Landgericht Braunschweig: Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP) & Lehrerin wegen § 176 ff und § 184b StGB verurteilt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 März 2026 ]

Warum gab es offensichtlich keine polizeilichen Vernehmungen des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, den damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin?: Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge?

Unter Einbeziehung des rechtskräftigen Urteils(Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung) wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2025 wurde der Ex-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing(FDP) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren & zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die Lehrerin hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr & sechs Monate auf Bewährung erhalten. Beide Strafmaße liegen über den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von Ebbing hat Freispruch gefordert. Deshalb ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt wird. Ebbing hatte die Vorwürfe hinsichtlich des § 176 ff. StGB bestritten. Das offensichtlich rechtsfehlerhafte Gerichtsverfahren wirft jedoch eine weitere Frage auf: Warum gab es offensichtlich keine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen Missbrauchsopfers, dem damals 7-jährigen Sohn der Lehrerin? Warum war der Junge kein Teil der Beweisaufnahme als Zeuge? Er hätte die sexuellen Handlungen bestätigen oder bestreiten können. Eine Verurteilung, nur aufgrund von Chat-Fantasien, kann bei einer Revision keinen Bestand haben. Die Erfolgsaussichten beim BGH sind groß, um dieses Fehlurteil aufzuheben. Ob die Lehrerin ebenfalls Revision einlegt, ist zurzeit unbekannt. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für Beide weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Lehrerin wäre bei Rechtskraft gleich mehrfach getroffen: Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus. Mit dem Urteil von mehr als einem Jahr dürfte die Frau ihren Beamtenstatus verlieren. Der Mutter von acht Kindern würde das Sorgerecht für ihre Söhne & Töchter verlieren und müsste zum Sozialamt gehen…  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ebbing streitet Vorwürfe ab

Mit dem Urteil ging das Gericht für beide über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Ebbing bestreitet die Vorwürfe. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte der 69-Jährige zum Prozessauftakt gesagt. Die Verteidigung der angeklagten Frau wollte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten erreichen. Für die suspendierte Lehrerin stehen nach dem Strafprozess weitere Fragen zum Sorgerecht für ihre Kinder und ein Disziplinarverfahren aus.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hartmut-ebbing-ex-fdp-abgeordneter-wegen-kindesmissbrauchs-verurteilt-a-14b0537b-1f79-4eb6-8bae-370073d9d81e

„Erschreckend widerliche Chats“ reichen der Richterin als Beweis: Ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte für den 69-jährigen Hartmut Ebbing eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Niedersachsen erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der ehemalige FDP-Mann, der für die Liberalen von 2017 bis 2021 im Bundestag saß, und die Lehrerin im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an dem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Die 52-jährige Mutter von acht Kindern hatte zudem eingeräumt, Bilder ihrer Taten gemacht und an den Angeschuldigten geschickt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=57256

 

 

 

 

 

 

 


Ex-Bundestagsabgeordneter Hartmut Ebbing(FDP): „Ihm zufolge sei es immer um die Fantasie gegangen, tatsächlich angefasst habe er kein Kind“

Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

 

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