Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt
„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…
K13online Prozessbeobachter
Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt erläuterte das gesamte Verfahren aus dem Jahre 2019, welches damals zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten geführt hatte. „Lucky Eddie“ war bis Endstrafe im Gefängnis und ist seit rund drei Jahren wieder in Freiheit und straflos geblieben. Erst während der Freiheitsstrafe konnten die restlichen Datenträger etc.. entschlüsselt werden. Das Ergebnis der Auswertungen lag erst im März 2022 vor. Die Nachermittlungen begannen erst im März 2023. Am 1. Januar 2024 wurde dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe abgegeben. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten: Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr & acht Monaten bis höchstens zwei Jahre auf Bewährung. Im Rechtsgespräch wurde auch vereinbart, dass neun Monate davon als vollstreckt gelten. Zu Gunsten von „Lucky Eddie“ spreche auch sein erneutes Geständnis, die schweren Haftbedingungen und die stark verkürzte Beweisaufnahme im aktuellen Gerichtsverfahren.
Plädoyer der Verteidigung
Rechtsanwalt Schaffrath vermutet hinsichtlich der langen Verfahrensdauer Absicht. Während der Haftzeit seines Mandanten bestand Ungewissheit. Warum es sechs Jahre später überhaupt ein neues Verfahren geben müsse, verstehe niemand. Das Verfahren hätte auch eingestellt werden können. Es gehe jetzt nur noch um die Strafzumessung am unteren Rand des Rechtsgespräches. „Lucky Eddie“ verzichtete auf sein letztes Wort. Während der gesamten Verhandlung verbarg er sich unter einer Kapuze und richtete seinen Blick starr auf seinen Verteidiger & das Gericht. Auch außerhalb des Gerichtssaales war er nicht ansprechbar. Ganz offensichtlich bestand keinerlei Interesse, sich zu äußern. K13online hat keinen Kontakt mit „Lucky Eddie“ und kann deshalb wegen seiner Pädophilie auch keine Hilfsangebote anbieten.
Mündliche Urteilsverkündung
Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet.
Der zweite Prozess konnte erst starten, nachdem der heute 50-Jährige schon wieder fast drei Jahre auf freiem Fuß war. Der Richter und die Verteidigung kritisierten im Gericht die lange Dauer bis zum Prozessstart. Diese ließ sich nicht nur auf die langwierigen Ermittlungen zurückführen. Wie der Richter im Prozess schilderte, kam es immer wieder zu Verzögerungen im Ablauf. Zum Beispiel habe das Gericht monatelang auf die Akte aus dem ersten Prozess warten müssen. Darin sah der Richter eine unrechtmäßige Verschleppung des Verfahrens, was dem Angeklagten strafmildernd angerechnet wurde.
Am ersten Prozesstag, am Montag, wurde für die Zeugenvernehmung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Zeuge schilderte der BKA-Beamte seine Ermittlungen. Außerdem wurde kinderpornografisches Material als Beweismittel angeschaut. Dabei sollen vor allem sexuelle Handlungen von Kindern unter acht Jahren eine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, was ihm strafmildernd angerechnet wurde. Letztendlich kam es zu einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Dabei wurde eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten besprochen.
Der Angeklagte sei seit dem Jahr 2005 unter dem Namen „Lucky Eddie“ zentrales Mitglied und Administrator einer Bande gewesen, die weltweit für viele tausend Mitglieder kinderpornographische Plattformen unter Namen wie etwa „Little Rabbit Hole“, „Child Play“ oder „Bangi-Board“ betrieben habe. Die Polizei habe die Anonymisierungstechnologie knacken können. Mitglieder aus Australien, Kanada, den USA und den Niederlanden konnten wie auch der Angeklagte verhaftet werden, sagte der Staatsanwalt.
Um der strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, habe sich die Bande des Darknets bedient und die Anonymisierungstechnologie „Tor“ eingesetzt. Über Links konnten nicht nur Mitglieder die zur Verfügung gestellten, kinderpornographischen Inhalte erreichen. Über 40 Minuten lang skizzierte Thomas Bischoff diese Inhalte, die zum großen Teil nicht zitierfähige, entsetzliche Details enthielten, die bis zum Missbrauch von Katzen und Hunden für Oralsex reichten.
Die amerikanische Bundespolizei FBI hatte die deutschen Kollegen vom Bundeskriminalamt informiert und ihnen die über 80 Dateien zugänglich gemacht, die die Kammer unter Vorsitz von Andreas Heidrich stundenlang in Augeschein nehmen musste – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Lucky Eddy“ hatte am dritten Verhandlungstag die Taten eingeräumt. Als das BKA am 19. März dieses Jahres die Ein-Zimmer-Wohnung von Roman F. (Name geändert) in der Innenstadt stürmte, setzten die Beamten (so hatte es F. für den Fall seiner Verhaftung geplant), die Festplatte aus Versehen außer Gefecht. Die verschlüsselten Dateien, die nur für einen exklusiven Kreis von etwa 30 Personen zugänglich waren, sind bisher nicht zu rekonstruieren gewesen.
Der Gutachter attestierte dem Angeklagten pädophile Neigungen. Das ist nicht strafbar – wohl aber die Umsetzung. Die Infrastruktur, also der Computer, wird eingezogen. Es ist damit zu rechnen, dass keine Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und das Urteil damit rechtskräftig wird.




Schreibe einen Kommentar