Verfasst am 10 November 2025 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundestag – öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Deutscher Bundestag - öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses: Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media gefordert

Ausgerechnet die GRÜNEN: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) fordert, eine Altersgrenze von mindestens 14 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages debattiert am heutigen Montag um 12 Uhr über eine Petition, die auf der Webseite des Bundestages 32.382 Mitzeichner erreicht hat: „Kinder- und Jugendmedienschutz – Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media“. Das Quorum liegt bei 30Tsd. Bei OpenPetition gibt es sogar 153.670 Online-Mitzeichner. Ausgerechnet die GRÜNEN in Niedersachsen fordern eine Altergrenze von mindestens 14 Jahre. Alle Social Media(WhatsApp & Facebook & Instagram & TikToc etc.) sollen eine Altersverifikation z.B. durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bei Kindern & Jugendlichen durchführen. Damit hat eine gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte begonnen, alle Kinder & Jugendlichen aus den sozialen Medien im Internet auszuschließen. Als Begründung wird der „Kinderschutz“ genannt. In der Tat: Das sogenannte Cybergrooming wäre dann nicht mehr möglich, weil es keine Kinder & Jugendlichen mehr in Social-Media gibt. Die Hannoverische Allgemeine Zeitung(HAZ) zitiert die Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne): „Wir müssen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ein möglichst stark geschütztes Leben zu haben – auch im Blick auf ihre mentale Gesundheit“. Der sogenannte „Kinderschutz“ hat damit ein Ausmaß & neuen Höhepunkt erreicht, der bisher kaum auf einen Widerstand stößt. Lediglich der Landesschülerrat warnt vor pauschalen Verboten, die an der Lebensrealität der Jugendlichen vorbei gingen, wie der Vorsitzende Matteo Feind betont. In der Schule sollten Schülerinnen und Schüler lieber Medienkompetenz erwerben. Es bleibt abzuwarten, ob es doch noch Proteste zu Gunsten von Kindern & Jugendlichen in den sozialen Medien geben wird…



Verfasst am 08 November 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Herbstkonferenz der Justizminister/innen 2025 -TOP II.01: KI-basierte Modelle(Tools) zur Herstellung fiktiver Kinder- und Jugendpornos soll strafbar werden

Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit: Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken

Bei der Herbstkonferenz der Justizminister/innen(Jumiko) 2025 wurde unter TOP II.01 beschlossen, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz prüfen soll, inwieweit zur Schließung von Strafbarkeitslücken der Umgang mit KI-basierten Tools zum Zweck der Herstellung kinder- oder jugendpornographischer Inhalte unter Strafe gestellt werden sollte. Die taz berichtet schon vor dem Beschluss der Jumiko. K13online kommentiert diesen Artikel wie folgt(u.a.): Bei einer Strafbarkeit von KI-Tools müssten alle Anbieter solcher Programme diese vom Markt nehmen. Wir gehen davon aus, dass dies zu massiven Protesten der Unternehmen führen wird. Denn solche Tools können technisch viel mehr, als nur Kinder- und Jugendpornos zu generieren. Darüber hinaus ist wissenschaftlich nicht erwiesen, dass KI-Darstellungen zu Kindesmissbrauch verleiten oder die Hemmschwelle senken. Im Gegenteil: Eine Straflosigkeit könnte dazu führen, dass sich die Konsumenten allein darauf beschränken. Eine auf Evidenz basierende Gesetzgebung verbietet eine Strafbarkeit. Es ist für ein Mainstream-Medium erstaunlich, dass der taz-Journalist Christian Rath auf die Kriminalisierung hinweist. Ebenso ist es erfreulich, dass Rath auf die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot hinweist. Nach unseren Kenntnissen hat ein Medium des Mainstreams erstmals publiziert, dass es eine solche Beschwerde beim BVerfG gibt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde es bei einer KI-Tool-Strafbarkeit ebenfalls zu einer Verfassungsbeschwerde kommen… 



Verfasst am 07 November 2025 von Dieter Gieseking     7 Kommentare

Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Frankreich: Online-Shop SHEIN hat über Drittanbieter Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild zum Kauf angeboten und soll gesperrt werden

Deutschland: Beim BVerfG sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB) anhängig * Entscheidung des BVerfG noch im Jahr 2025 erwartet

Beim chinesischen Online-Händler SHEIN, der in Frankreich/Paris ein stationäres Ladengeschäft eröffnet hat, konnten über Drittanbieter sogenannte Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gekauft werden. Die französische Regierung will den Internethändler vorläufig sperren lassen: „Wir werden komplett transparent sein“, hatte der Sprecher von Shein Frankreich, Quentin Ruffat, am Dienstag dem Radiosender RMC erklärt. Das Unternehmen sei bereit, die Namen der Käufer solcher Puppen offenzulegen, falls die Justiz dies verlange. Damit würde der Datenschutz von Käufern massiv verletzt werden. Die Einführ & der Besitz von solchen erotischen Kinderpuppen ist in Deutschland gemäß § 184l StGB strafbar. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind zwei Beschwerden gegen das Puppenverbot anhängig. Eine Entscheidung des BVerfG wird noch im Jahr 2025 erwartet. Frankreich fordert auch von der EU, gegen Shein tätig zu werden. Man wolle nicht, dass Produkte wie Puppen mit kinderpornografischem Charakter in Europa zum Verkauf angeboten würden. Auch ein europäisches Puppenverbot verstößt gegen EU-Recht und würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Beschwerden führen. K13online hat sich den externen Verfassungsbeschwerden „Gegen das Puppenverbot“ in Deutschland angeschlossen. Politische Aktivisten in Frankreich sollten ebenfalls Verfassungsbeschwerden einreichen….(Update 10. November 2025: Das BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Beschwerde voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.) 



Verfasst am 06 November 2025 von Dieter Gieseking     3 Kommentare

Kriminalität: Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) hat neue LÜGEN-KAMPAGNE gegen den verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler gestartet

Kriminalität: Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) hat neue LÜGEN-KAMPAGNE gegen den verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler gestartet

Kriminalität: Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener(§ 189 StGB) ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) hat eine neue LÜGEN-KAMPAGNE gegen den im Jahre 2008 verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler gestartet. Die Artikel & besonders die Podcasts verfolgen das abscheuliche und widerwärtige Ziel, dass zu Lebzeiten von Prof. Dr. Kentler gewonnene Ansehen nachhaltig zu verunglimpfen und zu schädigen. Die HAZ-Journalisten Jutta Rinas & Rolf Rosenstock bezeichnen den offen homosexuellen Kentler als Pädophilen und Missbrauchstäter. Eine solche Diffamierung & Verunglimpfung ist im höchsten Maße kriminell. Der Straftatbestand des § 189 StGB ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden.  Aus aktuellem Anlass fordern wir deshalb den Gesetzgeber zur Erweiterung des Straftatbestandes in § 189 StGB auf. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit solche Lügen-Kampagnen strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch presserechtlich zeugen die Artikel & Podcasts von krimineller Energie. Wir verurteilen den „Journalismus“ von Rinas & Rosenstock auf das Schärfste und rufen zum Protest an die HAZ sowie die Leibniz-Universität Hannover auf. Im Rückblick erinnern wir an den Vortrag von Dr. Teresa Nentwig an der Uni Hannover, woran K13online im Jahre 2018 teilgenommen hatte…



Verfasst am 05 November 2025 von Dieter Gieseking    

„Lieber tot als verwahrt“ von Romano Schäfer: Dialog & Diskussion bei der Buchlesung von Johanna Krapf in Sursee/Schweiz

"Lieber tot als verwahrt" von Romano Schäfer: Dialog & Diskussion bei der Buchlesung von Johanna Krapf in Sursee/Schweiz

Jetzt liegt ein Transkript der Diskussion(Ausschnitte) vor: Das interessierte Publikum stellte Fragen an Krapf, die wir hier auszugsweise zitieren

Die Autorin Johanna Krapf hatte am 17. Oktober 2025 in der Regionalbibliothek Sursee/Schweiz eine Buchlesung veranstaltet. Krapf laß aus dem Buch von Romano Schäfer „Lieber tot als verwahrt“. Der Verwahrte Schäfer konnte dieses Mal leider nicht per Video zugeschaltet werden, weil er sich zur Zeit in einer Reha-Maßnahme befindet. Eine solche Video-Schaltung hatte es jedoch früher schon gegeben. Nach der Buchlesung fand mit den Besuchern der Veranstaltung ein Dialog statt. Jetzt liegt ein Transkript (Ausschnitte) der Diskussion vor. Das interessierte Publikum stellte Fragen an Krapf, die wir hier auszugsweise zitieren: Wie kann es sein, dass Romano Schäfer verwahrt ist, während viel gefährlichere Täter freikommen? Wie kommt es zum Titel «Lieber Tod als verwahrt»? Ich habe nicht das Gefühl, dass Romano Schäfer keinen Kampfgeist, keine Lust zu leben mehr hat. Wie kommt es dazu, dass jemand pädophil ist? Was würde Romano Schäfer machen, wenn er freikäme? Sind alle Kinder, die einen Missbrauch erlitten haben, traumatisiert? Lesen Sie weitere Fragen & Diskussionsbeiträge mit einem Klick auf weiterlesen. K13online begrüßt solche Buchlesungen zum gesamten Themenkomplex und fördert solche Projekte nach unseren Möglichkeiten. Ende August dieses Jahres gab es am Vierwaldstättersee in der Schweiz ein persönliches Treffen zwischen Johanna Krapf & Dieter Gieseking. Für das Frühjahr 2026 planen wir einen Besuch des Verwahrten Romano Schäfer in der Schweiz…



Verfasst am 05 November 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

ALLE distanzieren sich von Dragqueen Jurassica Parka: Berliner Queerbeauftragter Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Rechtsaußen-Journalist Julian Reichelt(NiUS)

Verlogener geht es nicht mehr: Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden

Wie eine „heiße Kartoffel“ hat die gesamte queere Community & der heterosexuelle Mainstream die Dragqueen Jurassica Parka fallengelassen und alle distanzieren sich von früheren Kooperationen. Das rechtspopulistische Medium NiUS instrumentalisiert Parka für ihre Zwecke. Der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano erwirkt Einstweilige Verfügung gegen den Rechtsaußen-Journalisten Julian Reichelt(NiUS). Der NiUS-Journalist Jens Winter schreibt in einem Artikel sogar: „Nun nominierte er ein Projekt mit einem verurteilten Pädophilen für einen Preis“.  Weder die Verurteilung von Parka wegen Kinderpornos aus dem Jahre 2023 noch der aktuelle Verdacht sind Beweise dafür, dass die Dragqueen pädophil ist. Die gemeinnützige Organisation HateAid  engagiert sich auf gesellschaftlicher wie politischer Ebene gegen digitale Gewalt. Anstatt sich auf die Seite von Parka zu schlagen, positioniert sich HateAid in einer Stellungnahme wie folgt: „Gleichzeitig lehnen wir jegliche Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ab und warnen davor, die Vorwürfe gegen Mario O. zu instrumentalisieren, um Hass und Gewalt gegen queere Menschen zu schüren.“ Verlogener geht es nicht mehr. Im Klartext bedeutet dies, dass weder Parka noch andere von Kinderporno-Verfahren Betroffene, von HateAid gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt werden. Damit erklärt HateAid alle von dieser Deliktsart Betroffene zum Freiwild. K13online verurteilt eine solche Ausgrenzung auf das Schärfste und bietet gleichzeitig allen Betroffenen Hilfestellungen & Unterstützungen an…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.