Verfasst am 15 August 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Verstoß gegen Richtlinien des Unternehmens: Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) „Schlep“ wird von Spieleplattform Roblox gebannt und zivilrechtlich abgemahnt

Verstoß gegen Richtlinien des Unternehmens: Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) "Schlep" wird von Spieleplattform Roblox gebannt und zivilrechtlich abgemahnt

Warnung & Kampf gegen Pedo-Hunters: K13online ruft auch alle deutschen Unternehmen zu Abmahnungen & Sperrungen von Pädophilenjäger auf

Das Unternehmen Roblox hat den Pädophilenjäger „Schlep“ dauerhaft gesperrt und zivilrechtlich abgemahnt. Auf der Spieleplattform sind etwa 40 Prozenz der User Kinder unter 13 Jahren. Der Pedo-Hunter „Schlep“ hat auch einen YouTube-Kanal, wo er seine Erfolge beim Fallenstellen feiert. Er prahlt damit, dass er für sechs Festnahmen gesorgt hat. Das Unternehmen begründet die Abmahnung wie folgt: „Teilnahme an simulierten Gesprächen über Kindesgefährdung. Weitergabe oder Abfrage personenbezogener Daten. Anweisung von Nutzern, Gespräche außerhalb der Plattform zu führen.“ Damit ist jetzt Schluss! Indem er und sein Team sich als Kinder ausgegeben haben, um Cybergroomer in Gespräche zu verwickeln und deren persönliche Daten zu sammeln, um sie an die Polizei weiterzugeben, hat er gegen die Plattform-Richtlinien verstoßen. K13online ruft auch alle deutschen Unternehmen von Spieleplattformen zu Abmahnungen & Sperrungen von Pädophilenjäger auf. Die Richtlinien müssen entsprechend ergänzt werden. Der Kampf gegen die Pädophilenjäger muss weiter intensiviert werden. Nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. In den letzten Monaten haben Strafanzeigen der Opfer, die in die Falle gelockt wurden, erheblich zugenommen. Präventiv sprechen wir Warnungen an die Pädophilenjäger aus…



Verfasst am 01 August 2025 von Dieter Gieseking    

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: Missbrauchsfonds hat 267.600.000 Euro Steuergelder ausgezahlt

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: Missbrauchsfonds hat 267.600.000 Euro Steuergelder ausgezahlt

Bundeshaushalt 2026: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will noch mehr Millionen Steuergelder

In der parlamentarischen Sommerpause hat der Deutsche Bundestag eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion & die Antwort der Bundesregierung zum Missbrauchsfonds veröffentlicht. Im Zeitraum von 2013 bis heute wurden sage und schreibe 267.600.000 Euro an Steuergeldern ausgezahlt: Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind. Im Juni 2025 wurde daher ein Antragsstopp rückwirkend zum 19. März 2025 ausgesprochen. Dieser Schritt war notwendig, da die für die Umsetzung der Richtlinie für die Gewährung von Hilfen des Bundes für Betroffene sexueller Gewalt verfügbaren Haushaltsmittel aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft waren. Die hohe Nachfrage lag zum Ende bei 53.220.000 Euro. Der neue Bundeshaushalt für das Jahr 2026 wurde noch nicht beschlossen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will noch mehr Millionen Steuergelder haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung einen geänderten Missbrauchsfonds mit weiteren Millionen Euros auffüllen wird. Der Bundesrechnungshof hatte den Fonds beanstandet, sodass dieser beendet werden musste…



Verfasst am 16 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

§ 176e StGB: „Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt“

Im sogenannten Darknet soll es ein „Handbuch für Pädophile“ geben, worin mit Anleitungen der sexuelle Missbrauch von Kindern beschrieben wird. K13online kann sich dazu nicht äußern, weil wir die Inhalte des Buches nicht kennen. Der niederländische Kinderschützer Marcel Jeninga, der jetzt in Deutschland wohnt, hat sich die rund 1 Tausend Seiten in vier Aktenordner ausgedruckt. Dieses Handbuch ist in Deutschland seit Mitte 2021 durch den neuen § 176e StGB strafbar geworden. Der NDR berichtet, dass das EU-Parlament nun das europaweite Verbot beschlossen hat. Zitate: Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt. Dabei stellt sich die rechtliche Frage, ob ein Kinderschützer ein solch strafrechtlich verbotenes Buch besitzen darf? In einem YouTube-Video freuten sich Carsten Stahl & Marcel Jeninga schon im Jahre 2021 über ihren Erfolg der Strafbarkeit. Am Tag der EU-Entscheidung war Marcel Jeninga persönlich im EU-Parlament. Dort hat er zum Beispiel die schwedische EU-Kommissarin Ylva Johansson getroffen. War Jeninga zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz dieses Buches? Die Gesetzeslage sieht jedenfalls so aus, dass der Gesetzgeber und in Folge die Justiz beim Täter nicht unterscheidet, ob dieser ein Kinderschützer oder ein Pädophiler ist. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Jeninga wird die vier Aktenordner in Deutschland also schnell vernichten müssen, denn sonst drohen Strafanzeigen gemäß § 176e StGB. Sobald die Mitgliedsstaaten der EU das Verbot in nationales Recht umgesetzt haben, wird er damit auch nicht mehr ins europäische Ausland reisen dürfen. Übrigens: K13online ist bisher kein Fall bekanntgeworden, dass jemand wegen diesem Buch verurteilt wurde….



Verfasst am 07 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

„Kinderschutz“-Kongress der AfD im Landtag von Niedersachsen: Redebeitrag von Dennis Engelmann entspricht Positionen der AfD

"Kinderschutz"-Kongress der AfD im Landtag von Niedersachsen: Redebeitrag von Dennis Engelmann entspricht Positionen der AfD

Kinderseelenschützer Engelmann distanziert sich: „Ich wähle nicht die AfD, aber es geht um Kinderschutz“

Die AfD-Fraktion in Niedersachsen hat auf ihrem YouTube-Kanal die vollständige Rede  von Dennis Engelmann (Kinderseelenschützer e.v.)  beim „Kinderschutz“-Kongress eingestellt. Sein Redebeitrag deckt sich im Wesentlichen mit den rechtspopulistischen Positionen & Forderungen der AfD. Engelmann distanziert sich zwar von der AfD als Partei, aber es gehe Ihm um „Kinderschutz“. In seiner langen Rede spricht Engelmann viele Themengebiete an, auf die wir an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingehen können. Seine Ansichten & Forderungen stehen, wie auch bei der AfD in Niedersachsen, im krassen Widerspruch zu der Gegendemo und allen anderen Parteien im Landtag. Auch K13online kann seinen Ausführungen, die teilweise durchaus kompetent wirken, nicht zustimmen. Wir beschränken uns in diesem News auf den Teil seiner Rede, die sich speziell mit dem Thema der Pädophilie & K13online beschäftigt. Richtigstellungen der Falschdarstellungen: Es gibt keine Pädophilenbewegung in Deutschland. Die MAP-Flagge ist keine Pädo-Flagge. Krumme13 wurde nicht verboten. Pädophile Aktivisten werden laut ICD 11 nicht als psychisch krank eingestuft. Richtig hat Engelmann den Begriff der Pädophilie erklärt. Ebenso trifft es zu, dass die Pädophilenszene nach Akzeptanz & Anerkennung strebt. Engelmann erwähnt in seiner Rede auch die aktuelle Umfrage zur MAP-Studie an der Universität Bonn. Auch geht er kurz auf das pädophile Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ ein. Es hat den Anschein, dass er den Unterschied zwischen WsaM und K13online kennt. Er möchte die Pädophilen nicht pauschal kriminalisieren. Insgesamt hinterläßt die Rede von Engelmann jedoch Ansichten, die nur von der AfD & den Anhänger geteilt werden. Damit wird erneut deutlich, dass es ein breites Bündnis aus Politik, Verbände und Zivilgesellschaft gibt, welches sich gegen die AfD & den Kinderseelenschützer Engelmann richtet. Und DAS ist auch GUT so…..! 



Verfasst am 28 Juni 2025 von Dieter Gieseking    

Schluss mit der Abzocke: Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt vorzeitig zum 19. März 2025 beendet

Schluss mit der Abzocke: Fonds für Opfer sexualisierter Gewalt vorzeitig zum 19. März 2025 beendet

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tritt am 1. Juli 2025 in Kraft: Gesetzliche Grundlage der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus 

Im März 2025 wurde bekannt, dass der Bundesrechnungshof die Machenschaften des Missbrauchsfonds beanstandet hat. Anträge könnten nur noch bis Ende August gestellt werden. Plötzlich schossen die Antragstellungen in die Höhe. Jetzt sind die finanziellen Mittel schon vorzeitig ausgeschöpft. Es werden nur noch Anträge bis zum 19. März bewilligt. Endlich ist Schluss mit der Abzocke. Niedrigschwellige Hilfen für Missbrauchsopfer bedeutet, dass diese unbürokratisch aus Steuergeldern ausgezahlt wurden. Im am Dienstag beschlossenen Haushaltsentwurf der Bundesregierung fehlen neue Mittel für den Fonds. Das noch kurz vor der Bundestagswahl in diesem Jahr beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stellt die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) auf eine gesetzliche Grundlage. Es tritt am 1. Juli in Kraft. Damit hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus ihren Job dauerhaft gesichert. SIE wird jährlich einen Bericht vorlegen müssen. SIE hat bereits das Deutsche Jugendinstitut(DJI) mit Forschungsaufgaben beauftragt. Bundesweite Befragungen an Schulen sind geplant. Der Fragenkatalog an die Jugendlichen muss zwischen sexueller Einvernehmlichkeit und sexueller Gewalt differenzieren. K13online fordert die Veröffentlichung der Fragestellungen…



Verfasst am 25 Juni 2025 von Dieter Gieseking    

YouTube-Kanal Common Sense Laws: Inhaber Steven Whitsett veröffentlicht 2. Teil seiner Antwort zum Video von Jenny Presley(Brittni De La Mora)

YouTube-Kanal Common Sense Laws: Inhaber Steven Whitsett veröffentlicht 2. Teil seiner Antwort zum Video von Jenny Presley(Brittni De La Mora)

Steven Whitsett läd Jenny Presley(Brittni De La Mora) und Dieter Gieseking(K13online) zu einem virtuellen YouTube-Dialog ein: Wird es zu einem 3. Video mit einer sachlichen Diskussion zum Thema der Pädophilie kommen?

Der Inhaber des YouTube-Kanals „Common Sense Laws“ hat ein 2. Video als Antwort auf Jenny Presley(Brittni De La Mora) online gestellt. Auch darin kritisiert Steven Whitsett die Aussagen von Presley scharf. Gleichzeitig läd Whitsett aber die beiden Hauptdarsteller Presley und Gieseking zu einem sachlichen Dialog in einem  3. Video ein. Die journalistischen Erfahrungen der letzten über 20 Jahre haben K13online allerdings gezeigt, dass die sogenannte Pädo-Gegenseite dazu nicht bereit war. Es stellt sich also die Frage: Wird es zu einem 3. Video mit einer sachlichen Diskussion zum Thema der Pädophilie kommen? Der Inhaber dieses Weblogs hat sich dazu bereit erklärt. In dem aktuellen Video bezieht sich Presley auf ein Interview in der taz mit Gieseking aus dem Jahre 2014. In ihrem Video äußert SIE sich empört über die Aussagen & Positionen von K13online. Steven Whitsett widerlegt nahezu alle unsachlichen bis wirren Vorstellungen von Presley. In einem weiteren Video hätte SIE die Möglichkeit für einen sachlichen & fairen Dialog. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie über einen Link zum 2. Teil des Videos von Steven Whitsett. Bei YouTube können auch Kommentare gepostet werden…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.