Verfasst am 14 Januar 2026 von Dieter Gieseking    

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…



Verfasst am 09 Januar 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Prozess gegen „White Tiger“ hat begonnen: Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg wird bei Ausschluss der Öffentlichkeit 80 Tage verhandeln

Prozess gegen "White Tiger" hat begonnen: Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg wird bei Ausschluss der Öffentlichkeit 80 Tage verhandeln

Seine Rechtsanwältin sagte, sie gehe davon aus, dass sich insbesondere der Mordvorwurf nicht bestätigen werde: „Unser Mandant ist kein pädophiler Sadist“

Er nannte sich „White Tiger“: Unter großem Medieninteresse ist am Freitagmittag vor dem Hamburger Landgericht der Prozess gegen einen 21-jährigen Angeklagten gestartet. Er soll Kinder und Jugendliche zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen getrieben haben – ihm wird nach dem Suizid eines 13-Jährigen sogar Mord vorgeworfen. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen, weil der heute 21-Jährige bei den meisten der angeklagten Taten noch minderjährig war. Seine Rechtsanwältin sagte, sie gehe davon aus, dass sich insbesondere der Mordvorwurf nicht bestätigen werde. „Unser Mandant ist kein pädophiler Sadist.“ Wenige Stunden vor Beginn des Prozesses war der Angeklagte laut seiner Anwältin von anderen Häftlingen verprügelt worden. Das bestätigte die Justizbehörde. Der 21-Jährige war wegen der Wetterlage schon am Donnerstag vom Jugendgefängnis auf Hahnöfersand in die Untersuchungshaft an der Holstenglacis verlegt worden. Dort wurde er in einem Warteraum von zwei Mitgefangenen attackiert und laut seiner Anwältin im Gesicht verletzt. Eine Gesichtshälfte des Angeklagten sei stark geschwollen. Das Gericht hat 82 Verhandlungstage bis Mitte Dezember 2026 angesetzt…



Verfasst am 08 Januar 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Landgericht Frankfurt(a.M.): Prozessbeginn gegen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung

Landgericht Frankfurt(a.M.): Prozessbeginn gegen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung

Den Tätern auf der Spur: Die Ermittlungsbehörden gehen bundesweit von einem hohe Dunkelfeld beim kriminellen Pedo-Hunting aus 

Das Landgericht in Frankfurt a. M. hat heute die Hauptverhandlung gegen einen 23-jährigen Pedo-Hunter wegen erpresserischen Menschenraub, besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung eröffnet. Die Anklageschrift geht von acht Taten zwischen November 2024 und Juli 2025 in Frankfurt aus. In sieben Fällen soll er Männer über eine Dating-Plattform kontaktiert haben. Dabei habe er sich als junge, zum Teil noch minderjährige Frau ausgegeben. Bei den darauffolgenden persönlichen Treffen trafen die Geschädigten auf den 23-Jährigen und weitere Tatbeteiligte. Diesem Pädophilenjäger & weiteren Tatverdächtigen erwarten mehrjährige Freiheitsstrafen. Die Gruppe habe den Männern moralisch verwerfliches Verhalten vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung. Sie seien verbal und teils physisch bedroht worden, damit sie Bargeld und Wertgegenstände übergeben. Vier seien genötigt worden, zu einem Geldautomaten zu gehen oder zu fahren. In einem Fall soll mit einer Schusswaffe, in einem weiteren Fall mit einem Messer gedroht worden sein. Die Ermittlungsbehörden gehen bundesweit von einem hohe Dunkelfeld beim kriminellen Pedo-Hunting aus. K13online unterstützt die Polizei & Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung gegen Pädophilenjäger mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Aufgrund unserer Strafanzeige läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Tatverdächtigen aus der Pedo-Hunterszene, der sich zusätzlich als Neonazi bezeichnet: Pro Justitia…..!!!



Verfasst am 18 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…



Verfasst am 18 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

K13online Aufruf: Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen „Erik Miele“ wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung eröffnet. Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden. Aus den Beweismitteln der EMails & Kommentare geht hervor, dass der Tatverdächtige dem Rechtsextremismus & der Neonaziszene zuzuordnen ist. Er bezeichnet sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger). Damit sind seine Taten politisch motiviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) wurde informiert. Sofern es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er bereits in anderen Ermittlungsverfahren & im Internet in Erscheinung getreten ist. Neben der Staatsanwaltschaft Stuttgart werden auch von anderen Polizeibehörden bundesweite Ermittlungen gegen Pädophilenjäger geführt. Bei bundesweiten und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren sind in der Regel auch die Landeskriminalämter(LKA) & das Bundeskriminalamt(BKA) eingeschaltet. Die bisher letzte kriminelle EMail von „Erik Miele“ ist hier am 4. Dezember 2025 eingetroffen und wurde an die Staatsanwaltschaft Pforzheim nachgereicht. Der Inhaber des K13online-Weblog(Dieter Gieseking) lässt von solcher Kriminalität in keiner Weise beeindrucken, denn das Motto lautet: Dem Täter auf der Spur…!!!



Verfasst am 16 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.