“ ein. In Trier zogen die Neonazis mit einer Demo auf. Ein Bündnis gegen Rechts stellte sich den Faschisten entgegen. Dieter Gieseking wurde die Wohnung gekündigt und es setzte eine menschenrechtswidrige Vertreibungspolitik ein, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnerte. Alles geschah „Im Namen des Kinderschutzes“. Die heutige K13online Redaktion nimmt all diese furchtbaren Ereignisse zum Anlass, an diese Menschenrechtsverletzungen und juristisches Unrecht zu erinnern. Wir wiederholen unseren Dank an die Verteidiger sowie an alle Freunde, die uns in dieser schweren Zeit zur Seite gestanden haben. Bis heute lautet unser Motto: „Gegen Unrecht hilft nur Widerstand“….



Verfasst am 26 August 2025 von Dieter Gieseking    

Korrupte Justiz in Ecuardor: Berufung der niederländischen Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley abgewiesen

Korrupte Justiz in Ecuardor: Berufung der niederländischen Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley abgewiesen

Menschenrechtsverletzungen im Gefängnis von Guayaquil: Aufgrund von Hunger und geschwächtem Immunsystem hat sich die Tuberkulose-Epidemie verschärft

Der niederländische Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg hat auf seinen Webseiten weitere Updates veröffentlicht. Demnach wurde die Berufung der niederländischen Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley abgewiesen. Unklar ist im Moment, ob es das weitere Rechtsmittel der Revision gibt. Ebenso ist unklar, ob beide zu Unrecht Inhaftierte nach einem rechtskräftigen Urteil in die Niederlande überstellt werden können. In Ecuardor herrscht eine korrupte Justiz. Dautzenberg berichtet weiter über die Menschenrechtsverletzungen im Gefängnis von Guayaquil: Im Gefängnisladen gibt es weiterhin keine Lebensmittel; der Präsident Ecuadors hält sie vorerst für unnötigen Luxus. Die Zahl der Tuberkulose-Todesfälle steigt; ein großer Teil der Gefangenen ist unterernährt und hat zu wenig Bewegung, außerdem herrscht ein Mangel an Medikamenten. Die Mafia kontrolliert die regelmäßige Essensausgabe in der Küche; gegen eine Gebühr kann man die doppelte Portion bekommen.“ Marthijn Uittenbogaard ist K13online von früheren Besuchen in den Niederlanden gut bekannt. Wir halten es für völlig ausgeschlossen, dass die ihm vorgeworfenen Taten zutreffen. Gleichzeitig stehen wir dem korrupten Justizsystem in Ecuardor machtlos & hilflos gegenüber. Die Haftbedingungen im Gefängnis von Guayaquil müssen als menschenverachtend bezeichnen werden. Mit großer Sorge um das Leben von Marthijn & Lesley rufen wir erneut zur internationalen Solidarität auf…..



Verfasst am 13 August 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pro Justitia: Fünf Tatverdächtige im Alter von 19 bis 21 Jahren auf einem Bolzplatz wegen Pädo-Klatschen vorläufig festgenommen

Pro Justitia: Fünf Tatverdächtige im Alter von 19 bis 21 Jahren auf einem Bolzplatz wegen Pädo-Klatschen vorläufig festgenommen

Mutmaßliche Täter gaben sich als Jugendliche(15) aus und nicht als Kinder: Gegen die Gewaltopfer werde nicht ermittelt, weil einvernehmlicher Sex ab 14 Jahren legal ist

Unter dem Deckmantel „Pädo-Klatschen“ wurden fünf Tatverdächtige auf einem Bolzplatz vorläufig festgenommen, weil SIE sich als 15-jährige Jugendliche ausgegeben haben, um dort Sex zu machen; Den fünf Männern im Alter von 19 bis 21 Jahren wird vorgeworfen, sich über verschiedene Dating-Apps mit männlichen Nutzern unter einem Vorwand verabredet zu haben. Bei den Treffen sollen die Beschuldigten unmittelbar körperlich auf die Geschädigten eingewirkt und ihnen dabei teils erhebliche Verletzungen zugefügt haben. Ein Sprecher der Polizei in Harburg sagte dem NDR Niedersachsen, dass die mutmaßlichen Täter sich als Jugendliche und nicht als Kinder ausgegeben hätten. Gegen die Opfer werde nicht ermittelt, da sie sich nicht strafbar gemacht hätten, so der Sprecher. Ab 14 Jahren ist einvernehmlicher Sex erlaubt – auch mit Erwachsenen. Auch wenn es sich in diesem Fall offenbar nicht um das Pedo-Hunting handelt, so erwartet den jungen Männern Anklagen der Staatsanwaltschaft. Die Mainstream-Medien berichten in den letzten Wochen vermehrt über solche Fallenstellungen. Dennoch wird das sogenannte Dunkelfeld enorm hoch sein. Die Ermittlungsbehörden prüfen zurzeit, ob nach den Wohnungsdurchsuchungen nun Haftgründe vorliegen. Den weiteren Tätern auf der Spur…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.