OLG-Beschluss vom 15. August 2025: Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen
Mit Beschluss vom 15. August hat das OLG beschlossen, dass die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Kötz für seinen Mandanten „Ludwig“ zu einem vorläufigen Erfolg geführt hat. Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Aus dem OLG-Beschluss, der K13online vorliegt, geht u. a. hervor, dass die Rest-Freiheitsstrafe falsch berechnet wurde. Demnach soll der Endstrafentermin erst am 8. Oktober 2026 sein. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht wird darüber neu entscheiden. In den wöchentlichen Telefongesprächen & Briefen hat uns „Ludwig“ mitgeteilt, dass er in der JVA geoutet wurde. Dieses Outing hat mit Stand von heute jedoch keine negativen Auswirkungen. Seine Arbeit in der Anstaltsbücherei wird davon nicht wesentlich beeinträchtigt. „Ludwig“ hatte auch ein erstes Gespräch mit der Anstaltspsychologin. Diese kündigt Ihm an, dass SIE weitere Weisungen für nach der Entlassung beantragen wolle. Dazu gehört im Rahmen der üblichen Führungsaufsicht auch das Programm VISIER. Die Psychologien will auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel beantragen. Rechtskräftige Beschlüsse gibt es dazu (noch) nicht. Während der Restfreiheitsstrafe soll „Ludwig“ auch in eine psychotherapeutische Abteilung der JVA verlegt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um die sogenannte Sotha. Für September hat die JVA den Besuch von einem Brieffreund bewilligt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…






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