Verfasst am 13 Oktober 2025 von Dieter Gieseking    

Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuador: Endlich wurde das Verfahren zur Strafversetzung in die Niederlande eingeleitet

Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuador: Endlich wurde das Verfahren zur Strafversetzung in die Niederlande eingeleitet

Haftbedingungen im Gefängnis von Guayaquil verbessert; Verlegung in andere Zelle und wieder Zugang in den Gefängnisladen

Es gibt neue Updates vom niederländische Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg, der fortlaufend über die Situation von Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuador berichtet. Demnach wurde ein juristisches Verfahren zur Überstellung in die Niederlande eingeleitet. Marthijn & Lesley wurden im Gefängnis von Guayaquil in eine andere Zelle verlegt. Sie fühlen sich dort sicher, da sie bereits mit zwei ihrer drei Zellengenossen befreundet waren. Sie haben endlich wieder Zugang zum Gefängnisladen; ihr Guthaben (für drei Monate) wurde wieder aufgefüllt. Es ist ihnen auch gelungen, zusätzliche Mittel für den Kauf von Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln zu überweisen. Damit haben sich die Haftbedingungen etwas verbessert. Aufgrund der wenigen Informationen auf der Webseite von A.H.J. Dautzenberg, können wir nicht sagen, wie lange ein solches Verfahren zur Überstellung in die Niederlande dauern kann. Die Haftbedingungen in den Niederlanden sind auf jeden Fall menschenrechtskonformer wie in Ecuador. Allerdings ist noch völlig unklar, was den Beiden juristisch im Heimatland erwartet. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 11 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Homo-Portal QUEER.de zur Bundestagsdebatte sexuelle Identität: AfD zieht Pädo-Karte und setzt auf Konfrontation und verbreitet Lügen

Die Pädo-Keule der AfD: „Drei Redner, Fabian Jacobi, Stephan Brandner und Ulrich von Zons führten dabei Pädophilie als Grund an, warum sexuelle Identität nicht anerkannt werden dürfe“

Das Homo-Portal QUEER.de berichtet ausführlich über die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der sexuellen Idenität ins Grundgesetz(GG). In diesem News beschränken wir uns auf die Reden der AfD-Fraktion, die wieder die Pädo-Karte mit der Pädo-Keule gezogen haben. K13online stellt klar: Es ist richtig, wenn das Merkmal der sexuellen Identität ins GG aufgenommen wird, dies nicht automatisch bedeuten würde, dass pädosexuelle Beziehungen legalisiert werden. Der § 176 ff. StGB wird damit nicht abgeschafft. Die Pädophilen, die sich an die Gesetze halten, würden nur dann unter den Diskriminierungsschutz im GG fallen, wenn das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entschieden hat, dass auch die Pädophilie zur sexuellen Identität gehört. Denn in der Begründung des Gesetzentwurfes ist die sexuelle Minderheit der Pädophilen nicht als schutzbedürftig aufgeführt. Es steht außer Frage, dass es eines politischen Kampfes mit der Zielsetzung bedarf, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Bei der Debatte im Deutschen Bundestag hat kein Redner/In auf die K13online-Petition hingewiesen. Ebenso findet man keinen Hinweis bei QUEER.de ! Der Petitionsausschuss hatte im Jahre 2024 in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, dem Anliegen des Petenten nicht zu entsprechen. In der Petition wurde gefordert, dass auch die Pädophilen zur sexuellen Identität gehören müssen. Die junge Generation der Pädophilen wird weiterhin für die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophilie kämpfen müssen….



Verfasst am 10 Oktober 2025 von Dieter Gieseking    

Einladung zur Buchlesung: Johanna Krapf liest in der Regionalbibliothek Sursee/Schweiz aus „Lieber tot als verwahrt“ von Romano Schäfer

Einladung zur Buchlesung: Johanna Krapf liest in der Regionalbibliothek Sursee/Schweiz aus "Lieber tot als verwahrt" von Romano Schäfer

Zähneknirschen von Johanna Krapf: Der Verwahrte Romano Schäfer wurde nach einer Knie-OP vorübergehend in eine Reha-Klinik verlegt

Die Lesegesellschaft Sursee/Schweiz & die Autorin Johanna Krapf laden zum Freitag, den 17. Oktober 2025, zu einer Buchlesung in die Regionalbibliothek ein. Krapf liest aus dem Buch „Lieber tot als verwahrt“ von Romano Schäfer, der sich nach einer Knie-OP vorübergehend in einer Reha-Klinik befindet. Solche Buchlesungen, wo sich der Autor in Verwahrung befindet, sind äußerst selten. Die Autorin Krapf hat dazu eine kleine Geschichte geschrieben, die wir hier veröffentlichen. Zitate: „Okay, hat der Patient die Knie-OP überstanden, kommt er, wenn er Glück hat, nicht gleich zurück in den Knast (wohin der verwahrte Romano Schäfer ohnehin nicht gehört, aber das steht auf einem anderen Blatt), sondern in eine Rehaklinik. Also wird er, einmal mehr unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, in eine weitere Klinik gekarrt, die eine geschlossene Abteilung anbietet…“ Auch K13online steht im Rahmen der Gefangenenhilfe mit dem Autor Schäfer & der Autorin Krapf in einem regen Kontakt. Wir unterstützen auch gewaltfreie Gefangene in Deutschland, die sich im regulären Strafvollzug, Maßregelvollzug oder Sicherungsverwahrung befinden. Neben den Gefangenen können uns auch Familienangehörige & Freunde kontaktieren. Darüber hinaus bieten wir allen Autoren, die ein Buch zum Thema der Pädophilie/Pädosexualität schreiben wollen, unsere Unterstützung an. Auch in diesem Jahr werden wir wieder zur Frankfurter Buchmesse fahren, Verlagsstände besuchen und dort einige Neuerscheinungen präsentieren….



Verfasst am 09 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)



Verfasst am 07 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     9 Kommentare

Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Deutscher Bundestag zur sexuellen Identität: Bündnis 90/Die Grünen bringen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz ein

Deutscher Bundestag debattiert bei Aktueller Stunde: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt am kommenden Donnerstag einen neuen Gesetzentwurf(BT-Drucksache 21/2027) zur Änderung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) in den Bundestag ein. Dabei geht es in 1. Lesung um das Merkmal der sexuellen Identität ins GG. Der Bundesrat hat den Bundestag dazu aufgefordert. Bei der Plenardebatte wird sich zeigen, ob im Bundestag eine 2/3 Mehrheit vorhanden ist oder nicht. Im Anschluss wird der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen. In einer Aktuellen Stunde wird es eine Aussprache zum folgenden Thema geben: AfD-Fraktion fordert Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle. In einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion warnt die Partei vor einem „Generalangriff auf die Bürgerrechte“ durch die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle. Alice Weidel hat sich beim WELT-Nachrichtensender bei YouTube deutlich gegen die EU-Chatkontrolle ausgesprochen. K13online teilt zwar die AfD-Forderung an die Bundesregierung zum NEIN der EU-Chatkontrolle. Jedoch bleibt die AfD eine vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Für die Bundestagsdebatte ist eine Aussprache von rund einer Stunde vorgesehen. Redner/innen aller Fraktionen werden sich zur EU-Chatkontrolle positionieren. Insbesondere wird die Bundesregierung Position beziehen. Bei einem NEIN wird es voraussichtlich bei der Abstimmung im EU-Rat am 14. Oktober keine Mehrheit für eine Massenüberwachung geben….



Verfasst am 06 Oktober 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen

Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen

Hatte sich die AMPEL-Bundesregierung, insbesondere der damalige Bundesjustizminister Marc Buschmann(FDP), noch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adresse ausgesprochen, so wurde diese von der CDU/CSU & SPD Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Die FDP hatte damals einen verfassungskonformen Gesetzentwurf mit dem Quick-Freeze Verfahren vorgelegt, der durch das Ende der AMPEL nicht mehr umgesetzt werden konnte. Die SPD, die damals dagegen war, ist heute dafür und damit umgefallen. Stefanie Hubig(SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will zügig einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung & IP-Adressen vorlegen. Damals wie heute lehnt die nun außerparlamentarische FDP und die GRÜNEN und die LINKEN einen solchen Gesetzentwurf ab. Sogar die AfD hat sich dagegen ausgesprochen. Unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ bzw. dem Kampf gegen „Kinderpornos“ soll nun ein verfassungswidriges & europarechtswidriges Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Im Gesetzgebungsverfahren wird es im Rechtsausschuss Anhörungen von Sachverständigen geben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich ein großer Teil der Sachverständigen gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen positionieren. Selbst wenn ein solches Gesetz mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden sollte, wird es mit Sicherheit Verfassungsbeschwerden geben….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.