Anklageschrift Staatsanwalt: Erpresserischer Menschenraub, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung
Zunehmend gehen Staatsanwaltschaften & Polizei gegen Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) vor, die Pädophile in Fallen gelockt haben. Im aktuellen Fall hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 23-jährigen Pedo-Hunter erhoben: Erpresserischer Menschenraub, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung. Unter dem kriminellen Vorwand des „Kinderschutzes“ hat der Angeklagte sich laut Anklageschrift in insgesamt 15 Fällen als Kind/Jugendliche ausgegeben. Bei den vereinbarten Treffen trafen die Opfer auf weitere identifizierte Pedo-Hunters, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Das Dunkelfeld beim Pedo-Hunting dürfte ernorm hoch sein, weil oft keine Strafanzeigen von den Opfern erstattet wurden. Der Grund dafür, dass oft keine Anzeigen erstattet werden, liegt daran, dass sich die Gewaltopfer des sogenannten „Cybergrooming“ strafbar gemacht haben könnten. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen und nimmt damit das „Pedo-Hunting“ billigend in Kauf. K13online bietet allen von Pedo-Hunting Betroffenen Hilfestellungen an. Wir empfehlen, allen Gewaltopfern Strafanzeigen gegen die Täter zu erstatten: Dem Täter auf der Spur! Pro Justitia! Der 23-Jährige Pedo-Hunter sitzt übrigens laut Staatsanwaltschaft bereits seit Juli in Untersuchungshaft. Der Strafprozess wird deshalb Anfang 2026 beginnen…
Erpressung, Raub und Körperverletzung: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage erhoben gegen einen 23-jährigen Frankfurter. Er soll sogenanntes Pedo-Hunting betrieben haben: Zusammen mit anderen soll er Jagd auf mutmaßliche Pädokriminelle gemacht haben.
Die Anklageschrift geht von acht Taten zwischen November 2024 und Juli 2025 in Frankfurt aus. In sieben Fällen soll der Deutsche Männer über eine Dating-Plattform kontaktiert haben. Dabei habe er sich als junge, zum Teil noch minderjährige Frau ausgegeben. Bei den darauf folgenden persönlichen Treffen trafen die Geschädigten auf den 23-Jährigen und weitere Tatbeteiligte.
Bedroht, beraubt, belästigt
Die Gruppe habe den Männern moralisch verwerfliches Verhalten vorgeworfen, so Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Die Opfer seien verbal und teils physisch bedroht worden, damit sie Bargeld und Wertgegenstände übergeben. Vier Opfer seien genötigt worden, zu einem Geldautomaten zu gehen oder zu fahren. In einem Fall soll mit einer Schusswaffe, in einem weiteren Fall mit einem Messer gedroht worden sein.Bei einigen Opfern sollen die Täter den Ausweis abfotografiert haben, um ihn auf der Plattform hochzuladen. Drei Geschädigte erlitten laut Anklage körperliche Verletzungen – entweder durch das Einwirken der Täter oder weil sie bei einem Fluchtversuch stürzten. Der 23-Jährige sitzt laut Staatsanwaltschaft bereits seit Juli in Untersuchungshaft. Gegen drei weitere, bereits identifizierte Tatverdächtige wird ermittelt.
Die Anklage lautet auf Verdacht des erpresserischen Menschenraubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung, des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.
© dpa-infocom, dpa:251117-930-302911/1
https://www.zeit.de/news/2025-11/17/privatjagd-auf-angebliche-paedokriminelle-anklage-erhoben



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