Verfasst am 27 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage „Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden“ bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU „Täter“ ohne „Opfer“ muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  



Verfasst am 20 Juni 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus. Die oder der Beauftragte soll künftig vom Bundestag gewählt werden und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten – laut Gesetzentwurf einmal pro Legislaturperiode. Neu entstehen soll daneben ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen. Auf solche Forschungsergebnisse/Studien wird gewartet. Daneben wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern bundeseinheitliche Informationen und Medienangebote zur Prävention zu entwickeln, um zum Beispiel Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Die Bundeszentrale soll außerdem Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, bei Schutzkonzepten unterstützen. Alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Damit sollen Pädophile frühzeitig erkannt und in der Folge von der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden. ALLES passiert im Namen des „Kinderschutzes“ und gegen Pädophile/Pädosexuelle…



Verfasst am 18 Mai 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB:  Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…



Verfasst am 30 April 2024 von Dieter Gieseking     24 Kommentare

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Neustart von K13online am 1. Mai 2024(Update)

Liebe Besucher/innen!

Hier entsteht die neue Internetpräsenz(Weblog) von K13online.

In diesem Ersten Blogeintrag finden Sie auch die Hintergründe und aktuelle Verfahren gegen unseren Ex-Webhoster GoDaddy. In den Kommentaren können Sie ihre Meinungen äußern, die jedoch vor der Freischaltung von uns geprüft werden. Am 15. Mai 2024 wurden die altbekannten Webseiten in einem neuen Online-Archiv(4/2003 – 8/2019) ins Internet gestellt. Den Besuchern/Innen des neuen K13online-Weblogs möchten wir deshalb sehr empfehlen, dieses Online-Archiv zu besuchen. Dort können Sie zum gesamten Themenkomplex recherchieren und sich allumfassend informieren….

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.