Besuch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 22. Mai 2019: Wohl erstmals hatte ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz teilgenommen
Zum 25. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2025 im Bundesverfassungsgericht erinnern wir an den Besuch von K13online am 22. Mai 2019. Vor sechs Jahren war das Thema „70 Jahre Grundgesetz“. In der Pressemitteilung Nr. 44/2025 vom 16. Mai 2025 teilt das BVerfG mit: Am Donnerstag, den 22. Mai 2025, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 25. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „40 Jahre Schengen – Vision und Gegenwart“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup sprechen Grußworte. Beim BVerfG sind gegenwärtig zwei Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich gegen das sogenannte Puppenverbot(§ 184l StGB) richten. Das BVerfG hat diese Beschwerden angenommen und die Entscheidung für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Rechtsauffassungen mehrerer Sachverständige bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss ist der § 184l StGB verfassungswidrig. Demnach sind die Erfolgsaussichten für eine positive Entscheidung vorhanden. Die Mainstream-Medien und die gesamte Öffentlichkeit haben diese zwei Verfassungsbeschwerden bisher völlig ignoriert. Spätestens dann, wenn das BVerfG entschieden hat, wird es Berichterstattungen in den Medien geben müssen…






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