K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 30 April 2026 ]

Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen. In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an. Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick auf weiterlesen…. Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Prozessbericht

Gleich nach Eröffnung der Hauptverhandlung um 13 Uhr gab es eine Unterbrechung, weil sich die Verfahrensbeteiligten mit den ausgedruckten Chatprotokollen im Selbstleseverfahren beschäftigen mussten. Zurück im Gerichtssaal verkündigte die Vorsitzende Richterin Diana Schick den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird für die Dauer der Inaugenscheinnahme von Kinderpornos ausgeschlossen.

In der Pause gab es auf dem Gerichtsflur ein aufschlussreiches Gespräch zwischen K13online und der Mutter des 24-jährigen Angeklagten. Die K13online-Visitenkarte wurde mit dem Angebot einer Gefangenenhilfe an die Mutter für ihren Sohn übergeben. Ebenso bieten wir auch Angehörigen von Pädophilen unsere Hilfestellung an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um 14 Uhr begann der psychiatrische Gutachter mit seinem 2. Teil des Vortrages über den Angeklagten. Dabei ging es im Kern um die Frage, ob der 24-Jährige schuldfähig ist und eine Prognose über die Gefährlichkeit. Der Gutachter wies auf die Schulangst und den Leidensdruck hin. Der Opferverein BIOS hatte sich als unfähig erwiesen bzw. wurde eine „Therapie“ abgebrochen. K13online rät ebenfalls von einer Therapie bei BIOS ab. Der Gutachter wies auch auf Therapien bei „Kein Täter werden/KTW“ hin. Dabei war Ihm offenbar nicht bekannt, dass KTW keine Pädophile annimmt, die sich im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren & Strafvollzug befinden. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der 24-Jährige pädophil ist und eine Sexualpräferenz zu Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren besteht. Aufgrund der Stigmatisierung hätte der Angeklagte ein geringes Selbstvertrauen. Es würde ein suchtartiges und zwanghaftes Verhalten vorliegen, weil er auch nach der 1. Hausdurchsuchung mit den sexuellen Chatkontakten weitergemacht hat. Der Gutachter hält bei der Gesamtbewertung eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB für möglich. Er kann sich auch eine Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB vorstellen. 

Alle drei Richter am Landgericht diskutieren im Anschluss mit dem Gutachter ausgibig über die juristische Frage, ob eine verminderte Schuldfähigkeit(§ 21 StGB) vorliegt oder nicht. Dies ist sehr ungewöhnlich, dass sich auch die zwei beisitzenden Richter an einer solchen Diskussion beteiligen. Die Vorsitzende Richterin Schick zitiert aus einer BGH-Entscheidung: Nur bei einer Zwangsstörung & Suchtverhalten liegen die Voraussetzungen nach § 21 StGB vor. Nach Rechtsauffassung von Schick sei dies beim Angeklagten nicht vorhanden. Sie wies daraufhin, dass es doch nicht im Interesse der Verteidigung liegen könne, dass Sie im Urteil den § 63 StGB anordnet. Denn dies würde bedeuten, dass der Angeklagte zeitlich unbegrenzt in eine psychiatrische Anstalt des Maßregelvollzuges eingewiesen wird. Alle zwei Jahre müssten zwei Gutachten erstellt werden. Erklärt die Strafvollstreckungskammer den Maßregelvollzug für erledigt, folgt im Anschluss die verhängte Freiheitsstrafe im regulären Strafvollzug. Endlich meldet sich auch der Verteidiger des Angeklagten zu Wort. Sein Beispiel mit der Spielsucht ist jedoch völliger Unsinn. Eine Verteidigungsstrategie zu Gunsten seines Mandanten war nicht erkennbar. Ziel einer effektiven Verteidigung muss es sein, den § 21 in Verbindung mit dem § 63 StGB zu verhindern. Oder anderes gesagt: Sein Mandant ist voll schuldfähig. Damit besteht auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Laut Gutachter liegt die Rückfallgefahr bei einer Freilassung zwischen 20 und 40 Prozent. Der Angeklagte nimmt bereits in der U-Haft an einer virtuellen Therapie teil, die die Mutter für ihren Sohn organisiert und finanziert hat. In der Regel kommen Gefangene während des regulären Strafvollzuges in die sogenannte Sotha(Sozialtherapeutische Abteilung einer JVA), die allerdings nicht auf Pädophilie spezialisiert sind. Nach Ansicht von K13online können solche Zwangstherapien zu keinem Erfolg führen. Anderseits muss allerdings auch gesagt werden, wenn ein Pädophiler sich von allen sozialen Kontakten im realen Leben vollkommen zurückgezogen hat, sodass nur noch anonyme Kontakte in Internetchats bestehen, ein solches Verhalten für den Pädophilen nicht gesund ist. Jeder Pädophile, so auch der 24-Jährige, braucht in Freiheit positive Kontakte zu gleichgesinnten Freunden im alltäglichen Leben. Das Leben besteht bekanntlich nicht nur aus der sexuellen Identität der Pädophilie, sondern bietet auch eine Vielfalt an weiteren Möglichkeiten, um ein glückliches Leben führen zu können. Möge der Angeklagte nach dem Urteil die beste Resozialierung in die Gesellschaft erhalten…

Die Hauptverhandlung wird mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 13. Mai um 13 Uhr fortgesetzt…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Die verminderte Schuldfähigkeit begründete der Mediziner mit dem zwanghaften Verhalten, dass der Angeklagte an den Tag legte. „Die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen war ihm durchaus bewusst, er konnte wegen seiner Sucht aber nicht aufhören“, so die Einschätzung des Sachverständigen. Für den Angeklagten sei die Inhaftierung deshalb eine Erleichterung gewesen. Eine Bewährungsstrafe sieht der Arzt als ausreichend an. Der Angeklagte bräuchte eine langfristige Therapie, die alle Problematiken des Mannes erfasse.

Das Gericht um Richterin Schick hatte Mühe, die Argumentation des Sachverständigen nachzuvollziehen. Für die Richter stellte sich die Frage, ob sich der Zwang, den Essinger immer wieder ansprach, tatsächlich sicher feststellen lasse. „Es schaffen viele Leute mit ihrer pädophilen Neigung umzugehen, ohne Gast in unserem Haus zu werden“, so die Richterin. Auch die Frage, wieso der Angeklagte die Inhaftierung als Erleichterung ansah und keine Entzugserscheinungen, wie sie bei stoffgebundenen Süchten auftritt, aufwies, erschloss sich dem Gericht nicht.

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Handelte-Taeter-unter-Zwang-Gutachter-gibt-im-Missbrauchsprozess-Einblicke-in-Denken-des-Angeklagten-_arid,2348591.html

 


K13online Prozessbeobachter: Drei Zeugen bestätigen vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim, dass es beim Cybergrooming keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungen gegeben hat

 

3 Kommentare zu “K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim diskutiert mit Gutachter für die Schuldfähigkeit des Angeklagten”

  1. Mutter des Angeklagten sagt:

    Meine erste Kontaktaufnahme mit Dr. xxxx war bereits im Januar 2025. Da dieser sich in Thüringen befindet hatten mein Sohn und ich uns für die BIOS entschieden, was ein großer Fehler war. Nachdem wir vier Monate bei der BIOS verloren hatten bin ich mit meinem Sohn nach Thüringen zu Herrn Dr. xxxx gefahren. Dieser stellte bei meinen Sohn eine schwere Depression fest. Auf Anraten von Dr xxxx habe ich meinen Sohn in die Psychiatrische Klinik xxxxxx gebracht. Der Klinik wurde die pädophile Neigung und das anhängige Verfahren bewusst verschwiegen, da sonst keine Aufnahme möglich gewesen wäre. Am 23.09.2025 habe ich meinen Sohn dort abgeholt mit einem sehr bewusst erstellten Lebensplan und Beginn der Therapie bei Dr xxx. Mein Sohn hatte sich sehr auf die Therapie gefreut. Am 30.10.2025 wurde uns die Haustür eingeschlagen und mein Sohn wurde in Untersuchungshaft genommen. Seither hat mein Sohn monatlich zwei Therapie Sitzungen Online bei Herrn Dr xxxx und dies mit Erfolg. Diese Therapie hätte völlig unabhängig von der U-Haft stattgefunden. Eine längere Inhaftierung wirkt sich auf meinen Sohn sehr negativ aus. Er könnte wieder in diese tiefe Depressive Phase zurückfallen. Ich werde alles versuchen in herauszubekommen.

    K13online Anmerkungen
    Aus Datenschutzgründen wurde der Kommentar der Mutter des Angeklagten und weitere Bezeichnungen mit xxxxx editiert.

    Wir freuen uns sehr darüber, dass sich die Mutter für Ihren Sohn trotz dieser Deliktsart & Pädophilie einsetzt..

    • Joachim Schwab sagt:

      BIOS Karlsruhe ist echt das Letzte. Ich habe da genau den gleichen Mist erlebt. Mir wurde am Ende sogar unterstellt, ich hätte die Maßnahme vereitelt, obwohl eine normale Zusammenarbeit von deren Seite aus überhaupt nicht möglich war. Die stellen einen sofort als das Problem dar, wenn man nicht nach ihrer Pfeife tanzt. Menschlich und organisatorisch eine absolute Katastrophe. Wer da nicht in deren Schema passt, wird sofort abgestempelt. Bin froh, dass das Gericht die Auflage bei mir am Ende aufgehoben hat.

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.