Bei vier Jugendlichen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht haben
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat in Hamburg ein Prozess gegen acht jugendliche Neonazis begonnen. Strafrechtlich reichen die Vorwürfe, die den Angeklagten in jeweils unterschiedlicher Menge und Qualität gemacht werden, von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über schwere Brandstiftung und versuchten Mord bis zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Bei vier von ihnen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht und vier Menschen mit Schlägen und Tritten „nicht unerheblich“ verletzt haben. Ein damals 14-Jähriger aus Neubukow soll den Chat unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet haben. Laut früherer Mitglieder wurden dort teilweise mehrere Hundert Nachrichten pro Tag ausgetauscht, viele davon mit rechtsextremer Propaganda. In der Gruppe gab es sogenannte „Gauleiter“ und „Propaganda-Minister“, das Emblem der mutmaßlichen Organisation erinnert laut Anklage an die Waffen-SS. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht in sozialen Medien einen zentralen Faktor für die Radikalisierung. Für K13online bietet die rechtsextremistische AfD den Nährboden für solche Radikalisierungen von Jugendlichen und sind gleichzeitig Brandstifter bei der Pädophilenjagd…
Selbsternannte „Pedo-Hunter“
Nach seiner Verhaftung, sagte Oberstaatsanwalt Biehl, habe der aus dem Landkreis Meißen stammende Neonazi über einen Mithäftling nach einem Auftragsmörder gesucht: um tödliche Rache an der Journalistin zu nehmen.Strafrechtlich reichen die Vorwürfe, die den Angeklagten in jeweils unterschiedlicher Menge und Qualität gemacht werden, von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über schwere Brandstiftung und versuchten Mord bis zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat, unter anderem. Bei vier von ihnen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht und vier Menschen mit Schlägen und Tritten „nicht unerheblich“ verletzt haben. Nach Jugendstrafrecht drohen allen LVW-Mitgliedern bis zu fünf Jahre Jugendhaft, das ist die generelle Höchststrafe. Lediglich bei einer Verurteilung auch wegen versuchten Mordes wären theoretisch auch bis zu zehn Jahre möglich.
Rechtsextreme Jugendkameradschaften
Die LVW ist Ausdruck einer beunruhigenden Entwicklung: Rechts zu sein, auch offen militant und neonazistisch, gilt bei einer wachsenden Zahl von Jugendlichen wieder als cool. Manche entdecken sogar das Skinhead-Outfit mit Bomberjacke, Springerstiefeln und Glatze wieder, das die „Baseballschlägerjahre“ in den Neunzigern prägte – und das gelegentlich bei ihren Eltern noch im Schrank liegt. Unter Namen wie „Deutsche Jugend voran“, „Jung & Stark“, „Deutsche Nationale Jugend“, „Rein Deutsche Jugend“, „Elblandrevolte“ oder eben „Letzte Verteidigungswelle“ tauchen immer neue Gruppierungen junger Neonazis auf.
Radikalisierung über soziale Medien
Nach Erkenntnissen der Ermittlerinnen und Ermittler soll die Gruppe im Jahr 2024 zunächst als Chatgruppe entstanden sein. Ein damals 14-Jähriger aus Neubukow soll den Chat unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet haben. Laut früherer Mitglieder wurden dort teilweise mehrere Hundert Nachrichten pro Tag ausgetauscht, viele davon mit rechtsextremer Propaganda. In der Gruppe gab es sogenannte „Gauleiter“ und „Propaganda-Minister“, das Emblem der mutmaßlichen Organisation erinnert laut Anklage an die Waffen-SS. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht in sozialen Medien einen zentralen Faktor für die Radikalisierung. Die Gruppe habe sich über große Entfernungen hinweg vernetzen können. Menschen, die sich zuvor nie persönlich begegnet waren, hätten dort gemeinsame rechtsextreme Ideen entwickelt und teilweise auch umgesetzt, sagte Pegel dem NDR.
Der jüngste Angeklagte war bei der Aufnahme in die Gruppe erst 13. Mehrere Angeklagte sind mit ihren Eltern im Gerichtsaal. Einer von ihnen sticht hervor: Als die Fernsehkameras zum Auftakt kurz in den Saal kommen dürfen, hält er sich einen Schnellordner vor das Gesicht. Darauf handgeschrieben unter anderem das Wort „Drecksstaat“ und eine Verunglimpfung der Polizei.
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