Verfasst am 09 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Weihnachtsgrüße aus den USA: Boylover-Gefangener Edward B. wünscht Frohe Festtage und ein glückliches Jahr 2026

Weihnachtsgrüße aus den USA: Boylover-Gefangener Edward B. wünscht Frohe Festtage und ein glückliches Jahr 2026

K13online Gefangenenhilfe in die USA: 10 Jahre Brieffreundschaft mit dem US-Gefangenen Edward B. im präventiven Sicherungsverwahrungsprogramm MSOP

Der 1. Brief von Edward B. erreichte uns im Jahr 2015. Inzwischen haben wir 10 Weihnachtskarten und viele Briefe von Edward aus Columbia erhalten. Er befindet sich seit dem Jahre 2008 im sogenannten Sicherungsverwahrungsprogramm MSOP. Dies ist ein präventiver Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Zuvor war Edward wegen zwei sexuellen Beziehungen mit Jungs im Gefängnis gewesen und wurde nach dem Ende des Strafvollzuges wieder in die Freiheit entlassen. Im Gegensatz zu Deutschland ist es in den USA möglich, das entlassene Vorbestrafte dieser Deliktsart ohne eine weitere Straftat begangen zu haben, zwangsweise in das MSOP-Programm müssen. In Deutschland gibt es eine solch präventive Sicherungsverwahrung(SV) nur dann, wenn diese in einem aktuellen Urteil neben der Freiheitsstrafe zusätzlich vom Gericht angeordnet wird. In den USA war Edward nach seinen zwei Haftstrafen in Freiheit, hatte keine weiteren Straftaten begangen und wurde trotzdem in dieses MSOP-Programm gesteckt. Das MSOP ist kein reguläres Gefängnis, sondern eine psychiatrische Anstalt, um präventiv Straftaten zu verhindern. Das amerikanische Rechtssystem will mit dem MSOP-Programm Pädophile für den Rest ihres Lebens wegsperren. Eine Resozialisierung in die Gesellschaft ist auch deswegen unmöglich, weil alle entlassenen Sexualstraftäter mit Namen, Adressen und Fotos öffentlich an den Pranger gestellt werden. Die USA verstößt damit gegen Internationales Recht & die Charta der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Ob Edward B. nach nun 17 Jahren Unfreiheit – ohne dafür ein Sexualdelikt begangen zu haben – jemals in die Freiheit entlassen werden wird, ist völlig ungewiss…..



Verfasst am 06 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Fernsehfilmpreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste 2025: Pädophilie-Film „NO DOGS ALLOWED“(ZDF – Das kleine Fernsehspiel)

Fernsehfilmpreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste 2025: Pädophilie-Film "NO DOGS ALLOWED"(ZDF – Das kleine Fernsehspiel)

Jurybegründung Fernsehfilmpreis: Atemlos, gebannt und aufgewühlt geht man gemeinsam mit Gabo den schwierigen Weg zur Wahrheit, ohne sich jemals über ihn zu erheben

Gabo ist 15 und verliebt. Dass sich sein Begehren aber auf einen 8-jährigen Jungen richtet, stürzt ihn in einen unauflösbaren inneren Konflikt. Mit zwingender Ruhe und einem so präzisen wie raffinierten Drehbuch verwickelt unser Preisträgerfilm die Zuschauer in das dramatische Dilemma seines Protagonisten. Atemlos, gebannt und aufgewühlt geht man gemeinsam mit Gabo den schwierigen Weg zur Wahrheit, ohne sich jemals über ihn zu erheben. Das liegt auch am hingebungsvollen und immer glaubhaften Spiel von Carlo Krammling, in dessen Gesicht sich Erstaunen und Verzweiflung über die eigenen Gefühle nahezu gleichzeitig spiegeln können. Regisseur Steve Bache und sein Drehbuchautor Stefan Kämpf stellen sich in ihrem atemberaubenden Debüt mutig einem gesellschaftlichen Tabu und erzählen scheinbar beiläufig auch davon, was Angst vor Stigmatisierung mit uns Menschen macht. Ihr intensiver Film wirkt lange nach und zeigt, was risikofreudiges Fernsehen zu leisten vermag. Der Fernsehfilmpreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste 2025 geht an die Produzenten von NO DOGS ALLOWED in der Regie von Steve Bache. K13online: Erstaunlich ist, dass die Begründung der Jury ohne die Benennung der Pädphilie auskommt. Auch der Begriff Päderastie, der auf den erwachsenen „Dave“(Robin Sondermann) zutrifft, wird nicht erwähnt. Und auch über den 8-jährigen Jungen Sam(Sammy Schrein) hätte die Jury ruhig ein paar lobende Worte verlieren können. 



Verfasst am 05 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

CORRECTIV-FAKTENCHECK: Die Forderung, den Diskriminierungsschutz auszuweiten, nehmen online einige als Anlass für falsche und irreführende Behauptungen rund um Pädophilie

CORRECTIV-FAKTENCHECK: Die Forderung, den Diskriminierungsschutz auszuweiten, nehmen online einige als Anlass für falsche und irreführende Behauptungen rund um Pädophilie

Bisher 61.069 Unterschriften mit Falschdarstellungen „ergaunert“: Rechtskonservative Plattform „CitizenGo“ verbreitet in der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ Halbwahrheiten & LÜGEN

Das CORRECTIV-FAKTENCHECK hat erneut einen Artikel zur sexuellen Identität ins Grundgesetz veröffentlicht. Darin werden die Halbwahrheiten & LÜGEN der rechtskonservativen Plattform „CitizenGo“ entlarvt. In der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ werden eine Vielzahl von Falschdarstellungen verbreitet, die zu 61.069 Unterschriften(Stand: 5.12.2025) geführt haben. Bei Vortäuschung von falschen Realitäten ist es „CitizenGo“ tatsächlich gelungen, diese Unterschriften von Leichtgläubigen zu „ergaunern“. Die Petition ist deshalb zwar sinn- und zwecklos, weil die dortige Begründung(Narrativ) nahezu vollkommen falsch ist, aber die LÜGEN & Halbwahrheiten setzen sich in den Köpfen der Menschen fest und werden als vermeintliche „Wahrheiten“ angenommen. Der CORRECTIV-Artikel „Warum es im Gesetzesvorschlag zum Schutz sexueller Identität geht“ entspricht der echten WAHRHEIT. Aus aktuellem Anlass hat sich auch K13online erneut positioniert. Die falschen Behauptungen in der CitizenGo-Petition werden ausführlich widerlegt. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Richtigstellungen, die bei den vielen LÜGEN die WAHRHEIT offenbaren….



Verfasst am 05 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

SPIEGEL-Artikel in der Print- und Onlineausgabe am 5. Dezember 2001: Zum 24. Jahrestag erinnert K13online an den Artikel „Unter der Gürtellinie“

SPIEGEL-Artikel in der Print- und Onlineausgabe am 5. Dezember 2001: Zum 24. Jahrestag erinnert K13online an den Artikel "Unter der Gürtellinie"

Die Folgen der Lügenpresse: Drei Wohnungsverluste, Demos von Kinderschutz- und Opfervereinen sowie Mahnwachen der Neonazis mussten überlebt werden

Zum 24. Jahrestag erinnern wir an den SPIEGEL-Artikel „Unter der Gürtellinie“ vom 5. Dezember 2001. Mit diesem Artikel begann damals eine beispiellose Hetz-Kampagne in den sogenannten Mainstream-Medien, die zu den politischen Vertreibungen des Inhabers von K13online aus den Städten Trier, Hamburg und Unna erheblich beigetragen hatte. Der Artikelinhalt ist mit einer Vielzahl von Falschdarstellungen durchzogen, die wir in diesem News erneut richtigstellen. Bis heute muss von Lügenpresse gesprochen werden. Gib Lügen keine Chance lautet denn auch das Tagesthema am 5. Dezember 2025. Denn seit 24 Jahren ist dieser verlogene Inhalt bei Spiegel-Online in den Archiven verfügbar. Andererseits hatte dieser „Bericht“ von Michael Fröhlingsdorf schon damals für bundesweites Aufsehen gesorgt. Schlagartig war KRUMME13 bzw. K13online in ganz Deutschland und darüber hinaus bekannt geworden. Im Rückblick könnte man auch von einer „kostenlosen“ Werbung sprechen. Der Preis dafür war allerdings ernorm hoch: Drei Wohnungsverluste, Demos von Kinderschutz- und Opfervereinen sowie Mahnwachen der Neonazis mussten überlebt werden. Erst zur Jahreswende 2005/06 fanden die medialen Hetzkampagnen ein Ende. Auch im sozialen Umfeld des K13online-Inhabers kehrte dann wieder Frieden ein. Die traumatischen Erlebnisse bleiben jedoch bis heute präsent. Deshalb erinnern wir am 5. Dezember 2025 erneut an die menschenverachtenden Hexenjagden frühere Jahre, die inzwischen zur Geschichte von K13online gehören. Dieser Gedenktag soll eine Mahnung sein, dass sich eine solche Verfolgung niemals wiederholen darf. Heute wird K13online mit seinem Inhaber Dieter Gieseking weitgehend respektiert oder sogar akzeptiert. Lesen Sie in historischer Erinnerung den damaligen SPIEGEL-Artikel und unsere Gegendarstellungen mit einem Klick auf weiterlesen….



Verfasst am 04 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Den Pedo-Huntern auf der Spur: Vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen bei Pädophilenjäger in Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis

Ermittlungsgruppe deckt Netzwerk auf: Die Dunkelziffer ist sehr hoch und die Kriminalpolizei sucht weitere Betroffene von Pedo-Hunting

Das Polizeipräsidium Stuttgart hat eine Ermittlungsgruppe zur Identifizierung von „Pedo-Hunters“(Pädophilenjäger)  eingerichtet, die am letzten Mittwoch zum Erfolg geführt hat. In Stuttgart, dem Kreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis gab es vier Festnahmen & 18 Hausdurchsuchungen. Gegen die Tatverdächtigen wird unter anderem wegen des versuchten Mordes, versuchten Totschlags und schweren Raubes ermittelt. Die Dunkelziffer der Opfer von „Pedo-Hunting“ ist sehr groß. Deshalb suchen die Ermittlungsbehörden weitere Betroffene, die Pädophilenjägern zum Opfer gefallen sind. K13online bietet den Gewaltopfern Hilfestellungen an. Bei traumatischen Erlebnissen stehen wir den Opfern mit Rat & Tat zur Seite. Auch bei der Anfertigung von Strafanzeigen bei den Ermittlungsbehörden sind wir behilflich. Die Fälle von „Pedo-Hunting“ haben in den letzten Monaten bundesweit dramatisch zugenommen. In einem hier vorliegenden Fall wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Darüber hinaus wurde das Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz informiert, weil es sich hier um politisch motivierte Straftaten aus dem Bereich des Rechtsextremismus & Neonaziszene handelt. Weiter wurde in einem ergänzenden Schriftsatz angeregt, auch das Bundeskriminalamt(BKA) & Landeskriminalamt(LKA-BW) einzuschalten. K13online wird in Fällen der „Pedo-Hunters“ die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte tatkräftig unterstützen. Den Tätern auf der Spur…



Verfasst am 03 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof(BGH): Bochumer Landgericht reduziert Strafmaß gegen Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski um drei Monate

Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat

Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.