Verfasst am 15 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

Im ewigen Gedenken zum 4. Todestag: Boylover-Aktivist Lotterbube(Lothar) verstarb am 15. Juni 2020

Im ewigen Gedenken zum 4. Todestag: Boylover-Aktivist Lotterbube(Lothar) verstarb am 15. Juni 2020

Die Kindersexualität wird heutzutage zur Volkspsychose: Das Leben eines Boylovers hat Höhen & Tiefen, aber wenn die Zeit endet, dann beginnt die Ewigkeit

Der in der Pädophilenszene im Deutschen Jungsforum, der Beratungsstelle ARCADOS, dem Weblog „Tinjos“ und bei K13online bekannte Boylover-Aktivist „Lotterbube(Lothar)“ war am 15. Juni 2020 verstorben. Wir erinnern an seinem 4. Todestag 2024 an sein Lebenswerk. Lothar hatte vielen Pädophilen Hilfe zur Selbsthilfe angeboten. Er war auch Co-Autor des Buches „Loakoon mit Handtüchern“, worin zwei Kurzgeschichten von Ihm gedruckt wurden. Bei einer Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) gab es im Jahre 2011 ein persönliches Treffen mit K13online(Dieter Gieseking) in Mainz. Im Jahre 2016 gab es eine Brieffreundschaft in die JVA Weinheim, wo Lothar wegen einvernehmlicher Sexualität mit seinem Enkelkind inhaftiert war. Ein solcher Freiheitsentzug hatte psychische Schäden an Geist & Seele hinterlassen. Während der Zeit in Weinheim hatte Lothar bei einer TV-Reportage mitgewirkt. Ein Mainstream-Medium schrieb damals zum Prozess: „Meine Engelkinder haben mir gegenüber nie einen Vorwurf gemacht. Die Kindersexualität wird heutzutage zur Volkspsychose“. Wie Recht ER damit hatte! Wir gedenken Lothar in ewiger Erinnerung: Wenn die Zeit endet, beginnt die Ewigkeit…  



Verfasst am 14 Juni 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Alle 16 Bundesländer stimmen Senkung der Mindeststrafen zu: Bundesrat billigt Rücknahme der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos)

Wie es weitergeht: Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

Innerhalb von nur einer Minute hat der Bundesrat – und damit alle 16 Bundesländer – der Rückgängigmachung der verfassungswidrigen Gesetzesverschärfung im § 184b StGB(Kinderpornos) aus dem Jahre 2021 hinsichtlich der Mindeststrafen zugestimmt. Wortmeldungen gab es keine. Eine Aussprache fand nicht statt. Auch der Bundesrat hatte im Jahre 2021 der Gesetzesverschärfung, die gegen das Übermaßverbot im Grundgesetz verstoßen hatte, zugestimmt. Diese verfassungswidrige Zustimmung sollte heute bei der Rücknahme nicht debattiert werden. Damit lässt auch der Bundesrat eine Endschuldigung bei den Tausenden von Gesetzes- und Justizopfern vermissen. Politische Fehler einzugestehen, ist nicht die Stärke des Gesetzgebers, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Es steht außer Frage, dass solche Fehlentscheidungen im Sexualstrafrecht das Vertrauen in den Rechtstaat schweren Schaden zufügt. Auch der Bundespräsident hatte damals ein verfassungswidriges Gesetz unterschrieben. Seine kommende Unterzeichnung des reformierten § 184b StGB wird kommentarlos und lautlos von statten gehen. Ebenso wird es bei der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt und dem damit verbundenen Inkrafttreten kein großes Aufsehen geben. Still und leise wird das UNRECHT der letzten drei Jahre ignoriert werden. Von den Mainstream-Medien ist ebenfalls kein Medienrummel zu erwarten, wie es 2021 bei der Strafverschärfung gewesen war. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) noch nicht über die Vielzahl von Normenkontrollverfahren der Amtsgerichte entschieden. Erklärt das BVerfG den früheren § 184b StGB für verfassungswidrig und für nichtig, müssen alle Urteile ab dem 1. Juli 2021 aufgehoben werden. Bei noch laufenden Gerichtverfahren, die von den Richtern ausgesetzt wurden, können demnächst die Verhandlungen fortsetzen und nach neuer Rechtslage Urteile gesprochen werden. Dabei sind wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Hauptverhandlungen möglich. K13online wird als eines der ganz wenigen Medien darüber berichten….



Verfasst am 13 Juni 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

2. Pforzheimer CSD 2024 am 15. Juni: Deshalb lautet unser Motto für den diesjährigen CSD „Pforzheim stellt sich que(e)r“

2. Pforzheimer CSD 2024 am 15. Juni: Deshalb lautet unser Motto für den diesjährigen CSD „Pforzheim stellt sich que(e)r“

Rückblick auf den 1. Pforzheimer CSD 2023:  K13online LIVE dabei & SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast bei Video-Konferenz

Die Veranstalter rufen in Pforzheim zum 2. CSD auf. Das Motto für den diesjährigen CSD lautet „Pforzheim stellt sich que(e)r“. Wir haben uns bewusst für diese Wortspielerei entschieden, denn auch in Pforzheim ist die gesellschaftliche Bewegung nach Rechts deutlich zu spüren. Faschistische Gruppierungen demonstrieren in der Stadt, Berichte von Übergriffen häufen sich. Wir werden ihnen die Straßen nicht einfach so überlassen. Wir stellen uns QUEER! Unser Selbstverständnis von queer bedeutet immer antifaschistisch zu sein und sich sichtbar gegen jegliche Diskriminierung zu stellen. K13online hatte auch über den 1. CSD im Jahre 2023 berichtet. Auch waren wir bei einer Video-Konferenz mit der SPD-Bundestagsabgeordeten Katja Mast LIVE dabei gewesen. Die damaligen Online-News sind aufgrund der kriminellen Offlinestellung der K13online-Webseiten durch den Ex-Webhoster GoDaddy nicht mehr im Internet verfügbar. Auch daraus wird deutlich, in welchem Zeitgeist wir leben. Die freie Meinungs- und Pressefreiheit wurde massiv eingeschränkt. Dennoch liegen ein großer Teil das früheren News ausgedruckt als Printversionen vor, die wir in das neue Weblog einbinden können. In diesem Jahr wird es erstmals einen CSD-Umzug(Fußgruppen) durch die Goldstadt Pforzheim geben. K13online wird wieder zur journalistischen Berichterstattung LIVE dabei sein und mit einer Bildergalerie über die CSD-Veranstaltungen berichten. 



Verfasst am 11 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

Kommunalwahlen Baden-Württemberg: AfD erobert Gemeinderat und wird stärkste Partei in Pforzheim

Kommunalwahlen Baden-Württemberg: AfD erobert Gemeinderat und wird stärkste Partei in Pforzheim

STOPPT die AfD(22%): CDU(20,8%) + SPD(8,7%) + FDP(7,3%) + Grüne Liste(4,9%) + GRÜNE(6,0%) + UB(3,4%) sowie 11 weitere Gemeinderatsmitglieder anderer Parteien & Wählergemeinschaften müssen ein breites Bündnis gegen RECHTS bilden

Im Pforzheimer Gemeinderat werden in den nächsten fünf Jahren 17 verschiedene Parteien & Wählergemeinschaften vertreten sein. Die CDU ist nicht mehr die stärkste Kraft, sondern muss diese politische Rolle an die AfD abtreten. Dadurch, dass die SPD nur vier Ratsmitglieder erhalten hat, wurde der von Dieter Gieseking privat favorisierte Kandidant nicht in den Gemeinderat gewählt. Ebenso bei den GRÜNEN, die nur zwei Ratsmitglieder erhalten haben. Die AfD stellt neun und die CDU stellt acht Ratsmitglieder(von 40). Die Vielzahl der anderen Parteien und insbesondere die zahlreichen Wählergemeinschaften erhalten jeweils ein oder zwei Ratsmitglieder. In der Kommunalpolitik im Gemeinderat spielt die Pädophilie-Thematik zwar keine Rolle. Gesellschaftspolitisch hat der Wahlsieg der AfD in der Stadt Pforzheim dennoch eine erhebliche Relevanz. Die Zivilgesellschaft muss sich mit den Vereinen, Verbänden und Kirchen etc. deutlich von der AfD-Wählerschaft abgrenzen. Ebenso die 78% der Mitglieder im neuen Gemeinderat. Es wird sich zeigen, ob die sogenannte „Brandmauer“ diesen Herausforderungen standhhält. Die 22% AfD-Wähler/Innen tragen jedenfalls nicht zur gesellschaftlichen Vielfalt in der Stadt Pforzheim bei. Ein breites Bündnis gegen RECHTS muss die Antwort auf Ausgrenzung, Hass & Hetze sein. Auch dann, wenn K13online(Dieter Gieseking) davon nicht direkt betroffen ist. Alle sexuellen Minderheiten, einschließlich der Pädophilen/Pädosexuellen, bedürften Schutz vor Diskriminierung, Angriffen und Verfolgung… 



Verfasst am 10 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

Europawahl 2024: Gefährlicher Rechtsruck in Deutschland & im neuen EU-Parlament – STOPPT die AfD

Europawahl 2024: Gefährlicher Rechtsruck in Deutschland & im neuen EU-Parlament - STOPPT die AfD

Piratenpartei nicht mehr im EU-Parlament vertreten * Mein Herz schlägt gegen Rechts: Pforzheim-Buckenberg bleibt mit 41,2 % Hochburg der AfD

Die Europawahl hat in Deutschland & im EU-Parlament zu einem gefährlichen Rechtsruck geführt. Alle demokratischen Parteien sind zu einem Bündnis gegen Rechtspopulismus aufgerufen. Die Piratenpartei wird nicht mehr im EU-Parlament vertreten sein. Die Wahlergebnisse der AfD in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo im Herbst die Landtagswahlen stattfinden, stellen die CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE und BSW vor sehr große Herausforderungen. In der Stadt Pforzheim, dem Sitz von K13online, konnte die AfD 23,2 % der Wähler/Innen erreichen. Im Stadtteil Buckenberg, einer Hochburg der hiesigen AfD, haben sogar 41,2 % diese rechtspopulistische Partei gewählt. In den dortigen Wohnsiedlungen wohnen überwiegend Russland-Deutsche. Im Januar 2024 gab es in der Pforzheimer Innenstadt eine große Demo gegen Rechts & AfD. Zu einem politischen Wandel hat diese Demo innerhalb der Pforzheimer Bevölkerung offensichtlich nicht geführt. Die Pforzheimer Bürger/Innen sind tief gespalten. Weitere Demos sind notwendig. Am 15. Juni findet der 2. CSD statt. Das Endergebnis der Kommunalwahlen liegt noch nicht vor. Ein weiteres News folgt…



Verfasst am 08 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 – TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Deutscher Bundesrat am 14. Juni 2024 - TOP 1: Reformierter § 184b StGB(Kinderporno) wird Länderkammer passieren

Bundespräsident vor der Unterzeichnung des neuen Kinderporno § 184b StGB: Das Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat wird auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni 2024 den reformierten Kinderporno § 184b StGB passieren lassen. Die Tagesordnung wurde heute veröffentlicht. TOP 1: 228/24 – Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Die seit knapp drei Jahren angewandte Mindesstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe(Verbrechen) wird zum Vergehen auf sechs Monate bzw. drei Monate gesenkt. Damit sich wieder Verfahrenseinstellungen und Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung möglich. Unabhängig davon laufen die Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiter. K13online wird erneut beim BVerfG über den aktuellen Stand der Verfahren anfragen und in News berichten. Nach dem Bundesrat wird das neue Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Dieser Termin steht noch nicht fest. Ebenso wurde die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch nicht bekannt. Der neue § 184b StGB tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. Das verfassungswidrige Gesetz jährt sich am 1. Juli 2024 zum 3. Mal. Sind die neuen Mindeststrafen in Kraft getreten, dann können alle bisher ausgesetzen Gerichtverfahren fortgesetzt werden. K13online wird auch bei all den Amtsgerichten über diese aktuellen Verfahren anfragen, die dem BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit vorgelegt wurden….



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.