Schwerwiegende Verstöße gegen den Pressekodex Ziffer 1 + 2 + 12: Wir rufen alle seriösen Journalisten/Innen der Online- und Printmedien, Radiosender und TV-Medien zum medialen Protest auf
Die HAZ-Journalistin Jutta Rinas hat in mehreren Artikeln & Podcasts wiederholt falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die schwerwiegende Verstöße gegen den Presskodox des Deutschen Presserates darstellen. Der Inhaber dieses Weblogs(Dieter Gieseking) hat seine Beschwerde nun ausführlich begründet. Darin wird nachweislich festgestellt, das der Universitätsprofessor Dr. Helmut Kentler kein Missbrauchstäter war. Er war auch kein Pädophiler/Pädosexueller, wie von Rinas behauptet wird, sondern offen homosexuell. Die ausführliche Begründung finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Zu diesem HAZ-Medien-Skandal veröffentlichen wir auch eine Pressemitteilung, die sich an alle seriösen Mainstream-Medien richtet: Besonders schwerwiegend ist die Tatsache, dass sich Prof. Dr. Kentler gegen diese Falschdarstellungen nicht mehr zur Wehr setzen kann, weil er im Jahr 2008 verstorben ist. Mit diesem Wissen hat die HAZ-Journalisten Rinas in ihren Artikeln gehandelt. Sie hat auch in dem Wissen gehandelt, dass Kentler keine antragsberechtigten Angehörigen hinterlassen hat, die Strafanzeige gemäß § 189 StGB(Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) erstatten können. Ein solcher Journalismus ist besonders verwerflich. Wir rufen alle seriösen Journalisten/Innen der Online- und Printmedien, Radiosender und TV-Medien zum medialen Protest gegen die HAZ-Journalistin Jutta Rinas auf….




Hallo Dieter, hier auch einmal ein Video vom öffentlich rechtlichen Rundfunk der auch wieder gegen den Pressekodex verstößt (Ziffer 12.1). Hier wird so getan als wäre klar das die Täter alle pädophil sind. Das stimmt nicht und diese Erwähnung verstößt daher gegen den Kodex.
Wäre cool wenn du das mit in das laufende Verfahren vor dem Presserat aufnimmst:
https://www.youtube.comxxxxx
K13online Anmerkungen
Der Link nach YouTube bzw. dem Sendebeitrag von ZAPP/NDR wurde entfernt. Der Inhalt war hier jedoch schon bekannt. Dennoch vielen Dank für den Hinweis, denn wir können nicht immer alles wissen.
Für Beschwerden bei TV-Sendungen bzw. Mediatheken bei YouTube & Hörfunksendungen etc… ist nicht der Deutsche Presserat zuständig, sondern der jeweilige Rundfunkrat. Der Pressekodex des Presserates ist also lediglich für Print- bzw. deren Onlinemedien gültig.
Die Pressefreiheit ist bekanntlich im Grundgesetz verankert. Deshalb müssen schon ganz gravierende Falschdarstellungen bzw. falsche Tatsachenbehauptungen vorliegen, um eine Berichterstattung beim Presserat oder Rundfunkrat zu rügen. Einen solchen Verstoß können wir bei ZAPP/NDR nicht erkennen. Scharfe Kritik ist natürlich möglich und auch notwendig. Bei YouTube kann man entsprechende Kommentare posten….