Verfasst am 18 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

K13online Prozessbeobachter bei mündlicher Urteilsverkündung: Landgericht in Pforzheim verurteilt Mutter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren & 10 Monaten

Vorsitzende Richterin Schick sieht keinen Verbotsirrtum und unterstellt Vorsatz: Verteidiger Joachim Lederle kündigt Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an

Die Vorsitzende Richterin Diana Schick hat beim Landgericht Karlsruhe in Pforzheim den Ruf einer Hardlinerin. Dies hat sich auch bei der mündlichen Urteilverkündung gegen eine Mutter von einem damals 3-jährigem Sohn & 2-jährigen Tochter erneut bestätigt. Die empathielose Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten ist nach Rechtsauffassung von K13online ein Justizskandal. Schon die Strafzumessungen bei den sechs Einzelfällen sind viel zu hoch angesetzt. Beispiel: „Ein Video, worauf der Junge nackt am Tanzen ist. Beim Tanzen soll der Junge sexuell aufreizende Bewegungen gemacht haben, wobei der Focus bei den Aufnahmen auf den Penis gerichtet worden sein soll: Kinderporno! Für diese „Tat“ wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten festgesetzt.“ Das Landgericht setzt sich nicht mit der Rechtsfrage auseinander, ob aufgrund des kulturellen Hintergrundes ein Verbotsirrtum vorliegt. Die Beweisaufname hat nicht nachweisen können, dass der Mutter das deutsche Strafrecht bekannt war. Sie spricht nicht die deutsche Sprache und alles musste von einer Dolmetscherin übersetzt werden. Weiter konnte in der Beweisaufnahme nicht erwiesen werden, dass ein Vorsatz für die Herstellung von Kinderpornos vorhanden ist. Die Mutter wollte einfach Familienaufnahmen anfertigen und war sich nicht bewußt, dass solche Darstellungen in Deutschland verboten sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Schick hat das Gutachten der Psychologin völlig ignoriert. Die Gutachterin hat sich eindeutig auf die Seite der Mutter gestellt. Ein Gericht ist zwar nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen, jedoch stellt eine Missachtung einen Revisiongrund dar. Auch der Verbotsirrtum & und der fehlende Vorsatz sind Revisionsgründe. Nach dem Urteil kündigte der Verteidiger Revision beim BGH an. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse jedoch abgewartet werden…



Verfasst am 18 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

Dem Täter auf der Spur: Staatsanwaltschaft Pforzheim eröffnet Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung

K13online Aufruf: Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Tatverdächtigen „Erik Miele“ wegen Beleidigung, verhetzende Beleidigung und Bedrohung eröffnet. Sachdienliche Hinweise zu dem (noch) unbekannten Pseudonym des Tatverdächtigen können unter dem Aktenzeichen 37 Js 15917/25 an die Ermittlungsbehörden gesandt werden. Aus den Beweismitteln der EMails & Kommentare geht hervor, dass der Tatverdächtige dem Rechtsextremismus & der Neonaziszene zuzuordnen ist. Er bezeichnet sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger). Damit sind seine Taten politisch motiviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) wurde informiert. Sofern es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er bereits in anderen Ermittlungsverfahren & im Internet in Erscheinung getreten ist. Neben der Staatsanwaltschaft Stuttgart werden auch von anderen Polizeibehörden bundesweite Ermittlungen gegen Pädophilenjäger geführt. Bei bundesweiten und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren sind in der Regel auch die Landeskriminalämter(LKA) & das Bundeskriminalamt(BKA) eingeschaltet. Die bisher letzte kriminelle EMail von „Erik Miele“ ist hier am 4. Dezember 2025 eingetroffen und wurde an die Staatsanwaltschaft Pforzheim nachgereicht. Der Inhaber des K13online-Weblog(Dieter Gieseking) lässt von solcher Kriminalität in keiner Weise beeindrucken, denn das Motto lautet: Dem Täter auf der Spur…!!!



Verfasst am 17 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

openPetition Newsletter: Doch wer sorgt dafür, dass Ihre Stimme gehört wird, Dieter Gieseking – auch dann, wenn andere lauter und mächtiger sind?

openPetition Newsletter: Doch wer sorgt dafür, dass Ihre Stimme gehört wird, Dieter Gieseking – auch dann, wenn andere lauter und mächtiger sind?

Eine Form von Diskiminierung: „Nach einem internen Gespräch haben wir aus der Redaktion außerdem beschlossen, dass Links zu Ihrem Blog nicht zulässig sind, da diese gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen“

Das Internetportal „openPetition“ hat einen Newsletter an alle Menschen versand, die dort Petitionen unterschrieben haben. Darin wird zur finanziellen Unterstützung durch Spenden aufgerufen. Auch K13online hatte dieses Portal zur Mitzeichnung unser Petitionen genutzt: Sexuelle Identität ins Grundgesetz, Kinderrechte ins Grundgesetz und Strafrechtsreform des § 184b StGB. Das Problem bei „openPetition“ und vergleichbaren Internetportalen besteht darin, dass der Petitionsausschuss des Bundestages die dortigen Unterschriften nicht anerkennt. Jedoch erreicht das Portal einen enormen Bekanntheitsgrad aller Petitionen. In diesem Jahr wurden unfassbare 5.663.525 Unterschriften auf openPetition geleistet. Im Newsletter heißt es:  Doch wer sorgt dafür, dass Ihre Stimme gehört wird, Dieter Gieseking – auch dann, wenn andere lauter und mächtiger sind? Die ernüchternde Wahrheit: Oft nur Sie selbst. Denn wenn Menschen wie Sie Petitionen starten, unterschreiben, teilen, mitreden – dann bewegt sich etwas. Das Team von „openPetition“ hatte K13online in einer EMail vom 7. Oktober 2024 mitgeteilt: Nach einem internen Gespräch haben wir aus der Redaktion außerdem beschlossen, dass Links zu Ihrem Blog nicht zulässig sind, da diese gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Weigerung einer Linksetzung auf das K13online-Weblog betrachten wir als eine Form von Diskiminierung. Aus diesem Grund können wir das Projekt leider nicht mehr unterstützen….



Verfasst am 17 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Der HAZ-Medien-Skandal: K13online Beschwerde-Ergänzung an den Deutschen Presserat gegen die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ)

Der HAZ-Medien-Skandal: K13online Beschwerde-Ergänzung an den Deutschen Presserat gegen die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ)

Schwerwiegende Verstöße gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12: Wir rufen alle seriösen Journalisten/Innen der Online- und Printmedien, Radiosender und TV-Medien zum medialen Protest auf

Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hat in mehreren Artikeln & Podcasts wiederholt falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die schwerwiegende Verstöße gegen den Presskodox des Deutschen Presserates darstellen. Der Inhaber dieses Weblogs(Dieter Gieseking) hat seine Beschwerde nun ausführlich begründet. Darin wird nachweislich festgestellt, das der Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler kein Missbrauchstäter war. Er war auch kein Pädophiler/Pädosexueller, wie von Rinas behauptet wird, sondern offen homosexuell. Die ausführliche Begründung finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Zu diesem HAZ-Medien-Skandal veröffentlichen wir auch eine Pressemitteilung, die sich an alle seriösen Mainstream-Medien richtet: Besonders schwerwiegend ist die Tatsache, dass sich Prof. Dr. Kentler gegen diese Falschdarstellungen nicht mehr zur Wehr setzen kann, weil er im Jahr 2008 verstorben ist. Mit diesem Wissen hat die HAZ-Journalisten Rinas in ihren Artikeln gehandelt. Sie hat auch in dem Wissen gehandelt, dass Kentler keine antragsberechtigten Angehörigen hinterlassen hat, die Strafanzeige gemäß § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) erstatten können. Ein solcher Journalismus ist besonders verwerflich. Wir rufen alle seriösen Journalisten/Innen der Online- und Printmedien, Radiosender und TV-Medien zum medialen Protest gegen die HAZ-Journalistin Jutta Rinas auf….



Verfasst am 16 Dezember 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim: Zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegen Welten

Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)

Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…



Verfasst am 15 Dezember 2025 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken: Verstorbener K13online-Webmaster Peter wäre am 16. Dezember 2025 erst 49 Jahre jung geworden

Im ewigen Gedenken: Verstorbener K13online-Webmaster Peter wäre am 16. Dezember 2025 erst 49 Jahre jung geworden

20 Jahre Freundschaft & Teamgeist verbindet: Erinnerungen aus den Jahren 2001 bis 2021 bleiben uns für immer im Gedächtnis erhalten

Am 16. Dezember 2025 wäre unser verstorbener Webmaster Peter 49 Jahr geworden. Aus dem Anlass seines Geburtstages erinnern wir an sein Lebenswerk. 20 Jahre Freundschaft & Teamgeist haben das gemeinsame Wirken geprägt. Begonnen hatten die Aktivitäten im Jahre 2001 in Trier, dann Hamburg, Unna und Pforzheim. Peter wanderte damals mit seinem Lebensgefährten nach Spanien an die Mittelmeerküste aus. Von dort aus nahm er die Tätigkeit als K13online-Webmasters weiterhin war. Er hatte auch das Girlloverforum(GLF) gebaut. Im Herbst 2018 hatte Dieter Gieseking ihn für einen Monat im Urlaub besucht. Unvergessene Erinnungen bleiben im Gedächtnis erhalten. Am 16. Juli 2021 kam von Peter die Nachricht, dass er in einem spanischen Krankenhaus liegt. Schon am 2. August kam eine weitere schlechte Nachricht: „Habe sehr aggressiven Tumor in der Lunge. Sie wollen am Liebsten morgen schon mit der Chemo anfangen. Es sieht nicht gut aus. Ich werde wohl bald tot sein. Ich wollte mich im Prinzip bei Dir verabschieden, falls ich DAS nicht überlebe. Es ist schwer auch für mich, dass zu verstehen. Die Diagnose ist heute gekommen. Es ist die höchste Stufe bei Krebs. Peter kommt in eine Spezial-Klinik nach Deutschland. Sein Gesundheitszustand verbessert sich etwas. Die Ärzte sprechen von einer Lebenserwartung zwischen drei und fünf Jahren. Peter muss plötzlich operiert werden. Am 1. September hatte er noch von seiner Mutter Besuch bekommen. Am Morgen nach der Operation war Peter am 4. September 2021 verstorben. Mit diesem Schock endete eine 20-jährige Freundschaft. K13online dankt seinem Webmaster für sein Lebenswerk im ewigen Gedenken. Im Rückblick haben wir einige Erinnerungen an unsere gemeinsame Lebenszeit veröffentlicht. Die deutsche Girllover- und Boylover Community kondolierte zur Urnenbeisetzung auf einem Friedhof in Norddeutschland. Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.