Beim Pedo-Hunting gibt es nur einen Täter: Der Pädophilenjäger, der sein Opfer in die Falle gelockt hat. Und es gibt nur ein Opfer: Den Pädophilen/Pädosexuellen
Bundesweit finden seit Monaten verstärkt Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Verurteilungen gegen sogenannte Pedo-Hunter statt. Beim Landgericht in Aschaffenburg sind erneut vier junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren angeklagt: Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme und schwere Körperverletzung. K13online unterstützt die Strafverfolgung der Pädophilenjäger mit allen Möglichkeiten und stellt sich voll auf die Seite der Gewaltopfer. Der Kampf gegen die Pädophilenjäger hat höchste Priorität. Seit Monaten erhalten wir kriminelle Mitteilungen über das Kontaktformular & die Kommentarfunktion, die die Straftatbestände der verhetzenden Beleidigung & Bedrohung erfüllen. Alle Taten werden gesichert und zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig verurteilen wir eine Berichterstattung in den Mainstream-Medien, die die pädophilen Gewaltopfer als „Kinderschänder“ bezeichnen. Damit findet in der medialen Öffentlichkeit eine Täter- Opferumkehr statt, die wir auf das Schärfste verurteilen. Beim Pedo-Hunting gibt es nur einen Täter: Der Pädophilenjäger, der sein Opfer in die Falle gelockt hat. Und es gibt nur ein Opfer: Den Pädophilen/Pädosexuellen. Journalisten/Innen, die den Begriff „Kinderschänder“ verwenden, bedienen sich der menschenverachtenden Sprache der Faschisten im Nazi-Deutschland. Heutige Neonazis & Rechtspopulisten sehen sich ermutigt, Pädophile auf „legale“ Weise zu jagen. Ein angeblicher „Kinderschutz“ darf niemals die Rechtfertigung für Pädophilenjagd sein….
ASCHAFFENBURG. Vier Männer hatten sich offenbar dem Kampf gegen Kinderschänder verschrieben. Weil sie andere Männer mit pädosexuellen Neigungen gezielt in Fallen gelockt und dann brutal attackiert haben sollen, stehen die vier ab heute in Aschaffenburg vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft sind die Angeklagten immer gleich vorgegangen: Sie haben sich auf der Dating-Plattform „Grindr“ als Minderjährige ausgegeben und Männer zu Treffen gelockt. In zwei Fällen kam es auch dazu. Dabei nahm zunächst einer der Angeklagten das Opfer in Empfang, kurz darauf sollen die anderen dazugekommen sein. Anschließend sollen sie die Männer geschlagen und mit einer Waffe bedroht haben. In einem Fall zwangen sie ihr Opfer außerdem, Geld abzuheben. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Männern im Alter von 19 bis 20 Jahren unter anderem erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme und schwere Körperverletzung vor.
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