Warten auf die Freiheit: Die Reststrafe von „Ludwig“ im regulären Strafvollzug endet am 8. Oktober 2026, jedoch könnte eine Entlassung auch schon früher erfolgen
Die erste Kontaktaufnahme von „Ludwig“ mit K13online war im Juni 2024. Er hatte im Schmierblatt BILD einen Artikel über den Inhaber dieses Weblogs gelesen. Im Laufe der Monate entwickelte sich eine intensive Brieffreundschaft. „Ludwig“ schickte eine Vielzahl von früheren Urteilen & Gutachten und aktuelle Dokumente. Während der Zeit im damaligen Maßregelvollzug einer Anstalt hatte er eine „Briefvermittlung unter Ausgegrenzten(BuG)“ aufgebaut & organisiert, die von 3.397 Menschen genutzt wurde. Auch nach seiner Freilassung will er dieses Hilfsangebot fortführen. Einem Online-Radio gab er mit seinem Pseudonym „Ludwig“ ein Interview. In der damaligen Anstalt war er Redakteur einer Insassenzeitschrift. Im Januar 2025 bekam er dort Besuch vom Inhaber dieses Weblogs Dieter Gieseking. Mit Beschluss eines OLG wurde der Maßregelvollzug am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Für die Reststrafe wurde er in eine JVA verlegt, wo ihn ein anderes K13-Mitglied besucht hatte. Alle zwei Wochen finden Telefongespräche statt. „Ludwig“ arbeitet in der JVA in der Bücherrei. Gegenwärtig sind noch zwei anwaltliche Beschwerden bei Gericht anhängig, worüber noch nicht entschieden wurde. Bei positiven Entscheidungen könnte „Ludwig“ auch schon vor der Endstrafe 10/26 in die Freiheit entlassen werden. K13online hat im Rahmen der privaten Gefangenhilfe an alle in Deutschland, der Schweiz und den USA im Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug Einsitzende Weihnachtskarten verschickt. Bis zu den Weihnachtstagen werden wir alle Weihnachtsgrüße veröffentlichen…



K13online: Aktueller Hinweis
Die Staatsanwaltschaft(Sta) hat bei Gericht einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt. Diesem Antrag wird natürlich anwaltlich widersprochen werden. Die schriftliche Begründung der Sta liegt uns gegenwärtig noch nicht vor.
Durch diesen Antrag ist mit Stand von heute eine vorzeitige Entlassung vor dem Endstrafetermin nicht mehr möglich. Die Entscheidung des Gerichtes muss abgewartet werden. Gegen einen negativen Beschluss kann Rechtsmittel eingelegt werden. Diese Verfahren können sich über viele Monate hinziehen.
Zur gegebenen Zeit werden wir in einem Folge-News weiter berichten…