Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden
Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…
Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden.



Schreibe einen Kommentar