Bisher 61.069 Unterschriften mit Falschdarstellungen „ergaunert“: Rechtskonservative Plattform „CitizenGo“ verbreitet in der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ Halbwahrheiten & LÜGEN
Das CORRECTIV-FAKTENCHECK hat erneut einen Artikel zur sexuellen Identität ins Grundgesetz veröffentlicht. Darin werden die Halbwahrheiten & LÜGEN der rechtskonservativen Plattform „CitizenGo“ entlarvt. In der Petition „Finger weg vom Grundgesetz – Die sexuelle Identität muss draußen bleiben“ werden eine Vielzahl von Falschdarstellungen verbreitet, die zu 61.069 Unterschriften(Stand: 5.12.2025) geführt haben. Bei Vortäuschung von falschen Realitäten ist es „CitizenGo“ tatsächlich gelungen, diese Unterschriften von Leichtgläubigen zu „ergaunern“. Die Petition ist deshalb zwar sinn- und zwecklos, weil die dortige Begründung(Narrativ) nahezu vollkommen falsch ist, aber die LÜGEN & Halbwahrheiten setzen sich in den Köpfen der Menschen fest und werden als vermeintliche „Wahrheiten“ angenommen. Der CORRECTIV-Artikel „Warum es im Gesetzesvorschlag zum Schutz sexueller Identität geht“ entspricht der echten WAHRHEIT. Aus aktuellem Anlass hat sich auch K13online erneut positioniert. Die falschen Behauptungen in der CitizenGo-Petition werden ausführlich widerlegt. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Richtigstellungen, die bei den vielen LÜGEN die WAHRHEIT offenbaren….
Einen Hinweis auf den Gedankengang hinter diesen Behauptungen findet sich im Text der Petition. Dort heißt es: „Pädophile […] halten ihre Neigungen ebenfalls für eine sexuelle Identität. Die Pädo-Aktivistengruppe ‚Krumme 13‘ hat bereits angekündigt, auf Legalisierung von Kindesmissbrauch zu klagen, wenn und falls die sexuelle Identität als geschützte Eigenschaft ins Grundgesetz aufgenommen würde. Die „Krumme 13“ gibt es seit über 20 Jahren nicht mehr. Der Gründer der Gruppe betreibt eine Webseite unter gleichem Namen und rief dort in einem Beitrag dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen Benachteiligung einzureichen, falls die Grundgesetzänderung durchgeht.
Seine Absichten bedeuten nicht, dass wegen einer solchen Gesetzesänderung Kindesmissbrauch legalisiert werden würde, wie die Petition suggiert. Eine etwaige Beschwerde wegen Ungleichbehandlung einer pädophilen Person hätte zudem laut einer Expertin wenig Erfolgschancen. Und: Biologische Geschlechter würden so ebenfalls nicht abgeschafft.
Finger weg vom Grundgesetz: Die “Sexuelle Identität” muss draußen bleiben!
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um den Ausdruck “sexuelle Identität” in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Linke Aktivisten drängen seit Jahren auf eine derartige Änderung. Dies ist ein kaum verschleierter Versuch, Pädophilie zu legalisieren.
K13online Anmerkungen
Die Pädophilie kann nicht legalisiert werden, weil diese sexuelle Neigung/Orientierung/Identität, selbst wenn diese als Störung der Sexualpräferenz angesehen wird, strafrechtlich nicht verboten ist.
Konkret soll Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes in Zukunft so lauten:
(3) 1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Niemand dürfte also wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Aber nirgends steht definiert, was eine sexuelle Identität ist und was nicht.
K13online Anmerkungen
Es ist zwar richtig, dass es keine gesetzliche Definition gibt, worin festgeschrieben wurde, was eine sexuelle Identität ist und was nicht. Jedoch ist die Pädophilie nirgendwo aufgeführt und wird damit überall ausgeschlossen.
Queer-Aktivisten hoffen darauf, mit diesem Vorstoß das Selbstbestimmungsgesetz im Grundgesetz zu zementieren, in dem sie die freie Wahl von Vornamen und Geschlechtseintrag als sexuelle Identität bezeichnen.
Pädophile, Zoophile und alle Arten von Perversen halten ihre Neigungen ebenfalls für eine sexuelle Identität . Die Pädo-Aktivistengruppe “Krumme 13” hat bereits angekündigt, auf Legalisierung von Kindesmissbrauch zu klagen, wenn und falls die sexuelle Identität als geschützte Eigenschaft ins Grundgesetz aufgenommen würde.
K13online Anmerkungen
Es ist richtig, dass von uns gefordert wird, die Pädophilie als sexuelle Identität anzuerkennen. Falsch ist jedoch, dass damit die Legalisierung von Kindesmissbrauch gefordert wird. Die bestehenden Strafgesetze der § 176 ff und § 182 ff und § 184b StGB bleiben davon völlig unberührt. Mit der Anerkennung der Pädophilie als sexuelle Identität wären nur die Pädophilen vor Diskriminierung geschützt, die sich an das Sexualstrafrecht halten und sich nicht strafbar machen.
Mit dem Grundgesetz in der Hand würden Pädophile darauf klagen, dass sie in Kindergärten arbeiten dürften und sogar Kinder adoptieren dürften. Jedwede Maßnahme, um gefährliche Erwachsene von Kindern fernzuhalten, würde als Diskriminierung umgedeutet und verboten.
K13online Anmerkungen
Wird das Merkmal der sexuellen Identität in den Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz eingefügt, dann können betroffene straflose Pädophile beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) Beschwerde wegen Diskriminierung einlegen. In allen Lebensbereichen wären Pädophile vor Diskriminierung durch das Grundgesetz geschützt, wenn die Verfassungsbeschwerden zum gewünschten Erfolg führen. Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind offen, denn eine solche Beschwerde gab es bisher nicht. Eine positive Entscheidung des BVerfG würde einen grundlegenden Paradigmenwechsel einleiten. Bei einer negativen Entscheidung würde Klarheit darüber bestehen, dass das BVerfG die Pädophilie nicht als schützenswerte sexuelle Identität einstuft. Beschwerden beim Europäischen Gerichthof für Menschenrechte(EGMR) wären möglich.
Verabschiedet der Deutsche Bundestag & Bundesrat mit 2/3 Mehrheit die Grundgesetzerweiterung um die sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 GG, dann kann innerhalb von einem Jahr ebenfalls Beschwerde beim BVerfG gegen das Gesetz eingelegt werden. In der anwaltlichen Begründung würde dargelegt werden, warum auch die Pädophilie im GG vor Diskriminierung geschützt werden muss. Für eine solche Verfassungsbeschwerde steht K13online bereit.
Es ist bezeichnend, dass dieser Versuch, das Merkmal “sexuelle Identität” ins Grundgesetz einzufügen, von den Grünen und grünen-nahen Aktivistengruppen vorangetrieben wird. Denn in den 1970er und 1980er Jahren vertraten die Grünen offen die Position, man sollte sexuellen Kindesmissbrauch aus dem Strafgesetzbuch streichen und damit erlauben. Bis 1993 stand diese Forderung im offiziellen Wahlprogramm der Grünen. Namhafte Grünen-Politiker bekannten sich offen dazu, pädophile Neigungen zu haben. Die Pädophilie-Geschichte der Grünen ist bis heute nicht vollständig aufgearbeitet.
K13online Anmerkungen
Auch diese Behauptungen sind nachweislich falsch. Die Pädophilie-Geschichte der GRÜNEN wurde bereits im Jahre 2014 umfassend aufgearbeitet. Weder die damaligen GRÜNEN, noch die früheren Pädophilie-Aktivisten, haben die Legalisierung von sexuellen Kindesmissbrauch gefordert. Damals wie heute ging/geht es pädophilen Aktivisten um einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen & Kinder/Jugendlichen. K13online fordert lediglich die Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre.
Aber den aktuellen Vorstoß, das Grundgesetz zu ändern, tragen die Grünen nicht alleine. Die CDU trägt ihn maßgeblich mit.
Am vergangenen 26. September 2025 stimmten die CDU-geführten Bundesländer, allen voran Berlin unter Kai Wegner, dafür, einen beinahe gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Die Entwürfe der Grünen und des Bundesrats werden dort höchstwahrscheinlich zu einem zusammengeführt werden, bevor es zur endgültigen Abstimmung kommt.
Die CDU-Ministerpräsidenten haben sich also von den LGBT-Lobbyorganisationen in ihren Ländern treiben lassen und sich dafür eingesetzt, die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Und es steht zu befürchten, dass die Bundestags-CDU dafür stimmen wird. Immerhin hat die bayerische CSU dagegen gestimmt.
Die sexuelle Identität darf auf keinen Fall ins Grundgesetz aufgenommen werden. Bitte unterzeichnen Sie deshalb diese Petition und fordern Sie alle Abgeordneten des deutschen Bundestags auf, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen!
K13online Anmerkungen
Auch diese Darstellung ist unvollständig und damit nicht korrekt. Mit Stand von heute gibt es keine 2/3 Mehrheit im Bundestag. Die angekündigten Zustimmungen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKEN reichen nicht aus. Innerhalb der CDU-Fraktion gibt es zwar auf Bundes- und Landesebene vereinzelnt Stimmen, die die sexuelle Identität ins Grundgesetz fordern. Die Befürworter konnten sich in der Bundesregierung aber noch nicht durchsetzen. Die AfD-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen. Somit existiert im Bundestag mit Stand von heute keine 2/3 Mehrheit für eine Erweiterung im Grundgesetz. Der von den GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig in den parlamentarischen Beratungen im Rechtsausschuss. Zu welchem Zeitpunkt es eine Beschlussempfehlung an den Bundestag geben wird, ist noch völlig offen…




Von: CitizenGO Deutsch
Gesendet: Dienstag, 9. Dezember 2025 11:11
An: [email protected]
Betreff: Re: CORREKTIV-FAKTENCHECK: K13online News zu Ihrer Petition gegen sexuelle Identität ins GG
Hallo und guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die geteilten Links. Wir schätzen den Austausch von Informationen und die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven zu hören.
CitizenGO lehnt alle Formen von Extremismus entschieden ab. Unsere Mission konzentriert sich ausschließlich auf den Schutz von Leben, Familie und Freiheit. Wir respektieren die Meinungsvielfalt und sind stets offen für konstruktive Diskussionen.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr CitizenGO-Team
K13online Anmerkungen
In der Antwort von CitizenGO wird nicht auf die Falschdarstellungen in der Petition eingegangen. Die Meinungsvielfalt wird zwar respektiert, aber Richtigstellungen im Petitionstext sollen offensichtlich nicht erfolgen.
Die CitizenGO-Petition hat einen politischen Hintergrund – und damit keinen Journalistischen. Die politischen Falschdarstellungen wurden durch CORREKTIV-FAKTENCHECK und K13online korrigiert. Letztendlich obliegt es den Besuchern/Innen dieser Petition, ob diese unterschreiben oder nicht. Wir gehen davon aus, dass viele Menschen die Petition nicht unterschrieben hatten, wenn SIE die Wahrheit wüßten. Leider wissen wir aber auch, dass viele Menschen ohne eigene Recherchen und damit blind eine solche Petition unterschreiben….
Von: [email protected]
Gesendet: Freitag, 5. Dezember 2025 16:55
An: ‚[email protected]‘
Betreff: CORREKTIV-FAKTENCHECK: K13online News zu Ihrer Petition gegen sexuelle Identität ins GG
https://citizengo.org/de/fm/16775-finger-weg-vom-grundgesetz–die–sexuelle-identität–muss-draußen-bleiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
der CORREKTIV-FAKTENCHECK hat über Ihre Petition gegen die „sexuelle Identität“ ins GG berichtet und darin die falschen Darstellungen ins richtige Licht gestellt:
https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/12/03/worum-es-im-gesetzesvorschlag-zum-schutz-sexueller-identitaet-geht
Auch haben sie die Positionen von Krumme13(K13online) falsch dargestellt. Die Richtigstellungen finden Sie im folgenden News:
https://www.krumme13.net/2025/12/correctiv-faktencheck-die-forderung-den-diskriminierungsschutz-auszuweiten-nehmen-online-einige-als-anlass-fuer-falsche-und-irrefuehrende-behauptungen-rund-um-paedophilie
Mit Hilfe Ihrer Falschdarstellungen ist es natürlich ein Kinderspiel, über 60 Tausend Unterschriften zu sammeln. Sie haben sich die Unterschriften von gutgläubigen Menschen quasi mit falschen Darstellungen erschlichen. Unterschriften, die auf diese äußerst unseriöse Weise gewonnen wurden, haben schlussendlich keinen Wert. Spätestens dann, wenn Sie die Petition beim Bundestag einreichen sollten, werden alle Abgeordnete aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD – erkennen, dass Ihre Forderungen nicht erfüllt werden. Sie schüren mit Ihrer Petition irrationale Ängste, die dem Rechtspopulismus und damit der rechtsextremistischen AfD dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
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Weblog: https://www.krumme13.net
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Dieter Gieseking
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