Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 10 März 2026 ]

Ex-Freundin & Lehrerin: „Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben“

Mit einem großen Medienrummel hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) und seiner Ex-Freundin & Lehrerin begonnen. Bei der Anklage & Hauptverhandlung geht es um den § 176 ff StGB & den § 184b StGB. Beim 176er steht Aussage gegen Aussage: „Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben“. Allerdings wurde Ebbing bereits im Februar 2025 wegen Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt, die noch nicht abgelaufen ist. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Die Lehrerin gab weiter an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Aus den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien geht nicht hervor, ob und welche Aussagen die zwei Jungen gemacht haben. Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich…

 

 

https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien19/E/519180-519180

Aussage gegen Aussage: Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter hat vor Gericht Vorwürfe des Kindesmissbrauchs bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, sagte der 69-jährige Hartmut Ebbing zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Braunschweig. Die mitangeklagte Frau aus Goslar in Niedersachsen räumte dagegen die Vorwürfe aus der Anklage ein und widersprach dem früheren Politiker aus Berlin.

Dem ehemaligen FDP-Mitglied und der Lehrerin wird von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde.

In Chats ging es schnell um sexuelle Themen
Für die Verlesung der Anklage benötigt der Staatsanwalt nur fünf Minuten. Die beiden sollen sich 2021 über ein Dating-Portal kennengelernt haben und eine kurze sexuelle Beziehung eingegangen sein. Die Mutter von acht Kindern sei auf der Suche nach einem Partner gewesen. Er soll in den Chat immer wieder auf sexuelle Themen zu sprechen gekommen sein. Es ging dabei etwa um ein Lebensmodell mit einer Art Freikörperkultur, um «Familienpetting» und Fotos von leicht bekleideten oder auch nackten Kindern.

Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Immer wieder sei sie dazu gedrängt worden. «Ich habe es gemacht», sagte die Frau mit Tränen im Gesicht. Als die Nachrichten immer fordernder wurden und der Begriff der Kinderpornografie für sie immer klarer geworden sei, habe sie alles abgebrochen.

Angeklagter: Habe kein Kind angefasst
Der Angeklagte berichtete in seiner Einlassung über jahrelange suchtartige Neigungen. Mit Blick auf die Beziehung räumte er «ständiges Drängeln» in den Chats ein und entschuldigte sich dafür. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben.

Die Lehrerin gab aber an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Diese Darstellung wies der 69-Jährige als «schlicht falsch» zurück. Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind. Mit Blick auf den mutmaßlichen Tattag im September 2021 steht damit Aussage gegen Aussage. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits Bewährungsstrafe von zehn Monaten
Ausgangspunkt für die Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 wurde er vom Amtsgericht Tiergarten wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der entsprechende Strafbefehl – und damit der Urteilsspruch – ist nach Angaben des Berliner Gerichts seit etwa einem Jahr rechtskräftig.

Im Kontext des Berliner Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler zu den mutmaßlichen Taten in Niedersachsen führten. Nach Berichten über die Braunschweiger Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) öffentlich. Ebbing saß für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag, bei der DIG war er Schatzmeister.

Schneller Prozess erwartet
Für das Verfahren in Braunschweig waren nur vier Verhandlungstage geplant. Nach dem Verlauf des Auftakts könnten davon sogar noch Termine wegfallen. Zu den Einlassungen der beiden Angeklagten hörte die Strafkammer nur eine Polizistin als Zeugin. Zudem sollte ein früherer Partner der 52-Jährigen befragt werden, weil die beiden fünf gemeinsame Kinder haben. Zu den angeklagten Taten kann dieser Mann nach Einschätzung des Gerichts nichts beitragen.

Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich.

© dpa-infocom, dpa:260310-930-795282/2
https://www.sat1regional.de/newsticker/ex-abgeordneter-bestreitet-vorwurf-des-kindesmissbrauchs/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

1 Kommentar zu “Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“”

  1. Zitate
    Umstritten ist, ob Ebbing den Jungen selbst angefasst hat
    Und hier – so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft zumindest vor – soll er selbst Hand angelegt haben, während der Siebenjährige duschte. Ebbing selbst leugnet das. In den Chats, die beide anschließend ausgetauscht haben, fallen allerdings Sätze wie: „Ich finde es unglaublich, dass er zugelassen hat, dass ich ihn rubble.“

    Ebbing erklärt, er habe noch nie ein Kind angefasst. Nicht einmal, als er durch seine eigenen Kinder Gelegenheit dazu gehabt habe. All das habe sich immer nur in seiner Fantasie abgespielt. Er habe stets nur mit Erwachsenen gechattet und Bildmaterial ausgetauscht. Er bedauere es heute, Frauen und Mütter in diese Fantasiewelt hineingezogen zu haben. Bis zur Hausdurchsuchung habe er erfolgreich verdrängt, dass diesen Abbildungen ein realer Missbrauch vorausgegangen sein musste.

    Auch die Grundschullehrerin empfindet die Durchsuchung ihres eigenen Hauses bis heute als das einschneidendste und traumatischste Erlebnis. Drei Jahre, nachdem die Beziehung zu dem Berliner Politiker beendet war, stand plötzlich die Polizei vor ihrer Tür. Grund dafür waren die in dem Berliner Verfahren aufgefundenen Chats und Fotos.

    https://taz.de/Missbrauchsprozess-in-Braunschweig/!6160946/

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.