Verfasst am 16 April 2026 von Dieter Gieseking    

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…



Verfasst am 10 April 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)



Verfasst am 24 März 2026 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Rechtspopulistisches Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen Landgericht Braunschweig & Staatsanwaltschaft Göttingen

NiUS(Jens Winter) & Vanessa Behrendt(AfD) hoffen darauf, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt

Das rechtspopulistische Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen dem Landgericht Braunschweig & der anklagenden Staatsanwaltschaft in Göttingen. Ganz offensichtlich hat NiUS & Vanessa Behrendt(AfD) die Hoffnung, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt und es damit zu keiner Hauptverhandlung kommt. Die Rechtslage sieht so aus: Sollte das Landgericht die Anklage tatsächlich nicht annehmen, dann kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen. Denn es muss strafbar sein, wenn Behrendt die Behauptung aufstellt, dass die Regenbogenfahne für die „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ steht. Auch die anderen Anklagepunkte müssen den Straftatbestand der Volksverhetzung & verhetzenden Beleidigung erfüllen. NiUS-Zitate: Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre. In diesem Fall geht es auch nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung bzw. verhetzende Beleidigung sowie die strafbare Veröffentlichung von privaten Daten. Mit Stand von heute hat noch kein seriöses Medium der Mainstream-Medien darüber berichtet. Der offizielle Stand beim Landgericht sieht so aus, dass dieses (noch) nicht über die Annahme der Anklageschrift entschieden hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass wenn die Anklage abgewiesen wird, die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen wird. K13online geht spätestens dann davon aus, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen Behrendt(AfD) kommen wird, woran auch wir als Prozessbeobachter teilnehmen werden… 



Verfasst am 22 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bayerisches Landeskriminalamt(BLKA) & die „Operation Alice“: Chinesischer Staatsbürger ködert mit Kinderpornos in einem Fake-Shop

Bisher 440 weltweite Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert: In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt

Ein 35-jähriger chinesischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in China hat, hatte  373.000 Darknet-Seiten mit Fake-Shops eingerichtet, worin er Kinderpornos zum Kauf angeboten hat. Die Kunden kauften & bezahlten mit der Kryptowährung Bitcoin und einer E-Mail-Adresse, aber bekamen die Kinderpornos nicht. Bisher wurden 440 Betrugsopfer in 23 Staaten identifiziert. In Deutschand wird gegen 89 Verdächtige wegen mutmaßlicher Besitzverschaffung von Kinderpornos ermittelt. Die „Operation Alice“ begann am 9. März 2026 als weltweite Aktion und lief bis zum 19. März 2026. Auf den insgesamt 122 Plattformvarianten erscheint nun ein Banner des BLKA & der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Koordination übernahm Europol. In Deutschland kam es zu 14 Durchsuchungen bei 14 Verdächtigen aus neun Bundesländern. Letztendlich muss man froh sein, dass diese Fake-Shops abgeschaltet wurden, damit der Betreiber nicht mehr abzocken kann. Der Betreiber wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Mit den bezahlten 20 bis 250 US-Dollar je Video/Foto für Kinderpornos kann sich der Betreiber im Moment noch einen schönen Tag machen. Man sollte es kaum glauben, aber bei dieser Betrugsmasche sollte der Chinese bald verhaftet und verurteilt werden. Die Besitzverschaffung ist in § 184b Abs. 3 StGB geregelt. Das bedeutet, dass die Käufer verurteilt werden können, obwohl diese keine Kinderpornos vom Betreiber bekommen haben. Die Käufer wurden also nicht nur vom Fake-Shop-Inhaber finanziell betrogen, sondern werden jetzt auch noch eine Verurteilung über sich ergehen lassen müssen, obwohl sie nicht in Besitz von Kinderpornos gelangt waren….   



Verfasst am 19 März 2026 von Dieter Gieseking    

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  



Verfasst am 18 März 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen „Letzte Verteidigungswelle“ – Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

ENDSTATION RECHTS: Neue Razzien gegen "Letzte Verteidigungswelle" - Zehn Durchsuchungen bei rechter Terrorgruppe

Mehrere Neonazis werden als Pädophilenjäger beschuldigt: Gegen diese Pedo-Hunter wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt

Zehn Monate nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag 10 Wohnungen von weiteren Beschuldigten durchsuchen lassen. Die Razzia in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein richtet sich gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Eine weibliche Beschuldigte soll eine Führungsfigur der Gruppe sein. In Hamburg hat Anfang März der erste Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Mehrere Beschuldigte sollen darüber hinaus Überfälle auf Menschen verübt haben, die sie als „pädophil“ einstuften. Diese wurden durch Täuschung zu Treffen gelotst, bei denen sie geschlagen und getreten wurden. Auch zwei der nun Beschuldigten, deren Wohnungen am Dienstag durchsucht wurden, sollen sich an solchen Angriffen beteiligt haben. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Allen zehn wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, der mutmaßlichen Führungsfigur auch Rädelsführerschaft. PRO JUSTITIA: Den Tätern auf der Spur…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.