Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen: Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat
Das Landgericht Bochum hat nach einer erfolgreichen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) das Strafmaß gegen den Ex-Vize-Bürgermeister Daniel Wolski(SPD) lediglich um drei Monate reduziert. Das neue Urteil von drei Jahren & drei Monaten Freiheitsstrafe ist (noch) nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kann für seinen Mandanten Wolski erneut Revision beim BGH einlegen. Denn laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien hat das Landgericht wieder nicht berücksichtigt, dass es eine Strafrechtsänderung gegeben hat. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Bochumer Landgericht hat in seinem Urteil lediglich berücksichtigt, dass Wolksi in U-Haft 40 Therapiesitzungen absolviert hat. Bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Ex-Lokalpolitiker befindet sich bereits seit Ende Oktober 2023 in U-Haft, die auf eine rechtskräftige Freiheitsstrafe angerechnet wird. Bei einer erneuten und erfolgreichen Revision könnte es zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kommen. Die Verteidigung hat einen Monat Zeit, um erneut gegen das Urteil Revision beim BGH einzulegen. Dies wird sicherlich von der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichtes abhängen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 11.12.2025: Erneut Revision eingelegt)
Das Urteil des Bochumer Landgerichts fällt drei Monate milder aus als das Urteil vor eineinhalb Jahren. Vor allem, weil sich Daniel Wolski nach Angaben des Bochumer Landgerichts mittlerweile in therapeutische Behandlung begeben habe. Insgesamt habe der ehemalige Lokalpolitiker 40 Therapiesitzungen absolviert, so ein Sprecher des Bochumer Landgerichts.
Wegen sexuellen Missbrauchs und den Besitz kinderpornographischen Materials war der frühere SPD-Politiker bereits im Mai dieses Jahres verurteilt worden- zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Bei der Revision ging es jetzt um die Höhe der Strafe. Wolskis Verteidiger hatten auf Bewährung plädiert. Dabei gingen die Richter nicht mit, reduzierten die Haft lediglich um drei Monate.
Es besteht jedoch erneut die Möglichkeit einer Revision. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.



Daniel Wolski wehrt sich weiter gegen den Gang ins Gefängnis. Auch gegen das korrigierte Urteil hat Lünens Ex-Vizebürgermeister kurz vor Fristende Revision eingelegt.
https://www.ruhrnachrichten.de/luenen/daniel-wolski-luenen-ex-vizebuergermeister-revision-sexueller-missbrauch-gefaengnisstrafe-bochum-w1118761-2001904358
(Bezahlschranke)
Der Artikelinhalt liegt uns jedoch vor.