Verfasst am 15 November 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Länderweite Hausdurchsuchungen(317) in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Länderweite Hausdurchsuchungen(317) in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin

Kinderpornos in Kinder- und Jugendhand der sozialen Medien geteilt: Knapp die Hälfte aller Tatverdächtigen sind Kinder & Jugendliche unter 17 Jahren

Die Jagd nach Kinderpornos geht unvermindert weiter. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin wurden 317 Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen durchgeführt. Laut polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) waren im Jahr 2024 knapp die Hälfte aller Tatverdächtigen selbst noch Kinder & Jugendliche unter 17 Jahren. Nimmt man die Heranwachsenden von 18 bis 20 Jahre noch hinzu, dann waren es 53 Prozent. Meistens werden solche Darstellungen in den sozialen Medien geteilt, denn nahezu alle Kinder und erst Recht Jugendliche, besitzen ein Smartphone und/oder Laptop. In der Regel sind solche jungen Tatverdächtigen nicht pädophil-pädosexuell. Ausnahmen werden diese Regel bestätigen, denn eine pädophile Orientierung kann sich während der Pubertät manifestieren. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hat nicht die Absicht, die Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen zu beenden.  Der Petitionsausschuss & der Bundestag hat erst kürzlich beschlossen, dass es im § 184b StGB keine Ausnahmeklausel für Kinder & Jugendliche geben wird. Die K13online-Petition wurde ohne eine sachliche Begründung abgewiesen. Auch in Zukunft wird es also Kinderporno-Razzien geben, die massenweise auch in den Kinderzimmern der Eltern durchgeführt werden. Die sozialen und psychischen Negativfolgen für die Betroffenen sind enorm. Das sogenannte Dunkelfeld wird unter ständiger Angst vor Entdeckung stehen. Dennoch bezeichnet der Gesetzgeber & die Justiz solche Polizeiaktionen als „Kinderschutz“. Prävention soll die Kids auch vor selbst hergestellten Kinderpornos schützen. Es wächst eine Generation von Kindern & Jugendlichen heran, die schon sehr früh erkennen wird, welche schwerwiegenden Folgen es haben wird, wenn sie sich nicht an die Vorgaben der Gesetze halten. Spätestens im Erwachsenenalter werden sie auch erkennen, was ihnen in der Kinder- und Jugendzeit zu ihrem „Schutz“ angetan wurde…



Verfasst am 12 November 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Badische Neues Nachrichten(bnn): Mutter(27) filmte & fotografierte ihre nackten Kinder(3 & 2 Jahre) und steht wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Aussage der Mutter am 1. Verhandlungstag: Aus medizinischen Gründen hat die Mutter von ihrem zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohn & zweijährigen Tochter Fotos & Videos gemacht, die von der Staatsanwaltschaft als Kinderpornos angeklagt wurden 

Ein sehr ungewöhnlicher Fall von mutmaßlichen Kindesmissbrauch & Kinderpornos wird seit letzten Montag vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verhandelt. Die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichten ausführlich. Die Staatsanwaltschaft wirft einer Mutter sexuellen Missbrauch & Kinderpornos ihres zum „Tatzeitpunkt“ dreijährigen Sohnes & zweijährigen Tochter vor. Die Mutter der Kleinkinder sagte vor Gericht aus, dass die Aufnahmen & Handlungen aus medizinischen Gründen geschehen sein sollen. Sie sitzt seit über einem halben Jahr in U-Haft. Ihre Kinder nicht sehen zu können, sei eine Qual, sagte die Mutter vor Gericht unter Tränen aus. Um ihre Kinder kümmert sich das Jugendamt. bnn-Zitate: „Die Angeklagte bestritt, sexuell übergriffig gewesen zu sein und kinderpornografisches Material angefertigt zu haben: „Wie kann man mich dessen bezichtigen?“, fragte sie über ihre Dolmetscherin im Gerichtssaal. Wie es zu den Fotos und Videos kam, konnte sie erklären: Ihr Sohn habe Probleme mit der Vorhaut gehabt. Außerdem sei die Eichel des Jungen angeschwollen. Weil sie nur gebrochen Deutsch spreche, habe sie die Bilder und Clips gemacht, um sie der Kinderärztin zu zeigen. Seit ihre Kinder auf der Welt seien, habe sie alles gefilmt, was ihr komisch vorkam – vom Stuhlgang bis zum Hautausschlag, ergänzte ihr Verteidiger Lederle.“  Die Beweisaufnahme wird fortgesetzt und K13online wird über die nächste Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter ausführlich berichten….



Verfasst am 11 November 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Aktivitäten: Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) eingereicht

K13online Aktivitäten: Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) eingereicht

Verstöße gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12: Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler war kein Pädophiler & kein Sexualstraftäter von sexuellem Kindesmissbrauch

Die K13online Redaktion(Dieter Gieseking) hat gegen die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) Beschwere beim Deutschen Presserat eingereicht. Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas verstößt in mindestens drei Fällen gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12.  Die Online-Beschwerde wurde aufgrund des umfangreichen Sachverhaltes zunächst nur kurz begründet. Eine ausführliche Begründung mit z. Zt. drei Online-Artikel & Podcasts folgt auf dem Postwege. Die HAZ hat in mehreren Titelschlagzeilen wahrheitswidrig berichtet und damit falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt: Universitätsprofessor, Medienstar, Missbrauchstäter: Warum die HAZ den Fall Helmut Kentler in einem Podcast neu aufrollt * Teil 2 des neuen HAZ-Podcasts: Der Fall Kentler – der pädophile Professor und die Kinderschänder * Der pädophile Professor und die Kinderschänder: Der Fall Kentler hier im neuen HAZ-Podcast. Nachweisbar war Prof. Dr. Helmut Kentler kein Pädophiler & kein Sexualstraftäter von sexuellem Kindesmissbrauch. Er war offen homosexuell. Zu seinen Lebzeiten gab es weder Ermittlungsverfahren noch Verurteilungen wegen sexuellen Kindesmissbrauch. Der Deutsche Presserat wird in absehbarer Zeit das formale Beschwerde-Aktenzeichen mitteilen. Sodann wird die Beschwerde ausführlich begründet…(Update 13. November: Weiterer HAZ-Artikel & Podcast mit unseriösem „Journalismus“)



Verfasst am 10 November 2025 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundestag – öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Deutscher Bundestag - öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Ausgerechnet die GRÜNEN: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) fordert, eine Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert am heutigen Montag um 12 Uhr über eine Petition, die auf der Webseite des Bundestages 32.382 Mitzeichner erreicht hat: „Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“. Das Quorum liegt bei 30Tsd. Bei OpenPetition gibt es sogar 153.670 Online-Mitzeichner. Ausgerechnet die GRÜNEN in Niedersachsen fordern eine Altergrenze von mindestens 14 Jahre. Alle Social Media(WhatsApp & Facebook & Instagram & TikToc etc.) sollen eine Altersverifikation z.B. durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bei Kindern & Jugendlichen durchführen. Damit hat eine gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte begonnen, alle Kinder & Jugendlichen aus den sozialen Medien im Internet auszuschließen. Als Begründung wird der „Kinderschutz“ genannt. In der Tat: Das sogenannte Cybergrooming wäre dann nicht mehr möglich, weil es keine Kinder & Jugendlichen mehr in Social-Media gibt. Die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) zitiert die Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wir müssen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein möglichst stark geschütztes Leben zu haben – auch im Blick auf ihre mentale Gesundheit“. Der sogenannte „Kinderschutz“ hat damit ein Ausmaß & neuen Höhepunkt erreicht, der bisher kaum auf einen Widerstand stößt. Lediglich der Landesschülerrat warnt vor pauschalen Verboten, die an der Lebensrealität der Jugendlichen vorbei gingen, wie der Vorsitzende Matteo Feind betont. In der Schule sollten Schülerinnen und Schüler lieber Medienkompetenz erwerben. Es bleibt abzuwarten, ob es doch noch Proteste zu Gunsten von Kindern & Jugendlichen in den sozialen Medien geben wird…



Verfasst am 08 November 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 



Verfasst am 07 November 2025 von Dieter Gieseking     7 Kommentare

Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Deutschland: Beim BVerfG sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) anhängig * Entscheidung des BVerfG noch im Jahr 2025 erwartet

Beim chinesischen Online-Händler SHEIN, der in Frankreich/Paris ein stationäres Ladengeschäft eröffnet hat, konnten über Drittanbieter sogenannte Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gekauft werden. Die französische Regierung will den Internethändler vorläufig sperren lassen: „Wir werden komplett transparent sein“, hatte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC erklärt. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen, falls die Justiz dies verlange. Damit würde der Datenschutz von Käufern massiv verletzt werden. Die Einführ & der Besitz von solchen erotischen Kinderpuppen ist in Deutschland gemäß § 184l StGB strafbar. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot anhängig. Eine Entscheidung des BVerfG wird noch im Jahr 2025 erwartet. Frankreich fordert auch von der EU, gegen Shein tätig zu werden. Man wolle nicht, dass Produkte wie Puppen mit kinderpornografischem Charakter in Europa zum Verkauf angeboten würden. Auch ein europäisches Puppenverbot verstößt gegen EU-Recht und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Beschwerden führen. K13online hat sich den externen Verfassungsbeschwerden „Gegen das Puppenverbot“ in Deutschland angeschlossen. Politische Aktivisten in Frankreich sollten ebenfalls Verfassungsbeschwerden einreichen….(Update 10. November 2025: Das BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Beschwerde voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.) 



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.