Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht beachtet: Die 2. Hausdurchsuchung wurde mit einem Sondereinsatzkommando (SEK) durchgeführt
Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet ein Prozess wegen Cybergrooming(sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind) statt. K13online war als Prozessbeobachter bei drei Zeugenaussagen & dem Gutachter live dabei. Keiner der betroffenen Jungen wurde von dem 24-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt oder bedroht, sexuelle Bilder & Videos auszutauschen. Alles geschah im beiderseitigen Einverständnis und damit gab es auch keinen realen sexuellen Missbrauch der Jungs. Dieser Fall ist typisch & die Regel beim sogenannten Cybergrooming, wobei es keine Missbrauchsopfer gibt. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bewertet solche sexuellen Handlungen über das Internet bekanntlich völlig anders und kann deshalb nur zu Unrecht führen. Das Landgericht kann lediglich das Strafmaß gering halten. Während des Ermittlungsverfahrens fand eine völlig unverhältnismäßige Hausdurchsuchung mit einem Sondereinsatzkommando(SEK) statt. Morgens um 6 Uhr stürmten Polizeibeamte die Wohnung der Mutter des Angeklagten. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…
K13online Prozessbericht
Der 24-jährige Angeklagte, der sich seit der 2. Hausdurchsuchung im Herbst 2025 in U-Haft befindet, wurde zur Hauptverhandlung aus der JVA Stuttgart beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim vorgeführt.
1. Zeugenaussage: Vater eines damals 13/14-jährigen Jungen
Der Vater eines der betroffenen Jungen erläuterte vor Gericht, dass es nach dem Vorfall keine wesentlichen Verändungen im Verhalten seines Sohnes gegeben hat. Er kontrolliere nun öfter das Handy. Die Anzeige gegen den Angeklagten sei nicht von Ihm oder seinem Sohn erstattet worden, sondern von einer Dritten Person, sechs Monate vorher. Damals war sein Sohn 13 bis 14 Jahre gewesen. Die Vernehmung seines Sohnes bei der Polizei hatte ohne Ihn stattgefunden, weil er gegenüber seinem Vater nichts erzählen wollte. Der Angeklagte habe jedoch keinen Zwang oder Druck auf seinen Sohn ausgeübt. Der Austausch von sexuellen Fotos & Videos habe in beiderseitigem Einvernehmen stattgefunden. Sein Sohn sei ein Mädchenschwarm in der Schule. Ob sein Sohn schwul ist, wisse er nicht. Sein Sohn pflege die übliche Distanz zu den Eltern, weil er sich in der Pubertät befindet.
Nach der Aussage des Vaters ergriff der Angeklagte das Micophone und sagte: Ich entschuldige mich bei Ihnen & ihrem Sohn. Es tut mir alles sehr leid.
2. Zeugenaussage: Polizeibeamter aus Mannheim
Einer der Jungen erschien mit seiner Mutter zur polizeilichen Vernehmung. Besprochen wurde der Chatverlauf zwischen dem Angeklagten & dem Jungen. Es wurden sexuelle Fotos/Videos zwischen den Beiden ausgetauscht. Es war eine einmalige Angelegenheit. Den ganzen Chat habe er nicht gesichert. Alles sei aber freiwillig geschehen. Für den Jungen sei es spannend gewesen und es gab keine geldlichen Gegenleistungen etc. ! Es gab kein Treffen im realen Leben.
Aussage des Gutachters(Teil 1)
Der psychiatrische Gutachter erläutert die persönlichen Verhältnisse/Biografie des Angeklagten. Bis zum 11/12 Lebensjahr sei alles normal verlaufen. Dann gab es Gewaltausbrüche des Vaters, die zu Aufenthalten in der Jugendpsychatrie geführt haben. Er hatte Angst in der Schule und wollte die Mutter schützen. Die Eltern trennten sich. Der Angeklagte habe keine sexuellen Erfahrungen im realen Leben, sondern alles beschränkt sich auf das Internet bzw. spiele sich in der Fantasie ab. Der Gutachter nimmt vorwege und stellt fest: Es liegt keine psychische Störung im Sinne der Anklage vor. Im Jahr 2019 entwickelte der Angeklagte starke Depressionen und war zwei Monate in psychologischer Behandlung. Auch nach der Hausdurchsuchung war er einen Tag in stationärer Behandlung. Einige Tage später meldete er sich erneut und freiwillig zur Therapie: Es sei alles kaputt und er sei ganz allein.
Gegen 12 Uhr wird die Hauptverhandlung unterbrochen und um 14:30 Uhr fortgesetzt.
3. Zeugenaussage: Hauptsachbearbeiter der Polizei
Snapchat hatte Jugendpornos an die Polizei gemeldet. In der Folge gab es anhand der IP-Adresse die 1. Hausdurchsuchung(HD) beim Angeklagten. Die Auswertung der Chatverläufe ergab, dass der Angeklagte mit den Jungs ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, wobei kein Druck auf die Jungs angewandt wurde. Neben ganz allgemeinen Themen wurden auch sexuelle Bilder & Videos ausgetauscht. Bei der 1. HD war er weggerannt und hatte versucht, Datenträger zu verstecken. Bei der Vernehmung sagte er, dass es falsch sei, war er gemacht habe.
Snapchat meldet ein weiteres Mal Kinder- und Jugendpornos an die Polizei. Es folgt eine 2. Hausdurchsuchung bei der Mutter(IP-Adresse) des Angeklagten. Dabei kam ein Sondereinsatzkommando(SEK) um 6 Uhr am Morgen zum Einsatz. Aufgrund von über 800 Chats konnten nicht alle Verläufe ausgewertet werden. Richterin Schick verliest lediglich ein Beispiel: Dabei ging es um den Austausch von sexuellen Bildern/Videos, die beiderseits und einvernehmlich entstanden sind. In den Chats wurde darauf hingewiesen, solche sexuellen Verläufe immer sofort zu löschen.
Die Richterin Schick stellt fest, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat. Sie verliest einen kurzen Führungsbericht der JVA Stuttgart. Nächster Gerichtstermin ist der kommende Mittwoch um 13 Uhr. Der Gutachter wird den 2. Teil der Begutachtung vortragen. Auch die Plädoyers und das Urteil könnten folgen…
Pforzheim. Auch am dritten Verhandlungstag im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern macht der 24-jährige Angeklagte einen ähnlich bedrückten Eindruck wie an den vorausgegangenen Prozesstagen. Und auch an diesem Tag ist die Mutter des Pforzheimers in Saal 1 des Amtsgerichts Pforzheim, um den Ausführungen und Fragen von Richterin Diana Schick, Staatsanwältin Liane Heide sowie Verteidiger Cornelius Schaffrath zuzuhören und ihrem Sohn von der Zuschauerbank aus Beistand zu leisten.
K13online Anmerkungen
Die PZ-Journalisten berichtet im weiteren Verlauf ihres Artikels(Bezahlschranke) äußerst lückenhaft und teilweise falsch. Das Lesen lohnt sich beim besten Willen nicht.




Der Einsatz des SEK war unverhältnismäsig hoch 10.
Das grenzt ja schon an Gleichstellung mit einem Terroristen oder Geiselnehmer.
Vielen Dank für diesen Bericht. Wenn der Genosse in U-Haft ist, rechnet die Staatsanwaltschaft wohl eher mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe. Bin auf das Ergebnis gespannt. Interessant, dass das Verfahren offenbar durch die „freiwillige Chatkontrolle“ von Snapchat initiiert wurde.