Verfasst am 30 April 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…



Verfasst am 27 April 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK)  durchgeführt

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…



Verfasst am 24 April 2026 von Dieter Gieseking    

Den Tätern auf der Spur: Vier jugendliche Pedo-Hunter in Berlin vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt

Den Tätern auf der Spur: Vier jugendliche Pedo-Hunter in Berlin vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt

K13online rät allen betroffenen Pädophilen/Pädosexuellen dringend dazu, Strafanzeigen gegen die Pädophilenjäger zu erstatten: Pädophile, die den Pedo-Hunter in die Falle gegangen sind, können sich jederzeit an uns wenden

In den Berliner Stadtteilen Neu‑Hohenschönhausen, Alt‑Hohenschönhausen, Köpenick und Lichtenrade haben rund 50 Einsatzkräfte der Polizei die Wohnungen von sechs jugendlichen Pädophilenjäger(16 bis 18 Jahre) durchsucht. Dabei wurden die Jugendlichen vorläufig verhaftet und erkennungsdienstlich behandelt. Die Pedo-Hunter sollen sich in Chatgruppen abgesprochen und sich mit Fake‑Profilen als Minderjährige ausgegeben haben, um gezielt Kontakt zu Männern aufzunehmen, die sie für pädophil hielten. Unter Vorwänden sei es zu Treffen im Freien gekommen, bei denen die Betroffenen attackiert und teilweise beraubt worden sein sollen. Das Fallenstellen hat seit Monaten eine zunehmende Dimension erreicht. Bundesweit laufen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Die Pädophilenjäger sind in dem Glauben, dass die Gewaltopfer keine Strafanzeige erstatten, weil sie sich wegen Cybergrooming selbst strafbar gemacht haben könnten. Der Gesetzgeber hatte das sogenannte Cybergrooming auch dann unter Strafe gestellt, wenn sich Pedo-Hunter als Kinder ausgeben. K13online rät allen betroffenen Pädophilen/Pädosexuellen dringend dazu, Strafanzeigen gegen die Pädophilenjäger zu erstatten. Pädophile, die den Pedo-Hunter in die Falle gegangen sind, können sich jederzeit an uns wenden….



Verfasst am 22 April 2026 von Dieter Gieseking    

Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Kinderporno-Jagd geht weiter: Erneut landesweite Hausdurchsuchungen in Hessen bei 71 Beschuldigte ab dem 14. Lebensjahr

Innenminister Roman Poseck (CDU): „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“ 

Die Hessenschau berichtet über eine erneute Razzia gegen Kinderpornos im Bundesland Hessen: „Die Polizei in Hessen geht immer wieder intensiv gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vor. Seit 2020 seien die polizeilichen Maßnahmen gegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen in einer Einheit mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter rund 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gebündelt worden. „Der Schutz unserer Kinder vor Missbrauch und Ausbeutung hat für das Land Hessen oberste Priorität. Mit der Einheit FOKUS haben wir eine Erfolgseinheit geschaffen, die gezielt und flächendeckend gegen diese schrecklichen Verbrechen vorgeht“, sagte Poseck. Unterschlagen wird bei diesem Eigenlob, wie groß der Anteil von Kindern unter 14 Jahre & Jugendliche bis 17 Jahre ist. Die gerade veröffentlichte PKS 2025 spricht eine deutliche Sprache: 48,9 Prozent sind Kinder & Jugendliche. In diesem Zusammenhang von „schrecklichen Verbrechen“ zu sprechen, ist nicht nur eine unverschämte Frechheit, sondern eine böswillige LÜGE. Von Dummheit kaum noch zu überbieten ist: „Er appelliere daher an alle Eltern, sensibel mit der Privatsphäre ihrer Kinder umzugehen und auf öffentliche Posts bestenfalls zu verzichten…“  



Verfasst am 16 April 2026 von Dieter Gieseking    

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…



Verfasst am 10 April 2026 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Plädoyers der Staatsanwaltschaft gegen 28-jährigen Vater und Verteidigung wegen § 176c StGB

Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund: Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen

Im Dezember 2025 wurde die Mutter des 5-jährigen Jungen & Ehefrau des Angeklagten/Vaters zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Vater. Die Verteidigung sieht keinen sexuellen Hintergrund. Gabriele Braun verwies im Schlussplädoyer darauf, dass die Taten keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Ihr Mandant habe mit dem Verhalten seine Liebe zu seinen Kindern zum Ausdruck bringen wollen. Diese Schilderung habe auch der Gutachter als glaubhaft empfunden. Der Angeklagte habe einfach das deutsche Wertsystem nicht verinnerlicht. Wie bei der Mutter geht es auch beim Vater um die juristische Bewertung eines Verbotsirrtums. Beiden war nicht bewußt, dass die Berührungen des Sohnes strafbar sein sollen, weil beide aus dem Roma-Kulturkreis kommen, wo dies als völlig normal gilt. Der 28-jährige, wegen schweren sexuellen Missbrauchs des Sohnes angeklagte Rumäne geht im Schlusswort zum Gegenangriff über. Der Name der Familie sei besudelt, das Herz zerstört. „Alle leiden. Ihretwegen“, sagt er und hebt dabei immer wieder seinen Zeigefinger, führt schließlich seine Kirche an, die „größer ist als das hier“. Die mündliche Urteilsverkündung wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim erwartet. Bei einer Verurteilung vertritt K13online die Rechtsauffassung, dass der Verbotsirrtum in der Revision vor dem Oberlandesgericht geprüft werden sollte…(Update 15.04.2026: Mündliche Urteilsverkündung)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.