Verfasst am 11 März 2026 von Dieter Gieseking     8 Kommentare

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

K13online Pressemitteilung: Strafanzeige gegen Unbekannt & News über den Pädophilenjäger Björn Scholz zusammengefügt

Mutmaßlicher Tatverdächtige identifiziert: Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt gegen den Pädophilenjäger Bjorn Scholz wegen Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Aufgrund der K13online Strafanzeige gegen Unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Pforzheim das Ermittlungsverfahren an die Lüneburger Staatsanwaltschaft abgegeben. Nach erfolgter Akteneinsicht besteht jetzt der konkrete Tatverdacht gegen den Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) Björn Scholz: Beleidigung & verhetzende Beleidigung und Bedrohung. Aus den hier vorliegenden Ermittlungsakten geht u.a. hervor, dass auch eine identifizierte Frau aus Bottrop in das Verfahren verwickelt ist. Die maßgeblichen Beweise kamen von der Polizei in Würzburg, wo ebenfalls ein Verfahren anhängig ist. Aus den Ermittlungsakten geht weiter hervor, dass es bereits im Jahre 2013 beim Tatverdächtigen Scholz eine erkennungsdienstliche Behandlung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegeben hat. Damit gewinnt die Gewaltbereitschaft des Pädophilenjägers an erheblicher Bedeutung. K13online hat bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg beantragt, alle bisherigen Akten gegen Scholz dem aktuellen Strafverfahren beizuziehen. Dazu gehört auch das eingestellte Verfahren wegen Erpressung eines mutmaßlichen Pädophilen, der dem Pedo-Hunter in die Falle gegangen war. Ebenso können sich in allen Gerichtsakten der Betroffenen, die Scholz angezeigt hat, Beweise befinden, die in einem Kausalzusammenhang stehen. Auch für den öffentlich bekannten Pedo-Hunter Scholz gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Mainstream-Medien, insbesondere die Lüneburger Lokalpresse, sind zur Berichterstattung aufgerufen….



Verfasst am 10 März 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): "Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind"

Ex-Freundin & Lehrerin: „Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben“

Mit einem großen Medienrummel hat vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) und seiner Ex-Freundin & Lehrerin begonnen. Bei der Anklage & Hauptverhandlung geht es um den § 176 ff StGB & den § 184b StGB. Beim 176er steht Aussage gegen Aussage: „Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben“. Allerdings wurde Ebbing bereits im Februar 2025 wegen Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt, die noch nicht abgelaufen ist. Der 69-Jährige bestand aber darauf, dass es sich ausschließlich um Fantasien handelte. Sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Er bestritt, den siebenjährigen Sohn angefasst zu haben. Die Frau räumte anschließend ein, eindeutige Bilder von zweien ihrer Söhne gemacht und an ihren Chatpartner geschickt zu haben. Der 52-Jährigen wird zudem vorgeworfen, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben, weil sie davon ausging, dass er sich darüber freuen würde. Die Lehrerin gab weiter an, dass sie gesehen habe, wie der Mitangeklagte ihren Jungen bei einem Besuch in der Dusche berührt habe. Aus den Berichterstattungen in den Mainstream-Medien geht nicht hervor, ob und welche Aussagen die zwei Jungen gemacht haben. Nach der aktuellen Planung könnten bereits am 18. März die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil wäre dann am 20. März möglich…



Verfasst am 06 März 2026 von Dieter Gieseking    

ENDSTATION RECHTS: Prozess gegen acht junge und militante Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“(LVW) wird ohne Publikum geführt

ENDSTATION RECHTS: Prozess gegen acht junge und militante Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“(LVW) wird ohne Publikum geführt

Bei vier Jugendlichen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht haben

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat in Hamburg ein Prozess gegen acht jugendliche Neonazis begonnen. Strafrechtlich reichen die Vorwürfe, die den Angeklagten in jeweils unterschiedlicher Menge und Qualität gemacht werden, von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über schwere Brandstiftung und versuchten Mord bis zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Bei vier von ihnen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht und vier Menschen mit Schlägen und Tritten „nicht unerheblich“ verletzt haben. Ein damals 14-Jähriger aus Neubukow soll den Chat unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ gegründet haben. Laut früherer Mitglieder wurden dort teilweise mehrere Hundert Nachrichten pro Tag ausgetauscht, viele davon mit rechtsextremer Propaganda. In der Gruppe gab es sogenannte „Gauleiter“ und „Propaganda-Minister“, das Emblem der mutmaßlichen Organisation erinnert laut Anklage an die Waffen-SS. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht in sozialen Medien einen zentralen Faktor für die Radikalisierung. Für K13online bietet die rechtsextremistische AfD den Nährboden für solche Radikalisierungen von Jugendlichen und sind gleichzeitig Brandstifter bei der Pädophilenjagd…



Verfasst am 25 Februar 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung: Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erhoben

Behrendt hält Hasskriminalität gegen Qeere und Pädophile für legitim: „Ich stehe zu meinen Beiträgen und betrachte sie von der Meinungsfreiheit gedeckt“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat beim Landgericht in Braunschweig Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordente in Niedersachsen, Vanessa Behrendt, wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung in sieben Fällen erhoben. Damit wird es keinen Strafbefehl geben, sondern eine öffentliche Hauptverhandlung, wenn das Landgericht die Anklageschrift annimmt. Für diesen Fall wird K13online als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten. NDR-Zitate: Es geht um Aussagen in der Zeit zwischen August 2024 und Februar 2025. Die 41-Jährige soll im Netz queere Menschen beleidigt haben. In einem Fall soll sich Behrendt herabwürdigend über Personen des Queeren Netzwerks Gifhorn geäußert haben. Außerdem hat sie auf der Online-Plattform X geschrieben, dass die Regenbogenfahne für die Machenschaften pädophiler Lobbygruppen stehe. In der Regel werden Anklagen zu diesen Deliktsarten bei einem Amtsgericht eingereicht, welches Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen kann. Die Landgerichte können Freiheitsstrafen über vier Jahre verhängen. Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft der Rechtsauffassung, dass im Fall Behrendt eine hohe Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Sollte es zum einem Prozess gegen die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen kommen, dann ist mit einem großen Medienaufgebot zu rechnen…



Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…



Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Urteil rechtskräftig: Es handle sich um einen Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz, betonte die Staatsanwältin

Unter dem Deckmantel der Jagd & Selbstjustiz auf Pädophile wurden in Österreich erneut Pedo-Hunters verurteilt. Es handle sich um einen „Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz“, betonte die Staatsanwältin. Die vermeintlichen Vorwürfe gegen das Opfer gingen ins Leere. „Aus den Chats mit dem fiktiven Mädchen ergab sich überhaupt kein Hinweis auf Pädophilie“, stellte die Richterin bei der Urteilsverkündung klar. Bei einer solch deutlichen Ansage stellt sich die Frage, warum die anderen sechs bis acht Mittäter nicht ermittelt werden konnten. Sie gaben sich auf Social Media als Mädchen aus und vereinbarten ein Treffen mit dem jungen Mann. Als dieser dort erschien, zerrten sie ihn aus dem Auto und verprügelten ihn. Die Dunkelziffer der Gewaltopfer ist hoch. Neben Österreich und der Schweiz haben auch in Deutschland die Fälle von Pedo-Hunting massiv zugenommen. Immer mehr Betroffene erstatten Strafanzeigen, die zu Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen führen. Der Kampf gegen die Pädophilenjägerszene wird auch von K13online tatkräftig unterstützt. Die Gewaltopfer können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen allen Betroffenen mit Rat & Tat zur Seite…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.