NiUS(Jens Winter) & Vanessa Behrendt(AfD) hoffen darauf, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt
Das rechtspopulistische Internetportal NiUS veröffentlicht interne Korrespondenz zwischen dem Landgericht Braunschweig & der anklagenden Staatsanwaltschaft in Göttingen. Ganz offensichtlich hat NiUS & Vanessa Behrendt(AfD) die Hoffnung, dass das Landgericht Braunschweig die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen nicht annimmt und es damit zu keiner Hauptverhandlung kommt. Die Rechtslage sieht so aus: Sollte das Landgericht die Anklage tatsächlich nicht annehmen, dann kann die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen. Denn es muss strafbar sein, wenn Behrendt die Behauptung aufstellt, dass die Regenbogenfahne für die „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ steht. Auch die anderen Anklagepunkte müssen den Straftatbestand der Volksverhetzung & verhetzenden Beleidigung erfüllen. NiUS-Zitate: Über einen Tweet, in dem Behrendt einen einzelnen bekennenden Pädophilen kritisiert, erklärt das Landgericht, dass dessen „sexuelle Orientierung“ als „einzelne Person“ durch den Volksverhetzungs-Paragrafen nicht geschützt wäre. In diesem Fall geht es auch nicht um Volksverhetzung, sondern um Beleidigung bzw. verhetzende Beleidigung sowie die strafbare Veröffentlichung von privaten Daten. Mit Stand von heute hat noch kein seriöses Medium der Mainstream-Medien darüber berichtet. Der offizielle Stand beim Landgericht sieht so aus, dass dieses (noch) nicht über die Annahme der Anklageschrift entschieden hat. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass wenn die Anklage abgewiesen wird, die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen wird. K13online geht spätestens dann davon aus, dass es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen Behrendt(AfD) kommen wird, woran auch wir als Prozessbeobachter teilnehmen werden…
Die Göttinger Staatsanwaltschaft möchte gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt Anklage wegen Volksverhetzung erheben. Behrendt hatte erklärt, die „Regenbogenfahne“ stünde für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“. Das Braunschweiger Landgericht sieht derweil keinen Grund für die Eröffnung eines Hauptverfahrens. NIUS liegt das Schreiben exklusiv vor.
https://nius.de/politik/vanessa-behrendt-afd-paedophilie-queer-regenbogen-volksverhetzung
K13online Richtigstellung: Dieter Gieseking hat mit Stand von heute keine Strafanzeige gegen Vanessa Behrendt erstattet. Jedoch wurden umfangreiche Beweismittel gesichert und dokumentiert. Der Inhaber dieses Weblogs ist bereit, diese Beweismittel als Zeuge der Anklage vor dem Landgericht vorzutragen. Dazu bedarf es allerdings einer Zeugenladung für einen Hauptverhandlungstermin.




Schreibe einen Kommentar