NiUS(Jens Winter) & Vanessa Behrendt(AfD) hoffen darauf, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt
Das rechtspopulistische Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen dem Landgericht Braunschweig & der anklagenden Staatsanwaltschaft in Göttingen. Ganz offensichtlich hat NiUS & Vanessa Behrendt(AfD) die Hoffnung, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt und es damit zu keiner Hauptverhandlung kommt. Die Rechtslage sieht so aus: Sollte das Landgericht die Anklage tatsächlich nicht annehmen, dann kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen. Denn es muss strafbar sein, wenn Behrendt die Behauptung aufstellt, dass die Regenbogenfahne für die „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ steht. Auch die anderen Anklagepunkte müssen den Straftatbestand der Volksverhetzung & verhetzenden Beleidigung erfüllen. NiUS-Zitate: Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre. In diesem Fall geht es auch nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung bzw. verhetzende Beleidigung sowie die strafbare Veröffentlichung von privaten Daten. Mit Stand von heute hat noch kein seriöses Medium der Mainstream-Medien darüber berichtet. Der offizielle Stand beim Landgericht sieht so aus, dass dieses (noch) nicht über die Annahme der Anklageschrift entschieden hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass wenn die Anklage abgewiesen wird, die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen wird. K13online geht spätestens dann davon aus, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen Behrendt(AfD) kommen wird, woran auch wir als Prozessbeobachter teilnehmen werden…





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