Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Unrecht im Namen des Gesetzgebers: Bundesgerichtshof(BGH) bestätigt Urteil von acht Jahren Gefangenschaft von Stiefvater

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein: Damals elfjähriges Mädchen wollte den Vater ihrer Tochter vor dem Gesetzgeber & Gericht & Gefängnis schützen

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat das Urteil gegen den Stiefvater, der mit seiner damals elfjährigen Stieftochter einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte, bestätigt. Die Stieftochter hatte vor Gericht ausgesagt, in den Stiefvater verliebt gewesen zu sein. Um den Vater ihrer Tochter zu schützen, habe Sie sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert. Das Landgericht Siegen bemühte zwei Gutachter, die eine solche Zeugung nahezu ausgeschlossen haben. Der Gesetzgeber bezeichnet auch sexuelle Einvernehmlichkeit als „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“. Das Landgericht & der BGH ist an das bestehende Unrechtsgesetz im § 176 ff. StGB gebunden und darf auch bei einer solchen Liebesbeziehung nicht freisprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der heute 13-jährigen Stieftochter wurde schon damals ihr Kind entzogen. Der Vater wird seine Tochter wegen der Gefangenschaft nicht sehen können. Das heute zweijährige Kind der Beiden wird also ohne Mutter & Vater in fremder Betreuung aufwachsen. All diese furchtbaren Folgen haben ihre Ursachen in der Gesetzeslage, die nicht zwischen einvernehmlicher Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Alle Betroffenen können sich vor dem Zugriff der Gesetze & Justiz nur dadurch schützen, wenn solche sexuellen Beziehungen streng geheim bleiben. Für die damit verbundenen psychischen Belastungen trägt der Gesetzgeber die politische Verantwortung…



Verfasst am 24 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Pädophilenjäger in Österreich verurteilt: Die drei Angeklagten hatten unter dem Vorwand, Pädophile zu jagen, einen Mann mit Fake-Accounts gelockt, um ihn dann zu verprügeln

Urteil rechtskräftig: Es handle sich um einen Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz, betonte die Staatsanwältin

Unter dem Deckmantel der Jagd & Selbstjustiz auf Pädophile wurden in Österreich erneut Pedo-Hunters verurteilt. Es handle sich um einen „Vorfall einer beispiellosen, aus dem Ruder geratenen, völlig rechtswidrigen Selbstjustiz“, betonte die Staatsanwältin. Die vermeintlichen Vorwürfe gegen das Opfer gingen ins Leere. „Aus den Chats mit dem fiktiven Mädchen ergab sich überhaupt kein Hinweis auf Pädophilie“, stellte die Richterin bei der Urteilsverkündung klar. Bei einer solch deutlichen Ansage stellt sich die Frage, warum die anderen sechs bis acht Mittäter nicht ermittelt werden konnten. Sie gaben sich auf Social Media als Mädchen aus und vereinbarten ein Treffen mit dem jungen Mann. Als dieser dort erschien, zerrten sie ihn aus dem Auto und verprügelten ihn. Die Dunkelziffer der Gewaltopfer ist hoch. Neben Österreich und der Schweiz haben auch in Deutschland die Fälle von Pedo-Hunting massiv zugenommen. Immer mehr Betroffene erstatten Strafanzeigen, die zu Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen führen. Der Kampf gegen die Pädophilenjägerszene wird auch von K13online tatkräftig unterstützt. Die Gewaltopfer können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen allen Betroffenen mit Rat & Tat zur Seite…



Verfasst am 23 Februar 2026 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung: Staatsanwaltschaft Gera hat Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der LINKEN Markus Gleichmann beantragt

In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderporno: Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen

Die Staatsanwaltschaft in Gera hat beim Amtsgericht Stadtroda einen Strafbefehl gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Markus Gleichmann wegen Kinderpornos beantragt. Im August 2024 trat kurzfristig der Justizausschuss des Thüringer Landtags zusammen. Es ging um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten(siehe K13-News). Trotz Verdacht auf Kinderpornos konnte Gleichmann bei der Landtagswahl 12,9 % der Stimmen erreichen. Demnach hatten sich 3.202 Wähler/Innen nicht von diesem Verdacht beeindrucken lassen. Und DAS war auch gut so, denn man darf keinen Menschen nur auf diese Deliktsart reduzieren, sondern muss auch die politischen Leistungen mit einschließen. Schon damals hatte sich K13online auf Wilhelm Busch bezogen: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.“ Das Amtsgericht in Stadtrode wird nun darüber entscheiden, einen Strafbefehl zu erlassen oder eben nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn Gleichmann einen Strafbefehl akzeptieren sollte, wird es keine öffentliche Gerichtsverhandlung geben. Damit würde es auch keine Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung geben, sodass die Öffentlichkeit darüber nicht informiert & die Mainstream-Medien darüber nicht berichten können. Gleichmann hat sich inzwischen völlig aus der Politik & Öffentlichkeit zurückgezogen. Dennoch bleiben Ihm die politischen Erfahrungen bei den LINKEN erhalten. In den letzten 20 Jahren gab es schon in allen Parteien(CDU, CSU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD etc.) Verfahren wegen Kinderpornos. Mit Stand von heute hat sich noch kein Ex-Politiker dazu entschlossen, zum politischen Aktivismus im Sinne von K13online zu wechseln. Dabei fehlen solche außerparlamentarischen Aktivisten, um Reformen im Sexualstrafrecht voranzubringen….



Verfasst am 23 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Jamiroquai – „Virtual Insanity“ (Illia) | The Voice Kids 2026

Jamiroquai - "Virtual Insanity" (Illia) | The Voice Kids 2026


Verfasst am 22 Februar 2026 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Im Namen des „Kinderschutzes“ verkauft: CDU-Bundesparteitag beschließt Sozial-Media-Verbot für alle Kinder unter 14 Jahren

Im Namen des "Kinderschutzes" verkauft: CDU-Bundesparteitag beschließt Sozial-Media-Verbot für alle Kinder unter 14 Jahren

CDU-Landeschef Daniel Günther zufrieden mit dem Ergebnis. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit unserer Initiative den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus des Parteitags gestellt haben“

Beim CDU-Bundesparteitag wurde völlig ohne Diskussion ein totales Sozial-Media-Verbot für alle Kinder unter 14 Jahren beschlossen. Der CDU-Landesverband in Schleswig-Holstein wollte sogar ein Verbot bis zum 16. Lebensjahr erreichen. Dennoch zeigte sich CDU-Landeschef Daniel Günther zufrieden mit dem Ergebnis. „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir mit unserer Initiative den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus des Parteitags gestellt haben.“ Damit hat die CDU die Internetfreiheit von Kindern & Jugendlichen im Namen des „Kinderschutzes“ verkauft: #NIE WIEDER CDU. Soziale Medien wie Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat & Co sollen mit Hilfe der EUDI-Wallet-App verpflichtet werden, bei allen Accounts Altersprüfungen(Altersverifikationen) durchzuführen. Millionen von Internetnutzern werden davon betroffen sein. Eine Klarnamenpflicht auf allen Plattformen soll eingeführt werden. Die SPD hat in der letzten Woche ein ähnliches Positionspapier vorgelegt. Die Bundesregierung, mit Ausnahme der CSU, hat sich damit für ein Verbot von Kindern in den sozialen Medien ausgesprochen. Damit wird deutlich, dass sich die CDU & SPD völlig von der alltäglichen Lebensrealität der Kinder & Jugendlichen verabschiedet hat. Die politische Debatte ist zwar noch lange nicht abgeschlossen, aber allein diese Positionierungen machen deutlich, dass sich unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ keine Kids mehr in Sozial-Media aufhalten sollen. Was noch vor Jahren undenkbar war, soll nun in politisches Handeln umgesetzt werden…



Verfasst am 21 Februar 2026 von Dieter Gieseking    

Pro Justitia: Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen vier mutmaßliche „Pedo-Hunter“ Anklage beim Landgericht erhoben

Pro Justitia: Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen vier mutmaßliche "Pedo-Hunter" Anklage beim Landgericht  erhoben

Vier angeklagte Pädophilenjäger in U-Haft: Gegen 15 weitere Männer & drei Frauen laufen Ermittlungsverfahren wegen versuchten Tötungsdelikten und erpresserischen Menschenraub

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen eines der größten Netzwerke von Pädophilenjäger(Pädo-Hunting) Anklage beim Landgericht erhoben. Die vier Pädo-Hunter befinden sich seit Dezember 2025 in U-Haft. Gegen dieses kriminelle Netzwerk von Pädophilenjägern laufen 18 weitere Ermittlungverfahren(15 Männer & drei Frauen). Bundesweit gab es in den letzten Monaten Festnahmen & Hausdurchsuchungen. Ebenso in der Schweiz und Österreich. Das Pedo-Hunting hat sich zu einer Art von „Volkssport“ entwickelt. Bei dieser Form der Menschenjagd auf Pädophile/Pädosexuelle werden die Gewaltopfer in eine Falle gelockt und die Täter glauben bei ihrer Selbstjustiz, Kinder & Jugendliche vor Cybergrooming schützen zu können. Der Gesetzgeber hatte durch seine Strafverschärfung im Jahre 2021 solcher Kriminalität Vorschub geleistet. Die erwachsenen Täter können sich im Internet als Kinder ausgeben, um im realen Leben ein Treffen zu vereinbaren. Der Erpressung wurde Tür & Tor geöffnet. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte warnen ausdrücklich vor einer solchen Selbstjustiz. Auch K13online hat den Pädophilenjägern mit allen rechtstaatlichen Mitteln den Kampf angesagt. Das Landgericht Stuttgart hat den Prozessbeginn noch nicht bekanntgegeben. K13online wird bei der Hauptverhandlung LIVE dabei sein und als Prozessbeobachter ausführlich berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblog für persönliche Gespräche und journalistische Interviews bereit…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.