Staatsanwältin Landau fordert für Mutter zweier Kleinkinder Freiheitsstrafe von vier Jahren: Emotionales Plädoyer von Verteidiger Joachim Lederle zeigt Empathie für seine Mandantin(Roma)
Sie machte Fotos & Videos von ihren Kindern in allen Lebensbereichen. In ihrem Schlusswort sagte die Mutter von zwei Kleinkindern vor dem Landgericht in Pforzheim: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!“ Zuvor gab es ein Gutachten, welches für die Mutter positiv ausgefallen war. Jedoch hatte die Staatsanwältin Landau auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert. Der Verteidiger Lederle bat in seinem emotionalen Plädoyer um Prüfung eines straflosen Verbotsirrtums. Im Falle einer Verurteilung forderte er eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse. K13online Kommentar: Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen. Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden…
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht in Pforzheim
Zum Beginn des 3. Verhandlungstages sagten zwei Zeugen von der Kripo aus, die die Asservate ausgewertet hatten. Neben Hunderten von Bild- und Videoaufnahmen, die strafrechtlich nicht relavant waren, fanden die Beamtinnen in sechs angeklagten Fällen auch Darstellungen, die Kinderpornos sein sollen. In einem WhatsApp-Chat mit vier Teilnehmern wurden einige davon auch an den Ehemann versand. Sogar der BPA und ein Flugticket war dabei. Auf zwei Bildschirmen wurden u.a. auch die Smartphones und Chatverläufe gezeigt. Von den Videos wurden in Audiodateien der Ton von rumänischer in die deutsche Sprache vorgeführt. Man hörte lautes Lachen usw.. Im Anschluss wurde die Sitzung unterbrochen.
Vorsitzende Richterin Schick: Kein Eintrag im Bundeszentralregister(BZR). Führungsbericht der JVA Bühl, wo die Mutter seit sieben Monaten in U-Haft ist: Verhalten anstandslos, arbeitet zuverlässig, hat Telefonkontakte und Besuche gehabt. Die Haftverhältnisse sind gut.
Mutter: Ich kannte solche Gesetze nicht. Es sind meine Kinder aus eigenem Blut.
Das psychologische Gutachten wird vorgetragen(u.a.)
Die Mutter kommt aus Rumänien und gehört der Bevölkerungsgruppe der Roma an. Die Mutter hat einen damals 3-jährigen Sohne und eine 2-jährige Tochter. Sie macht sich große Sorgen um Ihre Kinder. Psychische Störungen liegen in keiner Art & Weise vor. Das Verhältnis zu ihren Kindern bewegt sich auf kindlicher Ebene. Es soll Ihr an Distanz zu ihren Kindern fehlen. Die Mutter habe nicht die Absicht gehabt, durch Berührungen ihre Kinder sexuell zu missbrauchen. Richterin Schick fragt nach, ob die Mutter erkannt hat, dass Sie sich in Deutschland strafbar gemacht hat: Im Kulturkreis der Roma ist es völlig normal, wenn Eltern mit ihren Kindern liebevoll, zärtlich und gefühlvoll umgehen, wobei die Genitalien nicht ausgeschlossen werden. Die Mutter habe jetzt verstanden, dass dies in Deutschland verboten ist. Vorher wußte die Mutter dies jedoch nicht.
Die Beweisaufnahme wird abgeschlossen. Fortsetzung der Verhandlung um 13 Uhr. Das Gericht tritt erneut in die Beweisaufnahme ein. Richterin Schick: Es kommt auch die Beihilfe gemäß § 176 ff. StGB in Betracht. Ende der Beweisaufnahme.
Das Plädoyer der Staatsanwältin Landau
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich alle Anklagepunkt bestätigt haben. Alle Bilder & Videos wurden von der Mutter angefertigt, was sie auch bestätigt hat. Die sechs inkriminierten Aufnahmen hätten keinen medizinischen Hintergrund und würden auch nicht auf familiäre Nähe schließen. Der rumänische Kulturkreis sei nach deutschen Gesetzen nicht relevant. Es läge auch kein Verbotsirrtum vor. Es wurde zwar kein Zwang/Gewalt angewendet, aber die Mutter hätte ihre Schutzrolle nicht wahrgenommen. Das Alter der Kinder liegt weit unter der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren. Für die sechs Einzeltaten fordert Sie: 9 Monate + ein Jahr & drei Monate + 6 Monate + 9 Monate + ein Jahr & ein Monat + 9 Monate. Daraus ergibt sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, die von der Staatsanwältin beantragt wurde.
Das Plädoyer des Verteidigers Joachim Lederle
Rein rechtlich will Lederle der Staatsanwältin nicht widersprechen. Jedoch hält er ein sehr emotionales Plädoyer mit viel Empathie für seine Mandantin. Die Mutter liebt ihre Kinder über alles. In anderen Völkern & Kulturkeisen & bei den Romas sei das Verhalten der Mutter nicht verboten, sondern völlig normal. Von den Eltern wird alles nicht als sexuelle Handlung angesehen. Das Landgericht möge den Verbotsirrtum prüfen. Aber auch bei der Strafzumessung müsste in allen Fällen von der Mindeststrafe ausgegangen werden. Die Mutter hätte beim Filmen nicht nachgedacht und es gibt keinen Vorsatz. Der Verteidiger forderte im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden müsse.
Schlusswort der Mutter unter Tränen
„Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an und entschuldige mich. Ich würde alles für meine Kinder tun. Lieber würde ich ohne meine Kinder sterben…!!!
K13online Kommentar
Der Sachverhalt ist ein Präzedentsfall für den Bundesgerichtshof(BGH). Bei einer Verurteilung müsste der BGH prüfen, ob ein strafloser Verbotsirrtum vorliegt oder ein vermeidbarer Verbotsirrtum, der strafbar wäre. Der BGH müsste sich mit der Rechtsfrage beschäftigen, ob der Kontext eines kulturellen Hintergrundes bei strafrechtlichen Bewertung in Deutschland eine Rolle spielt. Die Mutter wußte nicht, dass ihre Handlungen strafbar sein sollen. Von einem Vorsatz kann überhaupt keine Rede sein. Die Verteidigung sollte bei einer Verurteilung auf jeden Fall Revision beim BGH einlegen.
Für Staatsanwältin Landau hatte sich der angeklagte Sachverhalt „vollumfänglich bestätigt“. Die Frau habe erhebliche sexuelle Handlungen geduldet und gefilmt, auch wenn sie damit keine Pornografie habe herstellen wollen und sie die Bilder niemandem zur Verfügung gestellt habe. Gewalt habe nicht stattgefunden, auch seien die insgesamt sechs Taten schon länger her; sie datieren von 2023 bis 2024. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Gedankenlos gefilmt
Verteidiger Joachim Lederle wies nochmals darauf hin, dass bei zahlreichen Naturvölkern ein anderes Verhältnis zum Körper bestehe. Seine Mandantin habe einfach „alles gefilmt und fotografiert – vom Naseputzen, bis zum Gang aufs Töpfchen. Die Frau habe gedankenlos gefilmt, getan aber habe sie selbst nichts. Sie habe nichts Böses gewollt, sie liebe ihre Kinder. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, die zur Bewährung auszusetzen sei.
Das Urteil soll am Mittwoch, 17. Dezember, um 10.30 Uhr verkündet werden.
Mutter zeigt tränenreich Reue
Positiv würdigte die Staatsanwältin, dass die Angeklagte geständig gewesen sei und Reue gezeigt habe. Das kam nicht zuletzt in ihrem Schlusswort zum Ausdruck. Sie wolle lieber sterben, als ohne ihre Kinder zu leben, sagte sie unter Tränen. Der rechtlichen Würdigung der Staatsanwältin wollte Verteidiger Joachim Lederle „gar nicht so arg widersprechen“. Er bat das Gericht um eine maximale Freiheitstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Hauptverantwortliche für die Taten sei schließlich der Vater.In seinem fast 45 Minuten langen Plädoyer wiederholte der Rechtsanwalt immer wieder, dass man bei der Bewertung der Tat den soziokulturellen Hintergrund der Familie berücksichtigen müsse. Bei den Roma sei es durchaus üblich, selbst Kleinkinder mit Küssen an Körperteilen zu überhäufen, die in Deutschland absolut tabu seien. Seine Mandantin habe nie eine sexuelle Absicht bei den Videos verfolgt. Bei einigen Naturvölkern sei es eben Brauch, den Penis des Nachwuchses mit dem Mund zu reinigen. Die Angeklagte hätte allerdings wissen müssen, dass ein derartiges Handeln mit den deutschen Gesetzen nicht in Einklang zu bringen und gesetzwidrig sei.
https://bnn.de/pforzheim/mutter-soll-schweren-missbrauch-gefilmt-haben-anklage-fordert-haftstrafe



„3 Jahre liegt weit unterhalb der Schutzaltersgrenze von 14.“ Wow.
Hat die Staatsanwältin das alleine herausgefunden oder hat sie einen externen Gutachter vom Lehrstuhl für Mathematik herangezogen?
K13online Anmerkungen
Die Staatsanwältin hat in der Frage des Alters der Kinder so agumentiert, wie SIE es in anderen Kinderporno-Verfahren auch tun würde, wenn die Angeklagten wissentlich der Strafbarkeit Kinderpornos herstellen. Das Gleiche gilt für § 176 ff StGB. Dieser Fall der Mutter ist aber mit solchen Verfahren nicht vergleichbar. Sie war sich nicht bewußt, dass ihre Aufnahmen Kinderpornos sein sollen. DAS hat sogar die Staatsanwältin erkannt. Die Gutachterin und der Verteidiger sowieso. Neben dem Verbotsirrtum fehlt auch der strafrechtlich notwendige Vorsatz.
Bei der heutigen Urteilsverkündung werden wir erfahren, ob das Landgericht der Staatsanwaltschaft folgt oder der Verteidigung…
Bin gespannt, danke für die Berichterstattung.
Dieses Land hat sich von aller fairnes verabschiedet.
Ich finde dieses Land und seine Leute mittlerweile in aller Hinsicht ätzend und zum kotzen!
Ich empfinde fremdscham. Wegen nix 7 Monate in U-Haft.
Das ekelhafte geschwurbel das wir ein freies Land, Demokratie, blblbla wären kann ich nicht mehr hören!
Den Mist erträgt kein Mensch der eine funktionierende Gehirnzelle besitzt.
Ich denke in Deutschland wird ein Bürgerkrieg entstehen