Verfasst am 21 Mai 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter: Korrektur der Fortsetzungstermine beim Landgericht Stuttgart gegen vier mutmaßliche Pädophilenjäger

K13online Prozessbeobachter: Korrektur der Fortsetzungstermine beim Landgericht Stuttgart gegen vier mutmaßliche Pädophilenjäger

Pedo-Hunter-Prozess vor der 3. Großen Strafkammer(Jugendstrafkammer): Hohe Sicherheitsmaßnahmen für Zuschauer vor dem Betreten des Gerichtssaales

Die K13online-Redaktion war am heutigen Donnerstag zum Landgericht nach Stuttgart angereist, um über den Prozess gegen vier mutmaßliche Pedo-Hunter zu berichten. Dabei haben wir leider feststellen müssen, dass die in unserem News vom 6. Mai veröffentlichen Gerichtstermine & das Aktenzeichen falsch waren. Im Zeitraum vom 13. März bis zum 22. Juli 2026 sind 19 Verhandlungstermine anberaumt worden. In Gesprächen mit Justizbeamten am Landgericht wurde mitgeteilt, dass es neben der üblichen Einlasskontrolle ins Gerichtsgebäude zusätzlich hohe Sicherheitsmaßnahme speziell für diesen Prozess gibt. Die Zuschauer müssen vor dem Betreten des Gerichtssaales alle Gegenstände abgeben. Somit wären auch keine Notizen während der Verhandlung möglich. Zur Vorbereitung einer Berichterstattung im Juni werden wir uns nunmehr an die Pressestelle des Landgerichtes wenden. Bei einer Akkreditierung als freier Journalist des Weblog K13online kann dann als Prozesbeobachter über die Verhandlung gegen die selbsternannten Pädophilenjäger berichtet werden… 



Verfasst am 14 Mai 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

K13online Prozessbeobachter: Staatsanwältin forderte in 10 Fällen(§§ 176a + 184b StGB) vier Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe unter zwei Jahren: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt den 24-jährigen Pädophilen zu zwei Jahren und sechs Monaten, weil Wiederholungsgefahr bestehen würde

Die Staatsanwältin begann ihr Plädoyer mit den Worten: „Wenn man alles gehört hat, dann könnte man Mitleid mit dem Angeklagten haben“. Es geht aber um die betroffenen Kinder in den Chats. Der Gutachter habe von Hang & Zwang und von einem gezielten Vorgehen gesprochen….! Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer von einer „milden Art einer Verführung“ der Jungs zu sexuellen Praktiken. Sein Mandant habe bei den ersten Anwaltsgesprächen geheult, weil er mit den Chats nicht hätte aufhören können…..! In seinem Schlusswort verliest der Angeklagte eine persönliche Erklärung…! Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet nach einer Pause von 45 Minuten das mündliche Urteil: Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In der Begründung sagte die Vorsitzende Richterin Schick: Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich, weil in Freiheit eine Wiederholungsgefahr bestehen würde….! Auch K13online hat bei den Verhandlungstagen den Eindruck gewonnen, dass der 24-Jährige (noch) nicht wirklich zu seiner pädophilen Identität steht. In der Vergangenheit hatte er keine soziale Kontakte mit anderen Pädophilen, sondern war nur auf die Jungs in den Chats konzentriert. Kernpädophile können und sollten zwar freundschaftliche Beziehungen mit Erwachsenen aufbauen, aber diese können keine sexuellen Beziehungen mit einschließen. Soziale Kontakte zu Gleichgesinnten sind schon während des Strafvollzuges sehr wichtig. Diese und neue Freundschaften im realen Leben sollten auf jeden Fall in Freiheit folgen…



Verfasst am 13 Mai 2026 von Dieter Gieseking    

K13online Pressemitteilung: Ermittlungsverfahren gegen den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg

K13online Pressemitteilung: Ermittlungsverfahren gegen den bekennenden Pädophilenjäger Björn Scholz bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg

Laufender Antrag auf Akteneinsicht: Staatsanwaltschaft Lüneburg hat den Beschuldigten Scholz mit Verfügung vom 7. Mai 2026 rechtliches Gehör gewährt

In dem Ermittlungsverfahren gegen den Pädophilenjäger Björn Scholz hat die Staatsanwaltschaft in Lüneburg nun mitgeteilt, dass dem dort als Beschuldigten geführten Scholz rechtliches Gehör gewährt wird. Dabei kann er sich selbst zu den Vorwürfen der Beleidigung, verhetzenden Beleidigung und Bedrohung äußern. Oder sein Verteidiger gibt dazu eine anwaltliche Stellungnahme ab. Er kann aber auch eine Aussage verweigern bzw. keine Stellungnahme abgeben lassen. Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat weiter mitgeteilt, dass gleich im Anschluss über den Antrag auf Akteneinsicht entschieden wird. Die Einsicht in die dann abgeschlossenen Ermittlungen erfolgt über unseren anwaltlichen Postzustellungsbevollmächtigen. Sobald die Ermittlungsakten hier eingetroffen sind, werden wir zu den Akteninhalten eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgeben, die dann darüber entscheiden wird, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl folgt oder das Verfahren eingestellt wird. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft in Pforzheim besteht mit Stand von heute weiterhin ein Tatverdacht gegen Scholz. Die Lüneburger Lokalpresse wurde informiert. Jedoch vermissen wir eine Berichterstattung über dieses Verfahren. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 12 Mai 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Prozessbeobachter: Vernichtendes Gutachten des Sachverständigen Dr. Gerhard Buchholz für nachträgliche SV von Ludwig

K13online Prozessbeobachter: Vernichtendes Gutachten des Sachverständigen Dr. Gerhard Buchholz für nachträgliche SV von Ludwig

Wer nicht widerspricht, stimmt stillschweigend zu: Pflichtverteidiger Olaf Möller lässt seinen Mandanten „Ludwig“ im Stich und setzt sich nicht dafür ein, die nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) abzuwenden

In einem vernichtenden Gutachten hat der „Sachverständige“ Dr. Gerhard Buchholz über „Ludwig“ referiert. Über drei Stunden hat Buchholz dem Landgericht erklärt, warum er „Ludwig“ für hochgradig rückfallgefährdet hält. Ganz offensichtlich hat Buchholz das Ziel verfolgt, „Ludwig“ für den Rest seines Lebens in der Sicherungsverwahrung wegzusperren. K13online(Dieter Gieseking) war live dabei, jedoch wird auf die absurde Darstellung seiner „Diagnose/Prognose“ verzichtet. Alle von Buchholz vorgetragenen Gründe für ein angebliche Gefährlichkeit entbehren der Realität und dürfen vom Landtag nicht anerkannt werden. Damit aber noch nicht genug: Der Verteidiger Olaf Möller, der auf seinen Webseiten „Werbung“ für sich in vielen JVA macht, hat diesem vernichtenden Gutachten mit keinem Wort widersprochen. Es wäre ein „Kinderspiel“ gewesen, dass Gutachten zu widerlegen. Mit einem solchen Rechtsanwalt & einem solchen „Sachverständigen“ wird Ludwig kaum eine Chance haben, die nSV abzuwenden. Rechtsanwalt Möller hat auch ein Gespräch mit K13online verweigert, obwohl sein Mandant dem zugestimmt hat. Auch daraus wird deutlich, dass Möller nicht auf der Seite von „Ludwig“ steht, geschweige denn, sich für seinen pädophilen Mandanten einsetzt. Aus diesem Grunde sprechen wir eine deutliche Warnung aus, dem Ra Möller bei diesen Deliktsarten keine Mandate der Verteidigung zu übertragen. Die nächste Sitzung am Landgericht findet am 1. Juni 2026 statt…



Verfasst am 11 Mai 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Pro Justitia: Fünf Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahre stehen als Pädophilenjäger vor dem Amtsgericht in Augsburg

Pro Justitia: Fünf Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahre stehen als Pädophilenjäger vor dem Amtsgericht in Augsburg

Die Brutalität der Täter:Einer der Angeklagten hielt dem Mann laut Gericht eine täuschend echt aussehende Pistole an den Kopf…“

Laut Staatsanwaltschaft & Gericht haben sich fünf Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahre als Pädophilenjäger(Pedo-Hunter) betätigt und ihr Opfer in eine Falle gelockt. Die Jugendlichen haben einen mutmaßlich pädophilen Mann in ein Waldstück in Augsburg gelockt und ihn dann bedroht, misshandelt und ausgeraubt: Einer der Angeklagten hielt dem Mann laut Gericht eine täuschend echt aussehende Pistole an den Kopf, seine Mitstreiter waren mit Machete, Butterflymesser, Schlagring, Nothammer und einem metallenen Notenständer bewaffnet. Demnach hätten sie dem Geschädigten gedroht, ihn umzubringen, wenn er nicht seine Wertsachen und Haustürschlüssel herausgebe. Er habe „Ich bin ein Lutscher“ in die Kamera sagen müssen, dann hätten sie ihn weiter geschlagen. Als ein Spaziergänger auf die Schreie des Mannes aufmerksam geworden sei, seien die Jugendlichen geflüchtet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ein Foto der Tat in sozialen Netzwerken veröffentlicht zu haben. Einer der Angeklagten sei mit dem erbeuteten Schlüssel schließlich noch in die Wohnung des Mannes eingebrochen und habe dort Tabak gestohlen. Auf dem Handy dieses Angeklagten fand die Polizei nach seiner Festnahme kinderpornografische Bilder. Das Dunkelfeld & die Dimension solcher Gewalttaten an Pädophilen/Pädosexuellen ist enorm hoch, weil die meisten Gewaltopfer keine Strafanzeige erstatten. Dennoch sind die Gerichtsverfahren & Verurteilungen in den letzten Monaten stark angestiegen…(Update 13. Mai: Alle Jugendliche zu Freiheitsstrafen auf Bewährung & Sozialstunden & Schmerzesgeld verurteilt)



Verfasst am 06 Mai 2026 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Landgericht Stuttgart: Vier Pädophilenjäger erwarten lange Haftstrafen wegen versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

Landgericht Stuttgart: Vier Pädophilenjäger erwarten lange Haftstrafen wegen versuchten Mordes, besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung

K13online Prozessbeobachter an einem der Verhandlungstage: Nächste Gerichtstermine am (editiert)

Vor dem Landgericht Stuttgart läuft seit März 2026 ein Prozess gegen vier junge Männer(18 bis 21 Jahre), die als selbsternannte „Pedo Hunter“ (Pädophilen-Jäger) agiert haben sollen. Den Angeklagten werden schwerste Straftaten vorgeworfen, darunter versuchter Mord, gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. K13online wird als Prozessbeobachter an einem der folgenden Verhandlungstage dabei sein und berichten. Die nächsten Gerichtstermine sind am editiert. Rechtsextremisten & Neonazis gehören auch zu den Pädophilenjägern. Am Mittwochmorgen durchsuchten Polizisten 50 Wohnungen und Gebäude in einem Dutzend Bundesländern, vor allem in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Berlin, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Generalbundesanwalt wirft den Beschuldigten Mitgliedschaft in zwei rechtsextremistischen kriminellen Vereinigungen vor. Demnach wird es bundesweit noch mehr Prozesse gegen Pedo-Hunters geben. Fast täglich wird K13online mit verbalen Hass-Botschaften angegriffen. Beispiel: Du bist nicht nur pädophil. Du bist ein mehrfach vorbestrafter Pädokrimineller. Und sowas gehört auf der Stelle hingerichtet. Kugel in den Hinterkopf und fertig. Abschaum du! Der juristische, politische und mediale Kampf gegen ein solches kriminelles Spektrum hat für K13online höchste Priorität. Den Tätern auf der Spur…. 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.