Verfasst am 24 März 2026 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

NiUS(Jens Winter) & Vanessa Behrendt(AfD) hoffen darauf, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt

Das rechtspopulistische Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen dem Landgericht Braunschweig & der anklagenden Staatsanwaltschaft in Göttingen. Ganz offensichtlich hat NiUS & Vanessa Behrendt(AfD) die Hoffnung, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt und es damit zu keiner Hauptverhandlung kommt. Die Rechtslage sieht so aus: Sollte das Landgericht die Anklage tatsächlich nicht annehmen, dann kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen. Denn es muss strafbar sein, wenn Behrendt die Behauptung aufstellt, dass die Regenbogenfahne für die „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ steht. Auch die anderen Anklagepunkte müssen den Straftatbestand der Volksverhetzung & verhetzenden Beleidigung erfüllen. NiUS-Zitate: Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre. In diesem Fall geht es auch nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung bzw. verhetzende Beleidigung sowie die strafbare Veröffentlichung von privaten Daten. Mit Stand von heute hat noch kein seriöses Medium der Mainstream-Medien darüber berichtet. Der offizielle Stand beim Landgericht sieht so aus, dass dieses (noch) nicht über die Annahme der Anklageschrift entschieden hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass wenn die Anklage abgewiesen wird, die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen wird. K13online geht spätestens dann davon aus, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen Behrendt(AfD) kommen wird, woran auch wir als Prozessbeobachter teilnehmen werden… 



Verfasst am 22 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bisher 440 weltweite Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert: In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt

Ein 35-jähriger chinesischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in China hat, hatte  373.000 Darknet-Seiten mit Fake-Shops eingerichtet, worin er Kinderpornos zum Kauf angeboten hat. Die Kunden kauften & bezahlten mit der Kryptowährung Bitcoin und einer E-Mail-Adresse, aber bekamen die Kinderpornos nicht. Bisher wurden 440 Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert. In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt. Die „Operation Alice“ begann am 9. März 2026 als weltweite Aktion und lief bis zum 19. März 2026. Auf den insgesamt 122 Plattformvarianten erscheint nun ein Banner des BLKA & der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Koordination übernahm Europol. In Deutschland kam es zu 14 Durchsuchungen bei 14 Verdächtigen aus neun Bundesländern. Letztendlich muss man froh sein, dass diese Fake-Shops abgeschaltet wurden, damit der Betreiber nicht mehr abzocken kann. Der Betreiber wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Mit den bezahlten 20 bis 250 US-Dollar je Video/Foto für Kinderpornos kann sich der Betreiber im Moment noch einen schönen Tag machen. Man sollte es kaum glauben, aber bei dieser Betrugsmasche sollte der Chinese bald verhaftet und verurteilt werden. Die Besitzverschaffung ist in § 184b Abs. 3 StGB geregelt. Das bedeutet, dass die Käufer verurteilt werden können, obwohl diese keine Kinderpornos vom Betreiber bekommen haben. Die Käufer wurden also nicht nur vom Fake-Shop-Inhaber finanziell betrogen, sondern werden jetzt auch noch eine Verurteilung über sich ergehen lassen müssen, obwohl sie nicht in Besitz von Kinderpornos gelangt waren….   



Verfasst am 19 März 2026 von Dieter Gieseking    

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  



Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen „Letzte Verteidigungswelle“ – Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen "Letzte Verteidigungswelle" - Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

Mehrere Neonazis werden als Pädophilenjäger beschuldigt: Gegen diese Pedo-Hunter wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt

Zehn Monate nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag 10 Wohnungen von weiteren Beschuldigten durchsuchen lassen. Die Razzia in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein richtet sich gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Eine weibliche Beschuldigte soll eine Führungsfigur der Gruppe sein. In Hamburg hat Anfang März der erste Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Mehrere Beschuldigte sollen darüber hinaus Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als „pädophil“ einstuften. Diese wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Auch zwei der nun Beschuldigten, deren Wohnungen am Dienstag durchsucht wurden, sollen sich an solchen Angriffen beteiligt haben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Allen zehn wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, der mutmaßlichen Führungsfigur auch Rädelsführerschaft. PRO JUSTITIA: Den Tätern auf der Spur…



Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking    

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Amtsgericht Stadtroda: Ex-Landtagsabgeordneter Markus Gleichmann(LINKE) akzeptiert Strafbefehl wegen Kinderpornos

Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert: Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN

Das Amtsgericht in Stadtroda hat gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann einen Strafbefehl wegen Kinderpornos erlassen: Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und eine Geldauflage von ein Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Im Gespräch mit MDR THÜRINGEN räumte Gleichmann den Tatvorwurf ein. Er werde den Strafbefehl annehmen und keinen Einspruch dagegen einlegen. Damit kommt es nicht zu einem öffentlichen Prozess. Auch aus Sicht von K13online hatte er wohl kaum eine andere Wahl, denn bei einer öffentlichen Hauptverhandlung würden alle erneut über Ihn herfallen. Gleichmann gegenüber dem MDR weiter: „Was er getan habe, könne er nicht mehr rückgängig machen. Er entschuldige sich bei allen Menschen in seinem privaten und beruflichen Umfeld.“ Wir zitieren Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert. Die Thüringer LINKE hat Gleichmann zum Parteiaustritt aufgefordert. Politische Erfahrungen von ausgestoßenen Ex-Landtags-Bundestags-Kommunalen Politikern sind beim politischen Aktivismus von K13online sehr WILLKOMMEN. Jede Form der Reduzierung eines Menschen auf Kinderpornos halten wir für grundsätzlich falsch. Für nahezu alle Betroffenen macht diese Deliksart nur einen ganz geringen Anteil am beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben aus. Die Resozialisierung hat für K13online höchste Priorität. Wir wünschen Markus Gleichmann für die Zukunft alles Beste…



Verfasst am 14 März 2026 von Dieter Gieseking    

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter vor dem Landgericht Stuttgart begonnen: Versuchter Mord, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Pädophilenjäger gehen Polizei in die Falle: Die vier angeklagten Jugendlichen & Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat der Prozess gegen vier selbsternannte Pedo-Hunter begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahren des versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Begriff „Pedo-Hunter“, also „Pädophilen-Jäger“, bedeutet, dass Menschen auf eigene Faust Männer in eine Falle locken und bestrafen wollen, weil sie diese für Pädophile halten. Schon bei Prozessbeginn sagte der Richter: „Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt.“ In der Tat kann man bei diesen Angeklagten nicht wirklich von Pedo-Hunter sprechen, denn Sie hatten sich als 16 bis 18 jährige Jugendliche ausgegeben. Kein Pädophiler hat sexuelles Interesse an Mädchen in diesem Alter. Die vier angeklagten Jugendlichen/Heranwachsende hatten aber die Masche der Pädophilenjäger angewandt und sich selbst so bezeichnet. Die ARD-Tagesschau berichtet: Im Internet tummeln sich zahlreiche Akteure, die vermeintliche Pädophile stellen und ihre Aktionen in Live-Streams inszenieren. Dazu gehört auch Marvin Ojaghi, der in der Nähe von Stuttgart wohnt. Allein auf TikTok hat er mehr als 270.000 Follower. Dem SWR sagt er, er wolle auf das Thema Cybergrooming, Pädophilie und Kindesmissbrauch aufmerksam machen…! Die Expertin Ursula Gasch sieht das anders. Sie sieht in den Aktivitäten von Marvin Ojaghi Vorverurteilungen angeblicher Pädophiler. Dessen Befragungen erinnerten sie an Vernehmungsmethoden wie im 19. Jahrhundert. Zudem befürchtet sie, die reichweitenstarken Videos könnten andere dazu inspirieren, ebenfalls zum „Pedo-Hunter“ zu werden und dabei sogar Gewalt anwenden. DAS trifft den Nagel auf den Kopf!!! K13online kündigt eine LIVE-Berichterstattung als Prozessbeobachter an…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.