Verfasst am 06 August 2024 von Dieter Gieseking    

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Missbrauchshysterie mit Pädo-Keule: Locken die Karlsruher Wasserspiele auch Pädophile an?

Bernadette Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”

Die Missbrauchshysterie hat wieder neue Höhepunkte erreicht. Eine Leserin(Bernadette Rupp) der Badischen Neusten Nachrichten(bnn) berichtet von ihren Erlebnissen bei den Wasserspielen auf dem Markplatz in Karlsruhe. Der bnn-Journalist Arne Oest hat im Sommerloch nix besseres zu tun, um daraus einen Artikel zu machen. Er zitiert Rupp: “Mit der Zeit kamen immer wieder ältere Männer und haben das feuchte Treiben beobachtet und sogar mit dem Handy gefilmt”. Nun will Sie den unsittlichen Platz meiden. Die Kids sollten doch lieber ins Planschbecken eines Schwimmbades gehen. Nun ist es aber so, dass Pädophile gerade in Freibädern massenweise unterwegs sind. Der bnn-Journalist Oest stellt tatsächlich die Frage, ob man Warnschilder aufstellen sollte. Was sagt die Polizei dazu?: Das Fotografieren von spielenden, leicht bekleideten Kindern stellt in der Regel keine Straftat dar. Wenn die Bilder ganz oder teilweise unbekleidete Kinder in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen“, könnte eine Straftat nach Artikel 184b Strafgesetzbuch vorliegen. Der Fotograf muss also peinlich genau darauf achten, in welchem Moment er sein Fotos macht. Der Gesetzgeber macht dabei keinen Unterschied, ob der Fotograf ein Pädophiler ist oder nicht. Sogenannte Posingaufnahmen können sehr schnell zu Kinderpornos werden. Grundsätzlich seien Medienaufnahme an einem öffentlichen Platz wie dem Marktplatz aber zulässig, solange nicht dezidiert Einzelpersonen fotografiert werden. „Da harmlose Aufnahmen von Kindern etwa durch ihre Eltern, die ohne weitere Intention erfolgen, erlaubt sind und nicht verboten werden können, ist das Aufstellen von Hinweisschildern weder praktikabel noch wäre ein aussagekräftiger Schildertext zur beschriebenen tatsächlich-rechtlichen Problemlage knapp und schlüssig formulierbar“, so die Stadt. K13online meint: Da haben wir nochmal Glück gehabt. Warnschilder wird es nun doch nicht geben. Die Pädo-Keule war am Ende doch nicht überzeugend. Denn sonst müsste man an jeder Ecke, wo sich Kinder aufhalten, ein großes Meer von Schildern aufstellen. Pädophile sind nämlich überall unterwegs…  



Verfasst am 24 Juli 2024 von Dieter Gieseking    

Pädophilie-Projekt “Wir sind auch Menschen”: Toleranzraum für Flyer “Pädophilie ist keine Tat” ja, aber kein Infostand

Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen": Toleranzraum für Flyer "Pädophilie ist keine Tat" ja, aber kein Infostand

Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke: “Das Thema Pädophilie sei zu schwer für die Gesellschaft und tendenziell nicht vermittelbar”

Georg Kellmann(caspar-libichei) gehört zu den ganz wenigen Pädophilie-Aktivisten, die sich öffentlich zur sexuellen Identität der Pädophilie bekennen. In den letzten Jahren hat er bereits einer ganzen Reihe von Mainstream-Medien Interviews gegeben und an mehreren TV-Reportagen mitgewirkt. Kellmann gehört einer relativ kleinen Gruppe von Pädophilen an, die sich gegen Stigmatisierung und für Prävention einsetzen. K13online teilt zwar die Zielsetzung der Entstigmatisierung, jedoch bei der Prävention im Sinne einer lebenslangen Enthaltsamkeit sind diese mit uns unvereinbar. Trotzdem erkennen wir den Mut bei seinen Aktivitäten & Öffentlichkeitsarbeit an. In den Ortschaften Enger & Spenge konnte Kellmann den Flyer “Pädophilie ist keine Tat!” auslegen. Herausgeber dieses Flyers ist das Pädophilie-Projekt “Wir sind auch Menschen”. Am Eröffnungstag von “Toleranzräumen” kam Kellmann ohne Absprache mit einem Infostand und wollte mit den Flyern über Pädophilie aufklären. Daraufhin sei er gebeten worden, den Stand wieder abzubauen. Es grenzt an ein mediales Wunder, dass dieses Ereignis von der Lokalpresse aufgegriffen wurde. So wird der Spengener Bürgermeister Bernd Dumcke mit den Worten zitiert, das Thema Pädophilie sei „zu schwer für die Gesellschaft“ und „tendenziell nicht vermittelbar“. In einer Stellungnahme erklärt das pädophile Projekt(u.a.): “Diese Entscheidung wirft einige Fragen auf. Die alltägliche Flut stigmatisierender Botschaften und Medienberichte gegen Pädophile zeigt, dass das Thema offenbar nicht zu schwer ist, solange dabei die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Werden diese Vorurteile aber durch sachlich korrekte Aufklärung infrage gestellt, die etwa auf die Differenzierung von Pädophilie und Missbrauch hinweist, scheint dies nicht mehr zumutbar zu sein.”  K13online fügt hinzu: Tatsächlich ist es nahezu unmöglich über den Themenkomplex der Pädophilie zu diskutieren, wenn dabei nicht die gängigen Vorurteile bestätigt werden. Hass & Hetze gegen Pädophile ist hingegen problemlos möglich. Völlig ausgeschlossen wird vom gesamten Mainstream eine Diskussion über die tägliche Realität pädosexueller Beziehungen. Dieses TABU soll um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben. Mit Flyer & Infostände könnte die desinformierte Öffentlichkeit viel besser über Pädophilie aufgeklärt werden…



Verfasst am 15 Juli 2024 von Dieter Gieseking     4 Kommentare

Olympische Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris: Beachvolleyballer Steven van de Velde nimmt für die Niederlande an Olympia teil

Olympische Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris: Beachvolleyballer Steven van de Velde nimmt für die Niederlande an Olympia teil

taz-Journalistin CAROLINA SCHWARZ: “Jeder Mensch, der seine Schuld eingesteht und keine Gefahr für andere ist, hat eine zweite Chance verdient”

Als 19-Jähriger reiste Steven van de Velder von den Niederlanden nach England, um dort mit einer Zwölfjährigen unter Alkoholeinfluss Sex zu haben. Der dortige Gesetzgeber bezeichnet jeden Sexualkontakt zwischen Erwachsenen & Kindern als Vergewaltigung. Das Mädchen hatte sich als 16-Jährige ausgegeben. Van de Velder wurde im Jahre 2016 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und kam nach 13 Monaten wieder frei. In einem Interview sagte er damals: „Ich kann das Geschehene nicht rückgängig machen und muss die Konsequenzen dafür tragen. Es war der größte Fehler meines Lebens.“ Die Olympischen Sommerspiele beginnen am 26. Juli 2024 in Paris. Der Beachvolleyballer(29) nimmt für die Niederlande an Olympia teil. Die taz-Journalistin CAROLINA SCHWARZ schreibt in einem Artikel: “Jeder Mensch, der seine Schuld eingesteht und keine Gefahr für andere ist, hat eine zweite Chance verdient”. Und stellt die Fragen: “Sollte er nie wieder seinen Beruf ausüben dürfen? Sollte er keinen Erfolg haben dürfen? Sollte er nie wieder glücklich sein? Wohl kaum!” In einer Online-Petition bei Chance.org fordern jedoch über 40 Tausend Mitzeichner/Innen, dass Ihm die Grundrechte auf Resozialierung & Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht zustehen sollen. Der Mob & Pöbel darf niemals über das Schicksal von Pädophilen/Pädosexuellen entscheiden. K13online verurteilt die Petition und alle Mitzeichner/Innen auf das Schärfste. Der niederländische Volleyballverband Nevobo steht hinter van de Velde. In einer Erklärung betonte Nevobo, dass van de Velde seine Strafe gemäß englischem Recht verbüßt habe und nun vollständig in die niederländische Volleyballgemeinschaft integriert sei. Daher erfülle er alle Qualifikationskriterien für die Olympischen Spiele. Dem schließen wir uns an…



Verfasst am 27 Juni 2024 von Dieter Gieseking    

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

TABUbruch sexuelle Selbstbestimmung schützen: Elfjähriges Mädchen bringt Kind zur Welt

Mädchen schützt biologischen Vater vor Strafverfolgung: “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden”

Bundesweite Medien berichten über ein elfjähriges Mädchen und die Geburt ihres Kindes. Die junge Mutter des Babys verweigerte zunächst jede Aussage über den Vater. An das Märchen vom Klapperstorch hatte SIE schon mit 10 Jahren nicht mehr geglaubt. Schule und Jugendamt war ihre Schwangerschaft aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Speicheltest an und es kam heraus, dass der Stiefvater der biologische Vater ist. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet einen Geschlechtsverkehr zwischen einem Kind & einem Erwachsenen immer als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Die Ermittlungsbehörden müssen einen solchen Sexualakt jedoch beweisen. Solange das Mädchen aber bei ihrer Aussage “Sie habe sich ein mit dem Sperma des Stiefvaters gefülltes Kondom selbst eingeführt und sei daraufhin schwanger geworden” bleibt, wird der Stiefvater nicht angeklagt werden können. Das elfjährige Mädchen schützt den Vater ihres Kindes vor Strafverfolgung. Der § 176 ff. StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Mädchens nicht. Niemand stellt sich offensichtlich die Frage, warum das Mädchen nicht will, dass der Stiefvater verurteilt wird und in den Knast muss. Auf die Idee, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hat, kommt offenbar niemand. Das TABU “Täter” ohne “Opfer” muss gebrochen werden. Das Baby ist mittlerweile in einer Pflegefamilie untergebracht, die elfjährige Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut. Möge sich die Betreuung auf das Kindeswohl beziehen, damit das Mädchen & Ihr Kind den Vater nicht in einer JVA besuchen muss. K13online wird am Ball bleiben und weiter berichten…  



Verfasst am 20 Juni 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage

Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein “Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen”, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen

Das Bundeskabinett hat das “Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen” auf den Weg gebracht. Zentrales Vorhaben ist die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM), Kerstin Claus. Die oder der Beauftragte soll künftig vom Bundestag gewählt werden und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten – laut Gesetzentwurf einmal pro Legislaturperiode. Neu entstehen soll daneben ein “Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen”, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen. Auf solche Forschungsergebnisse/Studien wird gewartet. Daneben wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Gesetz verpflichtet, gemeinsam mit den Bundesländern bundeseinheitliche Informationen und Medienangebote zur Prävention zu entwickeln, um zum Beispiel Eltern für das Thema zu sensibilisieren. Die Bundeszentrale soll außerdem Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben, bei Schutzkonzepten unterstützen. Alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Schutzkonzepte zu erarbeiten. Damit sollen Pädophile frühzeitig erkannt und in der Folge von der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgeschlossen werden. ALLES passiert im Namen des “Kinderschutzes” und gegen Pädophile/Pädosexuelle…



Verfasst am 18 Mai 2024 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

Deutscher Bundesrat: EU-Kommission will bei der Neufassung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments die europaweite Anzeigenpflicht einführen

KEINE Anzeigenpflicht bei den Deliktsarten § 176 ff StGB & § 184 ff StGB:  Bundesrat lehnt Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene als kontraproduktiv im Sinne des Opferschutzes ab

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, die von der EU-Kommission für eine Neufassung vorgeschlagene Richtlinie des EU-Parlaments hinsichtlich der Anzeigepflicht zu den Deliktsarten der § 176 ff StGB § § 184 ff. StGB abzulehnen. Eine Anzeigepflicht würde für alle EU-Mitgliedsstaaten bedeuten, dass immer Strafanzeigen verpflichtend erstattet werden müssten, obwohl von den Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Der Bundesrat hat mit seinem ablehenden Beschluss erkannt, dass solche Verpflichtungen kontraproduktiv sind. In der Begründung heißt es zwar, dass damit dem Opferschutz gedient werden soll. Die tägliche Realität sieht oftmals aber ganz anders aus: Bei Einvernehmlichkeit gibt es keine Missbrauchsopfer. K13online begrüßt die Ablehnung der Anzeigepflicht auf nationaler und internationaler EU-Ebene ausdrücklich. Damit obliegt es weiterhin den Betroffenen, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Bei einvernehmlicher Sexualität wird es grundsätzlich keine Anzeige & Strafverfolgung geben. Es bedarf im EU-Parlament einer Mehrheit gegen die Anzeigepflicht. Ansonsten müsste eine solche Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 9. Juni 2024 finden die Europa-Wahlen statt. K13online wird demnächst eine Wahlempfehlung verkünden…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.